Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 681838 times)

Pensionär

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1545 am: 22.08.2025 18:38 »
das Modell, das Finanzer da aufzeigt, klingt ja sehr interessant... warum funktioniert das?
Warum können die Springer-Aktien nicht einfach wieder verkauft werden, um schnell zu liquiden Mitteln zu kommen? Sind die irgendwie gesperrt?
Man könnte ja auch Goldbarren kaufen o.ä. und hätte dann keine liquiden Mittel... obwohl die sich ja auch leicht veräußern ließen...

Gibt es da irgendeinen Trick oder eine rechtliche Einschränkung, welche die Liquidation der Aktien verhindert?

Die gesamte Thematik ist sicherlich nicht einfach zu verstehen. Warum werden für Einzelfallprüfungen im Vorfeld Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht beauftragt?

GoodBye

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1546 am: 22.08.2025 19:06 »
Behaltensregelungen, sonst Besteuerung. Einfach gesagt.

Ozymandias

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1547 am: 22.08.2025 19:40 »
Az. 1 BvR 804/22 (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen)
Hier schläft das BVerfG leider ebenfalls. Entscheidung war glaube ich auch für dieses Jahr angekündigt.
Ich vermute es wird hier einschreiten, u.a. wegen der diskutierten Thematik.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1548 am: 23.08.2025 08:11 »
Az. 1 BvR 804/22 (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen)
Hier schläft das BVerfG leider ebenfalls. Entscheidung war glaube ich auch für dieses Jahr angekündigt.
Ich vermute es wird hier einschreiten, u.a. wegen der diskutierten Thematik.

Die regelmäßig nicht nur hier im Forum von nicht wenigen vertretene Ansicht, beim Bundesverfassungsgericht handle es sich im Besonderen um ein Verfassungsorgan, das weitgehend Politik mit dem Mittel der Verfassungsrechtsprechung mache - sie findet sich insbesondere wiederkehrend in nicht geringen Teilen der Politikwissenschaft und darüber hinaus insbesondere in der Politik selbst, was die Wahl von Verfassungsrichtern seit je wiederkehrend politisiert, im Rahmen des neuen Wahlverfahrens, wie gerade gesehen, nur umso mehr -, dreht letztlich das Verhältnis von Recht und Politik in der Entscheidungsfindung der Senate um: Am Anfang steht im Dezernat des Berichterstatters nicht eine vor allem politische Ansicht des Berichterstatters oder des für das Verfahren zunächst vor allem zuständigen Wissenschaftlichen Mitarbeiters, die also nicht eine politische Vorstellung haben und dann im Laufe der Erstellung einer Beratungsvorlage versuchen, diese zu erhärten. Denn wäre das der Fall, würde das spätestens in der Senatsberatung von den dann genauso tickenden BVR zerissen werden und müssten wir uns solche Beratungen so vorstellen, dass die überwiegend in der Beratung tatsächlich erreichte Einigkeit nicht möglich wäre. Das Bundesverfassungsgericht würde dann vielmehr so aussehen wie der Supreme Court in den USA und nicht wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Tatsächlich ist es die Aufgabe des Wissenschaftlichen Mitarbeiters, die Auffassung der bislang mit dem Thema beschäftigten Gerichte zu prüfen, ebenso die in der Rechtswissenschaft zur Thematik dargelegten Ansichten und schließlich die eigene wie auch ggf. die europäische Verfassungsrechtsprechung der Vergangenheit zu betrachten, um aus alledem einen begründeten Entscheidungsvorschlag zu entwickeln, der am Ende Grundlage der Senatsberatung ist. Allein diese Vorbereitung einer Entscheidung ist regelmäßig mit einem so hohen Aufwand verbunden, das Zeit und also Arbeit die Mittel sind, um überhaupt erst einmal die eigentliche Beratung vorzubereiten.

