Autor Thema: Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst  (Read 51134 times)

BAT

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Ich bin ja für eine Wehrpflicht für diejenigen, die eine Wehrpflicht fordern. Andere zu Zwangsarbeit verpflichten, ist immer recht einfach formuliert, wenn man selbst nicht davon betroffen ist…

Vielleicht diesmal mit Mindestlohn, bei meiner Zeit damals gab es keinen ???

Faunus

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Ich bin ja für eine Wehrpflicht für diejenigen, die eine Wehrpflicht fordern. Andere zu Zwangsarbeit verpflichten, ist immer recht einfach formuliert, wenn man selbst nicht davon betroffen ist…

Vielleicht diesmal mit Mindestlohn, bei meiner Zeit damals gab es keinen ???

Du hast keinen Sold bekommen? Interessant  8)
Aber Mindestlohn vor 30 Jahren... war unbekannt, wie vieles andere auch. Da steckte die Globalisierung für jeden noch in ihren Kinderschuhen und konnte Teil der Gesellschaft noch nicht überfordern.

@cyrix
Für Dich ist also die Arbeit im Gulag/den chinesischen Lagern für Uiguren/Zwangsprostitution/etc. gleich zu setzten mit Wehr- und Zivildienst?
Hatte ich bei Dir nicht erwartet!



 

BAT

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Natürlich ist beides einwandfrei Zwangsarbeit.

Das wird sich heute viel zu einfach gemacht, teils auch ein gesellschaftliches Jahr einzufordern. Diese, wie auch die o.g. Aktionen füttern die Ränder weiter an.

Faunus

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Zitat
Die Arbeit im Gulag/den chinesischen Lagern für Uiguren/Zwangsprostitution/etc. gleich zu setzten mit Wehr- und Zivildienst?


Natürlich ist beides einwandfrei Zwangsarbeit.

*Ohne Worte*



BAT

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Artikel 12 Abs. 2 GG.

Faunus

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Ich bin ja für eine Wehrpflicht für diejenigen, die eine Wehrpflicht fordern. Andere zu Zwangsarbeit verpflichten, ist immer recht einfach formuliert, wenn man selbst nicht davon betroffen ist…

Vielleicht diesmal mit Mindestlohn, bei meiner Zeit damals gab es keinen ???

Kann es sein, dass Du bei der NVA "Wehrdienst" abgeleistet hast?

JEDER Wehrdienstleistende in der Bundeswehr hat Sold bekommen, wurde 1. Klasse kostenfrei mit der DB nach Hause oder sonst wohin befördert, konnte kostenfrei alle Führerscheine machen... und ganz ehrlich, die Küche war richtig gut, sonst wäre das Essen ja auch an der Wand gelandet - was sehr selten war ;)


Und das Grundgesetz der BRD hat früher dem Wehrdienst nicht wiedersprochen und tut es heute nicht - ist für Ex-DDRler, die zur NVA tatsächlich zwangsverpflichtet wurden oder aber im Knast landeten und dort entwürdigend behandelt wurden sicherlich nicht nachvollziehbar.




« Last Edit: 12.04.2025 17:41 von Faunus »

cyrix42

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Vielleicht diesmal mit Mindestlohn, bei meiner Zeit damals gab es keinen ???

Jo, ich kann mich auch erinnern an an 7,82€ Tagessold, also etwa 1€/h. In der Wirtschaft wäre das auch damals „sittenwidrige Bezahlung“ gewesen — aber im staatlichen Zwangsdienst ging das.

@Faunus: Natürlich ist eine Verpflichtung zu einer Arbeit, die man sich nicht selbst gewählt hat, Zwangsarbeit. Das ist gerade die Definition davon. (Und ja, die EMRK schließt in ihrem Artikel 4 zur Zwangsarbeit eine Wehrpflicht davon explizit aus. Das ist aber systemfremd und nur der Tatsache geschuldet, dass eine Wehrpflicht weitgehend als akzeptiert galt/ gilt.)

BAT

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JEDER Wehrdienstleistende in der Bundeswehr hat Sold bekommen, wurde 1. Klasse kostenfrei mit der DB nach Hause oder sonst wohin befördert, konnte kostenfrei alle Führerscheine machen... u

Die Wehrpflicht kann nicht nur bei der Bundeswehr abgeleistet werden, sondern auch an anderer Stelle mit finanziellen Zugeständnissen wegen der Ernsthaftigkeit der Gesinnung.

Faunus

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JEDER Wehrdienstleistende in der Bundeswehr hat Sold bekommen, wurde 1. Klasse kostenfrei mit der DB nach Hause oder sonst wohin befördert, konnte kostenfrei alle Führerscheine machen... u

Die Wehrpflicht kann nicht nur bei der Bundeswehr abgeleistet werden, sondern auch an anderer Stelle mit finanziellen Zugeständnissen wegen der Ernsthaftigkeit der Gesinnung.

