Autor Thema: Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung im öffentlichen Dienst  (Read 51237 times)

Warnstreik

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Nö, du musst schon ehrlich bleiben. Oder mir erklären, warum man beim Unterhalt für Kinder und Partner bis 48 Stunden fordert, beim Mindestlohn aber irgendwie eine Berechnung über andere reine Privatsachen, wie z. B. Tarifverträge, anstellt.

Ich verstehe nicht, was der Mindestlohn mit Unterhaltsforderungen zu tun haben sollen? Wenn ich den Unterhalt für meine Kids nicht zahlen kann obwohl ich nur Teilzeit oder 37h arbeite, dann ist es doch absolut klar, dass ich alles dafür tun muss meinen Unterhaltsforderungen nachzukommen.

Der Mindestlohn hat per se aber nichts mit einer absoluten Absicherung zu tun sondern regelt einzig und allein das Mindestentgelt für Arbeitsverträge, denen kein Tarifvertrag zugrunde liegt. Er richtet sich ja auch an Arbeitgeber: unter 12€ darfst du niemanden beschäftigen. Unabhängig davon ob in Teilzeit, Als Mini- oder Ferienjob oder eben für 48h.
Den regulatorischen Anspruch für ein berechnetes Mindestauskommen zu sorgen hat der Mindestlohn auch garnicht. Da tritt damm im Zweifel wieder soziale Sicherungssysteme ein - und die werden dem Arbeitnehmer schon sagen, dass 20h vielleicht nicht ausreichen um für die Familie dann noch aufzustocken.

BAT

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Meine Parameter für die Höhe habe ich klar erläutert.

Woran würdest du die Höhe festmachen? Und warum erklärst Du dich - scheinbar - mit der derzeitigen Höhe oder auch den 15 € einverstanden?

Würfeln kann jeder.

Warnstreik

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Meine Parameter für die Höhe habe ich klar erläutert.

Woran würdest du die Höhe festmachen? Und warum erklärst Du dich - scheinbar - mit der derzeitigen Höhe oder auch den 15 € einverstanden?

Würfeln kann jeder.

Der Wert ist politisch und nicht errechnet. Sieht man oft an den runden Werten ;-)     Wenn man allerdings etwas rechnen mögchte, dann könnte man sich an den 60% vom Medianlohn  orientieren - dürfte dann aber auch knapp unter den 15€ liegen.    Wie dem auch sei - für mich hat ein ordentlicher Mindestlohn derzeit nur  postiive Aspekte - daher muss ich den nicht kleindiskutieren.

BAT

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Nun, dann sind wir ja unterschieldich geprägt. Ist aber auch in Ordnung, sowas wie dich gibt es öfters.

Faunus

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Bis spätestens  Ende 2024 hätte die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Danach sollten die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreicht haben. Dies hätte einen Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprochen.

Steht alles im 4. Beschluss vom 26.06.2023 der von Dir genannten nationanlen Kommission - trotzdem hat diese Kommission für 01.01.2025 nur 12,82 EUR festgelegt!


Ich vermute Mal, dass die Entscheidung über die 15 EUR in D wirksam wird, wenn der Medianlohn schon wieder soweit angestiegen ist, dass die 60 % dann nach EU-Berechnungen "17" EUR ausmachen ;)

BAT

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Wobei man dann wieder bei der Ausgangsfrage wäre.

Wie weit reichen 17 € in die Tabelle rein.

Und wären dann 18 oder 19 € ein Vorteile für die höheren Entgeltgruppen? Ab bestimmten gesetzlich gesicherten Ansprüchen lässt die gewerkschaftliche Organisation sicher nach. Wofür auch? Könnte zu einem ausgegelichenem Verhältnis der Vetretung der EG bei Verdi führen. Der Organisationsgrad verschiebe sich "nach oben".

Faunus

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Wobei man dann wieder bei der Ausgangsfrage wäre.

Wie weit reichen 17 € in die Tabelle rein.

Und wären dann 18 oder 19 € ein Vorteile für die höheren Entgeltgruppen? Ab bestimmten gesetzlich gesicherten Ansprüchen lässt die gewerkschaftliche Organisation sicher nach. Wofür auch? Könnte zu einem ausgegelichenem Verhältnis der Vetretung der EG bei Verdi führen. Der Organisationsgrad verschiebe sich "nach oben".

Ich jammer hier nicht rum, dass mein Gehaltsabstand mit meiner "überboardenden Verantwortung"  zur Assistenz zu gering ist.
Ich kenne keine leitenden Angestellten im ÖD, der jemals für seine "inkompetenten" Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen wurde. Bestenfalls Versetzung/Abordnung zur Leitung eines anderen Referats in der Hoffnung, dass weniger Schaden entsteht u.U. zusätzlich mit einem Beistellpony, was dann Schlimmeres verhüten mag!
Ich bin jetzt fast 40 Jahre dabei!

Außerdem ist der MIndestlohn vor allem ein Problem der PW: es muss so viel sein, dass wir einen nicht unwesentlichen Teil der (voll-) arbeitenden Bevölkerung aus dem sozialen "Auffangnetz" (Aufstockung, Wohngeld, Zuschüsse jeglicher Art) rausbringen.  Nur dann werden noch größere Teile der Bevölkerung im Rentenalter nicht in die Grundsicherung beziehen - und damit wieder ins "Auffangnetz".Damit würde sich auch A"Arbeit" wieder lohnen und wir kommen von der elenden Diskussion um "angeblich viel zu hohes" Bürgergeld weg.  Wir haben wirklich andere/dringendere/wichtigere Probleme, die durch die "Installation-Sündenbock-hat schon Mal funktioniert" überdeckt werden.

