Und natürlich hat das was mit Rente zu tun, wenn Gesellschaftsdienste verrichtet werden. Die müssten - genauso wie früher der Wehr-/Zivildienst - berücksichtigt werden. Damit die "Freiwilligkeit" steigt, vielleicht sogar "stärker" berücksichtigt werden? Müsste man alles mal durchrechnen?