Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (bzw. 620 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigten, die sich in Teilzeit befinden, anteilig zu ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai 2023.
Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. 110 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigte im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einem Vollzeitbeschäftigten, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich ist hier der 1. des jeweiligen Bezugsmonats. Für Beschäftigte, die unter den TV Fleischuntersuchung fallen, gelten pauschale Beträge, siehe oben.
So laut Tarifvertrag, jetzt mein Anliegen:
Ich arbeite bei unserer Gemeinde als Betreuerin für Schulkinder und werde nach TVöD VKA bezahlt. Ich wurde vor 5 Jahren als 450€ Kraft eingestellt mit 2,25 Std Regelarbeitszeit pro Woche (entspricht bei uns einer Arbeitsschicht, also das Minimum). Vor über einem Jahr hab ich mich hochstufen lassen auf Midijob.
Ich habe von Anfang an 2-3 pro Woche gearbeitet. also 4,5 bi 6,75Std. Mittlerweile arbeite ich ca 13Std pro Woche. In den Ferien haben wir Mehrarbeit. Daher ist meine Arbeitszeit jeden Monat unterschiedlich.
Jetzt haben meine Kolleginnen und ich alle samt die Prämie nur anhand der 2,25Std im Vertrag bekommen. Ist das rechtlich so vertretbar? Sollte man nicht die Durchschnittsarbeitszeit z.B. von Mai 2023 berechnen und es anhand davon bekommen, das würde in meinen Augen als vereinbarte Arbeitszeit gelten. So wie man laut Arbeitsplan arbeitet und nicht was in einem Vertrag von vor 5 Jahren steht.
Gibt es da irgendetwas mit rechtlicher Handhabe, das ich unserer Personalbearbeiterin vorlegen könnte. Sie selbst hat ehrlich gesagt, nicht so den Durchblick und es scheint sie auch nicht zu kümmern, sie hat ja die volle Prämie bekommen.