Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Bundesjogi

Zitat von: GoodBye in Gestern um 21:59Der Bundesjogi arbeitet sich daran ab, dass der einfache Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft zu gut gestellt sei. Ich suche seit Wochen die in der Privatwirtschaft angestellten Soldaten vergleichbar den Mannschaftsgraden. Entweder mag unsere Soldaten nicht, oder weiß nicht, was er da schreibt.
Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.

NvB

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 22:56Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.

Da ist es wieder, die sarrazinische Missgunst- und Neid-DNA des Deutschen.

Wieso ist es für unsere Gesellschaft so schwer, sich dafür einzusetzen, dass die Umstände BESSER! werden. Nein, viel besser ist es natürlich zu fordern, dass es allen schlechter gehen soll.
Fakt ist, in Deutschland wird für deren Wirtschaftskraft einfach zu schlecht in der Pw bezahlt bzw. die Abgabenlast ist einfach absurd hoch. Ändere daran was und wirf anderen nicht vor zu gut bezahlt zu werden.

Viggen


... wo wir jetzt schon bei der großen gesellschaftlichen, privaten und vor allem politischen Moral sind, will ich doch gar nicht erst noch mit dem 1.000€ Krisenbonus anfangen. Bei welchem die CDU-Urheber (Frei & Spahn) doch umgehend ausgeschlossen haben, diesen an die Bundesbeamtenschaft auszahlen zu wollen.
Mehr monetäre/ besoldungstechnische Würdigung gem. Verursacherprinzip geht doch nun wirklich nicht!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg


Viggen


... kannst du auch schlecht schlafen wegen der Sch...  ;)
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Rheini

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 22:56Das ist ja billig... Ich halte nicht nur den eD für zu gut bezahlt, sondern vor allem auch den mD, den gD und den hD (zu dem ich selbst gehöre). Weil ich weiß was man anderswo leisten muss um sich den vergleichbaren Lebensstandard zu leisten. Ich nehme das selber gerne und gönne es jedem, aber es ist eben absurd, dass Beamte mit der selben Ausbildung, die die selbe Arbeit machen so viel mehr bekommen als die Tarifbeschäftigten. Das ist nicht fair und wer allen Ernstes immer noch jammert und unzufrieden ist, liegt eben meiner Meinung nach falsch. Mehr ist es nicht, keine Abneigung, kein weiteres Problem.

Warum gibt es dann den Artikel 33 bzw..ändert diesen bis jetzt nicht?

clarion

Ich glaube nicht, dass es außerhalb der Bundeswehr noch eine nennenswerte Zahl an einfache Diensten gibt. Von daher wird bei den Ländern die paar Leute in den mittleren Dienst bringen können und die Zahl der Besoldungsstufen reduzieren können. Das hätte m.E. auch Bestand vor dem BVerfG.

BuBeamter

Immer diese Vergleiche mit den Tarifbeschäftigten. Kann man das mal sein lassen? Immer nur Ausbildung und Tätigkeit nebeneinander zu stellen ist zu einfach.


Ich denke auch, dass die Löhne in der PV zu lange zu schlecht gestiegen sind, während die Auszahlungen in den oberen Kreisen ungleich höher gestiegen sind.

Unten kloppt man sich gegenseitig um Brotkrumen, oben wird nicht dran gegangen.

JasDoc

In Bezug auf den eD bei der Bundeswehr hab ich ja schon vor ein paar Seiten geschrieben:

Zitat... Sicherlich ist in den meisten Behörden und Laufbahnmodellen der einfache Dienst eine Randerscheinung. Ausnahme eben die Bundeswehr und die Justiz. Man könnte durchaus überlegen, ob es nicht sogar effektiv Ausgaben reduziert, durch die Trennung der Besoldungsordnungen und damit Verlagerung der Bezugsgrößen in Bezug auf das jeweilige Einstiegsamt in Abhängigkeit zum MÄE eine Neuordnung der Berechnungsgrundlagen zu erreichen. Dies würde auch eine Kopplung von laufbahnspezifischen bzw. behördenspezifischen Belastungen leichter zulassen. Denn "Beamte, Richter und Soldaten" sind schon inhaltlich eine krude Zusammenfassung "vergleichbarer" (nicht) Umstände und Tätigkeiten. In Wirklichkeit teilen sich die Gruppen nur ein paar(!) Rechte und Pflichten in ihrem jeweiligen Staatsdienerverhältnis.

