Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung  (Read 243984 times)

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #885 am: 23.04.2025 23:12 »
Frag Boris Palmer mal.
Gestern bei Markus Lanz.
Bis zu 6.000 Euro mal eben.
Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ. Auch die Hälfte dieser Summe wird nicht repräsentativ sein. Schade, dass es nur bei solchen Extrembeispielen geblieben ist. Hätte gerne besser verstanden, wo tatsächlich die Ausgabensteigerungen herrühren. Die KdU alleine sind ja sicherlich eher Symptom als Ursache.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #886 am: 24.04.2025 08:34 »
Frag Boris Palmer mal.
Gestern bei Markus Lanz.
Bis zu 6.000 Euro mal eben.
Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ. Auch die Hälfte dieser Summe wird nicht repräsentativ sein. Schade, dass es nur bei solchen Extrembeispielen geblieben ist. Hätte gerne besser verstanden, wo tatsächlich die Ausgabensteigerungen herrühren. Die KdU alleine sind ja sicherlich eher Symptom als Ursache.

Ausbau von Ganztagsbetreuung bzw. der Rechtsanspruch darauf wurde auch genannt
Behindertenteilhabe (einzelne Erfassungen statt pauschaler Abrechnungen), führt auch zu intensiverer Prüfung
für den Bund: abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren
--> Sozialabgaben steigen, Motivation sinkt bei jungen Leuten überhaupt arbeiten zu gehen (arbeitslos melden, alternativ Schwarzarbeit oder alternativ Auswanderung)

Die 6000 Euro bezogen sich auf 7 Köpfe + eine extrem hohe Miete,
Dies führt dazu, dass die Mieten tendenziell steigen

In Deutschland 30 % arbeitende Ukrainer, in Niederlande 70 %
30-40 % nehmen Termine im Jobcenter nicht wahr... weil keine Sanktionen

Integration funktioniert nicht... viele schaffen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht einmal die Versetzung in die zweite Klasse, auch Zugezogene aus Europa... dort bestehen berechtigte Sorgen, dass diese später auch im Sozialsystem landen

Planverfahren bis Fertigbau dauert alles zu lange (und daher kostenintensiv)

Kommunale Ordnungsdienste, die die Polizei unterstützen (kommunale Ausgaben, statt Landesausgabe)

Assistenzkräfte für Schulen werden gestellt, obwohl Bildung Landes-Aufgabe ist.

Migrationsproblem: Es gibt keine Wohnungen, keine Kita-Plätze, keine Schulplätze, Arztpraxen können keine neue Patienten mehr aufnehmen etc.


Das waren so Probleme, die (an)diskutiert wurden

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #887 am: 24.04.2025 09:06 »
Weißt du, warum diese Gesetze nicht umgesetzt werden? Kalkül oder gibt es Hinderungsgründe?

Der Hintergrund des Wortes Boykott ist dir bekannt? Es gibt einen  starken Aufgabenzuwuchs und dazu keine Finanzierung. Wie doch in allen Bereichen des öD auf kommunaler Ebene.

https://www.landundforst.de/niedersachsen/wenig-geld-fuer-veterinaeraemter-niedersachsen-boykott-gestartet-571952

Sepp0rl

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #888 am: 24.04.2025 09:06 »
Frag Boris Palmer mal.
Gestern bei Markus Lanz.
Bis zu 6.000 Euro mal eben.
Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ. Auch die Hälfte dieser Summe wird nicht repräsentativ sein. Schade, dass es nur bei solchen Extrembeispielen geblieben ist. Hätte gerne besser verstanden, wo tatsächlich die Ausgabensteigerungen herrühren. Die KdU alleine sind ja sicherlich eher Symptom als Ursache.

Wer macht sich denn mal den Spaß und schaut in Allegro oder auch wahlweise Verbis nach. Ich habe da so in meinem Kundenstamm ein paar Beispiele im Kopf.....

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #889 am: 24.04.2025 09:24 »

Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ.

Doch, natürlich die KdU werden in UNBEGRENZTER Höhe für 12 bis 18 Monate übernommen. Vermieter holen sich explizit Bürgergeldempfänger rein, erhöhen die Miete für diesen Zeitraum und als Maßstab steigt damit auch der Mietenspiegel.

UNameIT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #890 am: 24.04.2025 10:31 »

Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ.

