Ich bin mir ja grundsätzlich auch nicht mehr sicher, ob ich noch die Urteile des BVerfG richtig lesen kann, ob ich hier auf dem Schlauch stehe oder ob das TFM irgendwie einen Knick in der Optik hat. Das BVerfG sagt eindeutig, das Grundlage für den Vergleich zur Grundsicherung das Nettoeinkommen des Beamten ist. Da steht nicht, das Netto-Einkommen und das des Partners, des Schwagers, Neffen, der Oma oder sonst wem. Wie in aller Welt kann man es sich dann so zurecht spinnen, dass man noch Einkommen anderer Personen rein rechnet und diese dann noch verklagen will, wenn die Angaben nicht stimmen? Was geht die Besoldungstelle im TLF das Einkommen meiner Frau an? Was haben die denn bitte gesoffen, um so einen geistigen Dünnschiss zu produzieren? Ich hatte ja echt gedacht, als die Erhöhung zum 01.01.23 kam, Mensch schau an, sie haben es kapiert. Aber nein, nur ein Jahr später haben sie sämtliche Logik wieder vergessen.
Ich möchte dann bitte aber auch gleiches Recht für alle, die Abgeordnetendiäten dann auch nur noch unter Anrechnung des Partnereinkommens und sämtlicher Nebeneinkünfte, dann gebe ich mich sogar zufrieden.