Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140047 times)

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #435 am: 30.06.2023 13:34 »
Wer seit Januar keinen Anspruch auf  Entgelt hat, hat auch keinen Anspruch auf tariflich ausgehandelten Inflationsausgleich.
Schließlich ist weder das Entgelt noch der Inflationsausgleich eine Sozialleistung.

blauesa

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #436 am: 30.06.2023 22:06 »
Folgender Fall:

- freiwillige Zahlung im Dezember 2022 vom AG:  300,00 EUR als "Inflationsausgleich" (vor TVÖD-Tarifabschluss)
- bis 31.12.2022 Vollbeschäftigung (TVöD-Kommune)
- ab 01.01.2023 Teilzeitbeschäftigung als Geringfügig Beschäftigter, nach TVöD-Kommune 6 h /Woche

Normal wäre: 
Anteilige Berechnung bei den 1.240 EUR
1.240 EUR / 39 Wochenstunden * 6 Wochenstunden = ca. 190,00 EUR

Da aber im Dez. 2022 bereits 300,00 EUR ausgezahlt wurden, ist dann der Anspruch nach TVöD schon "übererfüllt",
also keine weitere Auszahlung im Juni möglich?

Grund für diese Überlegung ist folgende Formulierung im BMI Schreiben vom 22.04.2023
"Zudem erfolgt die Auszahlung im begünstigten Zeitfenster zwischen dem 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember
2024"



McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #437 am: 01.07.2023 14:46 »
Folgender Fall:

- freiwillige Zahlung im Dezember 2022 vom AG:  300,00 EUR als "Inflationsausgleich" (vor TVÖD-Tarifabschluss)
- bis 31.12.2022 Vollbeschäftigung (TVöD-Kommune)
- ab 01.01.2023 Teilzeitbeschäftigung als Geringfügig Beschäftigter, nach TVöD-Kommune 6 h /Woche

Normal wäre: 
Anteilige Berechnung bei den 1.240 EUR
1.240 EUR / 39 Wochenstunden * 6 Wochenstunden = ca. 190,00 EUR

Da aber im Dez. 2022 bereits 300,00 EUR ausgezahlt wurden, ist dann der Anspruch nach TVöD schon "übererfüllt",
also keine weitere Auszahlung im Juni möglich?

Grund für diese Überlegung ist folgende Formulierung im BMI Schreiben vom 22.04.2023
"Zudem erfolgt die Auszahlung im begünstigten Zeitfenster zwischen dem 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember
2024"

Ich kann das zitierte Rundschreiben mit einer derartigen Aussage im Netz nicht finden. Ich vermute, dass diese Aussage sich nur auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen bezieht. Der neue TV-Inflationsausgleich ist eine eigenständige Rechtsgrundlage und trifft keine Aussage zur Anrechnung von ausserhalb dieses Tarifvertrages geleisteten Zahlungen.

BAT

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #438 am: 01.07.2023 16:04 »
Wo ist das Problem. Das sind zwei eigenständige Ansprüche (die freiwillige Zahlung durch den AG 2022 war ja die eigentliche Idee zur Steuer- und Abgabenbefreiung, nicht eine tariflicher Abschluss, wie ihn Verdi gemacht hat).

Die Befreiung von bis zu 3000 € gilt ja unabhängig von der individuellen Beschäftigung, die hätte man theoretisch auch jemanden mit einer Wochenstunde steuer- und abgabenfrei auszahlen können.

Evi

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #439 am: 01.07.2023 22:18 »
Guten Tag.

Folgender Fall:
Vollzeitbeschäftigt: 01.01.23 - 31.03.23
Volles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: 01.04.23 - voraussichtlich 07.07.23 (voraussichtlicher Geburtstermin 18.08.)
vor. Mutterschutz: 07.07.23 - 13.10.23 (6 Wochen vor- und 8 Wochen nach der Geburt)
danach Elternzeit

Sehe ich es richtig, dass ich (sollte der 18.08. der tatsächliche Geburtstermin sein) Anspruch auf die 1240 Euro + 220 Euro jeweils Ende Juli, Ende August und Ende September habe? Also insg. 1900 Euro?

Herzlichen Dank im Voraus!!



McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #440 am: 02.07.2023 10:30 »
Guten Tag.

Folgender Fall:
Vollzeitbeschäftigt: 01.01.23 - 31.03.23
Volles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: 01.04.23 - voraussichtlich 07.07.23 (voraussichtlicher Geburtstermin 18.08.)
vor. Mutterschutz: 07.07.23 - 13.10.23 (6 Wochen vor- und 8 Wochen nach der Geburt)
danach Elternzeit

Sehe ich es richtig, dass ich (sollte der 18.08. der tatsächliche Geburtstermin sein) Anspruch auf die 1240 Euro + 220 Euro jeweils Ende Juli, Ende August und Ende September habe? Also insg. 1900 Euro?

Herzlichen Dank im Voraus!!

