Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundesjogi

Zitat von: GoodBye in Gestern um 21:59Der Bundesjogi arbeitet sich daran ab, dass der einfache Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft zu gut gestellt sei. Ich suche seit Wochen die in der Privatwirtschaft angestellten Soldaten vergleichbar den Mannschaftsgraden. Entweder mag unsere Soldaten nicht, oder weiß nicht, was er da schreibt.
Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.

NvB

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 22:56Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.

Da ist es wieder, die sarrazinische Missgunst- und Neid-DNA des Deutschen.

Wieso ist es für unsere Gesellschaft so schwer, sich dafür einzusetzen, dass die Umstände BESSER! werden. Nein, viel besser ist es natürlich zu fordern, dass es allen schlechter gehen soll.
Fakt ist, in Deutschland wird für deren Wirtschaftskraft einfach zu schlecht in der Pw bezahlt bzw. die Abgabenlast ist einfach absurd hoch. Ändere daran was und wirf anderen nicht vor zu gut bezahlt zu werden.

Viggen


... wo wir jetzt schon bei der großen gesellschaftlichen, privaten und vor allem politischen Moral sind, will ich doch gar nicht erst noch mit dem 1.000€ Krisenbonus anfangen. Bei welchem die CDU-Urheber (Frei & Spahn) doch umgehend ausgeschlossen haben, diesen an die Bundesbeamtenschaft auszahlen zu wollen.
Mehr monetäre/ besoldungstechnische Würdigung gem. Verursacherprinzip geht doch nun wirklich nicht!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg


Viggen


... kannst du auch schlecht schlafen wegen der Sch...  ;)
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Rheini

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 22:56Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.

Warum gibt es dann den Artikel 33 bzw..ändert diesen bis jetzt nicht?

clarion

Ich glaube nicht, dass es außerhalb der Bundeswehr noch eine nennenswerte Zahl an einfache Diensten gibt. Von daher wird bei den Ländern die paar Leute in den mittleren Dienst bringen können und die Zahl der Besoldungsstufen reduzieren können. Das hätte m.E. auch Bestand vor dem BVerfG.

BuBeamter

Immer diese Vergleiche mit den Tarifbeschäftigten. Kann man das mal sein lassen? Immer nur Ausbildung und Tätigkeit nebeneinander zu stellen ist zu einfach.


Ich denke auch, dass die Löhne in der PV zu lange zu schlecht gestiegen sind, während die Auszahlungen in den oberen Kreisen ungleich höher gestiegen sind.

Unten kloppt man sich gegenseitig um Brotkrumen, oben wird nicht dran gegangen.

JasDoc

In Bezug auf den eD bei der Bundeswehr hab ich ja schon vor ein paar Seiten geschrieben:

Zitat... Sicherlich ist in den meisten Behörden und Laufbahnmodellen der einfache Dienst eine Randerscheinung. Ausnahme eben die Bundeswehr und die Justiz. Man könnte durchaus überlegen, ob es nicht sogar effektiv Ausgaben reduziert, durch die Trennung der Besoldungsordnungen und damit Verlagerung der Bezugsgrößen in Bezug auf das jeweilige Einstiegsamt in Abhängigkeit zum MÄE eine Neuordnung der Berechnungsgrundlagen zu erreichen. Dies würde auch eine Kopplung von laufbahnspezifischen bzw. behördenspezifischen Belastungen leichter zulassen. Denn "Beamte, Richter und Soldaten" sind schon inhaltlich eine krude Zusammenfassung "vergleichbarer" (nicht) Umstände und Tätigkeiten. In Wirklichkeit teilen sich die Gruppen nur ein paar(!) Rechte und Pflichten in ihrem jeweiligen Staatsdienerverhältnis.

Das wäre mMn der "logische" Sparmove wenn man beim Urteil von Karlsruhe bleibt. Denn damit ergibt sich für den Großteil der Bundesbeamten ein deutlich "günstigerer" Bemessungsraum. Nachteil wäre, dass plötzlich Soldat:innen in ihren Tabellen mehr verdienen im "vergleichbaren Amt" (was es so ja dann nicht mehr gibt, bzw. geben muss)

Ich finde diese Gleichmacherei halt auch Quatsch. Das Alimentationsprinzip besagt ja nur, dass der Staat den Empfänger "amtsangemessen" versorgen muss, nicht dass er krampfhaft alle Ämter irgendwie gleich bzw. vergleichbar halten soll. Was sie auch nicht sind.

Ich kann gut verstehen warum @Bundesjogi von einer zu guten Bezahlung spricht, es aber Bereiche im Ämtergleichheit gibt, bei denen anhand der Tätigkeit eine andere Bewertung tritt.

SwenTanortsch

Zitat von: clarion in Heute um 06:56Ich glaube nicht, dass es außerhalb der Bundeswehr noch eine nennenswerte Zahl an einfache Diensten gibt. Von daher wird bei den Ländern die paar Leute in den mittleren Dienst bringen können und die Zahl der Besoldungsstufen reduzieren können. Das hätte m.E. auch Bestand vor dem BVerfG.

Wenn auch eine Gerechtigkeitsdebatte, also ein Vergleich von Beamtengehältern und der Entlohnung in der Privatwirtschaft, kaum hinreichend geführt werden könnte, da beide Institute bekanntlich nicht wirklich miteinander verglichen werden könnten, da die Konsequenzen aus dem Sonderstatusverhältnis nicht hinreichend gegenüber den Verhältnissen in der privaten Wirtschaft abgewogen werden können (dabei wäre hinsichtlich der hier wiederkehrend eingeschränkten Grundrechte insbesondere zu beachten, dass es nur das eine und unteilbare Berufsbeamtentum in Deutschland gibt), macht Jogi hinsichtlich der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst durchaus einen wichtigen Punkt, denke ich. Denn zwar befinden sie sich nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit eingeschränkten Grundrechten, aber doch in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis - sie sind gleichfalls Teil des öffentlichen Diensts - mit teilweise ähnlichen Ausgestaltungen der Rechtsverhältnisse und insbesondere mit einer vielfach konkreten Aufgaben- und Tätigkeitslast, da Tarifbeschäftigte und Beamte wiederkehrend dieselbe Tätigkeit verrichten. Hier stellt sich also durchaus die Gerechtigkeitsfrage.

Dabei stößt schon heute - sicherlich nicht zu unrecht - die Streichung unterer Besoldungsgruppen bei den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst - die quantitativ signifikant größere der beiden Beschäftigungsgruppen - auf recht großen Unmut. Denn dadurch werden wiederkehrend Beamte, die in den unteren Besoldungsgruppen dieselben Tätigkeiten verrichten wie Tarifbeschäftigte, zunehmend besser besoldet, als die Tarifbeschäftigten entlohnt werden. Auch müssen nun die Tarifbeschäftigten wiederkehrend jene einfachen Tätigkeiten verrichten, für die dann keine Beamte mehr eingesetzt werden. Auch das verstärkt das Gefühl einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, das seit jeher bereits allein deshalb gegeben war, weil die nicht zuletzt durch Arbeitskampfmaßnahmen ihre höhere Entlohnung erstreitenden Tarifbeschäftigten es als wenig fair empfinden, dass die zu Arbeitskampfmaßnahmen nicht berechtigten Beamten qua Übertragung der Tarifeinigung nicht minder von ihren Anstrengungen profitieren.

Umso mehr muss es darum gehen, dass sich die Beschäftigten(gruppen) im öffentlichen Dienst nicht auseinander dividieren lassen - denn nützt keiner der beiden etwas.