Autor Thema: [NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen  (Read 135795 times)

Schlaubi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #270 am: 01.08.2024 22:24 »
…ergo wird die Sonderzahlung dann auf beide beamte für diesen Monat aufgeteilt, entsprechend der Tage ihrer Tätigkeit bis zum Elterngeldwechsel?

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #271 am: 02.08.2024 00:33 »
Kindergeld, nicht Elterngeld ist entscheidend. Das wechselt nicht mit der Elternzeit.

chester00

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #272 am: 02.08.2024 08:17 »
Konkrete Frage zu dieser Sonderzahlung:
Bekommen alle Beamte mit Kindern diese Zahlung? Ich habe schon ein Kind und wir bekommen im September unser zweite und ich werde im von voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November einen Monat Elternzeit nehmen. Heißt das nun, ich darf mich über 2000€ extra freuen? Ist die Sonderzahlung brutto oder netto?

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #273 am: 02.08.2024 11:22 »
Konkrete Frage zu dieser Sonderzahlung:
Bekommen alle Beamte mit Kindern diese Zahlung? Ich habe schon ein Kind und wir bekommen im September unser zweite und ich werde im von voraussichtlich Mitte Oktober bis Mitte November einen Monat Elternzeit nehmen. Heißt das nun, ich darf mich über 2000€ extra freuen? Ist die Sonderzahlung brutto oder netto?

Hier die Antwort:
§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2024
1Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter erhalten neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Mo-
nat Dezember 2024 für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember 2024 ein Familienzuschlag der
Stufe 2 oder 3 gewährt wird, eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 000 Euro.“


Schlaubi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #274 am: 02.08.2024 19:21 »
Grandia das stimmt nicht ganz - sind beide Beamte und einer in vollständig in Elternzeit, erhält der andere die Zuschläge. Das wurde zu Beginn der elter Zeit taggenau aufgeteilt. Daher auch die Frage, wer es nun bekommt, da mein Partner in Teilzeit startet..aber nur für die Hälfte des Monats, ich die erste Hälfte aber Vollzeit arbeite…

Grandia

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #275 am: 02.08.2024 19:34 »
Dann frag doch einfach bei der Besondungsstelle nach. Auf deinen Abrechnungen kannst du sehen, wer für dich zuständig ist.

Schlaubi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #276 am: 02.08.2024 22:38 »
Danke für die Hilfe, im Prinzip ist ja soweit alles geklärt :)

Goldene Vier

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #277 am: 27.08.2024 16:13 »
 
Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf Beamtinnen und Beamte - Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag   

 
Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Besoldung und Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 erhöht und weitere Vorschriften angepasst werden sollen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht, verbunden mit der Bitte um sofortige Ausschussüberweisung.

Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom Dezember vergangenen Jahres auf die niedersächsische Beamten- und Richterschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden:

Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und alle weiteren dynamischen Besoldungsbestandteile um linear 4,76 Prozent anzupassen. Zum 1. Februar 2025 soll eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent vorgenommen werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen hingegen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht werden. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.

Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

Darüber hinaus sollen die Hürden gesenkt werden, um Beamtinnen und Beamte auch nach Erreichen des Ruhestandsalters weiter beschäftigen zu können. Dies ist auf arbeitsvertraglicher Basis möglich. Die Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst soll attraktiver gestaltet werden, indem dieses Einkommen nach Erreichen der jeweiligen beamtenrechtlichen Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird.
 