Wenn Du also wiederkehrend regelmäßig meinst, in Karlsruhe würde geschlafen, dann verkennst Du, Ozy, genauso regelmäßig die Komplexität der bundesverfassungsrechtlichten Rechtsprechung, die auf Dauer gebaut ist und deshalb im hohen Maße Arbeit wie Zeit beansprucht. Das kann man ggf. wirklich nur ermessen, wenn man nicht minder im hohen Maße Zeit und Arbeit investiert und so nach und nach die allein schon juristische Komplexität des jeweiligen Sachgebiets vor Augen geführt bekommt - auch unser Thema zeigt gerade in letzter Zeit eine Komplexität der untergerichtlichen Betrachtung, die sich gewaschen hat -; das kann man aber ebenso ermessen, wenn man die von Dir auch hier wieder zugrunde gelegten Prämissen anwenden würde.

Die von Dir genannte Verfassungsbeschwerde ist dort seit 2022 anhängig. Würde Karlsruhe tatsächlich schlafen, dann wäre es dort ein Leichtes, weitgehend unbesehen der Rechtsprechung des BGH zu folgen, dessen differenzierten (und so tatsächlich sicherlich zu differenzierenden) Gründen einfach zu folgen, das mit ein paar Anführungen aus der eigenen Rechtsprechung der Vergangenheit zu garnieren, um nach ein paar Wochen eine Entscheidung gefällt zu haben und so dann weiter schlafen zu können (wer sich einen ersten Überblick über die Verfassungsbeschwerde verschaffen will, lies z.B. hier: https://wbs-berater.de/2023/09/22/1-fuer-alle-steuerpflichtigen-erbschaftsteuer-schon-wieder-verfassungswidrig/). Denn das dürfte die Konsequenz sein, wenn die beiden Senate so arbeiteten, wie das hier im Forum von einer nicht geringen Zahl an Schreibern regelmäßig wiederholt wird. Würde man in Karlsruhe vor allem damit beschäftigt sein, die Ärmelschoner beim Kopfaufstützen durchzuwetzen, würde die Sachlage auch in unserem Thema nicht erst heute eine gänzlich andere sein, würden nämlich die seit 2006 wieder 17 Besoldungsgesetzgeber in der Vergangenheit noch einmal erheblich anders gehandelt haben, dessen darf man sich sicher sein.

Auch deshalb, weil falsche Bilder uns nicht nutzen, rufe ich regelmäßig dazu auf, einfach mal selbst begründet darzulegen, wie in unserem Fall eigentlich eine Entscheidung in den aktuell angekündigten oder auch gerne in einem der vielen anderen anhängigen Verfahren aussehen und also begründet werden könnte. Darauf habe ich in den letzten Jahren bislang regelmäßig genau

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erhalten. Solange man aber sich selbst nicht in der Lage sieht - was keine Schande, sondern der regelmäßige Fall sein dürfte -, eine solche Antwort zu formulieren, sollte man - finde ich - mit dem hier im Forum regelmäßig zu findenden Populismus aufhören, jedenfalls sollten wir das m.E. als Beamte tun. Denn es ist eine Herabwürdigung der Arbeit jenes Verfassungsorgans, das genau deshalb, weil es unbestechlich, genau und kontrovers entscheidet, von den Gegnern unserer Rechtsordnung als der oder zumindest als einer der eigentliche(n) Hauptfeind(e) identifiziert wird. Sachliche Kritik an den Entscheidungen der Senate ist sinnvoll, der Frust über die Dauer der jeweiligen Entscheidungsfindung nachvollziehbar, aber der Eindruck, jene Dauern wären auf Schlaf und einer Art politischen Agenda gebaut, bleiben in Zeiten wie diesen meines Erachtens mindestens fragwürdig.

Der nachvollziehbare Frust über die Verfahrensdauern besoldungsrechtlicher Entscheidungen hat andere Ursachen als diese Dauern selbst. Denn die vorliegende Rechtsprechung des Zweiten Senats zum Alimentationsprinzips ist so eindeutig, wie es deren Missachtung durch die 17 Besoldungsgesetzgeber spätestens in den letzten fünf Jahren ist. Genau diese Missachtung ist eine der Hauptursachen für die vorzufindenden Verfahrensdauern, was ich hier regelmäßig recht häufig und umfassend dargelegt habe.

