Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 660937 times)

bebolus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1500 am: 11.08.2025 18:47 »
Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.

"Man munkelt.." ja dann mal los! Bin gespannt was da für Nachzahlungen rauskommen. Ich werde meine Bank vorwarnen genug Papier in die Kontoauszugdrucker zu packen. "man munkelt" auch, dass die Finanzämter viel Freude haben werden.

BalBund

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1501 am: 11.08.2025 20:05 »
Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.

Ein solches munkeln würde man bei D3 wohl nicht bestätigen wollen oder können.

Ozymandias

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1502 am: 12.08.2025 09:26 »
Man munkelt, dass es wohl keine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses geben wird.
Es würde wohl an einem Gesetzentwurf gearbeitet werden, der sowohl die Amtsangemessene Alimentation
als auch die Übernahme des Tarifergebnisses in einem Anpassungsgesetz regelt soll.
m.E. wird das noch sehr, sehr lange dauern, bis das Gesetzeskraft erlangt.

"Man munkelt.." ja dann mal los! Bin gespannt was da für Nachzahlungen rauskommen. Ich werde meine Bank vorwarnen genug Papier in die Kontoauszugdrucker zu packen. "man munkelt" auch, dass die Finanzämter viel Freude haben werden.

Gab es da nicht auch eine Änderung? Der Arbeitgeber macht alles wie gehabt, nicht mal mehr die Fünftelregelung gibt es automatisch für die Nachzahlung von mehrjährigem Arbeitslohn.

Die Änderung war m.E. dass die Fünftelregelung zukünftig eigenständig beantragt werden muss. Irgendwo in der Steuererklärung muss man dann ein Häckchen setzen. Wer es vergisst, kann Tausende Euro verlieren.

Da lohnt es sich alle möglichen Kosten in das Jahr der Nachzahlung zu knallen, u.a. Vorauszahlung PKV bis zum Maximum, etc.
Je nach Kinderzahl noch Gebisse sanieren, Augen lasern um über die Zumutbarkeitsgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen zu gelangen... und so weiter.


Ozymandias

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« Antwort #1504 am: 12.08.2025 21:53 »
Wenn man es richtig gestaltet, ist die Fünftelregelung weitaus besser als den Steuerprogressionsschaden einzuklagen. Denn damit zahlt man die Steuerprogression überhaupt nicht, sondern teilweise deutlich weniger.

Kleines Nebengewerbe mit irgendeinem IAB ist auch eine gute Idee. Aber man muss eben selber aktiv werden.

fcesc4

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« Antwort #1505 am: 12.08.2025 23:46 »
Auch von Seiten der Gewerkschaften wird hier munter vor sich hingeschwiegen.

GoodBye

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1506 am: 13.08.2025 00:12 »
Da fehlt mir gerade für den Normalbeamten die Idee, für welche Investition ich in einem Nebengewerbe einen nennenswerten IAB bilden sollte, auch unter dem Gesichtspunkt der 90%igen betrieblichen Nutzung. Das kann man machen, wenn man in der Thematik drin ist, für viele dürfte das eher risikobehaftet sein. Wobei, das Finanzamt prüft ja eh kaum noch etwas.

Ggf. kann man Volumen schaffen, wenn man Flächen für gewerbliche PV an der Hand hat.

Ozymandias

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« Antwort #1507 am: 13.08.2025 14:44 »
Ist ja nur eine Idee von vielen, von denen die alle möglich sind.
PKV Vorauszahlung auch für Kinder oder ggf. Ehefrau bringt vermutlich am meisten und ist sehr einfach für jedermann. Die Kosten hat man ja ohnehin zu tragen.
Manche PKVen lassen aber leider nicht mehr die früher möglichen 30-36 Monate zu, sondern teilweise nur noch 12.
Müsste man sich frühzeitig drum kümmern.
Deshalb hier der Hinweis.

BWBoy

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1508 am: 14.08.2025 08:33 »
Erstmal muss es überhaupt eine nennenswerte Nachzahlung geben, und die sehe ich, auch wenn getönt wird noch überhaupt nicht. Wir dürfen eher erwarten, dass der neue Entwurf dank Partnereinkommen nochmal deutlich besch****ner wird als der letzte.

Knecht

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« Antwort #1509 am: 14.08.2025 09:28 »
Erstmal muss es überhaupt eine nennenswerte Nachzahlung geben, und die sehe ich, auch wenn getönt wird noch überhaupt nicht. Wir dürfen eher erwarten, dass der neue Entwurf dank Partnereinkommen nochmal deutlich besch****ner wird als der letzte.

Noch beschissener dürfte für 95 % nicht möglich sein.

BWBoy

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1510 am: 14.08.2025 09:31 »
Erstmal muss es überhaupt eine nennenswerte Nachzahlung geben, und die sehe ich, auch wenn getönt wird noch überhaupt nicht. Wir dürfen eher erwarten, dass der neue Entwurf dank Partnereinkommen nochmal deutlich besch****ner wird als der letzte.

Noch beschissener dürfte für 95 % nicht möglich sein.

Das stimmt, aber man findet bestimmt noch nen Weg auch die letzten 5% von ihren Ansprüchen "zu erlösen."

