Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II  (Read 604061 times)

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3165 am: 20.03.2025 09:23 »
Was denkt ihr, welches Ergebnis bei der Schlichtung erzielt wird?

Ehrlich gesagt hoffe ich einfach darauf, dass sie die 5,5% auf 24 Monate bekommen, also konkrekt:

3% ab 01.01.25
2,5% ab 01.01.26
1 zusätzlicher freier Tag
JSZ auf 90% für alle
Laufzeit 24 Monate

Könnte man mit leben!
Ich füchte aber, dass es Nullrunde geben wird, aber hoffentlich nicht bis Oktober.
Der Hintergedanke mit Oktober ist klar, weil für die JSZ die Monatsgehälter Jul-Sep herangezogen werden, womit die JSZ dieses Jahr noch "günstig" für die AG ausfällt.

Dennoch habe ich mehrere Berichte gelesen und gesehen, die sagen, dass die Arbeitgeber ohnehin etwa 3 % Tariferhöhungen in den Haushalten geschätzt hatten. Daher ist 0,5 % wohl etwas mikrig (= 3/12 Monate 2,0 %). Da die Haushalte genehmigt sein müssen, sehe ich das Problem nicht........ dass es nicht stemmbar wäre zumindest 2,5 % fürs ganze Jahr zu geben.

Mal abgesehen davon führen Tariferhöhungen (insofern nicht weitere Dinge dazukommen) nicht dazu, dass ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss

Benson19

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3166 am: 20.03.2025 09:23 »
Ihr wird es nicht glauben aber im TVV ist es wirklich schwer die Ingenieursstellen die mit 11 bis 13 ausgeschrieben sind zu besetzen. Stellen der Kaufleute werden so gut wie nie ausgeschrieben.

Okay, krass. Wir haben vom Elektromeister, Personaler bis zum EDVler tatsächlich genügend Anfragen. Es flattern mittlerweile außerdem viele Initiativbewerbungen rein und auf SB-Stellen bewerben sich sogar überqualifizierte AN.

Bei vielen ist der O-Ton gleich: Arbeit vor Ort, Arbeitsplatzsicherheit, Hauptsache weg aus der PW…
Kann und wird jedoch strukturell und demographisch überall ein wenig anders sein.

Man muss auch wirklich sagen: Tee, Kaffee, 3-4 Firmevents im Jahr, Geldausgleich: länger als 6 Wochen Krankheit, Sommerurlaub mit 3 Wochen am Stück möglich, Firmenwagen (ab E10 möglich), 50% Homeoffice im Monat, Laptops und alle Plätze Remote, Gewinnbeteiligung und zusätzlich 100% JZS sind schon lecker. Das sind nur einige Möglichkeiten, welche jetzt schon ggb. der PW herausstechen. Im Umkreis bieten manche Firmen nicht mal 30 Tage Urlaub, keinen oder max. 2 HO Tage usw.

Für ganz viele noch super wichtig! Gleitzeit ohne Kernzeit - du kannst entspannt Termine nehmen ohne Urlaub oder Stunden zu verschwenden, gerade mit Kind 🤣 kenne ich das zu genüge 👍 bis 20 Uhr sollte man dann nur fertig werden, sonst brauchst du einen KB…
Teamleitung SVK-Vertrieb- TVV

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3167 am: 20.03.2025 09:26 »
Bei folgendem Vorschlag wäre für alle was dabei:

- Laufzeit 24 Monate

01.01.2025:
- JSZ auf 85 %
- 50 EUR Sockel als soziale Komponente für Verdi und wegen der JSZ
- + 2 %

01.01.2026:
- JSZ auf 100 %
- + 2 %

Die unteren EG wären glücklich, die oberen auch, Verdi hätte seine soziale Komponente, die Arbeitgeber könnten es gerade noch so finanzieren und die Medien könnten den öffentlichen Dienst wegen der 4 % (ohne Sockel) nicht bashen.

Hans-Henning, bist du es?  ;)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3168 am: 20.03.2025 09:29 »
Weiterhin sind die Bezüge im Ruhestand in etwa gleich hoch. Hierzu hatte ich explizit auf diverse Beispielberechnungen hier im Forum hingewiesen.
Einspruch euer Ehren ;D:
Für den mD, gD vs EG 1-10 die Ausgebildet und Lebenslang im TVöD sind korrekt, hatten wir ja schon vorgerechnet, dass da sogar ein Angestellter mehr Geld in de Rente haben kann, als der "vergleichbare" Beamte.

