Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140300 times)

jessmax2627

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #405 am: 22.06.2023 14:45 »
Und wie ist das bei Langzeiterkrankten? Ich bin seit 20 Jahren im ÖD bei einer Kommune angestellt und seit 1. September 2022 erkrankt. Ich erhielt bis Mai 2023 einen Zuschuss zum Krankengeld. Erhalte ich nun den Inflationsausgleich oder nicht?

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #406 am: 22.06.2023 14:55 »
Und wie ist das bei Langzeiterkrankten? Ich bin seit 20 Jahren im ÖD bei einer Kommune angestellt und seit 1. September 2022 erkrankt. Ich erhielt bis Mai 2023 einen Zuschuss zum Krankengeld. Erhalte ich nun den Inflationsausgleich oder nicht?
Die Eimnalzahling, Ja.

jessmax2627

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #407 am: 22.06.2023 15:02 »
Die weiteren monatlichen Zahlungen ab Juli 2023 nicht? Sollte ich im Juli wieder arbeiten, dann ja?

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #408 am: 22.06.2023 15:18 »
Stichtag ist jeweils der 1. eines Monats.

Patrick Star

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #409 am: 27.06.2023 12:33 »
Moin alle,

habe nun meinen Gehaltsbrief bekommen und siehe da, dort steht ich bekomme 1049€, anstatt die angekündigten 1240€.

Ich weiß auch warum, ich arbeite seit dem 01.02.2023 Teilzeit mit 33 Stunden in einer 4-Tage-Woche. Ich dachte aber, dieser "Ausgleich" sollte für die Inflation sein, die wir schon hatten/haben? D.h. in den letzten 3 Jahren habe ich Vollzeit gearbeitet. Ist es rechtens so, dass ich dieses Ausgleichsgeld nur zum Teil bekommen?

Heißt dann ja wohl auch, das die 220€ pro Monat auch weniger sein werden....

Super ;/

Jemand ne Idee, wie es dann mit den +200€,+5,5€ ab nächsten Jahr aussieht? Ist das dann auch nur anteilig?

LG ein genervter Bibliotheksmitarbeiter

ivarderhilfreiche

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #410 am: 27.06.2023 12:45 »
Moin alle,

habe nun meinen Gehaltsbrief bekommen und siehe da, dort steht ich bekomme 1049€, anstatt die angekündigten 1240€.

Ich weiß auch warum, ich arbeite seit dem 01.02.2023 Teilzeit mit 33 Stunden in einer 4-Tage-Woche. Ich dachte aber, dieser "Ausgleich" sollte für die Inflation sein, die wir schon hatten/haben? D.h. in den letzten 3 Jahren habe ich Vollzeit gearbeitet. Ist es rechtens so, dass ich dieses Ausgleichsgeld nur zum Teil bekommen?

Heißt dann ja wohl auch, das die 220€ pro Monat auch weniger sein werden....

Super ;/

Jemand ne Idee, wie es dann mit den +200€,+5,5€ ab nächsten Jahr aussieht? Ist das dann auch nur anteilig?

LG ein genervter Bibliotheksmitarbeiter

Erhalten Beschäftigte in Teilzeit das volle Inflationsausgleichsgeld?

Nein. Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (bzw. 620 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigten, die sich in Teilzeit befinden, anteilig zu ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai 2023.

Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. 110 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigte im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einem Vollzeitbeschäftigten, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich ist hier der 1. des jeweiligen Bezugsmonats. Für Beschäftigte, die unter den TV Fleischuntersuchung fallen, gelten pauschale Beträge, siehe oben.


Patrick Star

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #411 am: 27.06.2023 12:49 »
Moin alle,

habe nun meinen Gehaltsbrief bekommen und siehe da, dort steht ich bekomme 1049€, anstatt die angekündigten 1240€.

Ich weiß auch warum, ich arbeite seit dem 01.02.2023 Teilzeit mit 33 Stunden in einer 4-Tage-Woche. Ich dachte aber, dieser "Ausgleich" sollte für die Inflation sein, die wir schon hatten/haben? D.h. in den letzten 3 Jahren habe ich Vollzeit gearbeitet. Ist es rechtens so, dass ich dieses Ausgleichsgeld nur zum Teil bekommen?

Heißt dann ja wohl auch, das die 220€ pro Monat auch weniger sein werden....

Super ;/

Jemand ne Idee, wie es dann mit den +200€,+5,5€ ab nächsten Jahr aussieht? Ist das dann auch nur anteilig?

LG ein genervter Bibliotheksmitarbeiter

Erhalten Beschäftigte in Teilzeit das volle Inflationsausgleichsgeld?

Nein. Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (bzw. 620 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigten, die sich in Teilzeit befinden, anteilig zu ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai 2023.

Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. 110 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigte im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einem Vollzeitbeschäftigten, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich ist hier der 1. des jeweiligen Bezugsmonats. Für Beschäftigte, die unter den TV Fleischuntersuchung fallen, gelten pauschale Beträge, siehe oben.


Danke ._.

Mutter 2023

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Hallo, ich hatte eine Frage:

Ich habe bis Mitte Juni Mutterschaftsgeldzuschuss von meinem Arbeitgeber erhalten, wenn ich das richtig verstanden habe würde mir ja damit die Inflationsprämie in Höhe von 1250€ zustehen oder? Die weiteren Zahlungen würde ich allerdings nicht mehr erhalten da ich dann im Elterngeld Bezug in?

Allerdings ist Mein Arbeitgeber kein Mitglied im Vka aber folgende Passage bezüglich der Anwendung des TVöD steht in meinem Vertrag :

Das Arbeitsverhaltnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den
fentlichen Dienst (TVÖD) für den Dienstleistungsbereich
  • Verwaltung (TVÖD-V)

und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen
in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fas-
sung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäfigten der kommunalen Arbeitgeber in den
TVÖD und zur Regelung des Übergangsrechts (S Abs. 2 TVÜ-VKA).
c
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet West, Anwendung


Gilt damit auch der Anspruch auf die Inflationsprämie?


Vielen Dank im voraus

McOldie

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Ndieckmann

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #414 am: 27.06.2023 17:50 »
Hallo an alle, hab das Thema schon mal angesprochen:
War bis 31.05 2023 insgesamt 22 Jahre bei einer Wohnungsbau Gesellschaft beschäftigt, der Tövd wurde angewendet.
Meine Frage: steht mir die einmalige Zahlung der Inflationsausgleichprämie im Juni zu??
Leider finde ich nichts verbindliches darüber!

Johannes1893

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #415 am: 27.06.2023 18:31 »
Hallo an alle, hab das Thema schon mal angesprochen:
War bis 31.05 2023 insgesamt 22 Jahre bei einer Wohnungsbau Gesellschaft beschäftigt, der Tövd wurde angewendet.
Meine Frage: steht mir die einmalige Zahlung der Inflationsausgleichprämie im Juni zu??
Leider finde ich nichts verbindliches darüber!

Anspruch besteht aus meiner Sicht. Verbindlich ist das allerdings nicht. Es gab hier ja auch schon Berichte das sich Arbeitgeber erstmal weigern. Nötigenfalls muss geklagt werden.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #416 am: 27.06.2023 20:48 »
Hallo an alle, hab das Thema schon mal angesprochen:
War bis 31.05 2023 insgesamt 22 Jahre bei einer Wohnungsbau Gesellschaft beschäftigt, der Tövd wurde angewendet.
Meine Frage: steht mir die einmalige Zahlung der Inflationsausgleichprämie im Juni zu??
Leider finde ich nichts verbindliches darüber!

Erst ist zu überprüfen, ob der TVöD voll und nicht nur teilweise Anwendung findet. Es kommt dabei auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. Falls ja, würde ein Anspruch bestehen

Ndieckmann

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #417 am: 27.06.2023 21:10 »
Anzumerken währe noch, dass der Arbeitgeber die inflationsprämie an die weiterhin Beschäftigten ausgezahlt hat.

RichardSax

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #418 am: 28.06.2023 08:31 »
Moin Zusammen,

ich arbeite auf 520 € Basis bei einem Rettungsdienst-Unternehmen die grundsätzlich nach dem TvöD bezahlen. Mein Arbeitsvertrag ist nicht explizit nach dem TVöD, allerdings wurde Ende des letzten Jahres angekündigt, dass sich nun die weiteren Lohnerhöhungen der Aushilfen (520EUR Kräfte) nach den Erhöhungen im TVöD richten. Seit letzem Jahr werden den Aushilfen auch Zulagen aus dem TVöD gezahlt.

Könnte sich hieraus der Anspruch auf die, natürlich anteilige, Inflationsausgleichprämie ableiten?

Eine Anfrage beim Chef ist bislang unbeantwortet. Die Inflationsausgleichprämie wurde nun auch nicht mit dem Gehalt ausgezahlt.

Vielen Dank vorab.

MrBurnz

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #419 am: 28.06.2023 09:37 »
Jemand da der juristisch versiert ist und mir begründet darlegen kann ob die 1240,00 € der Inflationsprämie unter 850 I ZPO fällt oder nicht?

Der Richter schreibt einfach

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Zahlung, die entweder einmalig oder mehrmals innerhalb des geltenden Zeitraums geleistet werden kann. Die Zahlung ist in hiesigem Fall eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. damit wird das Kriterium einer wiederkehrend zahlbaren Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten erfüllt.