Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

AltStrG

Zitat von: Rheini in Heute um 16:10Und wenn es NRW zum Einstirz bringen würde hat das BVerfG ausgeführt, dass in diesem Fall von der aA abgewichen werden darf.

Nein.

AltStrG


Rheini


AltStrG

#6483
Zitat von: GoodBye in Heute um 16:25Einmal vorbei am Spam.

Macht sich sonst noch jemand praktische Gedanken um die verfahrensrechtlichen Fragen?

Nichts anderes tue ich. Die ganzen (nichtrechtlichen) Nebenschauplätze hier amüsieren mich eher :)

NWB

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:54Stimme ich zu. Ich habe ebenfalls kein Problem damit mehr als 41h (gilt in NRW) im (aktiven) Dienst zu sein. Ist z.Z. auch eher der Regelfall, dass ich deutlich oberhalb der 41h bin. Genau solch einen Vorschlag habe ich auch eingebracht. Wochenarbeitszeit hoch, amtsangemessen alimentieren und wer will, kann dann auf 41h reduzieren. Würden vermutlich auch einige tun. In NRW bezieht die niedrigste BG z.Z. rd 3.400 € (2K, verheiratet, Stk. 3). Würde man von 48h auf 41h entspräche dies rd. 15% weniger Arbeitszeit und somit ca. 3.500 netto. Also 100 € mehr als jetzt. Habs aber gerade auch nur fix gerechnet, ist nicht validiert.



Starke Idee. Da freuen sich alle Pensionäre!

AltStrG


GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 18:09Nichts anderes tue ich. Die ganzen (nichtrechtlichen) Nebenschauplätze hier amüsieren mich eher :)

Ich kam mir so einsam vor!  ;D

wieauchimmer

#6487
Zitat von: NWB in Heute um 18:23Starke Idee. Da freuen sich alle Pensionäre!

Man kann auch alles schlecht reden. Pensionäre haben eben abschließend ins aktive Dienstkonto "eingezahlt", nicht umsonst bemisst sich die Pension unter anderem an dieser Bilanz. Dafür haben der Großteil aller Pensionäre noch mit höherem Prozentsätzen bei der Berücksichtigung von anzurechnendem Sold gerechnet. Mehr als die regulären Tarifübertragungen und Verhandlungen, gemessen an den geleisteten Dienststunden, sehe ich da bei solch einer Lösung ehrlich gesagt nicht.

PolareuD

Zitat von: GoodBye in Heute um 19:04Ich kam mir so einsam vor!  ;D

Ich bin auch bei dir.


Die Diskussionen hier sind mal wieder müßig, da alle Jahre wieder die selbe Sau durch's Dorf getrieben wird.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini


AltStrG

Zitat von: Rheini in Heute um 21:36Alles gut bei Dir?

Ja, absolut. NRW kann nicht einseitig ein Sonderopfer bei Beamten verlangen, selbst wenn der Haushalt dadurch in Gefahr gerät. Der Haushaltsgesetzgeber muss andere Einsparpotenziale heben, das hat das BVerfG nunmehr unmissverständlich, absolut und unanfechtbar festgestellt. Erst wenn gar keine Einsparpotenziale mehr möglich wären (was nie der Fall seinen wird, da eine Verschuldung immer möglich ist), könnte theoretisch im gleichen Maße der gesamte Haushalt zusammengestrichen werden, aber niemals im Bestand der grundgesetzgeberischen Grundsatzausgaben.

NvB

Zitat von: AltStrG in Heute um 21:56Ja, absolut. NRW kann nicht einseitig ein Sonderopfer bei Beamten verlangen, selbst wenn der Haushalt dadurch in Gefahr gerät. Der Haushaltsgesetzgeber muss andere Einsparpotenziale heben, das hat das BVerfG nunmehr unmissverständlich, absolut und unanfechtbar festgestellt. Erst wenn gar keine Einsparpotenziale mehr möglich wären (was nie der Fall seinen wird, da eine Verschuldung immer möglich ist), könnte theoretisch im gleichen Maße der gesamte Haushalt zusammengestrichen werden, aber niemals im Bestand der grundgesetzgeberischen Grundsatzausgaben.

Aber das hat Rheini doch auch gesagt. NRW könnte bei den Beamten sparen, muss das aber ÜBERALL machen. Dann wäre es gerechtfertigt. Und wir wissen doch alle, dass ÜBERALL nie stattfindet wird...

matthew1312

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:27Ok, anders.
Glaubt hier wirklich ein A13er im Forum das ihm mehr Geld zusteht als dem Ministerpräsidenten des größten Bundeslandes?
Natürlich steht das einem Menschen mit der Qualifikation einer A13 zu.

Beispiele gefällig? Evers, Müller ... sieht doch in Berlin nicht großartig anders aus als im größten Bundesland. Da sitzen Parteisoldaten, von denen du dich offenbar beeindrucken lässt. Ein Blendwerk.

matthew1312

Zitat von: GoodBye in Heute um 16:25Einmal vorbei am Spam.

Macht sich sonst noch jemand praktische Gedanken um die verfahrensrechtlichen Fragen?
Du legst da den Finger in die Wunde.

Anstatt sich aufrichtig zu mäßigen, hat das Bundesverfassungsgericht durch das Verdikt, ab A14 sei zeitweilig keine Verfassungswidrigkeit zu erkennen, im Grunde eine Art Konzession gemacht.

Schlimm ist dabei wirklich, dass Betroffene offenbar nicht dazu gehört worden sind.

Prozessuale Konsequenz des Ganzen? Gelassen bleiben. Es ist halt nur ein obiter dictum. Entfaltet das Bindungswirkung? Nein. Damit bleiben Betroffenen, vernünftiger Vortrag vorausgesetzt, sämtliche Rechte erhalten.