Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140303 times)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #495 am: 21.07.2023 08:37 »
früheren Widereinstieg.
;D ;D
widerwilliger Einstieg  ;) :o

Opa

  • Gast
Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #496 am: 21.07.2023 09:28 »
Ich kaufe ein e.

Majon

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 111
Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #497 am: 22.07.2023 01:09 »
Falls du die Möglichkeit hast, zu Hause zu arbeiten, wäre das eine weitere Möglichkeit zum früheren Widereinstieg.

Vielen Dank für den Hinweis!

TVOEDAnwender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 102
Inflationsprämie, Elternzeit und LOB-Auszahlung
« Antwort #498 am: 26.07.2023 11:37 »
Hallo zusammen,

ich weiß, dass das Thema Inflationsausgleichsprämie und Elternzeit hier schon mehrfach gefragt und auch beantwortet wurde.

Jedoch stellt sich für mich folgende Fragestellung:

Beschäftigte ist im Zeitraum 01.01.2023 bis jetzt in ETZ - soweit richtig kein Anspruch auf die einmalige IAP (1.240 EUR) im Juni, da in der ETZ ja kein Anspruch auf Entgelt besteht.
Sie hat jedoch - aufgrund einer bestehenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat - im April 2023 die Leistungsorientierte Bezahlung (Leistungsprämie) erhalten, da diese immer mit den Bezügen des April des Folgejahres fällig ist und Sie in 2022 noch Arbeitsleistung erbracht hat bzw. eine Leistungsbeurteilung und/oder Zielvereinbarung abgeschlossen hat.

M.m. nach erfüllt diese Beschäftigte die Voraussetzungen nach dem TV-IAP, da Sie durch die Festlegung, dass die LOB-Prämie im April ausgezahlt wird, den geforderten mindestens eintägigen Anspruch auf Entgelt im Zeitraum 1.1. - 31.5. gehabt hat und das AV ja auch noch am 01.05. bestanden hat.

Wie sieht es die geneigte Forumsrunde?

Gruß
TVOEDANWENDER

Opa

  • Gast
Antw:Inflationsprämie, Elternzeit und LOB-Auszahlung
« Antwort #499 am: 26.07.2023 21:12 »
Nach meiner Auffassung bestand im April 2023 kein Anspruch auf Entgelt.

LOB ist zwar Entgelt. Der Anspruch auf LOB entsteht allerdings, sobald die Voraussetzungen gemäß Dienstvereinbarung erfüllt sind. Dies ist i.d.R. spätestens der letzte Tag des in der DV definierten LOB-Zeitraums. Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, endete dieser im Jahr 2022, vermutlich zum 31.12.2022.

Somit bestand letztmalig an diesem Tag ein Anspruch auf Entgelt.

Generell besteht ein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis unverzüglich nach der Erbringung der zugrundeliegenden Arbeitsleistung. Wenn also 2023 keine Arbeitsleistung erbracht wurde, bestand 2023 auch kein Anspruch auf Entgelt.

Die Fälligkeit der LOB-Zahlung liegt unabhängig vom Anspruchszeitraum erst im April des Folgejahres, wodurch der April jedoch keinesfalls ein Monat mit Anspruch auf Entgelt wird. Der Arbeitnehmer hat lediglich eine offene Forderung aus einem vor 2023 entstandenen Anspruch.

Würde man den Begriff des „Anspruchs“ anders auslegen, hätten beispielsweise auch ehemalige Mitarbeiter, die noch nicht erfüllte Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis hätten, Zugang zur IAP. Insofern kann es nur so ausgelegt werden, wie oben dargestellt.
« Last Edit: 26.07.2023 21:18 von Opa »

TVOEDAnwender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 102
Antw:Inflationsprämie, Elternzeit und LOB-Auszahlung
« Antwort #500 am: 27.07.2023 09:20 »
Zitat
LOB ist zwar Entgelt. Der Anspruch auf LOB entsteht allerdings, sobald die Voraussetzungen gemäß Dienstvereinbarung erfüllt sind. Dies ist i.d.R. spätestens der letzte Tag des in der DV definierten LOB-Zeitraums. Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, endete dieser im Jahr 2022, vermutlich zum 31.12.2022.
Das ist richtig, es handelt sich bei der Auszahlung des Leistungsprämie im April 2023 um den LOB-Zeitraum 1.1. - 31.12.2022, als die Auszahlung der Prämie für die Arbeitsleistung des Vorjahres.

Zitat
Die Fälligkeit der LOB-Zahlung liegt unabhängig vom Anspruchszeitraum erst im April des Folgejahres, wodurch der April jedoch keinesfalls ein Monat mit Anspruch auf Entgelt wird. Der Arbeitnehmer hat lediglich eine offene Forderung aus einem vor 2023 entstandenen Anspruch.

So habe ich es auch zunächst gesehen, stolpere aber über die Regelung in der DV und im TV-IAP:

Dienstvereinbarung:
"Die Prämien werden als Einmalbetrag mit den Beschäftigtenentgelten für den Monat April des auf das Ausschüttungsjahr folgenden Jahres ausgezahlt."

"Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflationsausgleich 2023), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat."

Der Zeitraum bezieht sich zwar auf das Vorjahr, aber der Anspruch wird doch erst im April des Folgejahres durch die Regelung in der DV fällig.

Zitat
Würde man den Begriff des „Anspruchs“ anders auslegen, hätten beispielsweise auch ehemalige Mitarbeiter, die noch nicht erfüllte Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis hätten, Zugang zur IAP. Insofern kann es nur so ausgelegt werden, wie oben dargestellt.

