Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 660945 times)

Pendler1

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1515 am: 15.08.2025 14:02 »
Ich hab mal gegoogelt nach Beamte Bayern/Partnereinkommen.

Da las ich auf der bayer. Abgeordnetenwatch 2 Antworten (Wolfgang Fackler, CSU;  Martin Brunhuber, Freie Wähler):

1) die Herren Abgeordneten finden das mit dem Partnereinkommen ganz toll, sogar für Beamte vorteilhaft???
2) der Herr Brunhuber hat sogar noch ein angebliches Statement des Verfassungsgerichtes geposted:

" Das Bundesverfassungsgericht rekurriert auf das Grundsicherungsrecht als Vergleichsgröße für die Mindestalimentation. Dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft weiteres Einkommen und sogar vorhandenes Vermögen in erheblichem Umfang berücksichtigt. Eine Berücksichtigung des vom anderen Elternteil geleisteten Beitrages zum Familieneinkommen ist somit auch im Besoldungsrecht sachgerecht."

Hört, hört "sogar vorhandenes Vermögen". Wenn einer in Bayern (und natürlich auch Bund, wenn das Gericht bei seiner schrägen Meinung bleibt) heutzutage ein Einfamilienhaus erbt - 1,5-2,5 Mio. - dann könnte  ja auch die Besoldung gekürzt werden? Je nach Finanzlage des Dienstherren?

Vielleicht sollten wir uns zurückbeamen in´s 19. Jahrhundert, zu Kaisers Zeiten. Da finden sich bestimmt noch etliche Regelungen die den Dienstherren erfreuen könnten.

Als technischer Bundesbeamter (lange in Pension) verstehe ich den ganzen Mist nicht mehr. Und meine Großfamilie (in der ich der Älteste und der einzige Beamte bin) lacht nur noch verständnislos.

Ich schreibe jetzt lieber nicht, was die jüngeren so an Geld nach Hause bringen.

PS. Wer heutzutage Beamter wird, muss ganz schön mutig sein.😁


bebolus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1516 am: 15.08.2025 14:22 »
Hört, hört "sogar vorhandenes Vermögen". Wenn einer in Bayern (und natürlich auch Bund, wenn das Gericht bei seiner schrägen Meinung bleibt) heutzutage ein Einfamilienhaus erbt - 1,5-2,5 Mio. - dann könnte  ja auch die Besoldung gekürzt werden? Je nach Finanzlage des Dienstherren?

imho dürfte eine Vielzahl an Durschnittsbeamten beim Erbe eines EFH ohnehin an seine finanziellen Grenzen stoßen. Insb. weil die ganze Kohle für die teure Mietwohnung drauf geht..

Pendler1

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1517 am: 15.08.2025 14:32 »
Was mich am meisten aufregt, ist der Tatbestand, dass der Dienstherr nicht wie üblich eine Abschlagszahlung (mit dem Einwand eines noch auszufertigenden Gesetzes) leistet.  Das war doch die letzten Jahre (Jahrzehnte?) so üblich.

1) Entweder kann das der Dienstherr dieses Jahr nicht, weil die Wirtschafts- und Finanzlage so miserabel ist? Fällt mir aber schwer zu glaube, wenn man sich so ansieht, was dieses Jahr auf dem Finanzsektor so gelaufen ist.

oder

2) Schlicht und einfach - der Dienstherr will nicht. Und die Ausreden Gesetzeslage oder weiteres interessiert mich nicht - wo ein Wille ist, ist für den Gesetzgeber auch ein Weg.

Er will aber nicht. 

Pendler1

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« Antwort #1518 am: 15.08.2025 14:41 »
@bebolus

Welche Kohle geht für eine teure Mietwohnung drauf, wenn z.B. ich ein EFH erbe?

Verstehe ich nicht.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1519 am: 15.08.2025 14:53 »
Ich hab mal gegoogelt nach Beamte Bayern/Partnereinkommen.

