Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: beamtenjeff am 26.11.2024 22:41
-
Nabend zusammen,
meine Beihilfe hält seit 8 Wochen die Beine still und hat es bisher nicht für nötig gehalten über meinen Antrag auf Beihilfe zu entscheiden. Im Raum stehen ~3500€ die ich seither nicht-verzinst auslege. Vor 4 Wochen habe ich an den Antrag via Email erinnert, seither weiterhin Stille und nur die Rückmeldung, dass man mitten in einer Systemumstellung steckte und "erst jetzt wieder anfangen kann Anträge abzuarbeiten". Vor ein paar Tagen dann, habe ich heraus gefunden, dass man auch Abschläge beantragen kann: also das auch noch gemacht.
Nun hab ich mir selbst die Grenze gesetzt bis Freitag zu warten und dann mit anwaltliche Unterstützung etwas gegen den Stillstand zu unternehmen - ich habe zum Glück schon lange eine Rechtsschutz.
Hat jemand Erfahrungen zu solch oder einem ähnlichem Vorhaben? Wer wäre hier rein rechtlich mein Gegenüber, die Beihilfe selbst? Ich bin es leid hier einfach untätig zu sein und bin bereit denen jetzt Dampf unter dem Hintern zu machen. Es handelt sich um die Beihilfe BVA Frankfurt (Oder).
-
Dann sei froh, dass du in Frankfurt/ODER und nicht Frankfurt/MAIN ansässig bist. In Hessen sind Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit. Ansprüche auf irgendwas haben sich hier nicht ergeben, hab das juristisch mal überprüfen lassen.
-
Zuletzt im Sommer was beim BVA Frankfurt/Oder eingereicht, ging auch zügig. Bisher nie Probleme gehabt, sehr hilfsbereit, wenn ich telefonisch nachgefragt hatte. Dann meist noch in der gleichen Woche den Bescheid bekommen. Es gab auch schon Bearbeitungsgszeiten von 7 Tagen, Rechnung in Höhe von ~300€.
-
Dann sei froh, dass du in Frankfurt/ODER und nicht Frankfurt/MAIN ansässig bist. In Hessen sind Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit. Ansprüche auf irgendwas haben sich hier nicht ergeben, hab das juristisch mal überprüfen lassen.
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
-
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
-
Sagen wir es so: Es wird peu à peu für für weitere Berechtigte durch die Umstellungen besser, sprich erheblich schneller werden.
-
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
-
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.
-
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.
Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz
Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.
-
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?
Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.
Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...
Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des ÖD.
Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.
Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz
Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.
Sehe ich anders. Die Erstattung erfolgt ja frühstens im Folgemonat wenn nicht sogar noch später. Dadurch liegt im Monat in dem das Geld überwiesen wird eine Bedürftigkeit vor. Der Anteil der Krankenkasse sollte nicht das Problem sein sondern der Anteil der Beihilfe.
-
Ich muss an dieser Stelle mal eine Lanze für die Beihilfestelle beim BVA Köln brechen, Einreichung von Belegen in Höhe von insgesamt ca. 2.300 Euro per App am 2.12.2024, Eingang des Bescheids am 12.12.2024. Parallel dazu am selben Tag ebenfalls per App bei der HUK eingereicht, da ruht noch still der See...
-
Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz
Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.
Sehe ich anders. Die Erstattung erfolgt ja frühstens im Folgemonat wenn nicht sogar noch später. Dadurch liegt im Monat in dem das Geld überwiesen wird eine Bedürftigkeit vor. Der Anteil der Krankenkasse sollte nicht das Problem sein sondern der Anteil der Beihilfe.
Natürlich liegt Bedürftigkeit vor, jedoch gibt es einen vorrangigen Leistungsträger. Daher wäre allenfalls eine Gerwährung eines Darlehens bzw. die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber der Beihilfestelle rechtlich möglich.
-
Das BMDV hat für sich und sein Geschäftsbereichsbehörden die Reißleine gezogen. Ab dem 2. Quartal 2025 wechselt Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten von der BAV zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Ob es dadurch signifikant besser wird, wird man sehen, aber es ist bezeichnend genug, dass ein so großes Ressort der BAV den Rücken kehrt...
Für alle Beamten außerhalb des BMDV-Ressorts müsste das ja (auch oder gerade) eine gute Nachricht sein, wenn die BAV plötzlich so viele "Kunden" abgibt.
-
Korrektur: Das BMDV zieht in Sachen Beihilfe nicht vom BVA (Bundesverwaltungsamt, Behörde im Geschäftsbereich des BMI) sondern von der ressorteigenen BAV (Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen) zur Postbeamtenkrankenkasse um. Aber egal ob nun BVA oder BAV oder wie die Institutionen, die für die Beihilfe zuständig sind, noch so alle heißen, so richtig optimal zu laufen scheint es wohl eher selten...
-
Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz
Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.
Sehe ich anders. Die Erstattung erfolgt ja frühstens im Folgemonat wenn nicht sogar noch später. Dadurch liegt im Monat in dem das Geld überwiesen wird eine Bedürftigkeit vor. Der Anteil der Krankenkasse sollte nicht das Problem sein sondern der Anteil der Beihilfe.
Natürlich liegt Bedürftigkeit vor, jedoch gibt es einen vorrangigen Leistungsträger. Daher wäre allenfalls eine Gerwährung eines Darlehens bzw. die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber der Beihilfestelle rechtlich möglich.
