Z-Vers. VBL: - 719.63 € (1.81%/5.49%) die Abgabenberechnung zur Zusatzversorgung erfolgt hier gemäß 'Verteilmodell'. Bei Arbeitgebern, die das 'Aufzehrmodell' verwenden, weicht das Netto-Gehalt in den ersten Kalendermonaten gegenüber der Online-Berechnung auf dieser Seite nach oben, sonst nach unten ab.
Sorry, hab scheinbar in der Berechnung von E7 noch privatversichert drin gehabt, weshalb er die GKV nicht abgezogen hat.
Aber deine VBL muss trotzdem auch raus. Das ist eine Zusatzversicherung und verzehrt das Bild genauso.
Vorab: Ich hab keine Ahnung vom Beamtensystem.
Aber es ist spannend, wie wenig Ahnung manch ein Beamter von der Realität der AN hat.
Die VBL ist nicht freiwillig. VBL und alle anderen "Zusatzversicherungen", die im ÖD existieren sind Betriebsrenten, die die Lücke im Alter zu den Pensionen etwas ausgleichen sollen und du wirst automatisch angemeldet dazu, es gibt keine Wahlfreiheit. Das Geld ist weg, ob du willst oder nicht.
Hier mal das vorgerechnete Beispiel als Link auf dieser Seite zum selber anschauen. Bisschen weniger KV, da ich den Satz der größten GKV (Techniker) genommen habe: LINK
Wenn ich diesen Rechner anwende bekomme ich bei E7/Anfangsstufe netto 25720.- €, bei A7 30572.- €. Wenn man da die private KV abzieht (ich zahle aktuell 411.- € für 50%) habe ich als Beamter im Monat 80.- € weniger.
Danke für das Feedback.
Es ging v. a. darum klarzustellen, dass die VBL nicht einfach aus der Rechnung rausgenommen werden kann.
Wenn ich den Rechner in NRW für einen unverheirateten Beamten ohne Kinder in Mietstufe I in der niedrigsten A7-Stufe anwende, erhalte ich 31.174€ Jahresnetto:
Hier der Link.
Nachdem ich mich nun durch die Diskussion damit beschäftigt habe, würde ich sagen, dass ledige und kinderlose Personen als TB und Beamte finanziell plus/minus gleichgestellt sind - kann sich darauf jemand einigen?
Seien wir dennoch ehrlich: Die Gruppe der dauerhaft ledigen, kinderlosen Beamten wird überschaubar sein. Und ab Heirat und Kind(ern), sehe ich weiterhin nicht wie ein TB da noch gleichauf oder vorne liegen sollte, auch nicht im Stundenlohn.
Ich bin aber offen für Beispiele, die das Gegenteil darlegen.
Dann aber bitte mit Link zum Rechner und nicht irgendeine Eigenkreation - Stichworte Validität, Reliabilität und Objektivität.