Das wäre mMn der "logische" Sparmove wenn man beim Urteil von Karlsruhe bleibt. Denn damit ergibt sich für den Großteil der Bundesbeamten ein deutlich "günstigerer" Bemessungsraum. Nachteil wäre, dass plötzlich Soldat:innen in ihren Tabellen mehr verdienen im "vergleichbaren Amt" (was es so ja dann nicht mehr gibt, bzw. geben muss)

Ich finde diese Gleichmacherei halt auch Quatsch. Das Alimentationsprinzip besagt ja nur, dass der Staat den Empfänger "amtsangemessen" versorgen muss, nicht dass er krampfhaft alle Ämter irgendwie gleich bzw. vergleichbar halten soll. Was sie auch nicht sind.

Ich kann gut verstehen warum @Bundesjogi von einer zu guten Bezahlung spricht, es aber Bereiche im Ämtergleichheit gibt, bei denen anhand der Tätigkeit eine andere Bewertung tritt.

SwenTanortsch

Zitat von: clarion in Heute um 06:56Ich glaube nicht, dass es außerhalb der Bundeswehr noch eine nennenswerte Zahl an einfache Diensten gibt. Von daher wird bei den Ländern die paar Leute in den mittleren Dienst bringen können und die Zahl der Besoldungsstufen reduzieren können. Das hätte m.E. auch Bestand vor dem BVerfG.

Wenn auch eine Gerechtigkeitsdebatte, also ein Vergleich von Beamtengehältern und der Entlohnung in der Privatwirtschaft, kaum hinreichend geführt werden könnte, da beide Institute bekanntlich nicht wirklich miteinander verglichen werden könnten, da die Konsequenzen aus dem Sonderstatusverhältnis nicht hinreichend gegenüber den Verhältnissen in der privaten Wirtschaft abgewogen werden können (dabei wäre hinsichtlich der hier wiederkehrend eingeschränkten Grundrechte insbesondere zu beachten, dass es nur das eine und unteilbare Berufsbeamtentum in Deutschland gibt), macht Jogi hinsichtlich der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst durchaus einen wichtigen Punkt, denke ich. Denn zwar befinden sie sich nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit eingeschränkten Grundrechten, aber doch in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis - sie sind gleichfalls Teil des öffentlichen Diensts - mit teilweise ähnlichen Ausgestaltungen der Rechtsverhältnisse und insbesondere mit einer vielfach konkreten Aufgaben- und Tätigkeitslast, da Tarifbeschäftigte und Beamte wiederkehrend dieselbe Tätigkeit verrichten. Hier stellt sich also durchaus die Gerechtigkeitsfrage.

Dabei stößt schon heute - sicherlich nicht zu unrecht - die Streichung unterer Besoldungsgruppen bei den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst - die quantitativ signifikant größere der beiden Beschäftigungsgruppen - auf recht großen Unmut. Denn dadurch werden wiederkehrend Beamte, die in den unteren Besoldungsgruppen dieselben Tätigkeiten verrichten wie Tarifbeschäftigte, zunehmend besser besoldet, als die Tarifbeschäftigten entlohnt werden. Auch müssen nun die Tarifbeschäftigten wiederkehrend jene einfachen Tätigkeiten verrichten, für die dann keine Beamte mehr eingesetzt werden. Auch das verstärkt das Gefühl einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, das seit jeher bereits allein deshalb gegeben war, weil die nicht zuletzt durch Arbeitskampfmaßnahmen ihre höhere Entlohnung erstreitenden Tarifbeschäftigten es als wenig fair empfinden, dass die zu Arbeitskampfmaßnahmen nicht berechtigten Beamten qua Übertragung der Tarifeinigung nicht minder von ihren Anstrengungen profitieren.

Umso mehr muss es darum gehen, dass sich die Beschäftigten(gruppen) im öffentlichen Dienst nicht auseinander dividieren lassen - denn nützt keiner der beiden etwas.

