Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

Begonnen von Stefan35347, 08.09.2025 14:20

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BAT

Zitat von: Faunus in 03.11.2025 17:43

Bei einem verpflichtenden Dienst an der Gemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft von Zwangsarbeit zu blubbern... bitte., der hat den Begriff "Zwangsarbeit" nicht verstanden!

Du wirst mir es sicher näher erläutern.

Also ist das Dienstjahr nicht mit Zwang verbunden, keine Strafen, wenn ich es nicht mache? Was soll es dann bringen?

Bastel

Zitat von: Faunus in 03.11.2025 18:47
Wir werden wohl alle wieder bescheidener werden müssen, ob wir wollen oder nicht spielt dabei keine Rolle!

Nein.

Faunus

Ich bin total verblüfft und hätte nie gedacht, dass Du @BAT total gegen die Verschärfung beim Bürgergeld bist - auch das stellt einen Zwang dar "Arbeit aufnehmen zu müssen sonst soll ja eine Minderung/Streichung des Existenzmínimums" folgen.

Wer etwas von der Gesellschaft bekommt, sollte auch wieder etwas zurückgeben. Es gibt schon viele Bürger, die sich engagieren, weil sie vielleicht verstanden haben, dass sie ca. die rersten 18 Jahre als Kind der Gesellschaft viel Geld und Engagement gekostet haben. Deswegen sollte der Rest der nicht Engagierten auch  fast 50 Jahre Zeit haben auch einen kleinen Teil davon zurückzugeben in Form von ein wenig Zeit.
Das die Lasten der Sicherheit/der Überalterung/etc. nicht die Jungen alleine tragen können, versteht sich für mich von selbst!


BAT

Ob man etwas gut findet oder nicht, eine allgemeine Dienstpflicht nach § 12 GG ist eine Ausnahme vom Verbot der Zwangsarbeit. Kann man machen, mir geht das nur zu leicht über die Lippen bei so einigen.

Thema ist ja eigentlich die Rente bzw. Pensionen. Wir sind heute in der Frühstückrunde von unserer Kollegin, die vorher die Pensionen für Landesbeamte bearbeitet hatte, darauf hingewiesen worden, dass diese gar nicht so hoch sind. Habe mich vorher damit nie beschäftigt.

cyrix42

Also, solang sich Deutschland an die Eropäische Menschenrechts-Konvention halten will, geht eine solche allgemeine Dienstpflicht jedenfalls nicht:

Zitat
ARTIKEL 4
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
1. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
2. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
(a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
(b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
(c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
(d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

Eine Ausnahmeregelung zum Zwangsarbeits-Verbot (und eine Verpflichtung zu einer Tätigkeit, die man nicht ausüben will, ist Zwangsarbeit qua Definition) liegt bei Nicht-Gefangenen also nur bei Wehr- bzw. Wehr-Ersatzdienst, im Katastrophenfall oder bei "üblichen Bürgerpflichten" vor. Solang man also nicht große Teil der Bevölkerung einknasten oder wieder zu einem Wehrdienst verpflichten will, braucht man entweder eine Katastrophe ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...

Faunus

Zitat von: cyrix42 in 04.11.2025 15:28
........ Solang man also nicht große Teil der Bevölkerung einknasten oder wieder zu einem Wehrdienst verpflichten will, braucht man entweder eine Katastrophe ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...


Auf die Katastrophe kann ich liebend gerne verzichten, aber unvorbereitet... mein tiefes Bedauern für die heutigen Kinder und - vor allem - zukünftigen Enkelkinder.
Und das mit der bestimmten Bürgergruppe halte ich ja auch für falsch! Das geht nicht!

Deshalb ja auch von 18 bis 67, alle Geschlechter, alle Religionen, ... mit dt. Pass! Das kann doch nicht so schwer sein in 50 Jahren 6 Monate unterzubringen - ob auf einen Schlag oder über 10 Jahre z.B.  spielt doch keine Rolle, wie die dann "definierte übliche Bürgerpflicht" abgeleistet wird. Bei der Schweiz nennt man es übrigens auch nicht "Zwangsarbeit", obwohl es nur die männlichen Jugend trifft.

BAT

Zitat von: cyrix42 in 04.11.2025 15:28

ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...

Mit den Bürgerpflichten werden - ähnlich wie beim Wehrdienst - sicherlich Pflichten gemeint, die für die Grundfesten des Staates wichtig sind (Schöffe beim Gericht, Wahlhelfer), etc. - sicherlich nicht für das "Arsch abputzen".

Insofern wird das GG hier nicht gegen die Konvention in Bezug auf Zwangsarbeit verstoßen. Aber der Duktus im Lande, wie schnell man Leute für profane Tätigkeiten zu dieser verpflichten möchte, ist erschreckend.

Faunus

Zitat von: BAT in 04.11.2025 19:03

Mit den Bürgerpflichten werden - ähnlich wie beim Wehrdienst - sicherlich Pflichten gemeint, die für die Grundfesten des Staates wichtig sind (Schöffe beim Gericht, Wahlhelfer), etc. - sicherlich nicht für das "Arsch abputzen".