Letztlich entlastest Du genau jene mit der wiederkehrenden Darlegung, die am Ende tatsächlich die Verantwortung für die langen Verfahrensdauern und den heutigen faktischen Zustand des Alimentationsprinzips haben, indem Du das wiederkehrend schreibst, was Du auch hier im von mir zitierten Post schreibst, und mit der Selbstverständlchkeit, wie Du das schreibst, nur umso mehr. Wir dürfen davon ausgehen, dass vor allem die Verursacher des Schlamassels solche Kritik als positiv begreifen, da sie von der tatsächlichen Verantwortung ablenkt. Da das nicht Dein Ziel ist, solltest Du m.E. überlegen, ob Du solcherart Kritik weiterhin tätigen willst.

Ozymandias

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1549 am: 23.08.2025 09:15 »
Ich bleibe beim Schlafen. Das Gericht hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der Erbschaftsteuer auseinandergesetzt und ich sage jetzt mal laienhaft, korrigierend eingreifen müssen. Es kennt also die Thematik mit hoher Expertise.

Der Gesetzgeber veranstaltet leider steuerlich sehr oft pfusch und bei der Erbschaftsteuer, wo es oftmals um hohe Summen geht, ist es einfach ungerecht, wenn das Erbe der Tante mit 30% besteuert wird und das Milliardenerbe mit 0%. Wer dabei jahrelang zuschaut, ist ein Schläfer  ;)

Ein Beschluss über Unvereinbarkeit und Neuregelung mit gewissen Parametern bis in 2 Jahren, kann man auch schneller hinbekommen. So ähnlich wird die Entscheidung am Ende vermutlich sowieso aussehen.

Von mir aus kann man die Erbschaftsteuer auch komplett abschaffen, ist mit dem Aufkommen von nicht mal 10 Milliarden im Jahr sowieso eine Bagatellsteuer. Andere Alternative wäre 10% auf alles - mit Stundungsmöglichkeiten (auch für Privatleute).

Kleines bisschen off-topic, aber hier wird wieder das betreute Regieren benötigt.

SwenTanortsch

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« Antwort #1550 am: 23.08.2025 09:23 »
Ich bin mit Dir wie häufig im meisten einer Meinung - aber wie gesagt, Du unterschätzt den zu betreibenden Aufwand für eine Senatsentscheidung im erheblichen Maße. Entsprechend kannst Du auch nicht beantworten, welchen eigentlichen anderen es haben sollte, wieso das Bundesverfassungsgericht wiederkehrend recht lange Verfahrensdauern benötigt, um zu einer Entscheidung zu gelangen.

Welchen anderen Grund als den Aufwand sollte es Deiner Meinung nach haben, nicht in kürzeren Zeiträumen zu entscheiden, als das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entscheidet?

Knecht

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« Antwort #1551 am: 23.08.2025 09:45 »
Ich bin mit Dir wie häufig im meisten einer Meinung - aber wie gesagt, Du unterschätzt den zu betreibenden Aufwand für eine Senatsentscheidung im erheblichen Maße. Entsprechend kannst Du auch nicht beantworten, welchen eigentlichen anderen es haben sollte, wieso das Bundesverfassungsgericht wiederkehrend recht lange Verfahrensdauern benötigt, um zu einer Entscheidung zu gelangen.

Welchen anderen Grund als den Aufwand sollte es Deiner Meinung nach haben, nicht in kürzeren Zeiträumen zu entscheiden, als das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entscheidet?

Wieso den Aufwand nicht einfach reduzieren und es mal mit schnell und praktikabel versuchen? Das alles hat was von Selbstkasteiung, aber komischerweise immer zu Lasten der Kleinen.

Ich bin hier definitiv Team Kettensäge.

lotsch

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« Antwort #1552 am: 23.08.2025 10:34 »

Welchen anderen Grund als den Aufwand sollte es Deiner Meinung nach haben, nicht in kürzeren Zeiträumen zu entscheiden, als das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entscheidet?

Ein Grund wäre wohl die Einsparung von Haushaltmitteln. Das BVerfG ist staatstragend und weiß sehr wohl über die Bedeutung der Beamtenbesoldung für die Haushalte Bescheid.

