Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 650965 times)

bebolus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1500 am: 11.08.2025 18:47 »
Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.

"Man munkelt.." ja dann mal los! Bin gespannt was da für Nachzahlungen rauskommen. Ich werde meine Bank vorwarnen genug Papier in die Kontoauszugdrucker zu packen. "man munkelt" auch, dass die Finanzämter viel Freude haben werden.

BalBund

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1501 am: 11.08.2025 20:05 »
Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.

Ein solches munkeln würde man bei D3 wohl nicht bestätigen wollen oder können.

Ozymandias

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1502 am: 12.08.2025 09:26 »
Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.

"Man munkelt.." ja dann mal los! Bin gespannt was da für Nachzahlungen rauskommen. Ich werde meine Bank vorwarnen genug Papier in die Kontoauszugdrucker zu packen. "man munkelt" auch, dass die Finanzämter viel Freude haben werden.

Gab es da nicht auch eine Änderung? Der Arbeitgeber macht alles wie gehabt, nicht mal mehr die Fünftelregelung gibt es automatisch für die Nachzahlung von mehrjährigem Arbeitslohn.

Die Änderung war m.E. dass die Fünftelregelung zukünftig eigenständig beantragt werden muss. Irgendwo in der Steuererklärung muss man dann ein Häckchen setzen. Wer es vergisst, kann Tausende Euro verlieren.

Da lohnt es sich alle möglichen Kosten in das Jahr der Nachzahlung zu knallen, u.a. Vorauszahlung PKV bis zum Maximum, etc.
Je nach Kinderzahl noch Gebisse sanieren, Augen lasern um über die Zumutbarkeitsgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen zu gelangen... und so weiter.


Ozymandias

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1504 am: 12.08.2025 21:53 »
Wenn man es richtig gestaltet, ist die Fünftelregelung weitaus besser als den Steuerprogressionsschaden einzuklagen. Denn damit zahlt man die Steuerprogression überhaupt nicht, sondern teilweise deutlich weniger.

Kleines Nebengewerbe mit irgendeinem IAB ist auch eine gute Idee. Aber man muss eben selber aktiv werden.

fcesc4

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1505 am: 12.08.2025 23:46 »
Auch von Seiten der Gewerkschaften wird hier munter vor sich hingeschwiegen.

GoodBye

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1506 am: 13.08.2025 00:12 »
Da fehlt mir gerade für den Normalbeamten die Idee, für welche Investition ich in einem Nebengewerbe einen nennenswerten IAB bilden sollte, auch unter dem Gesichtspunkt der 90%igen betrieblichen Nutzung. Das kann man machen, wenn man in der Thematik drin ist, für viele dürfte das eher risikobehaftet sein. Wobei, das Finanzamt prüft ja eh kaum noch etwas.

Ggf. kann man Volumen schaffen, wenn man Flächen für gewerbliche PV an der Hand hat.