Ich sprach doch von einem faktischen Verbot.
Egal was dann 2028 eingebaut wird, bei der Fernwärme ist ein Anschlusszwang ab 2030 dann sehr wahrscheinlich. Es geht hier um eine Kombination mit der verpflichtenden Wärmeplanung!
Das höre ich immer als interpretation, aber eine verlässliche Quelle, dass das so ins Gesetz kommt, habe ich bisher nicht gefunden.
Ok, verstanden, also eine Interpretation, ohne verlässliche Quelle.
ich persönlich finde 30 Jahre Laufzeit absolut großzügig, insbesondere wenn es bei selbst bei einem NT-HK ausgesetzt wird. (und wer als Gaser keinen BWK einbaut, der hat nun wirklich den Schuss nicht gehört oder ist verantwortungsloser Vermieter.)
Also die paar Zeilen die ich da gelesen habe ist das krasses Weichspülen Kram und NULL Enteignung, da kann eine Bestandsheizung unendlich weiterlaufen gelassen werden und man muss nur wenn die nicht mehr läuft auf
auf non fossil umrüsten (was in 10-30-40 Jahre eh angebracht sein wird.