Insofern wird das GG hier nicht gegen die Konvention in Bezug auf Zwangsarbeit verstoßen. Aber der Duktus im Lande, wie schnell man Leute für profane Tätigkeiten zu dieser verpflichten möchte, ist erschreckend.

Zitat von: Faunus in 04.11.2025 13:48
Ich bin total verblüfft und hätte nie gedacht, dass Du @BAT total gegen die Verschärfung beim Bürgergeld bist - auch das stellt einen Zwang dar "Arbeit aufnehmen zu müssen sonst soll ja eine Minderung/Streichung des Existenzmínimums" folgen.


Zwangsarbeit "Arsch abbutzen" als Jobangebot und andere profane Arbeiten ablehnen ist also o.k.für Dich  @BAT
Scheinbar haben wir noch nicht genügend Arbeitslose & Bürgergeldempfänger!

conny111

Zitat von: Faunus in 04.11.2025 16:33
Zitat von: cyrix42 in 04.11.2025 15:28
........ Solang man also nicht große Teil der Bevölkerung einknasten oder wieder zu einem Wehrdienst verpflichten will, braucht man entweder eine Katastrophe ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...


Auf die Katastrophe kann ich liebend gerne verzichten, aber unvorbereitet... mein tiefes Bedauern für die heutigen Kinder und - vor allem - zukünftigen Enkelkinder.
Und das mit der bestimmten Bürgergruppe halte ich ja auch für falsch! Das geht nicht!

Deshalb ja auch von 18 bis 67, alle Geschlechter, alle Religionen, ... mit dt. Pass! Das kann doch nicht so schwer sein in 50 Jahren 6 Monate unterzubringen - ob auf einen Schlag oder über 10 Jahre z.B.  spielt doch keine Rolle, wie die dann "definierte übliche Bürgerpflicht" abgeleistet wird. Bei der Schweiz nennt man es übrigens auch nicht "Zwangsarbeit", obwohl es nur die männlichen Jugend trifft.

Ich habe meine Bürgerpflicht für die Gesellschaft bereits geleistet und habe drei Kinder großgezogen, dafür über Jahre auf berufliches Fortkommen verzichtet. Das muss reichen.

Faunus

Zitat von: conny111 in 04.11.2025 22:47
Ich habe meine Bürgerpflicht für die Gesellschaft bereits geleistet und habe drei Kinder großgezogen, dafür über Jahre auf berufliches Fortkommen verzichtet. Das muss reichen.

Die Zukunft wird "großartig".

NelsonMuntz

Zitat von: conny111 in 04.11.2025 22:47

Ich habe meine Bürgerpflicht für die Gesellschaft bereits geleistet und habe drei Kinder großgezogen, dafür über Jahre auf berufliches Fortkommen verzichtet. Das muss reichen.

Ich habe sowohl meinem Wehrdienst geleistet, als auch ca. 3/4 der anfallenden Care- und Erziehungsleistungen bei meinen Kindern übernommen (Dafür bin ich extra in den öD gekommen ;)). Bekomme ich nun einen Preis?

Ernsthaft: Wenn wir bezüglich der Familien"arbeit" das Ideal einer fairen Aufgaben-/Lastenverteilung hochhalten bzw. erreichen wollen, dann fällt in der Konsequenz auch die Ungleichbehandlung bei irgendwelchen Pflichtdiensten. Oder anders: Hält man an dieser "Anrechnung" von Erziehungszeiten exklusiv für Frauen fest, dann impliziert das letztlich auch eine "Heim-und-Herd-Pflicht" für Frauen, wenn denn Kinder da sind. Ich halte das für schwierig.

Faunus

Danke @NelsonMuntz

und ich bin auch dankbar, dass mein Umfeld aus Eltern besteht, die Sozialkompetenz haben und gesellschaftliche Verantwortung ihren Kindern vorleben.



BAT

Zitat von: Faunus in 04.11.2025 22:25

Zwangsarbeit "Arsch abbutzen" als Jobangebot und andere profane Arbeiten ablehnen ist also o.k.für Dich  @BAT
Scheinbar haben wir noch nicht genügend Arbeitslose & Bürgergeldempfänger!

Der Zivildienst war doch nichts anderes als leichte Pflegetätigkeiten. Und hierfür eine Zwangsarbeit - ohne Anbindung an eine Wehrpflicht - einzuführen, ist schlicht verfassungswidrig.

Selbst wenn, was ist denn  mit den Leuten, die mehr als 12 Monate bereits eine "Dienstpflicht" für das Land gemacht haben? Kriegen die nun einen Bonus?

Faunus

@BAT

Irgendwie drückst Du Dich um die Antwort!

Ein Bürgergeldempfänger darf also Jobangebote als Hilfspfleger (Arsch abputzen)  oder Straßenkehrer (profane Arbeit) ablehnen, ohne Kürzungen seiner Mindestbedarfs zum Leben befürchten zu müssen, da dass ja nach Deiner Definition "Zwangsarbeit" wäre.

Habe ich das so richtig verstanden?



BAT

Junge, du hast das Bürgergeld hier reingebracht, was nun aber mal so gar nichts mit dem Thema Wehrpflicht/ Bürgerdienste und erst Recht nicht mit den Renten zu tun hat.