Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Hanswurst

Zitat von: Maximus in Gestern um 19:52Der Bundes-SPD bzw. Lars Klingbeil kann jetzt doch eigentlich alles egal sein. Viel schlimmer kann es jetzt nicht mehr kommen. Es glaubt doch keiner, nur weil der Bund die Besoldung nicht erhöht, gibt es bei den Landtagswahlen im Osten mehr Stimmen für die SPD.

Aus meiner Sicht ist jetzt der ideale Zeitpunkt, das unliebsame Thema amtsangemessene Besoldung vom Tisch zu bekommen...



Nach dem Motto, vielleicht gewinnt man neben Arbeitslosen und Rentnern noch die Beamten als Wählerklientel? Klingt wie ein Plan!

TheBr4in

Wenn Pistorius Vize-Kanzler wird, dann kann man die Anpassung eventuell sehr charmant mit dem Erhöhen des Solds für die Soldatinnen und Soldaten verknüpfen.

InternetistNeuland

Zitat von: RArnold in Gestern um 17:04Die nicht-Anrechnung von Studienzeiten kommt vermutlich zusammen mit der Regelung für alle Akademiker.


Halte ich zumindest bei Dualen Studiengängen für verfassungswidrig. Hier wird ja bereits gearbeitet, entsprechend gilt in der freien Wirtschaft die Zeit auch für die Rente. Außerdem ist dieses Duale Studium Einstellungsvoraussetzung um die entsprechenden Stellen zu besetzen.

RArnold

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 22:35Halte ich zumindest bei Dualen Studiengängen für verfassungswidrig. Hier wird ja bereits gearbeitet, entsprechend gilt in der freien Wirtschaft die Zeit auch für die Rente. Außerdem ist dieses Duale Studium Einstellungsvoraussetzung um die entsprechenden Stellen zu besetzen.

Da stimme ich dir zu. Wenn jemand neben dem (normalen) Studium einen Job hat und Rentenbeiträge zahlt (mindestens die Arbeitgeberanteile) entsteht ja auch ein Anspruch. Somit entstehen da auch Beitragszeiten.
Deswegen kommt diese Reform wahrscheinlich, aber sie wird keinen Effekt haben.


Alexander79

Zitat von: RArnold in Heute um 00:00Da stimme ich dir zu. Wenn jemand neben dem (normalen) Studium einen Job hat und Rentenbeiträge zahlt (mindestens die Arbeitgeberanteile) entsteht ja auch ein Anspruch. Somit entstehen da auch Beitragszeiten.
Deswegen kommt diese Reform wahrscheinlich, aber sie wird keinen Effekt haben.
Naja, er kann ja dann Rente beantragen.
Versteh nicht, warum der Dienstherr diese Jahre auf die Pension anrechnen müsste auch wenn sie Einstellungsvorraussetzung wären.
40 Dienstjahre trotz Studium sollte normal jeder hinbekommen, wer es nicht schafft, bekommt statt Pension eben Rente, so wie er auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat.


MOGA

Zitat von: BeamtenähnlichesKonstrukt in Heute um 07:40Ein freundliches "sorgt Euch nicht, die Verarsche geht maßlos weiter" ...
Zitat von: ToniHassla in Heute um 00:05https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tilman-kuban/fragen-antworten/wieviel-nachzahlung-bekommt-ein-bundesbeamter-a9-stufe-8
Derzeit in der Abstimmung? Ich dachte er wird auf der Homepage veröffentlicht sobald er in die Abstimmung geht? Das war doch die Aussage aus dem BMI?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Knecht

Zitat von: MOGA in Heute um 08:05Derzeit in der Abstimmung? Ich dachte er wird auf der Homepage veröffentlicht sobald er in die Abstimmung geht? Das war doch die Aussage aus dem BMI?

