Autor Thema: Heizungsbetrieb ab 2024  (Read 45512 times)

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #360 am: 13.07.2023 13:50 »

und das wenn es eine BWK ist, dann auch nach 30 Jahren noch weiterbetrieben werden darf.
(Abs 3)

Ab 2045 darf eigentlich gar nichts mehr laufen, was fossile Energien verbraucht. Oder nicht?

Bastel

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #361 am: 13.07.2023 13:53 »

Mit ist nur zu Ohren gekommen, dass eine Fernwärmeversorgung nur wirtschaftlich ist, wenn möglichst alle Gebäude im betroffenen Gebiet angeschlossen sind.


Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #362 am: 13.07.2023 13:55 »
Ich sprach doch von einem faktischen Verbot.

Egal was dann 2028 eingebaut wird, bei der Fernwärme ist ein Anschlusszwang ab 2030 dann sehr wahrscheinlich. Es geht hier um eine Kombination mit der verpflichtenden Wärmeplanung!

Ohne jetzt alles zu lesen, kann man sich mit einer WP dem Anschlusszwang entziehen?

So wurde es zumindest kommuniziert. Ich würde allerdings , wenn nicht allzugroße Eile gegeben ist, ganz in Ruhe bis ins nächstes Jahr abwarten und bis dahin meine bestehende Heizung - im Bedarfsfall - einfach reparieren. Zumal aktuell für Wärmepumpenmontagen ohnehin Mondpreise aufgerufen werden.

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #363 am: 13.07.2023 13:57 »

Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

Wünsch dir was ist eine Sache. Engbebaute Innenstadtlagen die andere...

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #364 am: 13.07.2023 14:07 »

Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

Wünsch dir was ist eine Sache. Engbebaute Innenstadtlagen die andere...

Ich bin mir sicher, dass es für einen Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen geben wird. Zwar werden solche Regelungen z.B. für Wärmenetze in den Gemeinde- bzw. Kommunalordnungen getroffen, dürften aber Ausnahmen für bereits bestehende, emissionsfreie Heinzungsanlagen beinhalten, da durch diese bereits die Ziele des Heizungsgesetzes erreicht werden.

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #365 am: 13.07.2023 14:53 »

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

Das ist ja das Problem des Gesetzgebungsprozesses. Alles ist unklar. Selbst mit bereits bestehender Gesetzeskraft. Es reicht halt nicht ein konsistentes GEG zu beschließen, sondern da gehören halt noch viele Annexregelungen dazu. Keiner weiß nun für Monate, was er planen kann und soll. Und täglich havarieren Heizungen...

Mir scheint, das sich hier auch viel zu sehr, gerade im Diskurs, auf EFH konzentriert wird. Da ist das wohl recht klar.

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #366 am: 13.07.2023 15:55 »

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

Das ist ja das Problem des Gesetzgebungsprozesses. Alles ist unklar. Selbst mit bereits bestehender Gesetzeskraft. Es reicht halt nicht ein konsistentes GEG zu beschließen, sondern da gehören halt noch viele Annexregelungen dazu. Keiner weiß nun für Monate, was er planen kann und soll. Und täglich havarieren Heizungen...

Mir scheint, das sich hier auch viel zu sehr, gerade im Diskurs, auf EFH konzentriert wird. Da ist das wohl recht klar.

Volle Zustimmung! Mein immer wieder genanntes "erstmal abwarten" ist da leider auch nur ein etwas hilfloses Beruhigungsmittel.

Klar sind so ziemlich alle defekten Heizungen reparabel, wenn das allerdings unwirtschaftlich wird, hätte man doch gerne eine Alternative, die kein rausgeschmissenes Geld darstellen könnte.

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #367 am: 13.07.2023 19:51 »
Ich sprach doch von einem faktischen Verbot.

Egal was dann 2028 eingebaut wird, bei der Fernwärme ist ein Anschlusszwang ab 2030 dann sehr wahrscheinlich. Es geht hier um eine Kombination mit der verpflichtenden Wärmeplanung!
Das höre ich immer als interpretation, aber eine verlässliche Quelle, dass das so ins Gesetz kommt, habe ich bisher nicht gefunden.
Ok, verstanden, also eine Interpretation, ohne verlässliche Quelle.

ich persönlich finde 30 Jahre Laufzeit absolut großzügig, insbesondere wenn es bei selbst bei einem NT-HK ausgesetzt wird. (und wer als Gaser keinen BWK einbaut, der hat nun wirklich den Schuss nicht gehört oder ist verantwortungsloser Vermieter.)

Also die paar Zeilen die ich da gelesen habe ist das krasses Weichspülen Kram und NULL Enteignung, da kann eine  Bestandsheizung unendlich weiterlaufen gelassen werden und man muss nur wenn die nicht mehr läuft auf
auf non fossil umrüsten (was in 10-30-40 Jahre eh angebracht sein wird.



MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #368 am: 13.07.2023 19:52 »

und das wenn es eine BWK ist, dann auch nach 30 Jahren noch weiterbetrieben werden darf.
(Abs 3)

Ab 2045 darf eigentlich gar nichts mehr laufen, was fossile Energien verbraucht. Oder nicht?
Steht wo? Laut §72  kann eine BWK noch biss 2123 laufen

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #369 am: 13.07.2023 19:55 »

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.

