Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 679392 times)

Bundi

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1530 am: 18.08.2025 11:33 »
(...)
da uns heute die Arminia aus Bielefeld sowas von weghauen wird, was aber nur daran liegt, dass es Bielefeld ja gar nicht gibt (...)

q.e.d.

 ;D

Mit Bielefeld ist's wie mit der amtsangemessenen Alimentation: Alle haben schon einmal davon gehört, dass es sowas geben soll, aber keiner weiß, wo es das gibt. Ehrlicher Sport eben...

 ;D ;D ;D ;D

Swen das rettet Meinen Tag

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1531 am: 20.08.2025 16:04 »
Mit Schreiben des BAPersBw vom 8. August 2025 - V 1.1 APK 18-20-01/-10 / 67-10-00 wird zur Zahlbarmachung der Entgelte der Tarifeinigung Bund und Kommunen 2025 für die Bundeswehr der Monat September als voraussichtlicher Termin zur Auszahlung nunmehr mitgeteilt.

In dem Rundschreiben ist u.a. zur Zahlbarmachung der Entgelte wie folgt verfasst:

"Zu B. „Hinweise zur Zahlbarmachung“
Zu B.1 Allgemeines
Zu B.1.1 Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte und Freigabe zum vorläufigen Vollzug
Die erhöhten Entgelte werden im Produktivsystem des Personalwirtschaftssystems
der Bundeswehr (PersWiSysBw) voraussichtlich zum Abrechnungsmonat September 2025 zahlbar gemacht.

Dies sind zum einen die nachstehenden Entgelte:
• Tabellenentgelte nach TVöD
• Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG und
dem TVAöD – Besonderer Teil Pflege
• Praktikantenentgelte nach dem TVPöD
• Studienentgelte nach § 8 Abs. 1 S. 2 und § 8 Abs. 2 TVSöD
• Pauschalentgelte nach KraftfahrerTV Bund
Zum anderen werden auch die übrigen Bestandteile des Rundschreibens BMI vom 15. Juli 2025 (Bezug 9.), die zentral im PersWiSysBw bereitgestellt werden können (bspw. Erhöhung von Zulagen, Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen kurativen Einrichtungen der Bundeswehr gemäß § 46 (Bund) Kapitel III TVöD - BT-V sowie für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 zu § 52 TVöD - BT-K, sonstige Entgeltbestandteile nach
dem TVöD BT-V), zahlbar gemacht.
Sofern zum Zeitpunkt der Zahlbarmachung das Unterschriftsverfahren der finalen Tarifvertragstexte, die mit einem weiteren BMI-Rundschreiben veröffentlicht werden, noch nicht abgeschlossen sein sollte, erfolgt die Auszahlung der erhöhten Entgelte unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.
Die Tarifbeschäftigten werden in diesem Fall über einen maschinell angedruckten Textbaustein auf ihrer Bezügeabrechnung entsprechend informiert."

https://www.vab-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/www_vab-gewerkschaft_de/pdf/2025/BAPersBw_08.08.2025.pdf

CmdrMichael

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1532 am: 20.08.2025 19:48 »
Wie soll man denn durch einen Vermögenszufluss an seine finanziellen Grenzen stoßen - eigentlich ist doch das Gegenteil der Fall.
Na, das ist bei Großerben regelmäßig der Fall.

Ich zitiere mal:
"Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2023 in 26 Fällen (Erbschafts-)Steuern in Höhe von insgesamt 2,1 Milliarden Euro erlassen. In diesen Fällen wurde schätzungsweise ein begünstigtes Vermögen von rund 7 Milliarden Euro übertragen. Das Finanzamt hat darauf zunächst eine Steuer von 2,13 Milliarden Euro festgesetzt. Aufgrund von Bedürftigkeit wurden davon aber 99,7 Prozent wieder erlassen. "
Quelle: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-erben-von-grossvermoegen/

Also wenn ich 7 Mrd geschenkt bekommen würde, wäre ich nicht zu arm, davon 2,13Mrd. an Steuern zu zahlen.

clarion

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« Antwort #1533 am: 20.08.2025 21:17 »
Wenn das Vermögen in einem Unternehmen stecken sollte, könnte es aber tatsächlich problematisch werden, beträchtliche Summen aus dem Unternehmen heraus zu ziehen. Ratenzahlung wäre in solchen Fällen allerdings eher angezeigt als ein Erlass.

Finanzer

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« Antwort #1534 am: 21.08.2025 09:38 »
Wenn das Vermögen in einem Unternehmen stecken sollte, könnte es aber tatsächlich problematisch werden, beträchtliche Summen aus dem Unternehmen heraus zu ziehen. Ratenzahlung wäre in solchen Fällen allerdings eher angezeigt als ein Erlass.

Genau, Ratenzahlung, gerne auch über zehn Jahre gestreckt und fertig. Diese Bedürftigkeitsprüfung ist reine Steuergestaltung (der Erbe/Beschenkte kann sich den Zeitpunkt seiner "Bedürftigkeit") sogar aussuchen.
Wert auch immer dies damals ins Gesetzt verhandelt hat, hat Deutschland einen immensen Schaden zugefügt.

Bjoerni

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« Antwort #1535 am: 22.08.2025 11:21 »
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 bekanntgegeben, dass Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Hat der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr bei Facebook gepostet

fcesc4

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1536 am: 22.08.2025 11:33 »
Da fühle ich mich ja jetzt so richtig wertgeschätzt, könnte glatt 42 Stunden arbeiten.

gio

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« Antwort #1537 am: 22.08.2025 13:10 »
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 bekanntgegeben, dass Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


Hat der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr bei Facebook gepostet

Werden dann auch im Dezember die Nachzahlungen von April bis November getätigt? :) ich würde es ja fast nicht glauben

Pensionär

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1538 am: 22.08.2025 13:14 »
Warte lieber auf die öffentliche Verlautbahrung des BMI, sofern es denn diese gibt. Wer verzichtet schon freiwillig auf die mögliche Abschlagszahlung im Dezember. Die bisherigen Preisteigerungen in diesem Jahr werden damit nicht ausgeglichen.