Für die Studierten never, die sind als Angestellte im Ruhestand immer schlechter gestellt  8).

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3169 am: 20.03.2025 09:30 »
..doppelpost

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3170 am: 20.03.2025 09:34 »
Meiner Meinung nach ist es komplette Kannibalisierung im eigenen Tarifsystem.
Die einen nennen es Kannibalisierung, die anderen Wettbewerb.  8)

Wettbewerb ist schwierig, wenn nur Tarif gezahlt wird  ;D....
Und mit Zulagen partout nicht gearbeitet wird
Dann stellt man sich eben nicht den Wettbewerb, sondern hat schon kapituliert, auch eine Entscheidung.

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3171 am: 20.03.2025 09:35 »
Die mehrjährige Halbtagstätigkeit meiner Nachbarin zwecks Kinderbetreuung ist für Ihre Pensionshöhe unschädlich

Wie kommst du denn darauf?
Laut BeamtVG gilt.:
"Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht; "

oder gibts da bei Kinderbetreuung Besonderheiten?

Nein, aber wenn sie z.B. mit 65 in Pension geht, hätte sie in Vollzeit 45 Dienstjahre absolviert. Gibt es denn für die 5 Jahre oberhalb der 40 Jahre einen Bonus bei der Pension?

So wie ich das BeamtVG kenne, zählen Dienstjahre in Vollzeit voll, in Teilzeit anteilig und dies bis maximal 40 Jahre. Also 30 Jahre in Vollzeit und 20 Jahre Halbtags = 40 Jahre für die Pension. 50 Jahre in Vollzeit = 40 Jahre für die Pension.

Insofern ist mir kein Bonus bekannt.

Volksverwirrung

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3172 am: 20.03.2025 09:38 »
Also ich habe mich erst die letzten Tage hier im Forum herumgetrieben und den Thread verfolgt. Letzten Endes besteht alles aus deutlich über 90% Auseinandersetzungen bzgl. Beamte vs. Angestellte, wer hat welche KV und warum, wozu braucht man einen Hundeführerschein und gelegentliche Ausflüge in das politische Umfeld.
Sehe ich es richtig dass es vollkommen ausreicht wenn man sich im Thread TVÖD 2025 aufhält weil dort eventuelle Neuigkeiten aus diesem Thread hier dort sowieso kurz und knapp ohne Befindlichkeiten und Meinungen einzelner Personen übertragen werden?
Es ist echt mühsam hier die individuellen Befindlichkeiten auszusortieren um die tatsächlichen Neuigkeiten zu erfahren.

Hier gibt es nur reine Neuigkeiten ohne Befindlichkeiten:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124682.0.html

DerLustigeOpa

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3173 am: 20.03.2025 09:39 »

Z-Vers. VBL:          -  719.63 € (1.81%/5.49%) die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.

Sorry, hab scheinbar in der Berechnung von E7 noch privatversichert drin gehabt, weshalb er die GKV nicht abgezogen hat.
Aber deine VBL muss trotzdem auch raus. Das ist eine Zusatzversicherung und verzehrt das Bild genauso.

Vorab: Ich hab keine Ahnung vom Beamtensystem.

Aber es ist spannend, wie wenig Ahnung manch ein Beamter von der Realität der AN hat.

Die VBL ist nicht freiwillig. VBL und alle anderen "Zusatzversicherungen", die im ÖD existieren sind Betriebsrenten, die die Lücke im Alter zu den Pensionen etwas ausgleichen sollen und du wirst automatisch angemeldet dazu, es gibt keine Wahlfreiheit. Das Geld ist weg, ob du willst oder nicht.

Hier mal das vorgerechnete Beispiel als Link auf dieser Seite zum selber anschauen. Bisschen weniger KV, da ich den Satz der größten GKV (Techniker) genommen habe: LINK
Wenn ich diesen Rechner anwende bekomme ich bei E7/Anfangsstufe netto 25720.- €, bei A7 30572.- €. Wenn man da die private KV abzieht (ich zahle aktuell 411.- € für 50%) habe ich als Beamter im Monat 80.- € weniger.

Danke für das Feedback.

