Mit Schreiben des BAPersBw vom 8. August 2025 - V 1.1 APK 18-20-01/-10 / 67-10-00 wird zur Zahlbarmachung der Entgelte der Tarifeinigung Bund und Kommunen 2025 für die Bundeswehr der Monat September als voraussichtlicher Termin zur Auszahlung nunmehr mitgeteilt.In dem Rundschreiben ist u.a. zur Zahlbarmachung der Entgelte wie folgt verfasst:
"Zu B. „Hinweise zur Zahlbarmachung“
Zu B.1 Allgemeines
Zu B.1.1 Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte und Freigabe zum vorläufigen Vollzug
Die erhöhten Entgelte werden im Produktivsystem des Personalwirtschaftssystems
der Bundeswehr (PersWiSysBw) voraussichtlich zum Abrechnungsmonat September 2025 zahlbar gemacht.
Dies sind zum einen die nachstehenden Entgelte:
• Tabellenentgelte nach TVöD
• Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG und
dem TVAöD – Besonderer Teil Pflege
• Praktikantenentgelte nach dem TVPöD
• Studienentgelte nach § 8 Abs. 1 S. 2 und § 8 Abs. 2 TVSöD
• Pauschalentgelte nach KraftfahrerTV Bund
Zum anderen werden auch die übrigen Bestandteile des Rundschreibens BMI vom 15. Juli 2025 (Bezug 9.), die zentral im PersWiSysBw bereitgestellt werden können (bspw. Erhöhung von Zulagen, Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr gemäß § 46 (Bund) Kapitel III TVöD - BT-V sowie für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 zu § 52 TVöD - BT-K, sonstige Entgeltbestandteile nach
dem TVöD BT-V), zahlbar gemacht.
Sofern zum Zeitpunkt der Zahlbarmachung das Unterschriftsverfahren der finalen Tarifvertragstexte, die mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht werden, noch nicht abgeschlossen sein sollte,
erfolgt die Auszahlung der erhöhten Entgelte unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.Die Tarifbeschäftigten werden in diesem Fall über einen maschinell angedruckten Textbaustein auf ihrer Bezügeabrechnung entsprechend informiert."
https://www.vab-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/www_vab-gewerkschaft_de/pdf/2025/BAPersBw_08.08.2025.pdf