Ja, aber dafür haben ja die TVP noch im TV-IAP die zweite Voraussetzung eingebaut: den Stichtag 1.5.2023 für das bestehen des AV. Also bei Personen, die z.B. zum 31.12.2022 aus dem AV ausgeschieden sind und noch im Zeitraum 1.1.-31.5. "Nachzahlungen" erhalten, würde dieses Problem nicht entstehen.

TVOEDAnwender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 102
Antw:Inflationsprämie, Elternzeit und LOB-Auszahlung
« Antwort #501 am: 27.07.2023 09:27 »
Aber du wirst recht haben, ich habe gerade nochmal umgekehrt gedacht:
Angenommen der AG zahlt einfach rechtswidrig vom 1.1.2023 bis 31.5.2023 dem Beschäftigten kein Arbeitsentgelt, sondern zahlt alles zusammen erst mit den Juni-Bezügen aus. Dann wäre zwar die Zahlung erst im Juni erfolgt, aber es bestand ja ein Anspruch vom 1.1-31.5. aufgrund der Arbeitsleistung. Daher besteht auch ein Anspruch auf die IAP-Sonderzahlung im Juni.

Therme

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #502 am: 10.08.2023 10:46 »
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

wie sieht es aus wenn ein Beschäftigter aktuell im Krankengeldbezug ist?
Kein Krankengeldzuschuss mehr, kein LOB, oder sonstwas.

Hat er tatsächlich keinen Anspruch auf die monatliche IA -Zahlung?

Hat sich vllt irgendwas geändert / neues ergeben?

Gruß Therme

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #503 am: 10.08.2023 10:55 »
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

wie sieht es aus wenn ein Beschäftigter aktuell im Krankengeldbezug ist?
Kein Krankengeldzuschuss mehr, kein LOB, oder sonstwas.

Hat er tatsächlich keinen Anspruch auf die monatliche IA -Zahlung?

Hat sich vllt irgendwas geändert / neues ergeben?

Gruß Therme

Es am 1.5. 23 ein Arbeitsverhältnis bestanden und in der Zeit vom 1.1.-31.5.23 für mindestens 1 Tag  Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Krankengeldzuschuss steht dem Entgelt gleich. Wurde nur Krankengeld von der Krankenkasse bezogen, besteht kein Anspruch.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,558
Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #504 am: 10.08.2023 16:12 »
Geändert hat sich da nach dem Abschluss des TV Inflationsprämie nichts. Was soll sich nach der geschlossenen Vereinbarung Neues ergeben?

beluga146

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #505 am: 29.08.2023 09:45 »
Hallo zusammen,

im letzten Jahr hat mein AG statt Weihnachtsgeld die Zahlung von 3000,- € geleistet und brüstet sich damit, wie toll er ist, weil er es ja freiwillig gezahlt hat. Bedenkt man was er gespart hat, lässt sich darüber streiten, aber okay.

NUn gab es die Tarifeinigung und ich fragte an, was damit ist, denn jetzt muss er ja zahlen, weil unsere Verträge sich nach dem TVÖD richten. Nun ja, es kamen viele merkwürdige Antworten, allerdings keine befriedigende, denn irgendwie komme ich mir zumindest ums Weihnachtsgeld beschissen vor.

Iich finde allerdings auch niemanden, bei dem es ähnlich gelaufen ist und frage mich einfach, ob er Recht hat, oder ob der AG dieses Jahr auch zahlen muss, da ja im TVÖD nun verankert.

Hat jemand eine verbindliche Antwort? Ich würde mich freuen!

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #506 am: 29.08.2023 10:24 »
Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommst Du ganz sicher beim Arbeitsgericht.

Im TVöD gibt es kein Weihnachtsgeld, es ist also unklar, wonach dein Arbeitgeber Dich bezahlt. Sollte er tatsächlich die Inflationsausgleichsprämie im Dezember 2022, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, gezahlt haben, kann diese (steuer- und SV-frei) nicht noch einmal gezahlt werden. Dieses Privileg gibt es nur einmal pro Arbeitgeber.

Maggus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #507 am: 29.08.2023 10:33 »
NUn gab es die Tarifeinigung und ich fragte an, was damit ist, denn jetzt muss er ja zahlen, weil unsere Verträge sich nach dem TVÖD richten. Nun ja, es kamen viele merkwürdige Antworten, allerdings keine befriedigende, denn irgendwie komme ich mir zumindest ums Weihnachtsgeld beschissen vor.

Was bedeutet "sich nach dem Tarifvertrag richten"? Besteht Tarifbindung zum TVÖD VKA, oder nur eine wie auch immer geartete Anlehnung an den Tarifvertrag?
Bei einer Tarifbindung ist es dem Arbeitgeber nicht möglich zu befinden, ob er das tarifliche geregelte Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) bezahlen will oder nicht.

Der Inflationsausgleich darf nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn bezahlt werden.
Ziel der Regelung war von Anfang an, eine Umwidmung von bestehenden Gehaltsbestandteilen zu verhindern!

Wenn ihr tarifgebunden seid, dann ist euer Arbeitgeber das Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) noch schuldig geblieben und eventuell muss er sogar die 3.000 € Inflationszahlung noch einmal aufwenden - diese wäre dann aber nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Antw:Inflationsausgleichsprämie
« Antwort #508 am: 29.08.2023 12:03 »
Wenn keine Tarifbindung besteht, kommt es hinsichtlich der Anwendung des TVöD auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.

SchrödingersKatze

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #509 am: 31.08.2023 11:40 »
MMn besteht in EZ aufgrund des Zuflussprinzips ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Es wird im TV von "Entgelt" gesprochen, nicht vom Tabellenentgelt.
Auf jeden Fall hartnäckig bleiben und im Zweifelsfall von der Gewerkschaft beraten lassen.