Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern  (Read 158582 times)

websgeisti

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #390 am: 05.04.2024 15:49 »
https://www.bbb-bayern.de/besuch-des-bayerischen-richtervereins/

"Es ging insbesondere um aktuelle Reformmaßnahmen, die anstehende Besoldungsanpassung sowie die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags."

Knapper geht es ja wirklich nicht mehr.. mich würden hier aber noch mehr die Standpunkte zu den Themen interessieren.

Wie üblich beim Beamtenbund - mehr Kaffeekränzchen als echter Reformwille

Löwenkind

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #391 am: 10.04.2024 19:36 »
Vielen lieben Dank- und dafür extra angemelde! Wow!

Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam

Gerne. Mamas müssen doch zusammenhalten. ;)
Hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?

Leider bisher nicht! Bezügestelle bleibt dabei, dass es schon stimmt. Hab noch beim Beamtenbund nachgefragt. Hier kam als Antwort, dass sich die Kürzung auf den ersten Blick nicht erschließt, aber man mir mehr nicht sagen kann, da ich kein Mitglied bin! Da bei mir aber an sich bald eine Beförderung ansteht, halte ich die Füße still. Will nicht die falschen verärgern und am Ende kommt die Urkunde dann nicht. Da verzichte ich lieber auf die 300€. Von der Beförderung hab ich auf Dauer mehr ;)
Das wäre nicht statthaft.
Dann könnte man ja alles mit uns machen.

Recht bekommt man nur, wenn man es einfordert, z.b. über die Personalvertretung deiner Dienststelle oder Widerspruch gegen die Besoldung

Da bin ich bei dir. Hab's aber leider schon schmerzhaft lernen müssen, dass recht haben und recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.
Mein Dienstherr bezieht sich hier auf Art. 4 Abs. 2 BayBesG. Da es ein großer Dienstherr ist, gehe ich davon aus, dass es einige Fälle wie den meinen gibt und auch, dass man sich bzgl.der Auslegung abgesichert hat.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #392 am: 13.04.2024 13:29 »
Der "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025" wurde nun in den Bayerischen Landtag eingebracht und wird nächsten Mittwoch den 17.04. in erster Lesung ohne Aussprache im Plenum behandelt. Er ist unter "Initiativdrucksache Nr. 19/1555 vom 09.04.2024" zu finden.

matzl

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #393 am: 26.04.2024 07:41 »
Liegen irgendjemandem bereits die Stellungnahmen der Verbände vor? Nachdem das Gesetz in den Landtag eingebracht wurde, sollte die Beteiligung doch abgeschlossen sein.
Auf den Internetseiten der üblichen Verdächtigen, insbesondere des Bayerischen Richtervereins, habe ich bisher nichts gefunden.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #394 am: 26.04.2024 09:58 »
Das Verhalten des BBB ist schwer zu verstehen und regt zu Spekulationen an. Dies ist meine Spekulation: Keine Musterwidersprüche, kein Rechtsschutz, nur lobende Worte für den Finanzminister und dessen Besoldungspolitik. Im Gegensatz dazu der Bay. Richterverein, der klar sagt, dass das BayBesG verfassungswidrig ist und scheinbar auch Musterverfahren durchführt (siehe Homepage), allerdings mehr oder weniger geheim. Da es seit 2022 immer wieder Absprachen zwischen dem BBB und dem Bay. Richterverein gibt, könnte ich mir vorstellen, dass man in Absprache mit dem Finanzministerium Massenwidersprüche verhindern wollte, um die Verwaltung nicht zu sehr zu belasten. Vielleicht gibt es das Versprechen des Finanzministeriums, wenn sich die Verfassungswidrigkeit herausstellen sollte, werde man für alle Beamten nachbessern, auf für jene, die keinen Widerspruch eingelegt haben. Ob man sich daran in einigen Jahren im Finanzministerium noch erinnert und ob man das dann, angesichts der riesigen Summen, noch finanziell für alle leisten kann, wird sich herausstellen, ist aber zu bezweifeln. Der BBB spielt auf jeden Fall mit seiner Glaubwürdigkeit gegenüber seinen Mitgliedern ein sehr riskantes Spiel. Bei einem Misserfolg steht wohl das Überleben des Verbandes auf dem Spiel.

michaele12

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #395 am: 27.05.2024 14:16 »
Vielen lieben Dank- und dafür extra angemelde! Wow!

