Moin,
die Rückwirkung des Urteils ist das Eine. Man wird für das bestehende Besoldungsrecht etwas basteln müssen, um die Ansprüche zu befrieden: Und da wird man nicht besonders frei sein, die Beihilfe kann man beispielsweise nicht rückwirkend ändern. Es will mir allerdings nicht in den Kopf, dass man bis A11 alle gleich abfindet, weil das das Abstandsgebot dann ganz krass verletzt werden würde. Daher rechne ich mit nach Besoldungsgruppe gestaffelten Nachzahungen bis nach A16 hinaus, allerdings nur für die, die sich mit Widersprüchen gewehrt haben.
Etwas ganz anderes ist die Auswirkung auf die Zukunft. Ich halte ein komplett neues Besoldungssystem mit weniger Erfahrungsstufen möglicherweise bundesweit einheitlich nicht für ausgeschlossen.
Und da werden logischerweise an allen Stellschrauben gedreht, die die Besoldungen niedrig halten. Daher gehe ich davon aus, dass für Kinder die Beihilfe 100 % sein wird. Wie es bei den Eltern aussieht, mag mein Glaskugel nicht zu sagen, damit hätten Familien schon mehr mehr Netto vom Brutto.
Leider ist bzgl. des Anteils, den Zuschläge am Gesamtsold haben dürfenm nicht genauer spezifiziert. Da kommt vielleicht noch eine gerichtliche Klarstellung. ich finde es nur argmentativ schwierig, dass es neben dem Kindergeld noch wesentliche Zuschläge gezahlt werden, die in der PW oder den TB nicht gezahlt werden, aber das Urteil gibt es aber so her.
Ich hoffe nur, dass man sich nun ein ordentliches Besoldungssystem erdenkt und dieses dann an den Median Äquivalenten und an den Verbraucherpreisindex knüpft und es wäre endlich, endlich Ruhe mit den Widersprüchen und Klagen.