Kriege sind heute grundsätzlich völkerrechtswidrig. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen. Diese Vorschrift lautet: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Damit wurde der berühmte Ausspruch Carl von Clausewitz’ aus dem Jahr 1832 aufgegeben, der Krieg sei eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.
Trotz der grundsätzlichen Ächtung des Krieges gibt es mehrere Ausnahmen vom heute geltenden Gewaltverbot. Artikel 51 der UN-Charta erlaubt im Falle eines bewaffneten Angriffs die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“. Die Reichweite des Selbstverteidigungsrechts ist insbesondere im Fall der sog. präventiven Selbstverteidigung umstritten.
Es ist eine traurige Tatsache, dass das erste Opfer des Krieges stets die Wahrheit ist, dass dieses erste Opfer jedoch regelmäßig bereits den Kriegsbeginn nicht mehr erlebt und dass in der Regel jede Seite das ius ad bellum exklusiv für sich beansprucht.
Jedenfalls dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass Putin und Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt. In seiner Rede kurz vor dem Einmarsch rechtfertigte Putin den Angriff damit, jene Menschen zu verteidigen, die vom Kiewer Regime misshandelt und ermordet würden. Die russische Armee werde sich um eine „Entnazifizierung“ der ukrainischen Gebiete bemühen und gegen den „Genozid”, gegen den Völkermord an Russen, ankämpfen. Für diese Behauptung finden sich jedoch keinerlei Beweise.
Russland forderte vor dem ukrainischen Angriffskrieg von der NATO und den USA Sicherheitsgarantien, eine Verringerung der Militärpräsenz an der NATO-Ostflanke und vor allem einen Stopp der NATO-Osterweiterung. Russlands Präsident Wladimir Putin wirft dem westlichen Bündnis schon seit Jahren vor, sich immer weiter in Richtung Russland auszudehnen. Nun forderte er von der NATO schriftliche Garantien, künftig keine weiteren osteuropäischen Staaten wie die Ukraine oder Georgien in die NATO aufzunehmen. Und Putin ging noch einen Schritt weiter in seinen Forderungen: Was die geografische Reichweite der NATO anbelangt, solle diese wieder auf den Stand von 1997 zurückgeführt werden. Damit wäre eine Stationierung von NATO-Einheiten auf dem Gebiet des früheren Warschauer Paktes, des ehemaligen Jugoslawiens, der baltischen Staaten, der Visegrad-Staaten sowie in Rumänien und Bulgarien ausgeschlossen. Die USA und die NATO wiesen diese Forderungen als in weiten Teilen unannehmbar zurück.
Russlands Anliegen gilt indes nicht nur der Ausweitung des sicherheitspolitischen Einflusses in Osteuropa. Putin möchte Russland wieder als Großmacht etablieren, auf Augenhöhe mit den USA und China beziehungsweise in Partnerschaft mit China gegen den Westen. Nach seinen Vorstellungen sollen die Kräfteverhältnisse neu sortiert werden, wobei Russland in diesem neuen Gefüge wieder eine Rolle als Weltmacht spielen soll. Historisch betrachtet möchte Putin wieder ein international einflussreiches Staatsgebilde aus Russland, Belarus und der Ukraine formen, in Anlehnung an das ehemalige Gebiet der „Kiewer Rus“, wie Putin in seiner Rede im Juli 2021 deutlich machte. Um diese Wiederzusammenführung zu erreichen, um sein russisches Imperium wiederherzustellen, zu erweitern und zu sichern, ist ihm offensichtlich jedes Mittel recht. Putin gehe es in seinem Kampf auch weniger um neue Gebietsansprüche an sich. Vielmehr kämpf er gegen ein Erstarken der Demokratie in der Ukraine, gegen die freiheitlich-demokratische Werteordnung des Westens insgesamt, die in Gestalt der Ukraine aus Sicht Russlands eine Gefahr für das autoritäre Regime in Moskau darstellt.
Mit Donald Trump scheint er jemanden im weißen Haus gefunden zu haben, mit dem er neue Deals machen kann. Sein Plan scheint also aufzugehen.
Putin testet derzeit die Entschlossenheit des Westens, die Charta der UN zu verteidigen und sich für den Weltfrieden einzusetzen. Sollte die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen nicht in der Lage sein, die Charta zu verteidigen, ist sie genauso zu Scheitern verdammt wie der Völkerbund.