Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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ExZivi

@websgeisti nimm am Besten das Datum für Januar 2025 und beziehe Dich im Text auf die fortfolgenden Bezügeabrechnungen für 2025...

BayBeamtin

Guten Morgen  :D
An wen muss mein Widerspruch denn gehen? Bin kleine Kommunalbeamtin einer kreisfreien Stadt. Entschuldigt die dumme Frage, niemand bei uns hat jemals Widerspruch eingelegt und beschäftigt sich auch jetzt nicht damit...

Danke für eure Hilfe!

Landsknecht

Muss an deinen Dienstherren, also Stadt ......, Personalamt ;D

eros

Im MSB unter Kontaktformular wird nun eine Organisationsnummer verlangt. Wo finde ich die bzw. was ist damit gemeint? Dienststellennummer, Aktenzeichen der Abrechenung? Reicht ihr hier über den Reiter "Widerspruch oder über "Sonstiges" eure Nachrichten ein?

BayBeamtin


Dude23

Ist der Widerspruch auch in der Konstellation verheiratet ohne Kind, beide Ehepartner Beamte, sinnvoll? Oder geht es in der Hauptsache um die Besoldung von Beamten mit Kindern?

derSchorsch

Zitat von: Dude23 in 08.12.2025 12:48
Ist der Widerspruch auch in der Konstellation verheiratet ohne Kind, beide Ehepartner Beamte, sinnvoll? Oder geht es in der Hauptsache um die Besoldung von Beamten mit Kindern?

Wenn die Grundbesoldung nachträglich angehoben werden muss, dann betrifft es alle Beamtinnen und Beamte. Unabhängig vom Familienstand und Kindern.

derSchorsch

Zitat von: eros in 08.12.2025 11:38
Im MSB unter Kontaktformular wird nun eine Organisationsnummer verlangt. Wo finde ich die bzw. was ist damit gemeint? Dienststellennummer, Aktenzeichen der Abrechenung? Reicht ihr hier über den Reiter "Widerspruch oder über "Sonstiges" eure Nachrichten ein?

Im MSB unter Formulare, dann Beihilfe, dann Widerspruch.
Die Organisationsnummer findest du auf der Bezügemitteilung oben rechts. Steht vor der Personalnummer.
Bei Datum des Bescheids habe ich immer das Datum der letzten Bezügemitteilung angegeben. Im Textfeld des Formulars habe ich aber zusätzlich geschrieben, dass sich der Widerspruch nicht nur auf die Bezügemitteilung mit diesem Datum bezieht, sondern auf die Bezüge im gesamten Jahr.

Zusätzlich habe ich den Widerspruch aber auch immer noch als Einschreiben mit Rückschein geschickt. Einfach um was gerichtsfestes in der Hand zu haben, falls beim Dienstherren mal Daten verloren gehen.
Mit dem Versand aber nicht zu lange warten, damit es sicher noch vor Ende des Jahres ankommt!

untersterDienst

Während andere Bundesländer eifrig wg. des aktuellen Urteils von Nachzahlungen proaktiv werden, ist in Bayern die spätere Übernahme des Tarifergebnisses ausgesprochen worden, aus Spargründen. Haben die die Urteile noch nicht gelesen? Oder, und daran gibt es keinen Zweifel: Die arbeiten an einer amtsangemessenen Besoldung und das wird dann einfach dauern  ;)
Denen wird das fiktive Partnereinkommen so um die Ohren fliegen!
Wird eigentlich bei den Abgeordneten auch ein Partnereinkommen einberechnet, da war doch mal was mit angestellten Familienmitgliedern... Daher kommt wohl diese Anrechnung?
Sorry, aber da ist schon etwas Frust dabei. Wäre schön, wenn sich in Bayern auch rechtskundige äußern würden, insbesondere zur Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens. Im Bundesforum gibt es einen Link zur Mindesbesoldung über die Berliner Besoldung, da ist auch für Bayern die Berechnung möglich, allerdings alles ohne Erklärung.

simon1979

Zitat von: untersterDienst in 10.12.2025 08:58
Während andere Bundesländer eifrig wg. des aktuellen Urteils von Nachzahlungen proaktiv werden, ist in Bayern die spätere Übernahme des Tarifergebnisses ausgesprochen worden, aus Spargründen. Haben die die Urteile noch nicht gelesen? Oder, und daran gibt es keinen Zweifel: Die arbeiten an einer amtsangemessenen Besoldung und das wird dann einfach dauern  ;)
Denen wird das fiktive Partnereinkommen so um die Ohren fliegen!
Wird eigentlich bei den Abgeordneten auch ein Partnereinkommen einberechnet, da war doch mal was mit angestellten Familienmitgliedern... Daher kommt wohl diese Anrechnung?
Sorry, aber da ist schon etwas Frust dabei. Wäre schön, wenn sich in Bayern auch rechtskundige äußern würden, insbesondere zur Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens. Im Bundesforum gibt es einen Link zur Mindesbesoldung über die Berliner Besoldung, da ist auch für Bayern die Berechnung möglich, allerdings alles ohne Erklärung.