Ich werde nochmal nachfragen, denn ich find die Begründung auch etwas seltsam

Gerne. Mamas müssen doch zusammenhalten. ;)
Hast du noch etwas in Erfahrung bringen können?

Leider bisher nicht! Bezügestelle bleibt dabei, dass es schon stimmt. Hab noch beim Beamtenbund nachgefragt. Hier kam als Antwort, dass sich die Kürzung auf den ersten Blick nicht erschließt, aber man mir mehr nicht sagen kann, da ich kein Mitglied bin! Da bei mir aber an sich bald eine Beförderung ansteht, halte ich die Füße still. Will nicht die falschen verärgern und am Ende kommt die Urkunde dann nicht. Da verzichte ich lieber auf die 300€. Von der Beförderung hab ich auf Dauer mehr ;)
Das wäre nicht statthaft.
Dann könnte man ja alles mit uns machen.

Recht bekommt man nur, wenn man es einfordert, z.b. über die Personalvertretung deiner Dienststelle oder Widerspruch gegen die Besoldung

Da bin ich bei dir. Hab's aber leider schon schmerzhaft lernen müssen, dass recht haben und recht bekommen zwei Paar Schuhe sind.
Mein Dienstherr bezieht sich hier auf Art. 4 Abs. 2 BayBesG. Da es ein großer Dienstherr ist, gehe ich davon aus, dass es einige Fälle wie den meinen gibt und auch, dass man sich bzgl.der Auslegung abgesichert hat.


Vielleicht ist der Tarifbereich da auf einem guten Weg, der sich auf die Beamtinnen und Beamten "durchschlägt".
-->
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123543.0.html

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #396 am: 28.05.2024 08:31 »
Hallo Liebe Forums Leser,

ich beschwöre mal die Schwarm-intelligenz und evtl kann mich jemand genau aufklären.

Es geht um die Infaltionsausgleichsprämie.

Wie ich es verstanden habe musste mann doch im Dezember oder November 1 Tag einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen um Anspruch darauf zu haben. Nunja ich bin Beamter seit 15 Jahren mit 100% Arbeitszeit.

Nun kam die Juni Abrechung:
Ich bin seit 26 Mai in Elternzeit in Teilzeit und siehe da, die IAP wurde anteilig gekürzt!

Ist das jemandem bekannt und kann mich diesbezüglich aufklären? Ich dachte die gäbe es on Top ohne Kürzung da ich die Bedingungen erfüllt habe.
Anders gesagt. Hätte ich zum 1.1.24 gekündigt und wäre jetzt in der freien Wirtschaft unterwegs hätte ich doch die prämie voll erhalten, oder nicht?


websgeisti

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #397 am: 02.06.2024 00:35 »
Hallo Liebe Forums Leser,

ich beschwöre mal die Schwarm-intelligenz und evtl kann mich jemand genau aufklären.

Es geht um die Infaltionsausgleichsprämie.

Wie ich es verstanden habe musste mann doch im Dezember oder November 1 Tag einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen um Anspruch darauf zu haben. Nunja ich bin Beamter seit 15 Jahren mit 100% Arbeitszeit.

Nun kam die Juni Abrechung:
Ich bin seit 26 Mai in Elternzeit in Teilzeit und siehe da, die IAP wurde anteilig gekürzt!

Ist das jemandem bekannt und kann mich diesbezüglich aufklären? Ich dachte die gäbe es on Top ohne Kürzung da ich die Bedingungen erfüllt habe.
Anders gesagt. Hätte ich zum 1.1.24 gekündigt und wäre jetzt in der freien Wirtschaft unterwegs hätte ich doch die prämie voll erhalten, oder nicht?

Im Gesetzentwurf befindet sich im Art. 109a Abs. 2 Satz 1 BayBesG die Klausel: „1Berechtigte sowie Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen erhalten für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen (Inflationsausgleichs-Monatszahlungen), wenn in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Beamten-, Richter- oder Dienstanfängerverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestanden hat. Auf die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen finden die Vorschriften des Teils 1 entsprechend Anwendung.