Doch, natürlich die KdU werden in UNBEGRENZTER Höhe für 12 bis 18 Monate übernommen. Vermieter holen sich explizit Bürgergeldempfänger rein, erhöhen die Miete für diesen Zeitraum und als Maßstab steigt damit auch der Mietenspiegel.

ICh dachte du kommst aus dem Bereich?

Unangemessene Mietkosten werden nur für die Karenzzeit bezahlt. Plus einer Frist von 6 Monaten für den Umzug/Kostensenkung. Das bedeutet man kann als bestehender Bürgergeldempfänger nicht in eine Wohnung mit erhöhter Miete ziehen. Ein Vermieter darf auch nicht unbegrenzt die Miete erhöhen, max ein Mal im Jahr , max. 15 % in 3 Jahren und nur wenn die ortsübliche Vergleichsmiete teurer ist. Die Miete erhöhen darf der Vermieter FRÜHESTENS 15 Monate NACH Einzug.

Dann ist aber die KArenzzeit vorbei und das Jobcenter übernimmt die Miete nur für die 6 Monate, die man hat was günstigeres zu suchen.

Somit funktioniert das von dir genannte abgekartete Spiel nicht.

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #891 am: 24.04.2025 10:40 »

Dann ist aber die KArenzzeit vorbei und das Jobcenter übernimmt die Miete nur für die 6 Monate, die man hat was günstigeres zu suchen.


Wobei das so pauschal auch nicht stimmt. Der günstige Wohnraum muss auch vorhandenen sein in den man ziehen könnte. Dies ist in einigen Großstädten sehr problematisch. Gerichtsurteile gibt es mWn auch dazu.

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung
« Antwort #892 am: 24.04.2025 11:01 »

ICh dachte du kommst aus dem Bereich?

Dann ist aber die KArenzzeit vorbei und das Jobcenter übernimmt die Miete nur für die 6 Monate, die man hat was günstigeres zu suchen.


Aus dem SGB kenne ich das von vor 20 Jahren, im Rahmen der Unterhaltsheranziehung bis vor 3 Jahre.

Seinerzeit war auch ein Umzug in den letzten Kuhstall zur Senkung der KdU UMGEHEND einzuleiten. Wahrscheinlich hat sich das das Recht inzwischen wieder geändert oder irgendein Gericht sieht die Menschenwürde verletzt.

Dennoch ist die Karenzzeit ein Baustein von Vielen, neben den fehlenden Sanktionsmöglichkeiten und den exorbitanten Schonvermögen.

Wir haben seinerzeit GruSi im Alter wegen 3000 € Vermögen abgelehnt.

MoinMoin

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« Antwort #893 am: 24.04.2025 11:04 »

Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ.

Doch, natürlich die KdU werden in UNBEGRENZTER Höhe für 12 bis 18 Monate übernommen. Vermieter holen sich explizit Bürgergeldempfänger rein, erhöhen die Miete für diesen Zeitraum und als Maßstab steigt damit auch der Mietenspiegel.
Sofern die hohe Miete vor dem BG Antrag besteht, ja.
Wenn ein BGler in eine teure Wohnung wechselt, zahlt bei uns das Amt nur die KdU aus und der Mieter / Vermieter kann schauen woher das Geld kommt.
Da habt ihr ja eine großzügige Verwaltung bei euch, wenn sie da mitspielt.

MoinMoin

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« Antwort #894 am: 24.04.2025 11:08 »
Da fällt mir ein trauriger Fall ein den ich mal mit bekommen habe:
Ein BGler Pärchen wohnt in einer knapp BG Konformen Wohnung. Er wandert in den Knast für 1,5 Jahre, für sie wird weiterhin zunächst nur die halbe Miete bezahlt, auf Antrag, dann doch die Miete bis zur KdU Grenze, was trotzdem zu wenig war.
Ergebnis Mietschulden laufen auf, Vermieter kann kündigen....

Sepp0rl

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« Antwort #895 am: 24.04.2025 11:09 »

Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ.

Doch, natürlich die KdU werden in UNBEGRENZTER Höhe für 12 bis 18 Monate übernommen. Vermieter holen sich explizit Bürgergeldempfänger rein, erhöhen die Miete für diesen Zeitraum und als Maßstab steigt damit auch der Mietenspiegel.