Ist halt der Populistenmaccus. Jetzt schön was für das plumpe Wählervolk raushauen und auf die Beamten eindreschen, damit er in nem halben Jahr sagen kann, Bayern sind die ersten, die das Urteil des BVerfG umsetzen, weil ihm seine Beamten in Bayern so wichtig sind.

Du musst auch überlegen, dass Anfang 2026 Kommunalwahlen sind. Da muss jetzt erstmal trommeln, damit der schwarze Wähler vom Land ihm bzw. seiner Partei auch die Stimme gibt.

eros

hmmmm dazu passt aber die Absetzung des Bay. Familiengeldes doch auch nicht. Keine Beamten und keine Familien im Rücken für die Kommunalwahl im März 2026....

Naja evtl. will der Markus ja auch bald in Rente gehen^^

PS: ist bayern nicht am nähsten dran an der amtsangemessenen Besoldung?

derSchorsch

Zitat von: eros in 10.12.2025 10:13

PS: ist bayern nicht am nähsten dran an der amtsangemessenen Besoldung?

Bayern ist nicht mehr Spitze bei der Besoldung.
Sachsen und Thüringen haben in einigen Klassen inzwischen die Nase vorn.
Hier kann man verschiedene Familienstände und Besoldungsklassen vergleichen:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/

untersterDienst

Bayern ist nur so "gut" weil die Partner den Beamten ernähren, nicht der Beamte für sich und seine Familie sorgt.
Dieser "Umstand", fiktives Partnereinkommen ist eine Abkehr des vorgenannten Grundsatzes, selbstverständlich hat der Besoldungsgesetzgeber einen weiten Spielraum, aber ob dies wirklich haltbar bleibt, bleibt abzuwarten, in meinem WS ist´s aufgenommen.

derSchorsch

Zitat von: untersterDienst in 10.12.2025 08:58
Wäre schön, wenn sich in Bayern auch rechtskundige äußern würden, insbesondere zur Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens. Im Bundesforum gibt es einen Link zur Mindesbesoldung über die Berliner Besoldung, da ist auch für Bayern die Berechnung möglich, allerdings alles ohne Erklärung.

Hier gibt es erste Versuche für eine Berechnung der Mindestbesoldung. Ob sie so stimmt, weiß ich nicht. Denkbar wäre auch, dass die höchste Stufe in der niedrigsten Besoldungsklasse maßgeblich ist.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127160.30.html
Vielleicht gibt es ja Meinungen dazu?

Was bei dem Rechner auf Berliner-Besoldung.de missverständlich ist:
Wenn man das eigene Jahresnetto ermittelt hat und den Vergleich dort macht, kann man ermitteln, ob die eigene Besoldung die Mindestbesoldung untersreitet, also ein direkter Verstoß vorhanden ist.
Unabhängig davon gibt es ja aber ein Abstandsgebot zwischen den Besoldungsklassen. Das heißt, wenn in der untersten Besoldunklasse eine Anhebung der Grundbesoldung erforderlich ist, um die Mindestbesoldung zu erreichen, dann müsste es in allen höheren Klassen eine entsprechende Anhebung geben, um das Abstandsgebot zu wahren.

SchrödingersKatze

Dazu ist auch zu bemerken, dass hier pauschal die Mietenstufe IV angenommen wird. Tatsächliche Abweichungen sind also durchaus möglich.

Gerade wenn man dann in die Tabellen mit drei Kindern oder mehr schaut, wird die Mär vom Spitzenbesolder schon wieder fraglich.

Auch hier ist die AA nicht im luftleeren Raum zu sehen. In BY wird zB pauschal das Partnereinkommen von 20000 € angenommen. Im neusten Widerspruch des BDK wird ua auch gerügt, dass Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung bei Berufstätigkeit des Partners/ der Partnerin nicht in Abzug gebracht werden. Im neuesten Urteil des BVerfG wurde ja das Land Berlin unter die Lupe genommen. Hier ist die Kinderbetreuung zB vollständig kostenlos, während sie in BY gut und gerne mehrere Hundert Euro beträgt. Parallel dazu wurde das Familiengeld gestrichen. Ich weiß nicht, inwiefern das in die Berechnung des Partnereinkommens eingeflossen ist, da ja auch das Kindergeld bei der neusten Berechnung des BVerfG in Abzug gebracht wird.

All diese Überlegungen zeigen, dass eine Abkehr von der Alleinverdienerfamilie, wie vom BVerfG in Berlin gerügt, grds. möglich ist, aber eben nicht einfach mal so angenommen werden darf, sondern eben auch auf statistische und realistische Füße gestellt werden muss.