Die Rechtsgrundlage beinhaltet aber auch landesspezifische Regelungen und aus meinem Link der KV Niedersachsen kann man entnehmen, dass im Notfall und nach Genehmigung des Trägers weitere Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, stattfinden können.
Ohne die Details des konkreten Arztes und des Bundeslandes zu kennen, ist das daher alles nur Spekulation und hätte in dem Bericht auch gerne weiter ausgeführt werden dürfen.
Fakt ist aber, dass eine keine Deckelung/Budgetierung gibt. Wenn der erste Zahnarzt sagt, dass der Ukranische Patient mehrfach im Monat kommt und dem Kassenpatienten damit die Termine wegnimmt, ist das erstmal vollkommen gesetzeskonform.
Über die moralische Seite, wie der Arzt mit dieser Situation umgeht, darf und muss gerne diskutiert werden. Ich will auch nicht unterstellen, dass das die Mehrheit der Ärzte so macht. Mein Zahnarzt hat mir mal versichert, dass er in der Beratung ehrlich ist und zwischen den Patientengruppen keine Unterschiede macht - auch wenn es bei den Privatpatienten leichter ist, die Mehrleistungen dann auch auszuführen. Und das glaubt ich ihm wirklich, den auch als ich noch Privatpatient war, hat er mir von Leistungen sogar abgeraten, die medizinisch nicht gut sind - obwohl sie ihm mehr Geld gebracht hätten.