Moin,
mich verwirrt Swens Schreiben auch mehr als es mir bei der Interpretation geholfen haben. Er deutet versteckte Botschaften an, die sich erst nach langen und mehrmaligen langen Nachdenken enthüllen. Warum sollte das BVerfG so etwas tun? Wichtig ist m.E. dass halbwegs leicht beschaffbare Kennzahlen benutzt werden.
Warum das BVerfG das Jahr 1996 als Basis genommen hat, ist leider nicht begründet. Es kann aber nicht sein, dass man die Besoldung zementiert, in dem man als Basisjahr unendlich zurück geht. Wie auch immer, das BVerfG hat das Jahr 1996 festgelegt und wir müssen damit leben egal, ob es passt oder nicht. Man kann auch über die gewählten Indizes streiten, ob diese v.a. für den hD passend sind, oder nicht, aber dieser Zug ebenfalls abgefahren. Das BVerfG hat gesprochen. Das müssen wir akzeptieren.
Mich würde eine erkleckliche Nachzahlung für 9 Jahre Widerspruch freuen, aber ob diese eher 25 oder 25.000 Euro ausmacht darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Für die Zukunft rechne ich aber schon damit, dass alle besser besoldet werde, auch Kinderlose.