Ich hab mal gegoogelt nach Beamte Bayern/Partnereinkommen.
Da las ich auf der bayer. Abgeordnetenwatch 2 Antworten (Wolfgang Fackler, CSU; Martin Brunhuber, Freie Wähler):
1) die Herren Abgeordneten finden das mit dem Partnereinkommen ganz toll, sogar für Beamte vorteilhaft???
2) der Herr Brunhuber hat sogar noch ein angebliches Statement des Verfassungsgerichtes geposted:
" Das Bundesverfassungsgericht rekurriert auf das Grundsicherungsrecht als Vergleichsgröße für die Mindestalimentation. Dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft weiteres Einkommen und sogar vorhandenes Vermögen in erheblichem Umfang berücksichtigt. Eine Berücksichtigung des vom anderen Elternteil geleisteten Beitrages zum Familieneinkommen ist somit auch im Besoldungsrecht sachgerecht."
Hört, hört "sogar vorhandenes Vermögen". Wenn einer in Bayern (und natürlich auch Bund, wenn das Gericht bei seiner schrägen Meinung bleibt) heutzutage ein Einfamilienhaus erbt - 1,5-2,5 Mio. - dann könnte ja auch die Besoldung gekürzt werden? Je nach Finanzlage des Dienstherren?
Vielleicht sollten wir uns zurückbeamen in´s 19. Jahrhundert, zu Kaisers Zeiten. Da finden sich bestimmt noch etliche Regelungen die den Dienstherren erfreuen könnten.
Als technischer Bundesbeamter (lange in Pension) verstehe ich den ganzen Mist nicht mehr. Und meine Großfamilie (in der ich der Älteste und der einzige Beamte bin) lacht nur noch verständnislos.
Ich schreibe jetzt lieber nicht, was die jüngeren so an Geld nach Hause bringen.
PS. Wer heutzutage Beamter wird, muss ganz schön mutig sein.😁
Das wirklich Ärgerliche an das Sache ist, sage ich als des Lesens qua Geburtsort bekanntlich unfähig, dass mittlerweile auch das bayerische Schulsystem schwer gelitten hat, sodass zwischenzeitlich auch der bayerische Durchschnittsabgeordnete sich unfähig zeigt, einfache Texte sinnverstehend zu lesen. So schreibt der Senat an der von den beiden Abgeordneten enzifferten Stelle, also in der Rn. 47 der aktuellen Entscheidung; Hervorhebungen durch mich (
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html):
"Beim Mindestabstandsgebot handelt es sich – wie beim Abstandsgebot – um einen eigenständigen, aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten Grundsatz. Es besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung
der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss (vgl. BVerfGE 81, 363 <378>; 99, 300 <321 f.>; 140, 240 <286 f. Rn. 93 f.>)."
Noch ärgerlicher als das versagende bayerische Schulsystem ist nur noch die mittlerweile augenscheinlich geringe Gedächtnisleistung des bayerischen Durchschnittsabgeordneten, der - da uns heute die Arminia aus Bielefeld sowas von weghauen wird, was aber nur daran liegt, dass es Bielefeld ja gar nicht gibt - nun schon seit 60 Jahren - seit dieser Provinzklub nahe an der österreichischen Grenze die Eintrittkarte ins Weserstadion geschenkt bekommen hat - regelmäßig (mit wenigen Ausnahmen) zweimal im Jahr den qualitativen Unterschied zwischen der europäischen Spitzenmannschaft SVW und der kümmerlichen Leistung jenes quasi-österreichischen Grenzvereins entdecken kann, ohne noch immer verstanden oder sich vielmehr gemerkt zu haben, was ein qualitativer Unterschied ist, obgleich doch die am Ende des Zitats vom Bundesverfassungsgericht mitgeteilten Ergebnisse für sich sprechen: 8 zu 1, 6 zu 3, 2 zu 1 und 8 zu 6.
Wer des sinnverstehenden Lesens des Gegners Spielweise nicht mächtig ist, wird immer solch krause Gesetzgebng betreiben wie Gerd Facklermüller und Franz Brunbauer.