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Antrag bei der Beihilfestelle zu stellen ist. Dies wird ja auch getan. Da Nun aber teilweise zwischen 8-16 Wochen auf das Geld gewartet wird und der Antragssteller alle gesetzlichen Pflichten erfüllt hat mit dem Antrag, besteht in dem Monat der Bezahlung an den Arzt ein Bürgergeldanspruch.
Vorrangige Leistungen
Das Bürgergeld ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Was heißt das?
Wenn Sie Ansprüche auf Leistungen wie z. B. Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Elterngeld oder Unterhaltsleistungen haben, sind diese Leistungen vorrangig zu beantragen oder geltend zu machen. Denn solche sog. vorrangigen Leistungen (§ 12a SGB II) werden auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, um damit Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden oder zu vermindern. Aber auch Ihr Lohn oder Ihr Gehalt ist dem Bürgergeld vorrangig und wird unter Berücksichtigung von Absetzbeträgen (§ 11b Abs. 3 SGB II) angerechnet.
Grundsätzlich gilt also: das Bürgergeld erhalten Sie erst, wenn Sie alle anderen möglichen Einkommensquellen ausgeschöpft haben.
Wenn die Bearbeitung Ihrer Anträge bei anderen Behörden etwas länger dauert, kann das Jobcenter zunächst für das fehlende Geld in Vorleistung treten und rechnet später mit den anderen Behörden ab.
-
Mir fällt spontan kein Bedarf für die "Kosten Krankenbehandlung Beihilfe" ein, der zu einem Anspruch auf Bürgergeld führen würde.
§ 24 Abs. 1 SGB II scheidet aus, da es sich um keinen Bedarf zum Lebensunterhalt i.S.d. § 20 SGB II (Regelbedarf) handelt. Ein Darlehen kommt in Betracht, wenn Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen und der Eigenverantwortung der Versicherten zugeordnet sind, wie etwa bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Pflege- und Hygieneartikeln, Sehhilfen, Haushaltshilfen und Fahrtkosten (...). Die Leistung selbst, also Krankenbehandlung usw. ist nicht im Katalog der GKV ausgeschlossen. Die Abrechnung als Privatleistung ändert nichts an daran, da es dabei lediglich um die Vergütungshöhe geht und nicht um Einschluss oder Ausschluss aus dem Leistungskatalog. Im Einzelfall kann etwas anderes gelten und ein Bedarf bzw. im Ergebnis ein Darlehen kommt in Betracht. Dafür müsste die konkrete Krankenbehandlung aus dem Katalog der GKV ausgeschlossen sein, bspw. Heilpraktikerleistung oder Chefarztbehandlung.
Die magelnde Zahlung der "Kosten Krankenbehandlung Beihilfe" ist auch kein Bedarf i.S.d. § 26 SGB II (Zuschuss KV).
Die Krankenhilfe gem. § 48 SGB XII scheidet aus, da die Tatbestände des § 264 SGB V - grob überflogen - nicht vorliegen.
Falls ihr einen Anspruch seht, gebt bitte bescheid und nennt mir die Anspruchsgrundlage hierzu.
-
Mir fällt spontan kein Bedarf für die "Kosten Krankenbehandlung Beihilfe" ein, der zu einem Anspruch auf Bürgergeld führen würde.
§ 24 Abs. 1 SGB II scheidet aus, da es sich um keinen Bedarf zum Lebensunterhalt i.S.d. § 20 SGB II (Regelbedarf) handelt. Ein Darlehen kommt in Betracht, wenn Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen und der Eigenverantwortung der Versicherten zugeordnet sind, wie etwa bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Pflege- und Hygieneartikeln, Sehhilfen, Haushaltshilfen und Fahrtkosten (...). Die Leistung selbst, also Krankenbehandlung usw. ist nicht im Katalog der GKV ausgeschlossen. Die Abrechnung als Privatleistung ändert nichts an daran, da es dabei lediglich um die Vergütungshöhe geht und nicht um Einschluss oder Ausschluss aus dem Leistungskatalog. Im Einzelfall kann etwas anderes gelten und ein Bedarf bzw. im Ergebnis ein Darlehen kommt in Betracht. Dafür müsste die konkrete Krankenbehandlung aus dem Katalog der GKV ausgeschlossen sein, bspw. Heilpraktikerleistung oder Chefarztbehandlung.
Die magelnde Zahlung der "Kosten Krankenbehandlung Beihilfe" ist auch kein Bedarf i.S.d. § 26 SGB II (Zuschuss KV).
Die Krankenhilfe gem. § 48 SGB XII scheidet aus, da die Tatbestände des § 264 SGB V - grob überflogen - nicht vorliegen.
Falls ihr einen Anspruch seht, gebt bitte bescheid und nennt mir die Anspruchsgrundlage hierzu.
Notwendige medizinische Behandlungen werden erstattet.
Beispiel Zahnersatz:
§ 55 Absatz 2 SGB V
Hier werden die tatsächlich entstandenen Kosten übernommen.
Und § 26 Absatz 2 Nr. 2 SGB II
-
Das ist doch Quatsch. Natürlich entsteht kein Bürgergeldanspruch dadurch, dass man seine Besoldung für irgendetwas anderes ausgibt.
Dem TE wäre es - wenn er die nötigen Rücklagen zur Begleichung der Rechnung nicht hat - zuzumuten gewesen:
1. Bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Abschlagszahlung zu stellen (wird idR innerhalb einer Woche bewilligt) oder
2. Beim Zahlungsdienstleister des Arztes Ratenzahlung oder Stundung zu erbitten (kostet zT ein paar € Gebühr oder häufig nicht mal das)
Sein Gehalt auf den Kopf kloppen und dann einen auf mittellos machen, funktioniert nicht.