Folgende weitere Regelungen sollen mit dem Gesetzentwurf getroffen werden:
 
1.   Die Besoldungshebung von Schulleitungen mit einer Schülerzahl bis 80 auf A14 zum 1. Januar 2025 soll Schulleitungen kleiner Schulen stärken. Dadurch entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von rund 910.000 Euro.
2.   Um den aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts abgeleiteten Maßstäben für eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten- und Richterschaft gerecht zu werden, soll für das Jahr 2024 einmalig für jedes erste und zweite Kind ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro gezahlt werden, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Für zwei Kinder ergibt sich also eine Summe von 2.000 Euro. Die Kosten des Landes betragen dafür rund 105 Millionen Euro.
Zudem sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte mit nur einem Kind, deren Ehegatten oder Lebenspartner mit keinem oder nur einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen, rückwirkend zum 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Gewährung eines Familienergänzungszuschlags erhalten.
3.   Der Dienstunfallschutz soll auf Wege ausgedehnt werden, die zurückgelegt werden, um das eigene Kind in fremde Obhut wie beispielsweise einen Kindergarten zu geben. Dies soll künftig auch dann gelten, wenn der Dienst im Homeoffice geleistet wird. Wege zu und von der Dienststelle müssen dafür nicht mehr zurückgelegt werden.
 
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de
   

Ansprechpartner/in für den Inhalt dieser Mitteilung:
 
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
 
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
pressestelle@stk.niedersachsen.de

 --
 
Herausgeber: Nds. Staatskanzlei   
 
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/ubertragung-der-tarifeinigung-im-offentlichen-dienst-auf-beamtinnen-und-beamte-gesetz-geht-nach-abschluss-der-verbandsbeteiligung-an-den-niedersachsischen-landtag-235003.html

Erpelente

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #278 am: 27.08.2024 18:42 »
Danke für den Hinweis mit der Pressemitteilung!

Dann kann es ja nur noch Wochen dauern, bis man auch mit einem Kind den Antrag auf den Ergänzungszuschlag stellen kann, nicht?

Zerschmetterling

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #279 am: 03.09.2024 14:10 »
Gesetzentwurf Landesregierung 27.08.2024 Drucksache 19/5132

Koi

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #280 am: 18.09.2024 12:13 »
Ich wurde auf folgende Petition aufmerksam gemacht. Auch wenn man selbst nicht Teilzeit arbeitet macht es vielleicht doch Sinn, als Beamter auf die Beamtenschaft aufmerksam zu machen:

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=114

Keating

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #281 am: 18.09.2024 18:41 »
Ich wurde auf folgende Petition aufmerksam gemacht. Auch wenn man selbst nicht Teilzeit arbeitet macht es vielleicht doch Sinn, als Beamter auf die Beamtenschaft aufmerksam zu machen:

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=114
Würde ich auch wichtig finden, wenn die Argumentation in meinen Augen stimmig wäre. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

clarion

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Antw:[NI] Besoldungsrunde 2023-2025 Niedersachsen
« Antwort #282 am: 18.09.2024 19:52 »
Die Petition überzeugt mich auch nicht, da ich den Inflationsausgleich als Gehaltbestandteil sehe. Es ist richtig, dass es für alle teurer ist, aber nicht alles ist für alle gleich teuer geworden. Und in einigen Bereichen ist es inzwischen nicht teurer als vor Corona und Krieg.

Wenn man den Inflationsausgleich nach dem Bedarfsprinzip sieht, muss man auch Bedarfe ermitteln. Warum wurden 120 Euro Inflationsausgleich gewählt und nicht 93,10 Euro oder 167,11 Euro? Singles sind durch steigende Sockelkosten mehr belastet als Familien. Andererseits brauchen Familien Verbrauchsgegenstände in deutlich höherer Menge als Singles.

Goldene Vier

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« Antwort #283 am: 21.09.2024 21:54 »
Mal was Interessantes im aktuellen Gesetzgebungsverfahren,,,

Die F(l)achleute im NMF wissen es natürlich besser als der GBD…

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_07500/05001-05500/19-05338.pdf

HochlebederVorgang

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« Antwort #284 am: 23.09.2024 16:08 »
Jaja, als Herr Heere noch im Ausschuss saß, hat er vieles anders gesehen... Und schwupps scheinen haushalterische Zwänge gewichtiger zu sein.