Autor Thema: [NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung  (Read 34269 times)

clarion

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Und würde man verfassungsgemäß besolden, würden alle besser dastehen. Mehr oder weniger Einheitssold bis hoch zu A10 kann nicht verfassungsgemäß sein.

Grandia

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Machen das nicht andere Bundesländer auch und es klappt?
Ich hoffe, dass BverG kippt das ganze.
« Last Edit: 25.04.2024 19:08 von Grandia »

Keating

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Machen das nicht andere Bundesländer auch und es klappt?
Ich hoffe, dass BverG kippt das ganze.
Welche denn?

Marco Lorenz

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Ich habe mir die Verordnung einmal durchgelesen, bin jedoch noch nicht tiefer in die Begründung und insbesondere die Berechnung von Grundsicherungsniveau und Besoldung eingestiegen.

Ich möchte jedoch ein paar Beobachtungen darstellen und Fragen aufwerfen, zu denen mich eure Meinungen sehr interessieren würden.

1.
Der erste Eindruck ist der eines sehr komplexen und unübersichtlichen Regelungswerkes. Im Vergleich mit den Bundesländern in direkter Nachbarschaft zu Niedersachsen fällt auf, dass keines dieser Länder die Ergänzungszuschläge bzw. Kinderzuschläge für jede einzelne Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe getrennt ermittelt und festgesetzt hat.

2.
Sind bei der Berechnung des Grundsicherungsniveaus die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nicht berücksichtigt worden. Dies sind schon einmal mtl. 384,00 € und für den Hauptverdiener. Und wenn man das Doppelverdienermodell als "gesellschaftliche Realität" ansetzen will, ist konsequenterweise für den anderen Elternteil ist hier ebenfalls ein Freibetrag zu berücksichtigen und zwar in der Höhe, der bei einem Einkommen bis zu der Hinzuverdienstgrenze der Verordnung ("Minijob") entstehen würde. Dies sind ebenfalls noch einmal 184,00 € monatlich.

Dadurch müsste das Grundsicherungsniveau um 568,00 € mtl. bzw. 6.816,00 € pro Jahr angehoben werden. Dadurch müsste auch die Mindestbesoldung dann um 7.838,40 € pro Jahr bzw. 653,20 € pro Monat steigen.

3.
Offensichtlich haben die benachbarten Bundesländer (NRW, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsenanhalt, Thüringen und Hessen (Mecklenburg-Vorpommern hat das BVerfG-Urteil ja noch nicht umgesetzt) ein höheres Grundsicherungsniveau errechnet und kommen auf deutlich höhere Zuschläge für Kinder. Teilweise beträgt der Unterschied mehrere hundert Euro, so dass z. B. der Unterschied in den Zuschlägen für ein drittes Kind gegenüber Thüringen in Niedersachsen 345,34 € geringer ausfällt, der Zuschlag für das erste und das zweite Kind gegenüber Bremen um jeweils 283,82 € geringer. Das sind die höchsten Unterschiede, aber in der Regel sind bis auf wenige Ausnahmen die Zuschläge für Kinder in Niedersachsen um einen dreistelligen Betrag geringer, als in den Nachbarländern. Nur die Besoldungsbestandteile für ein 1. Kind  gegenüber Hamburg (3,98 €) und NRW (16,05 €), sowie die Zuschläge ab dem 7. Kind gegenüber Bremen (34,61 €), Hessen (23,23 €), Sachsen-Anhalt (8,598 €) und Thüringen (1,94 €) sind in den niedersächsischen Entwurf höher.

Je nach Anzahl der Kinder kommt dort für Niedersachsen ein um mehrere hundert Euro geringere Besoldung heraus, als in den Nachbarländern, ohne das Grundgehalt inkl. Amtszulage oder der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet) hier einen Ausgleich darstellen würde.

Gerade Kolleginnen und Kollegen, die nahe an den Landesgrenzen wohnen, werden sich in Zukunft vermutlich eher in Richtung der benachbarten Bundesländer orientieren. Ob das im Zuge der Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst ein intelligente Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.


Grandia

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Hallo @Marco Lorenz,

Hast du Zahlen? Ich mein A5/2 bekommt monatlich 588€ extra, in MV sind es 261€ und ist auch gestaffelt, in Bremen sind es fixe Werte pro Kind aber wenigstens für alle gleich, im Falle A5/2 aber weniger als in Nds.

Zu Punkt 1: Ist ja deshalb auch schwebend verfassungswidrig.

Zu Punkt 2 würde ich dir dann doch die kurze Begründung ans Herz legen.

Punkt 3, einige deiner Werte, z.B. in Bremen, sind nicht die Ergänzungszuschläge, sondern einfache Zuschläge. Ein direkter Vergleich ist echt schwer bei den ganzen verschiedenen Gesetzen.

Marco Lorenz

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@ Grandia

ich habe bislang leider nur die Vergleichsberechnung für meine persönlichen Verhältnisse (A11, Stufe 10, verheiratet, 8 Kinder) durchgeführt und dabei die Gesamtalimentation für die jeweiligen Kinder (Kinderzuschlag, Jahressonderzahlung, Ergänzungszuschlag) ermittelt. Und dabei komme ich zu dem Ergebnis, in Niedersachsen durch diese Verordnung erheblich schlechter gestellt zu werden, als in den benachbarten Bundesländern.