-
Das ist doch Quatsch. Natürlich entsteht kein Bürgergeldanspruch dadurch, dass man seine Besoldung für irgendetwas anderes ausgibt.
Dem TE wäre es - wenn er die nötigen Rücklagen zur Begleichung der Rechnung nicht hat - zuzumuten gewesen:
1. Bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Abschlagszahlung zu stellen (wird idR innerhalb einer Woche bewilligt) oder
2. Beim Zahlungsdienstleister des Arztes Ratenzahlung oder Stundung zu erbitten (kostet zT ein paar € Gebühr oder häufig nicht mal das)
Sein Gehalt auf den Kopf kloppen und dann einen auf mittellos machen, funktioniert nicht.
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel des SGB XII)
Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege führt nicht zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger finanziert.
Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe erhalten, sind gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Sie erhalten in der Regel eine Krankenversicherungskarte von einer Krankenkasse ihrer Wahl aus dem Bereich des jeweiligen Sozialhilfeträgers. Die Krankenkasse rechnet die erbrachten Leistungen dann mit dem Sozialhilfeträger ab.
Anders ist es hingegen, wenn die leistungsberechtigte Person voraussichtlich nicht mindestens einen Monat ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder nur Beratungsleistungen oder Beiträge zur Vorsorge beansprucht. In diesem Fall erfolgt keine Krankenbehandlung von der Krankenkasse. Statt dessen übernehmen die Sozialämter unmittelbar die Kosten für die notwendige medizinische Versorgung dieser Personen. Dies bedeutet: Sie müssen vor jeder medizinischen Behandlung beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen (Ausnahme: Notfälle oder Behandlungen an Sonn- und Feiertagen). Der behandelnde Arzt, die Apotheke oder ein anderer Leistungserbringer des Gesundheitssystems rechnet die anfallenden Vergütungen und die entstehenden Sachkosten dann direkt mit dem Sozialamt ab.
-
Notwendige medizinische Behandlungen werden erstattet.
Wo ist geregelt, dass Kosten einer Krankenbehandlung, für die ein Dritter leisten muss, als Bedarf anerkannt werden können?
Die PKV kennt Zuschussregelungen und Härtefallregelungen. Greifen diese nicht, besteht kein Anspruch gegen einen Dritten und es können diese Kosten im Einzelfall als Bedarf im SGB II berücksichtigt werden.
Hier geht es aber nicht um Kosten, für die PKV oder Beihilfe nicht zahlen müssen. Es geht um Kosten für die PKV und Beihilfe zahlen müssen. Die Auszahlung erfolgt jedoch verspätet.
Und § 26 Absatz 2 Nr. 2 SGB II
(2) Für Personen, die
1.
in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind oder
2.
unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 erster Halbsatz privat krankenversichert sind und die
allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 gilt die Begrenzung des Zuschusses nach Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz entsprechend.
Hier geht es um Krankenversicherungsbeiträge, die einen Bedarf auslösen können, sofern sie ungedeckt sind. Kosten der Kosten Krankenbehandlung sind keine Beiträge zu einer Krankenversicherung und werden damit tatbestandlich nicht erfasst.
-
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel des SGB XII)
Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege führt nicht zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger finanziert.
-
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel des SGB XII)
Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zur Pflege führt nicht zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle Leistungsberechtigten, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger finanziert.
Als Beamter bist du nur zu 50% versichert. Die restlichen 50% bist du nicht versichert sondern erhälst Beihilfe. Genau um diese 50% die NICHT versichert sind geht es und müssen übernommen werden.
-
Es geht doch hier um die theoretische Frage, ob offene Rechnungen, die bei der Beihilfe nicht bearbeitet werden, vom Sozialhilfeträger übernommen werden könnten.
Es gibt somit einen für die Erstattung zuständigen Träger, so dass der Sozialhilfeträger nicht subsidiär übernehmen müsste.
Weiterhin ist kein gegenwärtiger Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt vorhanden, da die ärztliche Leistung schon erbracht wurde. Es bestehen lediglich Schulden beim Arzt, die der Sozialhilfeträger ohnehin nicht übernehmen würde.
-
Es geht doch hier um die theoretische Frage, ob offene Rechnungen, die bei der Beihilfe nicht bearbeitet werden, vom Sozialhilfeträger übernommen werden könnten.
Es gibt somit einen für die Erstattung zuständigen Träger, so dass der Sozialhilfeträger nicht subsidiär übernehmen müsste.
Weiterhin ist kein gegenwärtiger Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt vorhanden, da die ärztliche Leistung schon erbracht wurde. Es bestehen lediglich Schulden beim Arzt, die der Sozialhilfeträger ohnehin nicht übernehmen würde.
Ja es ist erstmal eine theoretische Betrachtung.
Die Frage wäre jetzt das richtige Vorgehen. Der Regelfall dürfte sein, dass man die Arztrechnung zu 100% selbst bezahlt und im Nachgang von der PKV und der Beihilfe das Geld erstattet bekommt.
Was passiert nun aber, wenn ich vorab die Behandlung bei Sozialträger anmelde, damit diese 50 % (Beihilfe Anteil) übernehmen und ich nur die 50% PKV Anteil beim Arzt bezahle?
-
Als Beamter bist du nur zu 50% versichert. Die restlichen 50% bist du nicht versichert sondern erhälst Beihilfe. Genau um diese 50% die NICHT versichert sind geht es und müssen übernommen werden.
