Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Hanswurst

Zitat von: Maximus in Gestern um 19:52Der Bundes-SPD bzw. Lars Klingbeil kann jetzt doch eigentlich alles egal sein. Viel schlimmer kann es jetzt nicht mehr kommen. Es glaubt doch keiner, nur weil der Bund die Besoldung nicht erhöht, gibt es bei den Landtagswahlen im Osten mehr Stimmen für die SPD.

Aus meiner Sicht ist jetzt der ideale Zeitpunkt, das unliebsame Thema amtsangemessene Besoldung vom Tisch zu bekommen...



Nach dem Motto, vielleicht gewinnt man neben Arbeitslosen und Rentnern noch die Beamten als Wählerklientel? Klingt wie ein Plan!

TheBr4in

Wenn Pistorius Vize-Kanzler wird, dann kann man die Anpassung eventuell sehr charmant mit dem Erhöhen des Solds für die Soldatinnen und Soldaten verknüpfen.

InternetistNeuland

Zitat von: RArnold in Gestern um 17:04Die nicht-Anrechnung von Studienzeiten kommt vermutlich zusammen mit der Regelung für alle Akademiker.


Halte ich zumindest bei Dualen Studiengängen für verfassungswidrig. Hier wird ja bereits gearbeitet, entsprechend gilt in der freien Wirtschaft die Zeit auch für die Rente. Außerdem ist dieses Duale Studium Einstellungsvoraussetzung um die entsprechenden Stellen zu besetzen.

RArnold

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 22:35Halte ich zumindest bei Dualen Studiengängen für verfassungswidrig. Hier wird ja bereits gearbeitet, entsprechend gilt in der freien Wirtschaft die Zeit auch für die Rente. Außerdem ist dieses Duale Studium Einstellungsvoraussetzung um die entsprechenden Stellen zu besetzen.

Da stimme ich dir zu. Wenn jemand neben dem (normalen) Studium einen Job hat und Rentenbeiträge zahlt (mindestens die Arbeitgeberanteile) entsteht ja auch ein Anspruch. Somit entstehen da auch Beitragszeiten.
Deswegen kommt diese Reform wahrscheinlich, aber sie wird keinen Effekt haben.