Zusammenfassend, als kurze Übersicht:

                  NDS           HB            HH        Hessen        NRW          SH           TH           SA            BRB

1. Kind:   148,99 €    432,81 €   315,96 €   238,07 €   132,94 €   168,48 €   304,93 €   312,85 €   357,36 €
2. Kind:   148,99 €    432,81 €   170,00 €   238,07 €   360,49 €   168,48 €   494,34 €   312,85 €   357,36 €
3. Kind:   629,63 €    778,23 €   800,00 €   729,64 €   829,75 €   669,41 €   775,86 €   744,28 €   841,76 €
4. Kind:   629,63 €    718,53 €   800,00 €   729,64 €   783,76 €   788,41 €   750,93 €   744,28 €   841,76 €
5. Kind:   629,64 €    718,53 €   800,00 €   729,64 €   790,76 €   788,41 €   750,93 €   744,28 €   841,76 €
6. Kind:   629,64 €    718,53 €   800,00 €   729,64 €   790,76 €   788,41 €   750,93 €   744,28 €   841,76 €
7. Kind:   752,87 €    718,53 €   800,00 €   729,64 €   790,76 €   788,41 €   750,93 €   744,28 €   841,76 €
8: Kind:   752,87 €    718,53 €   800,00 €   729,64 €   790,76 €   788,41 €   750,93 €   744,28 €   841,76 €

Ich habe die Begründung wiederholt gelesen, kann aber nicht erkennen, was sie zu  Punkt 2 sagt. Könntest Du mir auf die Sprünge helfen?



Grandia

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Zu Punkt 2 gibt es keine Aussagen. Freibeträge werden nicht mit einbezogen. Ich verstehe aber nicht warum diese relevant für den Mindestabstand sind. Grundsicherung + 15% = Nettoalimentation ist das Ziel.
Im Klartext geht es hier darum einen Abstand zu einer 4-köpfigen Familie herzustellen, in der niemand etwas verdient, denn jeglicher Zuverdienst, auch Freibeträge, wären ja keine Grundsicherung mehr.
Anderer Blickwinkel wäre zu betrachten was der Staat leistet. Und nach einer Säule des BverG ist dis lediglich Grundsicherung + 15%.


Schiller81

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Hat eigentlich schon jemand was von der Verbandsbeteiligung gehört bzw. weis jemand, wie es hier nun weiter geht?

Grandia

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Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist auf Geschäftsreise bis Freitag. Der Ausschuss tagt dann am 05.06. Das nächste Mal. Die Tagesordnung wird immer Mittwochs zuvor veranschlagt, also morgen.
Wenn ich ehrlich bin, glaube ich aber nicht an ei er zeitnahe Auseinandersetzung im Landtag, denn das ist nur ein Referentenentwurf und muss rechtlich noch geprüft werden.
Und da kam bisher noch nichts, zumindest desto nicht auf den ersten Blick.

Keating

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Der Ausschuss hat ja im Moment richtig viel zu tun. Die müssen bis zum 1.8. auch noch das A13 Chaos überarbeiten. In der Theorie.

Goldene Vier

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Den Verbänden wurde eine Frist zur Stellungnahmen bis zum 22.05.2024 eingeräumt.

Grandia

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Und es gibt hoffentlich 0 Verbände, die dem zustimmen. Das ist alles nicht logisch nachvollziehbar aufgebaut. Mir stößt äußerst negativ auf, dass alle Kinder nach dem zweiten ebenfalls unteralimentiert sind, aber nicht der Familienzuschlag erhöht wird (wenn schon nicht die Grundbesoldung), sondern ein Ergänzungszuschlag, der mit anderen Zuschlägen verrechnet wird. So spart man quasi auch das dritte Kind aus. Als nächstes gibt es Notfallpauschalen, die mit Ergänzungszuschlägen verrechnet werden können.

AVP

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Gerade Kolleginnen und Kollegen, die nahe an den Landesgrenzen wohnen, werden sich in Zukunft vermutlich eher in Richtung der benachbarten Bundesländer orientieren. Ob das im Zuge der Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst ein intelligente Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.

Das ist doch schon Realität. Beispielsweise mal in A11, 2 Kindern, Mietstufe 5, 8 Jahren Berufserfahrung, Jahresbesoldung:

Niedersachsen: 52.100 €
Thüringen: 59.753 €
NRW: 61.298 €
Hessen: 61.637 €
Bund: 62.030 €




Grandia

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Mietstufe... hahaha... Mietstufe, was ist das? Das kommt sicher auch noch in Nds. Aber nicht on top, sondern statt regulärer Erhöhung.

Schiller81

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Zu Punkt 2 gibt es keine Aussagen. Freibeträge werden nicht mit einbezogen. Ich verstehe aber nicht warum diese relevant für den Mindestabstand sind. Grundsicherung + 15% = Nettoalimentation ist das Ziel.
Im Klartext geht es hier darum einen Abstand zu einer 4-köpfigen Familie herzustellen, in der niemand etwas verdient, denn jeglicher Zuverdienst, auch Freibeträge, wären ja keine Grundsicherung mehr.
Anderer Blickwinkel wäre zu betrachten was der Staat leistet. Und nach einer Säule des BverG ist dis lediglich Grundsicherung + 15%.

Aber wir Arbeiten doch auch? Und auch Aufstocker sind Leistungsempfänger, somit erhalten Sie auch Grundsicherung.

Es ergibt doch nur eine Sinn, wenn jemand mit einem Aushilfsjob (ca. 30h/Monat - ca. 384 Euro) als Aufstocker nicht mehr oder genau soviel zur Verfügung hat wie ein Beamter mit 40h/Woche...