Da las ich auf der bayer. Abgeordnetenwatch 2 Antworten (Wolfgang Fackler, CSU;  Martin Brunhuber, Freie Wähler):

1) die Herren Abgeordneten finden das mit dem Partnereinkommen ganz toll, sogar für Beamte vorteilhaft???
2) der Herr Brunhuber hat sogar noch ein angebliches Statement des Verfassungsgerichtes geposted:

" Das Bundesverfassungsgericht rekurriert auf das Grundsicherungsrecht als Vergleichsgröße für die Mindestalimentation. Dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft weiteres Einkommen und sogar vorhandenes Vermögen in erheblichem Umfang berücksichtigt. Eine Berücksichtigung des vom anderen Elternteil geleisteten Beitrages zum Familieneinkommen ist somit auch im Besoldungsrecht sachgerecht."

Hört, hört "sogar vorhandenes Vermögen". Wenn einer in Bayern (und natürlich auch Bund, wenn das Gericht bei seiner schrägen Meinung bleibt) heutzutage ein Einfamilienhaus erbt - 1,5-2,5 Mio. - dann könnte  ja auch die Besoldung gekürzt werden? Je nach Finanzlage des Dienstherren?

Vielleicht sollten wir uns zurückbeamen in´s 19. Jahrhundert, zu Kaisers Zeiten. Da finden sich bestimmt noch etliche Regelungen die den Dienstherren erfreuen könnten.

Als technischer Bundesbeamter (lange in Pension) verstehe ich den ganzen Mist nicht mehr. Und meine Großfamilie (in der ich der Älteste und der einzige Beamte bin) lacht nur noch verständnislos.

Ich schreibe jetzt lieber nicht, was die jüngeren so an Geld nach Hause bringen.

PS. Wer heutzutage Beamter wird, muss ganz schön mutig sein.😁

Das wirklich Ärgerliche an das Sache ist, sage ich als des Lesens qua Geburtsort bekanntlich unfähig, dass mittlerweile auch das bayerische Schulsystem schwer gelitten hat, sodass zwischenzeitlich auch der bayerische Durchschnittsabgeordnete sich unfähig zeigt, einfache Texte sinnverstehend zu lesen. So schreibt der Senat an der von den beiden Abgeordneten enzifferten Stelle, also in der Rn. 47 der aktuellen Entscheidung; Hervorhebungen durch mich (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html):

"Beim Mindestabstandsgebot handelt es sich – wie beim Abstandsgebot – um einen eigenständigen, aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten Grundsatz. Es besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss (vgl. BVerfGE 81, 363 <378>; 99, 300 <321 f.>; 140, 240 <286 f. Rn. 93 f.>)."

Noch ärgerlicher als das versagende bayerische Schulsystem ist nur noch die mittlerweile augenscheinlich geringe Gedächtnisleistung des bayerischen Durchschnittsabgeordneten, der - da uns heute die Arminia aus Bielefeld sowas von weghauen wird, was aber nur daran liegt, dass es Bielefeld ja gar nicht gibt - nun schon seit 60 Jahren - seit dieser Provinzklub nahe an der österreichischen Grenze die Eintrittkarte ins Weserstadion geschenkt bekommen hat - regelmäßig (mit wenigen Ausnahmen) zweimal im Jahr den qualitativen Unterschied zwischen der europäischen Spitzenmannschaft SVW und der kümmerlichen Leistung jenes quasi-österreichischen Grenzvereins entdecken kann, ohne noch immer verstanden oder sich vielmehr gemerkt zu haben, was ein qualitativer Unterschied ist, obgleich doch die am Ende des Zitats vom Bundesverfassungsgericht mitgeteilten Ergebnisse für sich sprechen: 8 zu 1, 6 zu 3, 2 zu 1 und 8 zu 6.

Wer des sinnverstehenden Lesens des Gegners Spielweise nicht mächtig ist, wird immer solch krause Gesetzgebng betreiben wie Gerd Facklermüller und Franz Brunbauer.

