Auf S. 8 des Entwurfes steht zum Inflationsausgleich "Die Zahlungen nach Absatz 4 für den Monat Juni 2023 werden nur ge-währt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 1. Mai 2023 bestanden und mindestens an einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat. Die Zahlungen für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 werden nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis oder das Beamtenverhältnis auf Widerruf in dem jewei-ligen Monat besteht und mindestens an einem Tag in dem jeweiligen Monat ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.“
Was sind alles Dienstbezüge? Auf der Bezügeabrechnung steht für meine Frau, welche sich in Elternzeit befindet, "Laufende Bezüge: 1603 Erstattung zur Krankenversicherung". Wenn das zu den Dienstbezügen zählt, erhalten Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Gegensatz zu Tarifbeschäftigen, den Inflationsausgleich.