Das ist eine interessante Frage, die BAT hier aufgeworfen hat; rechnen wir das doch mal überschlagsmäßig durch:
Pro Jahrgang kämen hier ca. 1,2 Million Personen für einen Zwangsdienst in Frage. Schließen wir mal 15% wegen fehlender gesundheitlicher Eignung aus, bleiben noch 1 Million, die wir jetzt zum Dienst an der Waffe oder anderweitig für die Allgemeinheit verpflichten wollen. Wenn wir die jetzt zu einem halben Jahr, also etwa 800 Arbeitsstunden, zwangsverpflichten wollen und — der einfacheren Rechnung und runden Zahlen halber — dafür 12,50€/h zahlen, dann kommt hier die kleine Rechnung von 10 Milliarden Euro/Jahr.
(Mal davon abgesehen, dass es natürlich noch deutlich mehr kostet, entsprechend Kasernen, Ausbilder, … bereitzustellen — und dass diese Personen ja als Arbeitskräfte in der Wirtschaft fehlen.)
Und selbst wenn dies finanziell gestemmt und „ordentlich“ bezahlt wird, sind damit die Eingriffe in die Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Leben, Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief- und Fernmeldegeheimnis, Recht auf politische Vereinigung, Streikrecht, …), die für Wehr- und Wehrersatzdienstleistende alle nur noch eingeschränkt gelten, noch bei weitem nicht gerechtfertigt.