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« Antwort #1520 am: 15.08.2025 15:00 »
Hört, hört "sogar vorhandenes Vermögen". Wenn einer in Bayern (und natürlich auch Bund, wenn das Gericht bei seiner schrägen Meinung bleibt) heutzutage ein Einfamilienhaus erbt - 1,5-2,5 Mio. - dann könnte  ja auch die Besoldung gekürzt werden? Je nach Finanzlage des Dienstherren?

imho dürfte eine Vielzahl an Durschnittsbeamten beim Erbe eines EFH ohnehin an seine finanziellen Grenzen stoßen. Insb. weil die ganze Kohle für die teure Mietwohnung drauf geht..

Wie soll man denn durch einen Vermögenszufluss an seine finanziellen Grenzen stoßen - eigentlich ist doch das Gegenteil der Fall.

Knecht

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« Antwort #1521 am: 15.08.2025 15:22 »
Hört, hört "sogar vorhandenes Vermögen". Wenn einer in Bayern (und natürlich auch Bund, wenn das Gericht bei seiner schrägen Meinung bleibt) heutzutage ein Einfamilienhaus erbt - 1,5-2,5 Mio. - dann könnte  ja auch die Besoldung gekürzt werden? Je nach Finanzlage des Dienstherren?

imho dürfte eine Vielzahl an Durschnittsbeamten beim Erbe eines EFH ohnehin an seine finanziellen Grenzen stoßen. Insb. weil die ganze Kohle für die teure Mietwohnung drauf geht..

Wie soll man denn durch einen Vermögenszufluss an seine finanziellen Grenzen stoßen - eigentlich ist doch das Gegenteil der Fall.

Ich vermute mal, dass das auf die dann ggf zu zahlende Steuer bezogen war . Je nach Hauswert und Verwandtschaftsgrad kann da durchaus etwas zusammenkommen. Sollte man natürlich trotzdem sinnigerweise irgendwie aufbringen...

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« Antwort #1522 am: 15.08.2025 15:39 »
Hört, hört "sogar vorhandenes Vermögen". Wenn einer in Bayern (und natürlich auch Bund, wenn das Gericht bei seiner schrägen Meinung bleibt) heutzutage ein Einfamilienhaus erbt - 1,5-2,5 Mio. - dann könnte  ja auch die Besoldung gekürzt werden? Je nach Finanzlage des Dienstherren?

imho dürfte eine Vielzahl an Durschnittsbeamten beim Erbe eines EFH ohnehin an seine finanziellen Grenzen stoßen. Insb. weil die ganze Kohle für die teure Mietwohnung drauf geht..

Wie soll man denn durch einen Vermögenszufluss an seine finanziellen Grenzen stoßen - eigentlich ist doch das Gegenteil der Fall.

Ich vermute mal, dass das auf die dann ggf zu zahlende Steuer bezogen war . Je nach Hauswert und Verwandtschaftsgrad kann da durchaus etwas zusammenkommen. Sollte man natürlich trotzdem sinnigerweise irgendwie aufbringen...

Ich kann da helfen und übernehme gerne alle geschenkten Häuser und die Steuern. Schenkungssteuer zahle ich nämlich am liebsten!

maxg

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« Antwort #1523 am: 15.08.2025 23:22 »
(...)
da uns heute die Arminia aus Bielefeld sowas von weghauen wird, was aber nur daran liegt, dass es Bielefeld ja gar nicht gibt (...)

q.e.d.

 ;D

SwenTanortsch

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« Antwort #1524 am: 16.08.2025 07:11 »
(...)
da uns heute die Arminia aus Bielefeld sowas von weghauen wird, was aber nur daran liegt, dass es Bielefeld ja gar nicht gibt (...)

q.e.d.

 ;D

Mit Bielefeld ist's wie mit der amtsangemessenen Alimentation: Alle haben schon einmal davon gehört, dass es sowas geben soll, aber keiner weiß, wo es das gibt. Ehrlicher Sport eben...