Irgendwann wird es bei den ganzen Lügen schwierig den Überblick zu behalten

Rentenonkel

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 19:19So, die Wahl ist durch - her mit dem Entwurf 😂 Spaß bei Seite... Ohne das Ergebnis bewerten zu wollen, hoffe ich nicht, dass die SPD nach der Schlappe jetzt wieder reflexartig auf Klassen- und Verteilungskampf setzt, um das linkse Profil zu schärfen 🥺

Wenn man die Beamten als "hart arbeitende Mitte" begreift, für die man seit Jahren etwas tun möchte, wäre das für das Thema aA sogar von Vorteil  ;)

So könnte man die Beamten in die gesetzliche RV und VBL aufnehmen und gleichzeitig die Besoldung kräftig um den RV Beitrag (inklusive AG Anteil) anheben; dann verschleiert man, dass Beamte nur den AN Beitrag zur RV und VBL zahlen müssen, so dass die Wut auf die Anhebung gedämpft wird, und am Ende wird die gesetzliche Rente und die VBL auf die Pension angerechnet und die nächsten Jahre kann durch die Mehreinnahmen das Rentenniveau gehalten werden.

Ich halte dieses Szenario zumindest für eine von mehreren Optionen, auch wenn ich in letzter Zeit nicht mehr in der Kantine war.

Sunflare

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:54Wenn man die Beamten als "hart arbeitende Mitte" begreift, für die man seit Jahren etwas tun möchte, wäre das für das Thema aA sogar von Vorteil  ;)

So könnte man die Beamten in die gesetzliche RV und VBL aufnehmen und gleichzeitig die Besoldung kräftig um den RV Beitrag (inklusive AG Anteil) anheben; dann verschleiert man, dass Beamte nur den AN Beitrag zur RV und VBL zahlen müssen, so dass die Wut auf die Anhebung gedämpft wird, und am Ende wird die gesetzliche Rente und die VBL auf die Pension angerechnet und die nächsten Jahre kann durch die Mehreinnahmen das Rentenniveau gehalten werden.

Ich halte dieses Szenario zumindest für eine von mehreren Optionen, auch wenn ich in letzter Zeit nicht mehr in der Kantine war.

Alles bezahlt von schönen grünen Nullen, welche die EZB im System malt. Schulden über Schulden, die Nachfolgenden kotzen im Strahl!

Rheini

Zitat von: Sunflare in Heute um 09:09Alles bezahlt von schönen grünen Nullen, welche die EZB im System malt. Schulden über Schulden, die Nachfolgenden kotzen im Strahl!

Manche sind auch dennoch im Plus.

"Die Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation ist in Deutschland ein bedeutendes Thema, da in den kommenden zwei Jahrzehnten schätzungsweise 83 Billionen Euro vererbt oder verschenkt werden, was die Millennials zur reichsten Erbengeneration macht."

Rentenonkel

Zitat von: Sunflare in Heute um 09:09Alles bezahlt von schönen grünen Nullen, welche die EZB im System malt. Schulden über Schulden, die Nachfolgenden kotzen im Strahl!

Schauen wir uns das mal genauer an:

Einzahlungsphase:

Das BVerfG betrachtet regelmäßig Nettobeträge. Sofern also Beamte zukünftig RV Beiträge zahlen müssten, müssten auch die Bruttobezüge entsprechend angehoben werden. Es wäre für Beamte mithin mindestens kostenneutral oder sogar eine Gelegenheit, die Bruttobezüge auf ein Niveau einer amtsangemessenen Besoldung anzuheben.

Auszahlungsphase:

Der Beamte hat einen Anspruch auf eine amtsangemessene Versorgung im Alter. Dabei darf der Gesetzgeber schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Altersrente auf die Versorgung anrechnen. Somit würde bei den Beamten, die gesetzlich rentenversichert sind, bei der Gesamtversorgung nichts ändern. Es würde nur dazu führen, dass Beamte im Alter zukünftig zwei oder drei Versorgungen, also gesetzliche Rente (plus evt. bAV) plus ergänzende Beamtenversorgung bekommen würden, die genauso berechnet wird, wie heute, allerdings durch die Anrechnung der gesetzlichen Rente entsprechend geringer wäre als heute.

Warum will die Bundesregierung das trotzdem seit langem?