Badener1

"Das Bundesverfassungsgericht hat in Randnummer 109 des Beschlusses unmissverständlich entschieden: Weder die Finanzlage der öffentlichen Haushalte noch das Ziel der Haushaltskonsolidierung vermögen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation einzuschränken. Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Artikels 33 Absatz 5 des Grundgesetzes ins Leere. Diese Aussage ist nicht neu. Sie ist die ständige Rechtsprechung des Senats und wird im Beschluss vom 17. September 2025 noch einmal mit Nachdruck wiederholt. Wenn der Senat als ausschlaggebenden Grund für seine Variantenwahl die fiskalische Tragbarkeit benennt, dreht er die verfassungsrechtliche Reihenfolge um. Die amtsangemessene Alimentation ist das verfassungsrechtlich Geschuldete; der Haushalt hat sich daran zu orientieren – nicht umgekehrt. Eine Reparatur, die ihren Zuschnitt nach dem haushaltspolitisch Bequemen wählt, hat den Grundsatz, an dem sie sich messen lassen muss, bereits aufgegeben" (Zitat aus einem anderem Forum zur Berliner Besoldung.)
Durch die Planung eines fiktiven Partnereinkommens wird dieser Punkt ja bereits krass verletzt und widerspricht damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das scheint rechtlich so fragwürdig, dass ggf. eine weitere gerichtliche Klärung zu 100% nötig sein wird. Wenn ein fiktives Partnereinkommen angeblich die Lebenswirklichkeit widerspiegelt, dann frage ich mich doch, warum das nur Beamte gelten soll, für Bürgergeldempfänger u. a. aber nicht? Das fühlt sich einfach nur diskriminierend an und verstößt mindestens gefühlt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.   

GoodBye

Es empfiehlt sich ein Blick in die niedersächsische Justiz. Dort wird Beamten geraten einen Antrag auf Entlassung zu stellen und sich wieder im Angestelltenverhältnis anstellen zu lassen. Und zwar, weil die Angestellten besser bezahlt werden.

Rentenonkel

Zitat von: BalBund in Gestern um 11:35§ 60 SGB I

'Das, was den werten Herrn Doktor hier so triggert passiert TÄGLICH millionenfach in Deutschland, scheint bei ihm aber bisher kein befremden auszulösen.

Aber Leistungsempfänger, Menschen die aus der gesetzlichen Kasse Leistungen möchten oder eine Zuzahlungsbefreiung oder ähnliches scheinen hier anders klassifiziert zu werden.

Gefährliches Gedankenspiel imho.

Ich denke, hier sind wieder zwei Dinge voneinander zu trennen.

Der Anspruch auf eine amtsangemessene Grundalimentation entsteht qua amt, können also keines gesonderten Antrages bedürfen. Diese amtsangemessen Besoldung muss der Gesetzgeber von Amts wegen sicherstellen.

Bei den Familienzuschlägen muss der Beamte allerdings schon jetzt Mitteilung machen und es durch geeignete Unterlagen wie Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde des Kindes nachweisen. Sofern der Beamte also auf diese Nebenbesoldungen verzichten kann, muss er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. (Er darf aber auch nicht bewusst verzichten; daher besteht hier in meinen Augen ein gewisses Spannungsfeld)

Eine Mitteilungspflicht kennt man auch in verschiedenen Rechtskreisen bei der Beihilfe. Dort muss regelmäßig bestätigt werden, ob die Einkünfte des Partners eine gewissen Einkommensgrenze unterschreiten oder eben auch nicht.

Gefährlich wird es allerdings aus meiner Sicht andersrum: Wenn der Gesetzgeber einfach ein fiktives Einkommen unterstellt und der Beamte das Gegenteil beweisen muss, oder sich sogar der Ehepartner dafür rechtfertigen muss, dass er oder sie keine Einkünfte erzielt. An der Stelle ist die Beweispflicht umgedreht, was das genaue Gegenteil der Mitwirkungspflichten ist. Danach muss man die Einkünfte nachweisen, so man denn welche hat, und der Sozialleistungsträger muss erstmal durch die Eigenerklärung, man habe gar keine,  davon ausgehen, dass keine vorliegen. Eine Amtsermittlung beschränkt sich dann auf die Einkünfte, die der Antragsteller angibt, es sei denn, es ergeben sich aus dem Sachverhalt/den Kenntnissen aus dem Arbeitsvorgang Hinweise darauf, dass der Antragsteller die Unwahrheit sagt.