Ja. Aber auch für Oktober 2023 gibt es den Ausgleich

Torbadin

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #441 am: 02.07.2023 11:54 »
Guten Tag Community,

ich arbeite an eine Hochschule als tech. Mitarbeiter. Werde auch nach Tarif bezahlt, wann bekomme ich die erste Zahlung der Inflationsausgleichsprämie? Juni war dafür vorgesehen doch jetzt ist Ende Juni nichts zum Gehalt dazu gekommen, kann es sein das es die Prämie erst am 31.07.2023 gibt, oder muss ich Handeln und das der Personalabteilung melden.
Liebe Grüße

SusiE

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #442 am: 02.07.2023 11:59 »
Guten Tag Community,

ich arbeite an eine Hochschule als tech. Mitarbeiter. Werde auch nach Tarif bezahlt, wann bekomme ich die erste Zahlung der Inflationsausgleichsprämie? Juni war dafür vorgesehen doch jetzt ist Ende Juni nichts zum Gehalt dazu gekommen, kann es sein das es die Prämie erst am 31.07.2023 gibt, oder muss ich Handeln und das der Personalabteilung melden.
Liebe Grüße
Nach welchem Tarif genau wird bezahlt?

Torbadin

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #443 am: 02.07.2023 16:34 »
TVöd

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #444 am: 02.07.2023 18:08 »
TVöd

Vielleicht ist das Abrechnungssystem noch nicht in der Lage, die Neuerung umzusetzen. Ich empfehle aber trotzdem in er Personalabteilung nchzufragen.

Tessi2012

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Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (bzw. 620 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigten, die sich in Teilzeit befinden, anteilig zu ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai 2023.

Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. 110 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigte im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einem Vollzeitbeschäftigten, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich ist hier der 1. des jeweiligen Bezugsmonats. Für Beschäftigte, die unter den TV Fleischuntersuchung fallen, gelten pauschale Beträge, siehe oben.

So laut Tarifvertrag, jetzt mein Anliegen:
Ich arbeite bei unserer Gemeinde als Betreuerin für Schulkinder und werde nach TVöD VKA bezahlt. Ich wurde vor 5 Jahren als 450€ Kraft eingestellt mit 2,25 Std Regelarbeitszeit pro Woche (entspricht bei uns einer Arbeitsschicht, also das Minimum). Vor über einem Jahr hab ich mich hochstufen lassen auf Midijob.
Ich habe von Anfang an 2-3 pro Woche gearbeitet. also 4,5 bi 6,75Std. Mittlerweile arbeite ich ca 13Std pro Woche. In den Ferien haben wir Mehrarbeit. Daher ist meine Arbeitszeit jeden Monat unterschiedlich.

Jetzt haben meine Kolleginnen und ich alle samt die Prämie nur anhand der 2,25Std im Vertrag bekommen. Ist das rechtlich so vertretbar? Sollte man nicht die Durchschnittsarbeitszeit z.B. von Mai 2023 berechnen und es anhand davon bekommen, das würde in meinen Augen als vereinbarte Arbeitszeit gelten. So wie man laut Arbeitsplan arbeitet und nicht was in einem Vertrag von vor 5 Jahren steht.
Gibt es da irgendetwas mit rechtlicher Handhabe, das ich unserer Personalbearbeiterin vorlegen könnte. Sie selbst hat ehrlich gesagt, nicht so den Durchblick und es scheint sie auch nicht zu kümmern, sie hat ja die volle Prämie bekommen.

McOldie

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Aufgrund welcher wöchentlichen Arbeitszeit wird denn das monatliche Entgelt berechnet? Sind das die 2,25 Std. (=monatl. Tabellenentgelt 2,25 /39-tel) und die darüber hinausgehenden Stunden als Mehrstunden bezahlt?

Tessi2012

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Ich glaube leider ja. Auf meiner Lohnabrechnung steht Grundentgelt ..€ (der Betrag für 8,69Std) und dann auf der nächsten Seite Mehr/Minderarbeit und da die restlichen Stunden und der Betrag.

McOldie

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Ich glaube leider ja. Auf meiner Lohnabrechnung steht Grundentgelt ..€ (der Betrag für 8,69Std) und dann auf der nächsten Seite Mehr/Minderarbeit und da die restlichen Stunden und der Betrag.

Ichhabe hier das ungute Gefühl, dass der Arbeitgeber hier nicht korrekt arbeitet. Es sieht so aus, dass du hier eine Stundenvergütung bekommst. Korrekt wäre aber 2,25/39-tel des Tabellenentgelts deiner Entgeltgruppe/Stufe § 24 TVöD).
Auch die Tatsache, dass du regelmäßig deutlich Mehrstunden mach, ist als die vertragliche Wochenarbeitszeit und diese offenbar als Mehrstunden vergütet bekommst, ist nicht koscher (man könnte dieses auch als Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten ansehen). Die Personalabteilung scheint aber nicht  besonders kreativ bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu sein.

Tessi2012

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #449 am: 05.07.2023 11:31 »
Gibt es da irgendwas was ich da tun kann, irgendeine Satzung die ich denen vorlegen kann, damit die Prämie auf die tatsächlichen Arbeitsstunden nachberechnet wird?