 !




BAT

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Darum geht es nicht, die Frage bezieht sich auf die Tabelle des TVÖD.

Einen ausufernden Sozialstaat als Argument für einen ausufernden Eingriff am Arbeitsmarkt zu rechtfertigen ist natürlich hanebüchen aber sicherlich der aktuelle Zeitgeist.

Faunus

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Darum geht es nicht, ....

Wie Du Deine Einschränkungen setzt, ist mir persönlich egal. Es ist der ganze ÖD, der in Schieflage geraten ist.
Zuviele Kleinkleinhäuptlinge im ÖD, die mit Zähnen & Klauen ihre Pfründe verteidigen.
Wenn ich Dich so lese, könnte auch der Mindestlohn zu den Pfründen gehören, der vor allem in der PW zur Zahlung kommt, aber die Dienstleistungen für alle - auch den MA im ÖD - verteuert.

Es wird Zeit, dass wir endlich wieder zahlen, was Arbeit wert ist und nicht mehr "Aktionäre glücklich machen".

BAT

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Ja, Völker hört die Signale...

Auch die mangelnde Beteiligung am Aktienmarkt der breiten Bevölkerung ist ein Sonderstatus.

Aber sicher, man kann erstmal so viel nehmen, damit man es anschließend verteilen kann. Und man damit beim regulären Arbeitnehmer keine Gelder mehr hat für Aktien und Wohneigentum.

Ist das Experiment schon mal gut gegangen?

Faunus

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Ja, Völker hört die Signale...

Blubb!

Auch die mangelnde Beteiligung am Aktienmarkt der breiten Bevölkerung ist ein Sonderstatus.

Dann wird es doch Zeit, dass sich mehr Leute Aktien zum Rentenaufbau im vernünftigen Maße leisten können und die Milliardäre  unter den Großaktionären werden dann wieder mit etwas weniger auskommen.
Betrifft dann weder Deine noch meine Aktien  ;)

Ist das Experiment schon mal gut gegangen?

Und noch mal blubb 8)

Schmitti

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Dann wird es doch Zeit, dass sich mehr Leute Aktien zum Rentenaufbau im vernünftigen Maße leisten können und die Milliardäre  unter den Großaktionären werden dann wieder mit etwas weniger auskommen.
Wer kann sich denn keine leisten? Und weshalb?
Das Problem sehe ich nicht im Mindestlohn, oder dem Lohngefüge insgesamt. Themen wie Finanzbildung (Aktien sind bööööse!!!) und politische Äußerungen (Sparer-Pauschbetrag in homöopathiescher Höhe, die Renten sind sicher...) sind da die größeren Hindernisse. Wer will, kann heute schon den berühmten 1 Euro im Monat in Aktien stecken - ja, nennenswert gewinnbringend ist das dann nicht, aber es scheitert doch schlicht am Willen.

Warnstreik

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Einen ausufernden Sozialstaat als Argument für einen ausufernden Eingriff am Arbeitsmarkt zu rechtfertigen ist natürlich hanebüchen aber sicherlich der aktuelle Zeitgeist.

Der ausufernde Sozialstaat subventioniert seit den frühen 2000dern die Industrie - und das massiv. Das war vorher anders und ist seit dem Mindestlohn und den Bürgergeldreformen wieder ein wenig zurechtgerückt worden. 

Aber sicher, man kann erstmal so viel nehmen, damit man es anschließend verteilen kann. Und man damit beim regulären Arbeitnehmer keine Gelder mehr hat für Aktien und Wohneigentum.

Du musst dich jetzt mal entscheiden: Bist du weiterhin für einen hoch subventionierten Niedriglohnsektor oder möchtest du Umverteilung endlich deutlich runterregeln und damit Spielrauf für Steuererleichterungen schaffen? Ich sags mal ganz plakativ: hätte ich heute einen Mindestlohn von X, der sowohl dem Single als auch dem Doppelverdiener-Zwei-Kind-Familie den Lebensunterhalt sichert, benötige ich hier keine Aufstockerei mehr. Gleichzeitig kann und würde ich DEUTLICH härter fordern (und sanktionieren) als heute - auch wenn es eher dem Gemüt des deutschen Arbeitnehmers hilft als der Staatskasse.
Ungezwungene Teilzeitler müssten dann auch erst den Nebenhob annehmen oder die Arbeitszeit hochsetzen.

Genauso könnte man überlegen, ob man Teile des Bürgergeldes nur als Kredit gewährt - ähnlich wie es beim Bafoeg ist. 

BAT

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Ich möchte gar nichts, ich habe nur die bisherigen gesetzlichen Parameter für dich erläutert, die Struktur erklärt.

Es gibt danach fast keine Subventionen für den Niedriglohnsektor, wenn man eine 48 Stunden - Woche (wie es andere Stelle reguliert wird) als Mindestmaß ansieht. Also fast keine Aufstocker.

Meine Meinung? Warum sollte ich eine bilden, wenn weder gesetzlicher Mindestlohn noch Aufstockerei aufgrund der o. g. Parameter überhaupt notwendig ist.

bebolus

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Wer Zeit und Lust hat kann ja mal A7 Bund Bruttostundenlohn ausrechnen.. Ich denke da hätte man sich hier viele Seiten schenken können..