Autor Thema: Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten  (Read 39081 times)

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #495 am: 03.11.2025 19:12 »

Bei einem verpflichtenden Dienst an der Gemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft von Zwangsarbeit zu blubbern... bitte., der hat den Begriff "Zwangsarbeit" nicht verstanden!

Du wirst mir es sicher näher erläutern.

Also ist das Dienstjahr nicht mit Zwang verbunden, keine Strafen, wenn ich es nicht mache? Was soll es dann bringen?

Bastel

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #496 am: 04.11.2025 13:46 »
Wir werden wohl alle wieder bescheidener werden müssen, ob wir wollen oder nicht spielt dabei keine Rolle!

Nein.

Faunus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #497 am: 04.11.2025 13:48 »
Ich bin total verblüfft und hätte nie gedacht, dass Du @BAT total gegen die Verschärfung beim Bürgergeld bist - auch das stellt einen Zwang dar "Arbeit aufnehmen zu müssen sonst soll ja eine Minderung/Streichung des Existenzmínimums" folgen.

Wer etwas von der Gesellschaft bekommt, sollte auch wieder etwas zurückgeben. Es gibt schon viele Bürger, die sich engagieren, weil sie vielleicht verstanden haben, dass sie ca. die rersten 18 Jahre als Kind der Gesellschaft viel Geld und Engagement gekostet haben. Deswegen sollte der Rest der nicht Engagierten auch  fast 50 Jahre Zeit haben auch einen kleinen Teil davon zurückzugeben in Form von ein wenig Zeit.
Das die Lasten der Sicherheit/der Überalterung/etc. nicht die Jungen alleine tragen können, versteht sich für mich von selbst!


BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #498 am: 04.11.2025 15:04 »
Ob man etwas gut findet oder nicht, eine allgemeine Dienstpflicht nach § 12 GG ist eine Ausnahme vom Verbot der Zwangsarbeit. Kann man machen, mir geht das nur zu leicht über die Lippen bei so einigen.

Thema ist ja eigentlich die Rente bzw. Pensionen. Wir sind heute in der Frühstückrunde von unserer Kollegin, die vorher die Pensionen für Landesbeamte bearbeitet hatte, darauf hingewiesen worden, dass diese gar nicht so hoch sind. Habe mich vorher damit nie beschäftigt.

cyrix42

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #499 am: 04.11.2025 15:28 »
Also, solang sich Deutschland an die Eropäische Menschenrechts-Konvention halten will, geht eine solche allgemeine Dienstpflicht jedenfalls nicht:

Zitat
ARTIKEL 4
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
1. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
2. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
(a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
(b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
(c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
(d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

Eine Ausnahmeregelung zum Zwangsarbeits-Verbot (und eine Verpflichtung zu einer Tätigkeit, die man nicht ausüben will, ist Zwangsarbeit qua Definition) liegt bei Nicht-Gefangenen also nur bei Wehr- bzw. Wehr-Ersatzdienst, im Katastrophenfall oder bei "üblichen Bürgerpflichten" vor. Solang man also nicht große Teil der Bevölkerung einknasten oder wieder zu einem Wehrdienst verpflichten will, braucht man entweder eine Katastrophe ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...

Faunus

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #500 am: 04.11.2025 16:33 »
........ Solang man also nicht große Teil der Bevölkerung einknasten oder wieder zu einem Wehrdienst verpflichten will, braucht man entweder eine Katastrophe ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...


Auf die Katastrophe kann ich liebend gerne verzichten, aber unvorbereitet... mein tiefes Bedauern für die heutigen Kinder und - vor allem - zukünftigen Enkelkinder.
Und das mit der bestimmten Bürgergruppe halte ich ja auch für falsch! Das geht nicht!

Deshalb ja auch von 18 bis 67, alle Geschlechter, alle Religionen, ... mit dt. Pass! Das kann doch nicht so schwer sein in 50 Jahren 6 Monate unterzubringen - ob auf einen Schlag oder über 10 Jahre z.B.  spielt doch keine Rolle, wie die dann "definierte übliche Bürgerpflicht" abgeleistet wird. Bei der Schweiz nennt man es übrigens auch nicht "Zwangsarbeit", obwohl es nur die männlichen Jugend trifft.

BAT

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Antw:Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten
« Antwort #501 am: 04.11.2025 19:03 »

ode aber muss umdefinieren, was "übliche Bürgerpflichten" sind. Letzteres könnte spannend werden, wenn diese nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten sollen...

Mit den Bürgerpflichten werden - ähnlich wie beim Wehrdienst - sicherlich Pflichten gemeint, die für die Grundfesten des Staates wichtig sind (Schöffe beim Gericht, Wahlhelfer), etc. - sicherlich nicht für das "Arsch abputzen".

Insofern wird das GG hier nicht gegen die Konvention in Bezug auf Zwangsarbeit verstoßen. Aber der Duktus im Lande, wie schnell man Leute für profane Tätigkeiten zu dieser verpflichten möchte, ist erschreckend.