Auch ist die Beamtenbesoldung (inklusive der Nebenbesoldung) tatsächlich in meinen Augen qualitativ etwas anderes als eine reine Sozialleistung; mithin erscheint § 66 SGB I, der ja sogar die vollständige Entziehung der begehrten Leistung androht, sich wenn überhaupt lediglich analog auf die Nebenbesoldungskomponenten oder Beihilfe beschränken zu dürfen.

Rheini

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 07:56Wenn auch eine Gerechtigkeitsdebatte, also ein Vergleich von Beamtengehältern und der Entlohnung in der Privatwirtschaft, kaum hinreichend geführt werden könnte, da beide Institute bekanntlich nicht wirklich miteinander verglichen werden könnten, da die Konsequenzen aus dem Sonderstatusverhältnis nicht hinreichend gegenüber den Verhältnissen in der privaten Wirtschaft abgewogen werden können (dabei wäre hinsichtlich der hier wiederkehrend eingeschränkten Grundrechte insbesondere zu beachten, dass es nur das eine und unteilbare Berufsbeamtentum in Deutschland gibt), macht Jogi hinsichtlich der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst durchaus einen wichtigen Punkt, denke ich. Denn zwar befinden sie sich nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit eingeschränkten Grundrechten, aber doch in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis - sie sind gleichfalls Teil des öffentlichen Diensts - mit teilweise ähnlichen Ausgestaltungen der Rechtsverhältnisse und insbesondere mit einer vielfach konkreten Aufgaben- und Tätigkeitslast, da Tarifbeschäftigte und Beamte wiederkehrend dieselbe Tätigkeit verrichten. Hier stellt sich also durchaus die Gerechtigkeitsfrage.

Dabei stößt schon heute - sicherlich nicht zu unrecht - die Streichung unterer Besoldungsgruppen bei den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst - die quantitativ signifikant größere der beiden Beschäftigungsgruppen - auf recht großen Unmut. Denn dadurch werden wiederkehrend Beamte, die in den unteren Besoldungsgruppen dieselben Tätigkeiten verrichten wie Tarifbeschäftigte, zunehmend besser besoldet, als die Tarifbeschäftigten entlohnt werden. Auch müssen nun die Tarifbeschäftigten wiederkehrend jene einfachen Tätigkeiten verrichten, für die dann keine Beamte mehr eingesetzt werden. Auch das verstärkt das Gefühl einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, das seit jeher bereits allein deshalb gegeben war, weil die nicht zuletzt durch Arbeitskampfmaßnahmen ihre höhere Entlohnung erstreitenden Tarifbeschäftigten es als wenig fair empfinden, dass die zu Arbeitskampfmaßnahmen nicht berechtigten Beamten qua Übertragung der Tarifeinigung nicht minder von ihren Anstrengungen profitieren.

Umso mehr muss es darum gehen, dass sich die Beschäftigten(gruppen) im öffentlichen Dienst nicht auseinander dividieren lassen - denn nützt keiner der beiden etwas.

Dies kann m. M. nach aber nicht dadurch erreicht werden, dass im obigen Fall AN sich nur einen Aspekt herauspicken (hier Bezahlung) und Diskriminierung sehen und gefühlt das dem Beamten vorwerfen.

Hier sind in erster Linie die Verhandlungspartner AN und AG, oft unter Zuhilfenahme der Gewerkschaften, die richtigen Ansetzpunkte.

Und wenn am Ende der AN gleich viel oder wie oft mir in meiner Zugehörigkeit im öffentl. Dienst passiert, auch mehr verdient, dann ist das so und ich neide es ihm nicht.

P. S. Zu dieser Zeit als ich weniger bekommen habe für die gleiche Arbeit, war übrigens kein Angestellter bei mir und hat mir ein Essen ausgegeben.

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 08:15Es empfiehlt sich ein Blick in die niedersächsische Justiz. Dort wird Beamten geraten einen Antrag auf Entlassung zu stellen und sich wieder im Angestelltenverhältnis anstellen zu lassen. Und zwar, weil die Angestellten besser bezahlt werden.

Auch eine Lösung um die Anzahl der Beamten zu reduzieren.