Die meisten Beamten findet man in den Bundesländern. Die Bundesländer sind eigentlich seit 1999 verpflichtet, für ihre Beamten eine Versorgungsrücklage aufzubauen. Nach der Föderalismusreform 2006 übernahmen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenversorgung und legten zusätzliche Pensionsfonds an, um zukünftige Belastungen zu mildern. Die Rücklagen und Fonds sind vielerorts zu gering gefüllt, um die langfristigen Pensionsansprüche der Beamten abzudecken. Die Situation unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland. Einige Länder wie Sachsen haben im Verhältnis eine größere Rücklage, während andere wie Niedersachsen nur für eine kurze Zeit ausreichen würde.

Die unzureichende Rücklagenbildung erhöht die finanzielle Belastung der Länder, da sie künftig die Pensionen aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssen. Mit steigendem Pensionsaufkommen und der demografischen Entwicklung wird der Druck auf die Haushalte der Länder weiter steigen, trotzdem bauen viele Bundesländer trotz mehrfacher Hinweise des Bundes keine ausreichenden Rückstellungen für die Altersvorsorge ihrer Beamten.

Mit der Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung könnte der Bund die die Länder zwingen, zumindest für einen Teil der Versorgung ihrer Beamten eine Rückstellung in Form von Rentenanwartschaften zu bilden. Gleichzeitig müsste der Bund für das Erreichen der Haltelinie weniger Geld finden, wenn auf einmal alle Beamten Rentenbeiträge zahlen müssten, aber erst frühestens in 5 Jahren daraus Zahlungen zu erwarten wären.

Auf Seiten der Länder würden sofort für die Beamten höhere Kosten entstehen, zusätzlich zu denen aus dem Urteil. Daher wären die Länder und Kommunen aus rein finanziellen Erwägungen heraus gezwungen, zukünftig nur noch dort zu verbeamten, wo es unbedingt notwendig ist. Und die hohe Anzahl der Beamten in den Ländern ist dem Bund ja auch ein Dorn im Auge.

Daher würde es die Schulden in Form von Pensionsansprüchen, die Du zu Recht anmahnst, Sunflare, sichtbarer machen und die Handlungsfähigkeit der Länder mittel- und langfristig verbessern. Es wäre daher nicht mehr so einfach, eine grüne "0" darzustellen, wenn die Rücklagen für die Beamtenversorgungen zumindest zu einem großen Teil aus dem laufenden und nicht aus zukünftigen Haushalten gedeckt werden müssen.

Finanzer

Zitat von: Rheini in Heute um 09:23Manche sind auch dennoch im Plus.

"Die Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation ist in Deutschland ein bedeutendes Thema, da in den kommenden zwei Jahrzehnten schätzungsweise 83 Billionen Euro vererbt oder verschenkt werden, was die Millennials zur reichsten Erbengeneration macht."

Eine schöne, manipulierende Aussage, dankeschön Medien. Klar, wenn ein paar Minderjährige größtenteils Steuererfrei ihr Milliardenerbe vorab geschenkt bekommen, erhöht das den Durschnitt der vererbten/verschenkten Vermögen in dieser Generation. Haben die 90% derjenigen, die garnichts bekommen halt überhaupt nichts von.

Rheini

#7694
Zitat von: Finanzer in Heute um 09:28Eine schöne, manipulierende Aussage, dankeschön Medien. Klar, wenn ein paar Minderjährige größtenteils Steuererfrei ihr Milliardenerbe vorab geschenkt bekommen, erhöht das den Durschnitt der vererbten/verschenkten Vermögen in dieser Generation. Haben die 90% derjenigen, die garnichts bekommen halt überhaupt nichts von.

Dann wäre es doch eine Lösung (da ja die Millennials den Vorwurf immer wieder fallenlassen, dass die Gen Z für die Schulden verantwortlich sind), für die nächsten Jahrzehnte das Erbe in die Sanierung der Haushalte einfliessen zu lassen und jeder fängt bei Null an und ist für sein Leben selber verantwortlich.