§ 48 SGB XII ist subsidiär zur vorgelagerten Leistungssystem und schließt daher tatbestandlich einen Anspruch aus.
Nur wenn keine Leistungserbringung durch die gesetzlichen Krankenkassen oder diesen durch Spezialgesetze vorgelagerten Leistungsträgern erfolgt, kommt § SGB_XII § 48 zur Anwendung.
BeckOGK/Apel SGB XII § 48 Rn. 26
Dazu auch:
Wegen des regelmäßigen Eingreifens vorrangiger Leistungsverpflichtungen ist der Personenkreis, der Leistungen nach dem 5. Kap. des SGB XII bezieht, relativ klein. Im Jahr 2017 umfasste er außerhalb von Einrichtungen noch rund 25.000 Personen.
GK-SRB/Sauer SGB XII § 48 Rn. 16
Als langjähriger Sozialrechtler fällt mir beim besten Willen nicht ein, worin ein Anspruch des Beamten ggü. einem Grundsicherungsträger bestehen könnte.
"Vorrangig Verpflichteter zahlt nicht" ersetzt nicht den tatbestandlich notwendigen im Gesetz verankerten Bedarf bzw. die Anspruchsvoraussetzung.
-
Als Beamter bist du nur zu 50% versichert. Die restlichen 50% bist du nicht versichert sondern erhälst Beihilfe. Genau um diese 50% die NICHT versichert sind geht es und müssen übernommen werden.
§ 48 SGB XII ist subsidiär zur vorgelagerten Leistungssystem und schließt daher tatbestandlich einen Anspruch aus.
Nur wenn keine Leistungserbringung durch die gesetzlichen Krankenkassen oder diesen durch Spezialgesetze vorgelagerten Leistungsträgern erfolgt, kommt § SGB_XII § 48 zur Anwendung.
BeckOGK/Apel SGB XII § 48 Rn. 26
Dazu auch:
Wegen des regelmäßigen Eingreifens vorrangiger Leistungsverpflichtungen ist der Personenkreis, der Leistungen nach dem 5. Kap. des SGB XII bezieht, relativ klein. Im Jahr 2017 umfasste er außerhalb von Einrichtungen noch rund 25.000 Personen.
GK-SRB/Sauer SGB XII § 48 Rn. 16
Als langjähriger Sozialrechtler fällt mir beim besten Willen nicht ein, worin ein Anspruch des Beamten ggü. einem Grundsicherungsträger bestehen könnte.
"Vorrangig Verpflichteter zahlt nicht" ersetzt nicht den tatbestandlich notwendigen im Gesetz verankerten Bedarf bzw. die Anspruchsvoraussetzung.
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
-
Was passiert nun aber, wenn ich vorab die Behandlung bei Sozialträger anmelde, damit diese 50 % (Beihilfe Anteil) übernehmen und ich nur die 50% PKV Anteil beim Arzt bezahle?
Wie Casa schreibt - da du einen vorranigen Träger für die 50% Beihilfe-Anteil hast, nämlich die Beihilfe, wird der Sozialträger dich auf die Beihilfe verweisen, da der Sozialträger nur subsidiär (also wenn wirklich niemand anders da ist) einspringt.
Insoweit ist die verzögerte Bearbeitung nicht Problem des Sozialträgers. Insbesondere da es auch nie existenzbedrohend sein kann, da eine verspätet bezahlte Arztrechnung dich persönlich nicht finanziell gar nicht betrifft.
-
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
-
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.
https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen
-
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
Spätestens in der Apotheke muss man in Vorkasse treten.
-
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.
https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen
Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.
Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.
Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".
-
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
Spätestens in der Apotheke muss man in Vorkasse treten.
und zwar ganz unabhängig davon, wie schnell die PKV oder Beihilfe erstattet. Demzufolge hat man sich dafür auch ein paar Euro Fuffzig beiseite gelegt. Schließlich lebt der Beamte in geordneten Wirtschaftsverhältnissen.
-
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.
Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.
https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen
Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.
Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.
Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
-
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
Hier geht es mir weniger um die Art der Kosten, als um deren Fälligkeit. Wenn ich etwas zu essen brauche, muss ich es sofort kaufen und bezahlen, ansonsten verhungere ich. Bzw. wäre obdachlos.
Die Arztrechnung wird zu mindestens 50 % im Rahmen des üblichen Zahlungsziels von 4 Wochen durch die PKV erstattet. Insoweit besteht da keine besonders große Gefahr.
Grundsätzlich bin ich jedoch bei dir. Der Dienstherr bzw. dessen Erfüllungsgehilfen müssen auch innerhalb dieser 4 Wochen entsprechende Beihilfeansprüche begleichen. Alles andere ist nicht hinnehmbar, jedoch kein Problem der Allgemeinheit in Form des Sozialhilfeträgers.
-
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
Hier geht es mir weniger um die Art der Kosten, als um deren Fälligkeit. Wenn ich etwas zu essen brauche, muss ich es sofort kaufen und bezahlen, ansonsten verhungere ich. Bzw. wäre obdachlos.
Die Arztrechnung wird zu mindestens 50 % im Rahmen des üblichen Zahlungsziels von 4 Wochen durch die PKV erstattet. Insoweit besteht da keine besonders große Gefahr.