Stichwort Partnereinkommen.

emdy

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« Antwort #1511 am: 14.08.2025 14:53 »
Absolut richtig. Daher hoffe ich, dass jeder, der hier erhitzt schreibt auch den Klageweg beschreitet. Das macht mehr Spaß als sich nur zu ärgern.

Pensionär

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1512 am: 14.08.2025 15:42 »
Frage mich wie lange eine Klage dauert, Kosten dieser und wie sind die Erfolgsaussichten.

emdy

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« Antwort #1513 am: 14.08.2025 17:57 »
Frage mich wie lange eine Klage dauert, Kosten dieser und wie sind die Erfolgsaussichten.

Das wurde ja alles schon in epischer Breite hier diskutiert. In aller Kürze kann man aber wohl sagen:
Dauer: 10-25 Jahre weil nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines Besoldungsgesetzes feststellen kann.
Kosten: In erster Instanz (bei der es oft bleibt) wenige hundert Euro bis wenige tausend Euro Kostenrisiko. Ich bin selbst Kläger, die Klage liegt seit Dezember 2024 am VG und ich habe noch keinen Euro investiert, nur Zeit.
Erfolgsaussichten: Reichen von hoch bis Selbstläufer. Wenn man unterhalb der Mindestalimentation liegt, ist es ein Selbstläufer.

Vor Gericht ist man "in Gottes Hand" aber es gibt hier mehr zu gewinnen als zu verlieren.


SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1514 am: 14.08.2025 22:29 »
Frage mich wie lange eine Klage dauert, Kosten dieser und wie sind die Erfolgsaussichten.

Das wurde ja alles schon in epischer Breite hier diskutiert. In aller Kürze kann man aber wohl sagen:
Dauer: 10-25 Jahre weil nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines Besoldungsgesetzes feststellen kann.
Kosten: In erster Instanz (bei der es oft bleibt) wenige hundert Euro bis wenige tausend Euro Kostenrisiko. Ich bin selbst Kläger, die Klage liegt seit Dezember 2024 am VG und ich habe noch keinen Euro investiert, nur Zeit.
Erfolgsaussichten: Reichen von hoch bis Selbstläufer. Wenn man unterhalb der Mindestalimentation liegt, ist es ein Selbstläufer.

Vor Gericht ist man "in Gottes Hand" aber es gibt hier mehr zu gewinnen als zu verlieren.

Man kann es glauben oder nicht: Aber nach den angekündigten Entscheindungen gibt es für den Zweiten Senat keinen sachlichen Grund mehr, nicht über die mittlerweile über 70 dort anhängigen Verfahren zu entscheiden. Zwar bedarf die Entscheidung über ein konkretes Normenkontrollverfahren wiederkehrend eine gehörige Zeit, wie allein schon der regelmäßige Umfang von Entscheidungsbegründungen verdeutlicht. Allerdings hat der Senat zwischenzeitlich offensichtlich in einer beträchtlichen Zahl an anhängigen Verfahren die Vorbereitungen für die sich anschließende Beratung recht weit vorangetrieben. Entsprechend muss man - eben, weil es für den Senat nach den angekündigten Entscheidungen sowohl keinen sachlichen Grund mehr gibt, die anhängigen Verfahren nicht konkret weiter voranzutreiben, als auch daraus resultierend eine zunehmende sachliche Pflicht gibt, je länger die Verfahren in Karlsruhe anhängig sind, über diese zu befinden - davon ausgehen, dass wir ab dem nächsten Jahr regelmäßig Entscheidungen über mehr als einen anhängigen Rechtskreis erleben werden. Denn das eine - der fehlende sachliche Grund -  zieht das andere - die daraus folgende sachliche Pflicht zur Entscheidung - nach sich: Ohne sachlichen Grund ist ein Verfahrensaufschub insbesondere hinsichtlich der am längsten in Karlsruhe anhängigen Verfahren sachlich nicht mehr zu rechtfertigen. Was aber sachlich nicht zu rechtfertigen ist, hat zu unterbleiben.

Ergo: Es wird alsbald insbesondere darauf ankommen, wie schnell das jeweils angerufene Verwaltungsgericht entscheidet, wobei auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere in Rechtskreisen, über deren derzeit in Karlruhe anhängigen Verfahren vom Senat entschieden werden wird, eine Begründung für das Ruhendstellen von Verfahren schwieriger werden sollte.

Ergo: Wer in diesem Jahr seine Klage einreicht, wird im Regelfall keine zehn Jahre bis zur Entscheidung mehr warten müssen. Der effektive Rechtsschutz ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut; nach den angekündigten Entscheidungen gilt, was BVR Maidowski bekanntlich im Dezember 2023 ausgeführt hat:

"Eine dem Rechtsschutzauftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdende Bearbeitung dieser hohen Anzahl von [anhängigen] Verfahren hat u.a. folgenden Aspekten Rechnung zu tragen: Es wird sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen, zunächst solche Verfahren auszuwählen, die möglichst viele der zur Entscheidung gestellten Probleme aufwerfen und damit die Gelegenheit bieten, eine aktuelle Grundlage für die Befassung mit den nachfolgenden Verfahren zu schaffen, insbesondere die Frage zu klären, welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen."

Dahinter kann der Senat nicht mehr zurück, da es alsbald keine Veranlassung mehr gibt, dem angekündigten Effizienzgewinn nicht entsprechende Taten folgen zu lassen.