Mit dem letzten Satz ist u.a. die Teilzeitkürzung und Teilmonatskürzung gemeint meiner Auffassung nach. Daher hat SAP entsprechend ab 26.05. die IAP gekürzt.

Und zum letzten Satz. Wenn du ab 01.01.2024 nicht mehr in Beschäftigung bist, dann hättest du noch eine Abrechnung für April bekommen mit der IAP-Einmalzahlung in Höhe von 1.800,00€ (für Dezember).

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #398 am: 21.06.2024 11:39 »
Es liegt nun eine Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes vor. (Drucksache 19/2550). Wahrscheinlich wird damit der Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 am 03.07. mit Aussprache vom Landtag verabschiedet.

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #399 am: 22.06.2024 13:19 »

django333

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #400 am: 24.06.2024 08:07 »
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Bayreuth&Datum=06.02.2024&Aktenzeichen=B%205%20K%2021%2E255

Hier beschwert sich jemand, der zusätzlich noch Unterhaltsforderungen hat.

Dem Kläger gebührt mein voller Respekt.
Da könnten sich alle kinderlosen Beamten, die immer neidvoll auf die Familienzuschläge für Kinder blicken, einmal ihre Gedanken machen. Spätestens dann, wenn sie sich von diesen Kindern ihre Pensionen zahlen lassen  ;)

Da verblieben also 2020 dem Kläger, einem Beamten mit 5 Kindern in Besoldungsgruppe A14, nach Abzug von Krankenversicherung (247 €) und Unterhalt ((1.914 €) 1.875,38 € zum Leben.
Einem kinderlosen Beamten standen 2020 in der niedrigsten Besoldungsgruppe A3, Stufe 2, lt. Rechner 1.772,24 € (2.019,24 - 247 €) zur Verfügung.

Und dem VG Bayreuth reicht das für eine amtsangemessene Alimentation, sogar den Binnenabstand zwischen den Besoldungsgruppen sehen sie gewahrt.

Dass das VG Bayreuth hier das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG eingehalten sieht, das den Dienstherrn verpflichtet, Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten, ist aus meiner Sicht äußerst fragwürdig.

Aus meiner Sicht verkennt das VG Bayreuth hierbei vollständig, dass gem. Art. 6 Abs. 5 GG alle Kinder gleichgestellt sind, dies trifft sowohl für eheliche als auch für uneheliche Kinder zu und damit wohl auch für den geschiedenen Kläger.
Das bedeutet, dass die Kosten für die Kinder, die der Kläger in Form von Unterhalt aufbringt, genauso bei zusammenlebenden und verheirateten Eltern anfallen und deren verfügbares Netto im gleichen Maß senken.
« Last Edit: 24.06.2024 08:22 von django333 »

InVinoVeritas

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« Antwort #401 am: 04.07.2024 01:08 »
Der "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025" wurde am 3. Juli 2024 vom Bayerischen Landtag einstimmig in zweiter Lesung gänzlich ohne Aussprache, und das in beiden Lesungen, verabschiedet.

qou

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« Antwort #402 am: 04.07.2024 07:45 »
Damit wurde das (verfassungswidrige) Partnereinkommen ebenfalls von 20.000 € auf 20.878 € erhöht.
Bayern spart sich damit weitere 878 € jährlich. Ein Geniestreich wer sich das ausgedacht hat, man kann beliebig Geld einsparen.

Dogmatikus

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« Antwort #403 am: 04.07.2024 08:06 »
Wenn das erstmal richtig beim Finanzminister klickt, wird das Partnereinkommen auf 100k festgesetzt und alle Beamten arbeiten für lau. Der Freistaat weiß halt, wie man es macht.  8) *Ironie aus*

qou

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2023-2025 Bayern
« Antwort #404 am: 04.07.2024 08:12 »
Um den Schlauen hier zuvor zu kommen:
Ja, es wird von den 20.878 € die Lohnsteuer und 20% Pauschal zur Abgeltung von Sozialabgaben abgezogen.
Trotzdem ist die Regelung ein Witz und bleibt falsch.