SwenTanortsch

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« Antwort #1553 am: 23.08.2025 10:51 »

Welchen anderen Grund als den Aufwand sollte es Deiner Meinung nach haben, nicht in kürzeren Zeiträumen zu entscheiden, als das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entscheidet?

Ein Grund wäre wohl die Einsparung von Haushaltmitteln. Das BVerfG ist staatstragend und weiß sehr wohl über die Bedeutung der Beamtenbesoldung für die Haushalte Bescheid.

Das ist doch wirklich Quatsch, lotsch: Dasselbe Bundesverfassungsgericht, das unlängst seine Entscheidung über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz gefällt und damit mehr oder minder zentral das vorzeitige Ende der Ampelregierung besiegelt hat, soll nun zum Einsparen von Haushaltsmitteln "staatstragend" Entscheidungen über die Beamtenalimentation gezielt verschleppen?

Und zu Deinem Beitrag von 9:45 Uhr folgender Vorschlag: Du klagst vor einem Verwaltungsgericht und führst als Klagebegründung allein an, dass Du möglichst umgehend eine Entscheidung haben wolltest, alles andere sei Dir egal, weil Du definitiv Team Kettensäge seist. Deshalb auch keine umfassende Klagebegründung, womit Du der Kammer Arbeitszeit ersparen wolltest. Mündlich teiltest Du dem Berichterstatter mit: Wieso den Aufwand nicht einfach reduzieren und es mal mit schnell und praktikabel versuchen? Denn alles andere habe was von Selbstkasteiung.

Darüber hinaus kann ich nicht erkennen, dass die seit 2012 in unserem Thema gefällten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer zu Lasten der Kleinen gegangen seien. Denn so klein sind für mich die Besoldungsgesetzgeber nicht.

Auch die angekündigten Entscheidungen werden für die verfassungsrechtliche Ausformung des Alimentationsprinzips erhebliche Auswirkungen haben, die noch in vielen Generationen von Beamten Anspruch auf Beachtung behalten werden. Worin liegt deren Verantwortung dafür, dass wir heute eine möglichst rasche Entscheidung haben wollten? Auch die Frage würde ich gerne mit möglichst einleuchtenden Argumenten beantworten wissen.

lotsch

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« Antwort #1554 am: 23.08.2025 10:58 »
Az. 1 BvR 804/22 (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen)
Hier schläft das BVerfG leider ebenfalls. Entscheidung war glaube ich auch für dieses Jahr angekündigt.
Ich vermute es wird hier einschreiten, u.a. wegen der diskutierten Thematik.

Der nachvollziehbare Frust über die Verfahrensdauern besoldungsrechtlicher Entscheidungen hat andere Ursachen als diese Dauern selbst. Denn die vorliegende Rechtsprechung des Zweiten Senats zum Alimentationsprinzips ist so eindeutig, wie es deren Missachtung durch die 17 Besoldungsgesetzgeber spätestens in den letzten fünf Jahren ist. Genau diese Missachtung ist eine der Hauptursachen für die vorzufindenden Verfahrensdauern, was ich hier regelmäßig recht häufig und umfassend dargelegt habe.

Letztlich entlastest Du genau jene mit der wiederkehrenden Darlegung, die am Ende tatsächlich die Verantwortung für die langen Verfahrensdauern und den heutigen faktischen Zustand des Alimentationsprinzips haben, indem Du das wiederkehrend schreibst, was Du auch hier im von mir zitierten Post schreibst, und mit der Selbstverständlchkeit, wie Du das schreibst, nur umso mehr. Wir dürfen davon ausgehen, dass vor allem die Verursacher des Schlamassels solche Kritik als positiv begreifen, da sie von der tatsächlichen Verantwortung ablenkt. Da das nicht Dein Ziel ist, solltest Du m.E. überlegen, ob Du solcherart Kritik weiterhin tätigen willst.

Dem Beamten, Bürger, dem Souverän, ist es egal, welches Verfassungsorgan letztendlich für was verantwortlich ist. Wir benötigen insgesamt intakte Verfassungsorgane, sonst ist das rechtsstaatliche System gefährdet. Ich würde auch die Unzufriedenheit der Beamten und auch der Bürger nicht einfach so leicht abtun. Wir alle wissen, wohin Unzufriedenheit in Deutschland schon einmal geführt hat.