DrStrange

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« Antwort #1539 am: 22.08.2025 14:29 »
Aufgrund von Bedürftigkeit wurden davon aber 99,7 Prozent wieder erlassen. "
Quelle: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-erben-von-grossvermoegen/

Kann mir jemand sagen, was es mit dieser "Bedürftigkeit" auf sich hat? Geht es da um "zur Sicherung des Lebensunterhaltes"?
Das kann ich mir vorstellen. Denn Menschen mit solchem Vermögen leben nur auf Pump. Da wird alles per Kredit bezahlt.

Claudia13

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« Antwort #1540 am: 22.08.2025 14:47 »
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt

Hier wird es nochmal genauer beschrieben...inklusive rückwirkend ab April 2025.

Pensionär

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1541 am: 22.08.2025 14:53 »
Aufgrund von Bedürftigkeit wurden davon aber 99,7 Prozent wieder erlassen. "
Quelle: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-erben-von-grossvermoegen/

Kann mir jemand sagen, was es mit dieser "Bedürftigkeit" auf sich hat? Geht es da um "zur Sicherung des Lebensunterhaltes"?
Das kann ich mir vorstellen. Denn Menschen mit solchem Vermögen leben nur auf Pump. Da wird alles per Kredit bezahlt.

Soweit ich es einordne geht es im erweiterten Sinn umgangssprachlich letztlich auch um die Sicherung des Lebensunterhaltes.

Bei großen Vermögen -ab 26 Mio- prüfen die Finanzämter, ob die anfallende Erbschaftssteuer aus dem privaten Vermögen beglichen werden kann _Verschonungsbedarfsprüfung-. Bei diesen Erbschaften geht es um die Übertragung von Firmenanteilen und letztlich auch Sicherung der Arbeitsplätze. Das betriebliche Vermögen soll nicht durch Zahlung der Erbschaftssteuer belastet werden.

Die kurze Skizzierung von mir ist sicherlich nicht vollständig.

Knecht

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« Antwort #1542 am: 22.08.2025 14:58 »
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt

Hier wird es nochmal genauer beschrieben...inklusive rückwirkend ab April 2025.

Klingt (für diesen Teil) fast zu gut um wahr zu sein.

Finanzer

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« Antwort #1543 am: 22.08.2025 15:17 »
Aufgrund von Bedürftigkeit wurden davon aber 99,7 Prozent wieder erlassen. "
Quelle: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-erben-von-grossvermoegen/

Kann mir jemand sagen, was es mit dieser "Bedürftigkeit" auf sich hat? Geht es da um "zur Sicherung des Lebensunterhaltes"?
Das kann ich mir vorstellen. Denn Menschen mit solchem Vermögen leben nur auf Pump. Da wird alles per Kredit bezahlt.

Soweit ich es einordne geht es im erweiterten Sinn umgangssprachlich letztlich auch um die Sicherung des Lebensunterhaltes.

Bei großen Vermögen -ab 26 Mio- prüfen die Finanzämter, ob die anfallende Erbschaftssteuer aus dem privaten Vermögen beglichen werden kann _Verschonungsbedarfsprüfung-. Bei diesen Erbschaften geht es um die Übertragung von Firmenanteilen und letztlich auch Sicherung der Arbeitsplätze. Das betriebliche Vermögen soll nicht durch Zahlung der Erbschaftssteuer belastet werden.

Die kurze Skizzierung von mir ist sicherlich nicht vollständig.

Selbst wenn das mal die Idee dahinter war, wird es jetzt einfach nur für die Gestaltung ausgenutzt (wobei ich behaupte, dass das von Anfang an die Idee war).
Die Beschenkten oder Erben rechnen sich rechtzeitig arm, räumen die Konten leer etc, sodass sie leider keinen Liquiden Mittel übrig haben.

So hat Herr Döpfner alle seine Liquiden Mitteln benutzt um Aktien der Springer SE zu kaufen, bevor Friede Springer ihm ihrem Anteil geschenkt hat. Schenkung in Milliardenhöhe, der arme Beschenkte hat aber keine liquiden Mittel--> Verschonungsbedarfsprüfung. Es wurden auf diese Schenkung fast keine Steuern bezahlt. Kann man gleich nochmal eine Runde drüber schimpfen, wie sehr Bürgergeldempfänger den Staat ausnehmen.
Und, wo waren da Arbeitsplätze in Gefahr?

Das Ganze ist nur ein Mittel der Gestaltung, mit dem Überreiche verhindern das sie ihren gerechten Anteil zum Gemeinwesen beitragen.

Quasselstrippe

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1544 am: 22.08.2025 15:51 »
das Modell, das Finanzer da aufzeigt, klingt ja sehr interessant... warum funktioniert das?
Warum können die Springer-Aktien nicht einfach wieder verkauft werden, um schnell zu liquiden Mitteln zu kommen? Sind die irgendwie gesperrt?
Man könnte ja auch Goldbarren kaufen o.ä. und hätte dann keine liquiden Mittel... obwohl die sich ja auch leicht veräußern ließen...

Gibt es da irgendeinen Trick oder eine rechtliche Einschränkung, welche die Liquidation der Aktien verhindert?