Grundsätzlich bin ich jedoch bei dir. Der Dienstherr bzw. dessen Erfüllungsgehilfen müssen auch innerhalb dieser 4 Wochen entsprechende Beihilfeansprüche begleichen. Alles andere ist nicht hinnehmbar, jedoch kein Problem der Allgemeinheit in Form des Sozialhilfeträgers.
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.
Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.
-
Das ist doch Quatsch. Natürlich entsteht kein Bürgergeldanspruch dadurch, dass man seine Besoldung für irgendetwas anderes ausgibt.
Dem TE wäre es - wenn er die nötigen Rücklagen zur Begleichung der Rechnung nicht hat - zuzumuten gewesen:
1. Bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Abschlagszahlung zu stellen (wird idR innerhalb einer Woche bewilligt) oder
2. Beim Zahlungsdienstleister des Arztes Ratenzahlung oder Stundung zu erbitten (kostet zT ein paar € Gebühr oder häufig nicht mal das)
Sein Gehalt auf den Kopf kloppen und dann einen auf mittellos machen, funktioniert nicht.
Zu 1.: Ich kenne keine Beihilfe die innerhalb einer Woche bewilligt. Mein Antrag auf Abschlag wurde auch erst nach 3 Wochen beschieden. Und viele Leistungen implizieren auch grundsätzlich gar keinen Anspruch auf einen Abschlag. Wenn also überhaupt zutreffend, müsste man aufgrund der Unberechenbarkeit bzw. Varianz in der Bearbeitungszeit immer parallel einen Antrag auf Abschlag stellen - das kann doch nicht der Sinn der Sache sein.
zu 2.: knapp jeder 2. Arzt rechnet direkt ab, nicht über einen Dienstleister. Man müsste sich dann schon tief bücken als Patient, damit hier ein entgegenkommen möglich ist. Warum sollte ein Arzt mir 1000€ leihen (Materialkosten)?? Muss ich als Staatsdiener nun jedem Arzt/Ärztin in den Arsch kriechen bei höheren Beträgen?
Außerdem: mit 2 Kindern liegt mein Beihilfe-Anteil deutlich höher, bei 70%. Ich profitiere also von den schnellen Bearbeitungszeiten meiner PKV nur sehr wenig. Im Oktober lag meine Auslage bei knapp 5000€ - so viel bekomme ich nicht mal Brutto ;D Hier haben mir tatsächlich kleinere Reserven geholfen, aber viel war da nicht.
Zu deinem letzten Satz fehlt mir ehrlich gesagt etwas die Spucke. Die Rücklagenbildung in Deutschland ist so niedrig wie noch nie, natürlich, weil die Leute ihre Kohle für Rolex-Uhren und Nutten verprassen.
Mein Bescheid kam übrigens dann nach 11 Wochen....muss man wohl als Weihnachtsgeschenk deuten - hurra!
Zu der Bürgergeld-Diskussion noch: wenn ich kein Geld mehr zum Fressen hab, dann bin ich beim Amt wohl sehr richtig bestellt. Und das sogar doppelt, wenn ich unverschuldet in diese Situation komme. Ich weiß gar nicht, was es da rechtlich abzuwägen gilt ....Vielleicht werde ich das nächste Mal den Sachverhalt anonym an die Presse schicken und pressewirksame Fotos von mir vor dem Amt mit anhängen, damit die Leute mal checken wie toll die Beihilfe ist.
-
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist definitiv ein Problem.
Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.
https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen
Das steht dort nicht für die Beihilfe.
Wenn es um Grundsicherungsbedarfe geht, die durch Einkommen (Erwerbseinkommen, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) gedeckt werden müssen, das Einkommen aber nicht zufließt, muss das Jobcenter freilich in Vorleistung gehen.
Hier haben wir allerdings keinen Grundsicherungsbedarf "Kosten Krankenbehandlung." Zudem habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Leistungen der Beihilfestelle sozialrechtliches Einkommen darstellen. Mit Fälligkeit der "Kosten Krankenbehandlung" entsteht ein Anspruch ggü. der Beihilfestelle in selber Höhe. 100 € Zahlungsverpflichtung "Kosten Krankenbehandlung" stehen sodann 100 € Anspruch (PKV+Beihilfe) gegenüber. Definitionsgemäß ist Einkommen aber nur das, was Jemand wertmäßig dazu erhält (stRspr. BSG).
Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.
Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.
Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".
Eben. Vergleichbar mit dem Beispiel "bezahle Anfang des Monats den teuren Urlaub vom Einkommen, kann aber nichts zu Essen kaufen."
In dem Fall geht das Jobcenter auch nicht in Vorleistung - für was auch.
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
Und die grundsicherungsrechtlich entstehenden Kosten kann der Beamte durch seine Besoldung decken, in dem er seine PKV bezahlen kann und ergänzend Anspruch auf Beihilfe hat.
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.
Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.
Mit den größeren Abrechnungsunternehmen kann man m. E. reden. Ich habe bisher ein mal gebeten eine Fälligkeit hinauszuschieben. Die Abrechnungsunternehmen wissen auch, dass einige Beihilfestellen nicht sonderlich schnell zahlen. Unabhängig davon mahnen die Unternehmen die Zahlung an, was dann mal 5 € kosten kann. Etwaige Mahngebühren habe ich aber nie gezahlt, sondern nur die Hauptforderung mit entsprechendem Vermerk überwiesen.
und zwar ganz unabhängig davon, wie schnell die PKV oder Beihilfe erstattet. Demzufolge hat man sich dafür auch ein paar Euro Fuffzig beiseite gelegt. Schließlich lebt der Beamte in geordneten Wirtschaftsverhältnissen.