SwenTanortsch

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« Antwort #1555 am: 23.08.2025 11:08 »
Az. 1 BvR 804/22 (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zu Privatvermögen)
Hier schläft das BVerfG leider ebenfalls. Entscheidung war glaube ich auch für dieses Jahr angekündigt.
Ich vermute es wird hier einschreiten, u.a. wegen der diskutierten Thematik.

Der nachvollziehbare Frust über die Verfahrensdauern besoldungsrechtlicher Entscheidungen hat andere Ursachen als diese Dauern selbst. Denn die vorliegende Rechtsprechung des Zweiten Senats zum Alimentationsprinzips ist so eindeutig, wie es deren Missachtung durch die 17 Besoldungsgesetzgeber spätestens in den letzten fünf Jahren ist. Genau diese Missachtung ist eine der Hauptursachen für die vorzufindenden Verfahrensdauern, was ich hier regelmäßig recht häufig und umfassend dargelegt habe.

Letztlich entlastest Du genau jene mit der wiederkehrenden Darlegung, die am Ende tatsächlich die Verantwortung für die langen Verfahrensdauern und den heutigen faktischen Zustand des Alimentationsprinzips haben, indem Du das wiederkehrend schreibst, was Du auch hier im von mir zitierten Post schreibst, und mit der Selbstverständlchkeit, wie Du das schreibst, nur umso mehr. Wir dürfen davon ausgehen, dass vor allem die Verursacher des Schlamassels solche Kritik als positiv begreifen, da sie von der tatsächlichen Verantwortung ablenkt. Da das nicht Dein Ziel ist, solltest Du m.E. überlegen, ob Du solcherart Kritik weiterhin tätigen willst.

Dem Beamten, Bürger, dem Souverän, ist es egal, welches Verfassungsorgan letztendlich für was verantwortlich ist. Wir benötigen insgesamt intakte Verfassungsorgane, sonst ist das rechtsstaatliche System gefährdet. Ich würde auch die Unzufriedenheit der Beamten und auch der Bürger nicht einfach so leicht abtun. Wir alle wissen, wohin Unzufriedenheit in Deutschland schon einmal geführt hat.

Ich tue hier nichts ab, sondern benenne den Frust regelmäßig als nachvollziehbar, eben weil er das ist. Insofern ist auch jene Unterstellung haltlos, weil Du mir da etwas in den Mund legst, was ich nicht sage. Aber wo sind jetzt Deine Antworten auf meine Fragen? Und wo sind Ozys Antworten auf meine Fragen?

Es ist einfach, einfach ohne Begründung regelmäßig so weiterzumachen wie zuvor. Allerdings kommt man mit jenen einfachen Antworten nicht einen Millimeter weiter. Also, sei so gut und beantworte mal meine Fragen und das nach Möglichkeit differenziert.

lotsch

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« Antwort #1556 am: 23.08.2025 11:11 »

Welchen anderen Grund als den Aufwand sollte es Deiner Meinung nach haben, nicht in kürzeren Zeiträumen zu entscheiden, als das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entscheidet?

Ein Grund wäre wohl die Einsparung von Haushaltmitteln. Das BVerfG ist staatstragend und weiß sehr wohl über die Bedeutung der Beamtenbesoldung für die Haushalte Bescheid.

Das ist doch wirklich Quatsch, lotsch: Dasselbe Bundesverfassungsgericht, das unlängst seine Entscheidung über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz gefällt und damit mehr oder minder zentral das vorzeitige Ende der Ampelregierung besiegelt hat, soll nun zum Einsparen von Haushaltsmitteln "staatstragend" Entscheidungen über die Beamtenalimentation gezielt verschleppen?