ICh dachte du kommst aus dem Bereich?

Unangemessene Mietkosten werden nur für die Karenzzeit bezahlt. Plus einer Frist von 6 Monaten für den Umzug/Kostensenkung. Das bedeutet man kann als bestehender Bürgergeldempfänger nicht in eine Wohnung mit erhöhter Miete ziehen. Ein Vermieter darf auch nicht unbegrenzt die Miete erhöhen, max ein Mal im Jahr , max. 15 % in 3 Jahren und nur wenn die ortsübliche Vergleichsmiete teurer ist. Die Miete erhöhen darf der Vermieter FRÜHESTENS 15 Monate NACH Einzug.

Dann ist aber die KArenzzeit vorbei und das Jobcenter übernimmt die Miete nur für die 6 Monate, die man hat was günstigeres zu suchen.

Somit funktioniert das von dir genannte abgekartete Spiel nicht.

Stimmt nicht wir zahlen 1 Jahr weiter, wurde in der Coronazeit eingeführt und bis jetzt nicht geändert. Also keine interne Weisung oder Umsetzungshilfe.

brian

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« Antwort #896 am: 24.04.2025 11:16 »
Und was hat das ganze mit den Tarifverhandlungen zu tun?

BAT

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« Antwort #897 am: 24.04.2025 11:35 »
Da fällt mir ein trauriger Fall ein den ich mal mit bekommen habe:
Ein BGler Pärchen wohnt in einer knapp BG Konformen Wohnung. Er wandert in den Knast für 1,5 Jahre, für sie wird weiterhin zunächst nur die halbe Miete bezahlt, auf Antrag, dann doch die Miete bis zur KdU Grenze, was trotzdem zu wenig war.
Ergebnis Mietschulden laufen auf, Vermieter kann kündigen....

Traurig, dass sie bei einer Not an Arbeitnehmern keinen Arbeitsplatz gefunden hat.

Paul Stanley

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« Antwort #898 am: 24.04.2025 12:12 »
Frag Boris Palmer mal.
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Bis zu 6.000 Euro mal eben.
Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ. Auch die Hälfte dieser Summe wird nicht repräsentativ sein. Schade, dass es nur bei solchen Extrembeispielen geblieben ist. Hätte gerne besser verstanden, wo tatsächlich die Ausgabensteigerungen herrühren. Die KdU alleine sind ja sicherlich eher Symptom als Ursache.


3000 Euro Bürgergeld erhalten bereits Familien mit zwei Kindern und entsprechender Warmmiete.

Paul Stanley

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« Antwort #899 am: 24.04.2025 12:16 »

Das wsr sicherlich eine Anekdote zum Haare raufen, aber sicherlich nicht repräsentativ.

Doch, natürlich die KdU werden in UNBEGRENZTER Höhe für 12 bis 18 Monate übernommen. Vermieter holen sich explizit Bürgergeldempfänger rein, erhöhen die Miete für diesen Zeitraum und als Maßstab steigt damit auch der Mietenspiegel.

ICh dachte du kommst aus dem Bereich?

Unangemessene Mietkosten werden nur für die Karenzzeit bezahlt. Plus einer Frist von 6 Monaten für den Umzug/Kostensenkung. Das bedeutet man kann als bestehender Bürgergeldempfänger nicht in eine Wohnung mit erhöhter Miete ziehen. Ein Vermieter darf auch nicht unbegrenzt die Miete erhöhen, max ein Mal im Jahr , max. 15 % in 3 Jahren und nur wenn die ortsübliche Vergleichsmiete teurer ist. Die Miete erhöhen darf der Vermieter FRÜHESTENS 15 Monate NACH Einzug.

Dann ist aber die KArenzzeit vorbei und das Jobcenter übernimmt die Miete nur für die 6 Monate, die man hat was günstigeres zu suchen.

Somit funktioniert das von dir genannte abgekartete Spiel nicht.


Wir kennen unzählige Familien, welche keine Aufforderung zum "kostengünstigeren Umzug / Miete" erhalten.
Gründe: Es gibt schlichtweg keine Alternativen.
Unzumutbar wegen der sozialen Härte!
Kinder: KiTa und Schule!

Diese Familien können in ihren Mietwohnungen verbleiben.