So sehe ich das auch.
Auch als A6er, verheiratet, Ehepartner ohne Einkommen, 2 Kinder, kann man monatlich zumindest geringe Beträge beiseite legen, um höhere oder unerwartete Rechnungen zu bezahlen. Das gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Das gilt umso mehr für erwartbare und regelmäßige wiederkehrende Rechnungen.
Wie ich es mache:
Zum Monatsende wird die Besoldung gezahlt.
Ein größerer Teil (eigentlich noch zu wenig) fließt am Monatsanfang per Dauerauftrag ins Aktiendepot.
Ein zweiter größerer Teil fließt auf ein separates Girokonto (bspw. C24 Bank) mit den Unterkonten
- Urlaub und
- Auto (Tagesgeldkonto und entsprechend verzinst).
Beides ebenfalls per Dauerauftrag.
Der Teil Urlaub ist höhenmäßig so gewählt, dass ich die Kosten des Urlaubs nahezu vollständig (>75%) von dem Urlaubskonto begleichen kann. Essen und Trinken bleiben außen vor, das brauche ich auch zuhause bzw. bei AI-Urlauben kann ich mit der Ersparnis für Essen etc. die restlichen Kosten des Urlaubs decken.
Der Teil Auto ist höhenmäßig so gewählt, dass ich einmal jährlich Kfz-Steuern, Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, größere Reparaturen und nach einigen Jahren einen Teil (vllt. 40 %) der Neuanschaffung eines PKW bezahlen kann.
Ich zahle zudem seit Jahren monatlich höhere Nebenkostenvorauszahlungen (ca. 10 % mehr), um keine Nachzahlung leisten zu müssen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist das Vorhaben außerdem risikoarm bis risikofrei. Das Guthaben aus den Nebenkosten floss auch dieses Jahr teilweise ins Aktiendepot, teilweise in die Urlaubskasse und teilweise aufs Girokonto für ein-zwei Annehmlichkeiten. Weiterer Vorteil ist, Geld, das die Wohnungsgenossenschaft bekommt, kann ich nicht ausgeben.
Dasselbe habe ich bis zum letzten Anbieterwechsel für den Stromabschlag gemacht.
Nach Abzug von Sparrate, Miete, Strom, PKV, Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaftsbeitrag und DU-Versicherung bleiben noch kleinere regelmäßige Beträge und ich lebe von dem, was auf dem Girokonto übrig bleibt (~1050 €).
Vom Rest auf dem Girokonto gehen ab:
- Essen und Trinken (Ich kaufe bei Aldi, Lidl, Rewe und selten bei Edeka oder Kaufland ein. Ich bereite mir mein Essen weitgehend vor und nehme die vorbereiteten Behälter mit zur Arbeit)
- 1, selten 2 mal monatlich Essen gehen, Döner und Getränke am Kiosk kaufen
- Arztkosten (variabel) und Medikamente (fix ~60 € monatlich)
- Kleidung (~35-40€ im Monatsdurchschnitt, schlicht, elegant, elegant und nichts Unnötiges)
- Hygieneprodukte (~10 € im Monatsdurchschnitt, Seife, Rasierklingen, Cremes und andere Pflegeprodukte)
- aktuell noch Zigaretten (~100 € monatlich)
- Beitrag Sportgruppe (25 € monatlich)
- Rundfunkbeitrag (19 € monatlich, der Beitragsservice und deren Mitarbeiter verstehen nach über 2 Jahren immer noch nicht, dass ich monatlich zahle und bei Fälligkeit des Beitrags für die 3 folgenden Monate, zum Anfang des Quartals, bereits 3 Monate im Voraus gezahlt habe :o)
- in der Nachbarstadt Freunde besuchen (Zugticket, Sprit), sonstige Spritkosten für Einkauf oder 1-2 mal im Jahr weitere Fahrten
- Spritkosten Nebentätigkeit (im Monatsdurchschnitt ca. 20 €)
- juristische Datenbank (ca. 20 € im Monatsdurchschnitt)
- kleinere Anschaffungen (zuletzt Heizfolie und Zubehör für eine einfache Fußbodenheizung unterm Schreibtisch, neue Fahrradtasche, elektrische Reinigungsbürste) und kleinere Luxusausgaben (ich stehe total auf Kaffee aus Kapseln)
- die 35 € PHV und 40 € Hausratversicherung jährlich zahle ich aus den laufenden Einnahmen
- 2 x jährlich Räderwechsel mit Einlagerung zu je 60 € (?)
- Spotify (~3 € im Monatsdurchschnitt)
Am Anfang des Monats ist alles bezahlt und gespart. Am Ende des Monats ist das Girokonto allermeist und nahezu leer. Ich saß vorletzten Monat in einem Restaurant, wollte einen Freund einladen und bezahlen, hatte allerdings 5 € zu wenig auf dem Girokonto. Unangenehm, aber ich habe stets Bargeld dabei. Aber selbst ohne Bargeld bin ich bei meinen Freunden und hoffentlich auch in meinen üblichen Lokalitäten kreditwürdig. ;D
Die Inflation der letzten Jahre habe ich gemerkt und ich musste vor der Besoldungsanpassung und der Zahlung der IAP monatlich ca. 50 € aus meinen Rücklage nehmen.
Zweimal jährlich schreibe ich Rechnungen für das Honorar aus Nebentätigkeit, meist vorm Urlaub. Das Honorar verteile ich auf das Aktiendepot (größerer Teil), das Urlaubskonto und ein kleiner Teil geht auf das Girokonto.