Du hast meine Frage nicht beantwortet: NVA oder Bundeswehr

cyrix42

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Das ist eine interessante Frage, die BAT hier aufgeworfen hat; rechnen wir das doch mal überschlagsmäßig durch:

Pro Jahrgang kämen hier ca. 1,2 Million Personen für einen Zwangsdienst in Frage. Schließen wir mal 15% wegen fehlender gesundheitlicher Eignung aus, bleiben noch 1 Million, die wir jetzt zum Dienst an der Waffe oder anderweitig für die Allgemeinheit verpflichten wollen. Wenn wir die jetzt zu einem halben Jahr, also etwa 800 Arbeitsstunden, zwangsverpflichten wollen und — der einfacheren Rechnung und runden Zahlen halber — dafür 12,50€/h zahlen, dann kommt hier die kleine Rechnung von 10 Milliarden Euro/Jahr.

(Mal davon abgesehen, dass es natürlich noch deutlich mehr kostet, entsprechend Kasernen, Ausbilder, … bereitzustellen — und dass diese Personen ja als Arbeitskräfte in der Wirtschaft fehlen.)

Und selbst wenn dies finanziell gestemmt und „ordentlich“ bezahlt wird, sind damit die Eingriffe in die Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Leben, Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief- und Fernmeldegeheimnis, Recht auf politische Vereinigung, Streikrecht, …), die für Wehr- und Wehrersatzdienstleistende alle nur noch eingeschränkt gelten, noch bei weitem nicht gerechtfertigt.

BAT

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Du hast meine Frage nicht beantwortet: NVA oder Bundeswehr

Zivildienst, was denn sonst?

Keine DB, kein Führerschein, drei Monate zusätzliche Zwangsarbeit. Inklusive Leichen, abgetrennten Körperteilen und 24-Stunden-Schichten, etc.

BAT

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Das ist eine interessante Frage, die BAT hier aufgeworfen hat; rechnen wir das doch mal überschlagsmäßig durch:


Welche Frage? Es gibt keine Wehrpflicht, weil es die für eine Geschlecht nicht mehr geben darf, die politischen Mehrheiten für eine Änderung sind weg.

Definitiv gibt es auch keine Zwangsarbeit für ein "soziales Jahr".

Darum geht es aber nicht. Den ausufernden Sozialstaat lass ich mir noch gefallen, aber das Überbordwerfen von Grundrechten geht nun mal gar nicht.

cyrix42

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Welche Frage?

Die, was das Unions-Modell eines Zwangsdiensts für „alle“ (was natürlich nicht die einschließt, die dieses Modell einführen wollen) kosten würde, wenn man dann die Leute mindestens mal mit dem Mindestlohn bezahlen würde. (Ich meine aber, dass die Union 12 Monate Zwangsdienst wollte; also eher 20 Milliarden im Jahr. Zum Vergleich: Aktuell — im Entwurf für 2025 — beträgt der Verteidigungshaushalt ca. 53 Milliarden Euro.)
« Last Edit: 12.04.2025 18:26 von cyrix42 »

BAT

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Verstehe mich nicht falsch, mein Einwurf mit Mindestlohn und Zwangsarbeit war nur scherzhaft gemeint.

Man wird ja auch nicht bezahlt, sondern eigentlich entschädigt. Gibt da auch interessante Konstellationen für die Rentepunkte durch Ableistung der Wehrpflicht.

Ich habe aber eher den Eindruck, dass zunächst mal ein Bedarf geklärt werden muss und wir zweitens zum eigentlichen Thema zurück kehren sollten.

Da es nicht danach aussieht, dass Schwarz-Grün das Veta der Kommission ersetzten wird, müssten evtl. auch EG 1 und 2 nicht angepasst werden.

So, ich mache weiter Bereitschaft, welche nicht höher vergütet wird als... ach lassen wir das. ;)

cyrix42

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Tja, und ich meine es ernst. Selbst wenn ein Bedarf besteht, kann man nicht einfach beliebige Personen(gruppen) zwangsverpflichten, diese auszuüben. Ansonsten braucht es auch weder Mindestlohn noch Lohn- oder Tarifverhandlungen. Ihr habt nicht genügend IT-Fachkräfte in eurer Behörde, da die Bezahlung zu schlecht ist? Macht nichts: Der nächste IT-Fritze wird einfach zwangsverpflichtet, für den Mindestlohn o.ä. Dort zu arbeiten. Ach ne, er wird „entschädigt“, damit er keine Lohnforderungen stellen kann. Streiken ist nicht, und wenn er nicht zur Arbeit kommt, werden die Gebirgsjäger geschickt, um ihn abzuholen… Klingt unrealistisch? Nun, mit jungen Menschen meint man so umgehen zu dürfen…