Das ist ja das Problem des Gesetzgebungsprozesses. Alles ist unklar. Selbst mit bereits bestehender Gesetzeskraft. Es reicht halt nicht ein konsistentes GEG zu beschließen, sondern da gehören halt noch viele Annexregelungen dazu. Keiner weiß nun für Monate, was er planen kann und soll. Und täglich havarieren Heizungen...

Mir scheint, das sich hier auch viel zu sehr, gerade im Diskurs, auf EFH konzentriert wird. Da ist das wohl recht klar.
Naja, wenn jemand jetzt eine havarierte Gasheizung hat, dann kann der locker einen BWK einbauen und den locker die nächsten 2 Dekaden weiterbetreiben.
Zumindest sehe ich bisher keinen Gesetzestext, der das verbieten wollen würde.

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #370 am: 13.07.2023 19:57 »
Klar sind so ziemlich alle defekten Heizungen reparabel, wenn das allerdings unwirtschaftlich wird, hätte man doch gerne eine Alternative, die kein rausgeschmissenes Geld darstellen könnte.
Also glaubst du dass du eine zeitgemäße Gasheizung, die du heute einbaust, in den nächsten 15 Jahre ersetzen musst?
Ich nicht.
Höchstens, weil diese dann im Betrieb zu teuer wird.

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #371 am: 13.07.2023 20:08 »

lso glaubst du dass du eine zeitgemäße Gasheizung, die du heute einbaust, in den nächsten 15 Jahre ersetzen musst?
Ich nicht.
Höchstens, weil diese dann im Betrieb zu teuer wird.

Oder weil man in einem Mehrparteienhaus wohnt.

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #372 am: 13.07.2023 20:13 »

lso glaubst du dass du eine zeitgemäße Gasheizung, die du heute einbaust, in den nächsten 15 Jahre ersetzen musst?
Ich nicht.
Höchstens, weil diese dann im Betrieb zu teuer wird.

Oder weil man in einem Mehrparteienhaus wohnt.
Wieso?
Weil die Eigentümerversammlung eine Zentralheizung beschließt?
Gibbet jetzt schon das Problem...hat mit dem dämlichen Gesetz nichts zu tun.

Opa

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #373 am: 13.07.2023 21:03 »

Ja... Ich möchte das aber trotzdem nicht.

Wünsch dir was ist eine Sache. Engbebaute Innenstadtlagen die andere...

Ich bin mir sicher, dass es für einen Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen geben wird. Zwar werden solche Regelungen z.B. für Wärmenetze in den Gemeinde- bzw. Kommunalordnungen getroffen, dürften aber Ausnahmen für bereits bestehende, emissionsfreie Heinzungsanlagen beinhalten, da durch diese bereits die Ziele des Heizungsgesetzes erreicht werden.

Auch da bleibt abzuwarten (bzw. Einfluss drauf zu nehmen), was und wie die Ordnungen regeln werden.
Da bin ich mir ebenfalls sicher. Der Anschluss- und Benutzungszwang kann rechtlich nicht in diesen Fällen greifen. Ich gehe sogar davon aus, dass auch eine funktionsfähige klassische Heizung mit fossilen Brennstoffen für eine lange Übergangszeit weiter betrieben werden darf. Und dass diese Zeit ausreicht, in zahlreichen Gerichtsverfahren noch Härtefall- und sonstige Ausnahmeregelungen zu generieren.
Die meisten Haushalte werden ihren Energieträger erst umstellen müssen, wenn die bisherige Heizung endgültig den Geist aufgibt oder der Weiterbetrieb einfach zu unwirtschaftlich wird. Bei letzterem wird der Gesetzgeber mit immer neuen Steuer-Erfindungen sicher nach besten Kräften nachhelfen.

MoinMoin

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #374 am: 13.07.2023 22:33 »
Da bin ich mir ebenfalls sicher. Der Anschluss- und Benutzungszwang kann rechtlich nicht in diesen Fällen greifen. Ich gehe sogar davon aus, dass auch eine funktionsfähige klassische Heizung mit fossilen Brennstoffen für eine lange Übergangszeit weiter betrieben werden darf. Und dass diese Zeit ausreicht, in zahlreichen Gerichtsverfahren noch Härtefall- und sonstige Ausnahmeregelungen zu generieren.
Die meisten Haushalte werden ihren Energieträger erst umstellen müssen, wenn die bisherige Heizung endgültig den Geist aufgibt oder der Weiterbetrieb einfach zu unwirtschaftlich wird. Bei letzterem wird der Gesetzgeber mit immer neuen Steuer-Erfindungen sicher nach besten Kräften nachhelfen.
101%ige Zustimmung.
Von daher kann ich diese Enteignungstheorie/-gerede nichts abgewinnen.
Wer in den letzten Jahren noch eine antiquierte Heizungstechnik einbauen hat lassen, hat sich selbst enteignet (und damit meine ich Dinge wie kein Brennwertkessel, sondern andere Gasbratschen z.B.)