Einmal im Jahr erhalte ich nach Abgabe meiner Steuererklärung eine Steuerrückzahlung (~300€). Warum weiß ich nicht, ich habe keine Ahnung von Steuerrecht. Verteilung wie zuvor.
Einmal jährlich beantrage ich die Erstattung bei PKV und Beihilfe. Verteilung wie zuvor.
Ob ich - vorallem - regelmäßige Ausgaben tätige, überlege ich mir sehr gut. Ich überlege mir auch, was brauche ich und was nicht (Müssen es 80 GB Datenvolumen fürs Handy sein? Die 100 Mbit-Leitung Internet oder reichen 25 Mbit? BigTV-Paket oder reicht freeTV?). Meine Ausgaben sind optimiert und ich prüfe nach 1-2 Jahren, ob dieselbe Leistung bei einem anderen Unternehmen günstiger zu beziehen ist. Ich habe nie einen Neuwagen gefahren, brauche kein besonders schickes, besonders großes oder besonders teures Auto (2020 Leasingrückläufer nach 3 Jahren für ~11.500 € gekauft). Dennoch fahre ich keinen ausgebleichten roten Kleinstwagen.
Ich kann mir Annehmliichkeiten leisten (ab und an Fleisch vom Demeter-Hof, auswärts Essen, 1 mal wöchentlich Brot/Brötchen vom teuren Handwerksbäcker etc.) und muss nicht auf jeden Cent achten. Sollte ich einen neuen Kleiderschrank brauche oder ein Haushaltsgerät muss ersetzt werden, kann ich die Anschaffung teils vom Girokonto, teils aus den Rücklagen bezahlen.
Sollte aber mal Urlaub anstehen, die Waschmaschine defekt sein, eine teure Autoreparatur anstehen und eine hohe Beihilferechnung ins Haus flattern, müsste ich ans Aktiendepot ran. Glücklicherweise zahlen meine PKV und die Beihilfestelle zügig, sodass ich keine Rücklage aus für Gesundheitskosten benötige. Und falls mal was hängt rufe ich an, frage nach und allermeist erhalte ich eine Antwort und der Prozess verläuft zügig. Dass das so ist, liegt nicht an meiner nicht sonderlich herausgehobenen Position oder weil ich wen kenne, der wen kennt. Ich überlege mir schlicht vorher, ob ich anrufe und personelle Ressourcen binde oder nicht und ich überlege vorher, ob mein Anliegen wirklich dringlich ist. Selbst bei ~25% unbesetzten Stellen funktioniert meine Verwaltung.
Zugegeben, ich bin freundlich und kann sehr bestimmt sein. Vielleicht ist das der Grund, warum ich kaum Schwierigkeiten mit meiner Verwaltung habe.
-
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?
Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?
Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.
Das ist definitiv ein Problem.
Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.
https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen
Das steht dort nicht für die Beihilfe.
Wenn es um Grundsicherungsbedarfe geht, die durch Einkommen (Erwerbseinkommen, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) gedeckt werden müssen, das Einkommen aber nicht zufließt, muss das Jobcenter freilich in Vorleistung gehen.
Hier haben wir allerdings keinen Grundsicherungsbedarf "Kosten Krankenbehandlung." Zudem habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Leistungen der Beihilfestelle sozialrechtliches Einkommen darstellen. Mit Fälligkeit der "Kosten Krankenbehandlung" entsteht ein Anspruch ggü. der Beihilfestelle in selber Höhe. 100 € Zahlungsverpflichtung "Kosten Krankenbehandlung" stehen sodann 100 € Anspruch (PKV+Beihilfe) gegenüber. Definitionsgemäß ist Einkommen aber nur das, was Jemand wertmäßig dazu erhält (stRspr. BSG).
Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.
Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.
Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".
Eben. Vergleichbar mit dem Beispiel "bezahle Anfang des Monats den teuren Urlaub vom Einkommen, kann aber nichts zu Essen kaufen."
In dem Fall geht das Jobcenter auch nicht in Vorleistung - für was auch.
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...
Und die grundsicherungsrechtlich entstehenden Kosten kann der Beamte durch seine Besoldung decken, in dem er seine PKV bezahlen kann und ergänzend Anspruch auf Beihilfe hat.
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.
Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.
Mit den größeren Abrechnungsunternehmen kann man m. E. reden. Ich habe bisher ein mal gebeten eine Fälligkeit hinauszuschieben. Die Abrechnungsunternehmen wissen auch, dass einige Beihilfestellen nicht sonderlich schnell zahlen. Unabhängig davon mahnen die Unternehmen die Zahlung an, was dann mal 5 € kosten kann. Etwaige Mahngebühren habe ich aber nie gezahlt, sondern nur die Hauptforderung mit entsprechendem Vermerk überwiesen.
und zwar ganz unabhängig davon, wie schnell die PKV oder Beihilfe erstattet. Demzufolge hat man sich dafür auch ein paar Euro Fuffzig beiseite gelegt. Schließlich lebt der Beamte in geordneten Wirtschaftsverhältnissen.
So sehe ich das auch.
Auch als A6er, verheiratet, Ehepartner ohne Einkommen, 2 Kinder, kann man monatlich zumindest geringe Beträge beiseite legen, um höhere oder unerwartete Rechnungen zu bezahlen. Das gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Das gilt umso mehr für erwartbare und regelmäßige wiederkehrende Rechnungen.
Wie ich es mache:
Zum Monatsende wird die Besoldung gezahlt.
