Az. 1 BvR 804/22 (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen)
Hier schläft das BVerfG leider ebenfalls. Entscheidung war glaube ich auch für dieses Jahr angekündigt.
Ich vermute es wird hier einschreiten, u.a. wegen der diskutierten Thematik.