Und zu Deinem Beitrag von 9:45 Uhr folgender Vorschlag: Du klagst vor einem Verwaltungsgericht und führst als Klagebegründung allein an, dass Du möglichst umgehend eine Entscheidung haben wolltest, alles andere sei Dir egal, weil Du definitiv Team Kettensäge seist. Deshalb auch keine umfassende Klagebegründung, womit Du der Kammer Arbeitszeit ersparen wolltest. Mündlich teiltest Du dem Berichterstatter mit: Wieso den Aufwand nicht einfach reduzieren und es mal mit schnell und praktikabel versuchen? Denn alles andere habe was von Selbstkasteiung.

Darüber hinaus kann ich nicht erkennen, dass die seit 2012 in unserem Thema gefällten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts immer zu Lasten der Kleinen gegangen seien. Denn so klein sind für mich die Besoldungsgesetzgeber nicht.

Auch die angekündigten Entscheidungen werden für die verfassungsrechtliche Ausformung des Alimentationsprinzips erhebliche Auswirkungen haben, die noch in vielen Generationen von Beamten Anspruch auf Beachtung behalten werden. Worin liegt deren Verantwortung dafür, dass wir heute eine möglichst rasche Entscheidung haben wollten? Auch die Frage würde ich gerne mit möglichst einleuchtenden Argumenten beantworten wissen.

Das BVerfG sieht in der Beamtenbesoldung regelmäßig eine haushaltswirtschaftlich bedeutsame Norm und berücksichtigt dies bei seinen Entscheidungen. Daher könnte es nach m.E. durchaus sein, dass es aus dem gleichen Grund auch die Terminierung seiner Urteile berücksichtigt.
(Stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm oder mehrerer Normen mit dem Grundgesetz fest, folgt daraus grundsätzlich die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten. Ausnahmen von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen bejaht (vgl. BVerfGE 93, 121 <148>; 105, 73 <134>; 117, 1 <70>; 130, 263 <312 f.>).)

Knecht

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« Antwort #1557 am: 23.08.2025 11:12 »
Naja, zu:

"Auch die angekündigten Entscheidungen werden für die verfassungsrechtliche Ausformung des Alimentationsprinzips erhebliche Auswirkungen haben, die noch in vielen Generationen von Beamten Anspruch auf Beachtung behalten werden. Worin liegt deren Verantwortung dafür, dass wir heute eine möglichst rasche Entscheidung haben wollten? Auch die Frage würde ich gerne mit möglichst einleuchtenden Argumenten beantworten wissen."

Was bringt es, wenn Dinge zwar formaljuristisch Beachtung finden, diese dann aber wieder mit anderen Taschenspielereien umgangen werden, bis eine erneute Klarstellung Jahrzente später stattfindet? MMn wäre es da sinniger, wenn schnell und konkret auf bestimmte Dinge reagiert werden könnte.

Ich frage mich ernsthaft, warum in diesem Land alles so unfassbar kompliziert sein muss und das dann als Errungschaft verkauft wird. Auf wirklich alles muss man mindestens Monate warten, weil das angeblich so gründlich geprüft werden muss. Anderswo kann man mittlerweile per App heiraten, oder seine Steuer abgeben und hat die Kohle kurz drauf. Habe noch keinen gehört, der das blöd fand.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1558 am: 23.08.2025 11:15 »
Das sind weiterhin reine Spekulationen, die mit keiner konkreten Begründung erhärtet werden - und das sind weiterhin keinerlei Antworten auf meine Fragen, lotsch.

@ Knecht
Formuliere einfach eine entsprechende Entscheidungsbegründung und schon ist das Problem gelöst. Ergo: Wie sieht jene Entscheidungsbegründung aus?

Knecht

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« Antwort #1559 am: 23.08.2025 11:20 »
Das sind weiterhin reine Spekulationen, die mit keiner konkreten Begründung erhärtet werden - und das sind weiterhin keinerlei Antworten auf meine Fragen, lotsch.

@ Knecht
Formuliere einfach eine entsprechende Entscheidungsbegründung und schon ist das Problem gelöst. Ergo: Wie sieht jene Entscheidungsbegründung aus?

Sorry, da muss ich passen - nicht mein Gebiet. Aber ich (und auch andere) habe/n ein Gespür dafür, wenn etwas nicht mehr in die Zeit passt.