Es ging v. a. darum klarzustellen, dass die VBL nicht einfach aus der Rechnung rausgenommen werden kann.

Wenn ich den Rechner in NRW für einen unverheirateten Beamten ohne Kinder in Mietstufe I in der niedrigsten A7-Stufe anwende, erhalte ich 31.174€ Jahresnetto: Hier der Link.

Nachdem ich mich nun durch die Diskussion damit beschäftigt habe, würde ich sagen, dass ledige und kinderlose Personen als TB und Beamte finanziell plus/minus gleichgestellt sind - kann sich darauf jemand einigen?

Seien wir dennoch ehrlich: Die Gruppe der dauerhaft ledigen, kinderlosen Beamten wird überschaubar sein. Und ab Heirat und Kind(ern), sehe ich weiterhin nicht wie ein TB da noch gleichauf oder vorne liegen sollte, auch nicht im Stundenlohn.

Ich bin aber offen für Beispiele, die das Gegenteil darlegen.
Dann aber bitte mit Link zum Rechner und nicht irgendeine Eigenkreation - Stichworte Validität, Reliabilität und Objektivität.

Knarfe1000

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3174 am: 20.03.2025 09:40 »
Naja, heute beginnt die Schlichtung, da gibt es auch wieder mehr Infos und Diskussionen zum eigentlichen Thema.

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3175 am: 20.03.2025 09:40 »
Weiterhin sind die Bezüge im Ruhestand in etwa gleich hoch. Hierzu hatte ich explizit auf diverse Beispielberechnungen hier im Forum hingewiesen.
Einspruch euer Ehren ;D:
Für den mD, gD vs EG 1-10 die Ausgebildet und Lebenslang im TVöD sind korrekt, hatten wir ja schon vorgerechnet, dass da sogar ein Angestellter mehr Geld in de Rente haben kann, als der "vergleichbare" Beamte.

Für die Studierten never, die sind als Angestellte im Ruhestand immer schlechter gestellt  8).

Zustimmung. Im konkreten Fall gings jedoch um den Vergleich A7 / E7 und (nur) auf den habe ich mich bezogen.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3176 am: 20.03.2025 09:47 »
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts. Dem Arbeitgeber, der Sozialversicherung und auch dem Arbeitnehmer ist es völlig egal, ob die AG-Anteile 0%, 50% oder 100% betragen. Die letzte Erhöhung vom 01.01. ist weg vom Konto des Arbeitgebers und nicht mehr für weitere Lohnerhöhungen vorhanden.
Nein!
Der AG-Anteil gehört nicht zum (Brutto-) Gehalt sondern zum sog. "AG-Brutto", d.h. den gesamten Aufwendungen, die der AG für den AN leisten muss. Am Rande zählen auch die sonstigen Beiträge des AG (für den AN), bspw. der Unfallkasse zu den Aufwendungen.


Also wenn ich das alles richtig verstehe, sollte eigentlich nur die Aussage gemacht werden, dass dier Erhöhung eines Sozialversicherungsbeitrags die Kosten für den Arbeitgeber teurer macht! Und das ist Fakt!
Hieraus wurde geschlossen (was ich auch für schlüssig halte), dass durch diese Erhöhungen die (unmittelbaren) Personalkosten schon steigen, ohne dass es überhaupt eine Lohnerhöhung gibt!
Der Spielraum für prozentuale Erhöhungen mindert sich dadurch.

Aus Sicht der Arbeitnehmer natürlich doppelt bitter:
--> weniger Geld zu verteilen
--> von dem "weniger Geld" muss auch noch mehr abgegeben werden an Sozialabgaben
Ja, aber das ist auch der Fall, wenn Gas teurer, Miete teurer, die Möbel teurer, ... werden. Der Spielraum wird enger für den AG, wenn die Kosten für den Arbeitsplatz steigen.

Und wenn der AG keine AG Anteile hätte und der AN diese komplett aus seinem versteuerten Einkommen zahlen müsste, dann hätte der AG mehr Spielraum,

Jubel Jubel

aber der AN müsste auch wesentlich mehr Lohn fordern um sein Reallohnausgleich (allein wegen der Steuerprogression) zu erfüllen.

Buh

So ist man in der komfortablen Situation, dass die eine Hälfte automatisch als "Lohnerhöhung" gezahlt wird

und die andere Hälfte erstreikt werden muss. 

;D

Kann sich jeder überlegen was er besser findet.

MoinMoin

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« Antwort #3177 am: 20.03.2025 09:50 »
Die mehrjährige Halbtagstätigkeit meiner Nachbarin zwecks Kinderbetreuung ist für Ihre Pensionshöhe unschädlich

Wie kommst du denn darauf?
Laut BeamtVG gilt.:
"Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht; "

oder gibts da bei Kinderbetreuung Besonderheiten?

Nein, aber wenn sie z.B. mit 65 in Pension geht, hätte sie in Vollzeit 45 Dienstjahre absolviert. Gibt es denn für die 5 Jahre oberhalb der 40 Jahre einen Bonus bei der Pension?

So wie ich das BeamtVG kenne, zählen Dienstjahre in Vollzeit voll, in Teilzeit anteilig und dies bis maximal 40 Jahre. Also 30 Jahre in Vollzeit und 20 Jahre Halbtags = 40 Jahre für die Pension. 50 Jahre in Vollzeit = 40 Jahre für die Pension.

Insofern ist mir kein Bonus bekannt.

Der Unterschied ist doch,
der AN der 35 Jahre VZ macht und 10 Jahre 50% TZ einen Rentenabschlag kassiert
Der Beamte der das macht nicht, der kommt dann auf seine Volle Pension von  71,x%

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« Antwort #3178 am: 20.03.2025 09:54 »
Die mehrjährige Halbtagstätigkeit meiner Nachbarin zwecks Kinderbetreuung ist für Ihre Pensionshöhe unschädlich

Wie kommst du denn darauf?
Laut BeamtVG gilt.:
"Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht; "

oder gibts da bei Kinderbetreuung Besonderheiten?

Nein, aber wenn sie z.B. mit 65 in Pension geht, hätte sie in Vollzeit 45 Dienstjahre absolviert. Gibt es denn für die 5 Jahre oberhalb der 40 Jahre einen Bonus bei der Pension?

So wie ich das BeamtVG kenne, zählen Dienstjahre in Vollzeit voll, in Teilzeit anteilig und dies bis maximal 40 Jahre. Also 30 Jahre in Vollzeit und 20 Jahre Halbtags = 40 Jahre für die Pension. 50 Jahre in Vollzeit = 40 Jahre für die Pension.

Insofern ist mir kein Bonus bekannt.

Der Unterschied ist doch,
der AN der 35 Jahre VZ macht und 10 Jahre 50% TZ einen Rentenabschlag kassiert
Der Beamte der das macht nicht, der kommt dann auf seine Volle Pension von  71,x%

Korrekt - der Beamte muss "nur" in seiner Berufslaufbahn auf insgesamt 40 volle Berufsjahre kommen, um die volle Pension zu erhalten.

Die Rentenhöhe bemisst sich an den Einzahlungen, egal ob diese in Teilzeit oder Vollzeit erbracht wurden.

NelsonMuntz

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« Antwort #3179 am: 20.03.2025 09:59 »
So wie ich das BeamtVG kenne, zählen Dienstjahre in Vollzeit voll, in Teilzeit anteilig und dies bis maximal 40 Jahre. Also 30 Jahre in Vollzeit und 20 Jahre Halbtags = 40 Jahre für die Pension. 50 Jahre in Vollzeit = 40 Jahre für die Pension.

Insofern ist mir kein Bonus bekannt.

Genau. Und jetzt spiele das Spiel mit der Teilzeit in der GRV noch mal durch.

45 Jahre Arbeit/Dienst, davon 10 Jahre halbtags, führen bei der Pension bereits zu vollen Bezügen, in der Rente gibt es während der 10 Jahre nur halbe Rentenpunkte. Die Teilzeit ist für den Beamten also unschädlich, während der AN hier geringere Ansprüche erwirbt.

Und nochmal: Das sind systemische Unterschiede, die wir im Einzelnen gar nicht quantifizieren müssen (zumal das ohnehin nur in einer idealisierten Form gelingt und Einzelfälle immer Einzelfälle bleiben).

Vergleiche greifen hier doch immer fehl. Wenn eine Behörde schließt, wird der Beamte eben versetzt. Als ich dereinst von einer Betriebsteilschließung betroffen war, gab es 90k Abfindung für mich. So unterscheiden sich die Welten eben. ;)