Ein größerer Teil (eigentlich noch zu wenig) fließt am Monatsanfang per Dauerauftrag ins Aktiendepot.
Ein zweiter größerer Teil fließt auf ein separates Girokonto (bspw. C24 Bank) mit den Unterkonten
- Urlaub und
- Auto (Tagesgeldkonto und entsprechend verzinst).
Beides ebenfalls per Dauerauftrag.
Der Teil Urlaub ist höhenmäßig so gewählt, dass ich die Kosten des Urlaubs nahezu vollständig (>75%) von dem Urlaubskonto begleichen kann. Essen und Trinken bleiben außen vor, das brauche ich auch zuhause bzw. bei AI-Urlauben kann ich mit der Ersparnis für Essen etc. die restlichen Kosten des Urlaubs decken.
Der Teil Auto ist höhenmäßig so gewählt, dass ich einmal jährlich Kfz-Steuern, Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, größere Reparaturen und nach einigen Jahren einen Teil (vllt. 40 %) der Neuanschaffung eines PKW bezahlen kann.
Ich zahle zudem seit Jahren monatlich höhere Nebenkostenvorauszahlungen (ca. 10 % mehr), um keine Nachzahlung leisten zu müssen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist das Vorhaben außerdem risikoarm bis risikofrei. Das Guthaben aus den Nebenkosten floss auch dieses Jahr teilweise ins Aktiendepot, teilweise in die Urlaubskasse und teilweise aufs Girokonto für ein-zwei Annehmlichkeiten. Weiterer Vorteil ist, Geld, das die Wohnungsgenossenschaft bekommt, kann ich nicht ausgeben.
Dasselbe habe ich bis zum letzten Anbieterwechsel für den Stromabschlag gemacht.
Nach Abzug von Sparrate, Miete, Strom, PKV, Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaftsbeitrag und DU-Versicherung bleiben noch kleinere regelmäßige Beträge und ich lebe von dem, was auf dem Girokonto übrig bleibt (~1050 €).
Vom Rest auf dem Girokonto gehen ab:
- Essen und Trinken (Ich kaufe bei Aldi, Lidl, Rewe und selten bei Edeka oder Kaufland ein. Ich bereite mir mein Essen weitgehend vor und nehme die vorbereiteten Behälter mit zur Arbeit)
- 1, selten 2 mal monatlich Essen gehen, Döner und Getränke am Kiosk kaufen
- Arztkosten (variabel) und Medikamente (fix ~60 € monatlich)
- Kleidung (~35-40€ im Monatsdurchschnitt, schlicht, elegant, elegant und nichts Unnötiges)
- Hygieneprodukte (~10 € im Monatsdurchschnitt, Seife, Rasierklingen, Cremes und andere Pflegeprodukte)
- aktuell noch Zigaretten (~100 € monatlich)
- Beitrag Sportgruppe (25 € monatlich)
- Rundfunkbeitrag (19 € monatlich, der Beitragsservice und deren Mitarbeiter verstehen nach über 2 Jahren immer noch nicht, dass ich monatlich zahle und bei Fälligkeit des Beitrags für die 3 folgenden Monate, zum Anfang des Quartals, bereits 3 Monate im Voraus gezahlt habe :o)
- in der Nachbarstadt Freunde besuchen (Zugticket, Sprit), sonstige Spritkosten für Einkauf oder 1-2 mal im Jahr weitere Fahrten
- Spritkosten Nebentätigkeit (im Monatsdurchschnitt ca. 20 €)
- juristische Datenbank (ca. 20 € im Monatsdurchschnitt)
- kleinere Anschaffungen (zuletzt Heizfolie und Zubehör für eine einfache Fußbodenheizung unterm Schreibtisch, neue Fahrradtasche, elektrische Reinigungsbürste) und kleinere Luxusausgaben (ich stehe total auf Kaffee aus Kapseln)
- die 35 € PHV und 40 € Hausratversicherung jährlich zahle ich aus den laufenden Einnahmen
- 2 x jährlich Räderwechsel mit Einlagerung zu je 60 € (?)
- Spotify (~3 € im Monatsdurchschnitt)
Am Anfang des Monats ist alles bezahlt und gespart. Am Ende des Monats ist das Girokonto allermeist und nahezu leer. Ich saß vorletzten Monat in einem Restaurant, wollte einen Freund einladen und bezahlen, hatte allerdings 5 € zu wenig auf dem Girokonto. Unangenehm, aber ich habe stets Bargeld dabei. Aber selbst ohne Bargeld bin ich bei meinen Freunden und hoffentlich auch in meinen üblichen Lokalitäten kreditwürdig. ;D
Die Inflation der letzten Jahre habe ich gemerkt und ich musste vor der Besoldungsanpassung und der Zahlung der IAP monatlich ca. 50 € aus meinen Rücklage nehmen.
Zweimal jährlich schreibe ich Rechnungen für das Honorar aus Nebentätigkeit, meist vorm Urlaub. Das Honorar verteile ich auf das Aktiendepot (größerer Teil), das Urlaubskonto und ein kleiner Teil geht auf das Girokonto.
Einmal im Jahr erhalte ich nach Abgabe meiner Steuererklärung eine Steuerrückzahlung (~300€). Warum weiß ich nicht, ich habe keine Ahnung von Steuerrecht. Verteilung wie zuvor.
Einmal jährlich beantrage ich die Erstattung bei PKV und Beihilfe. Verteilung wie zuvor.
Ob ich - vorallem - regelmäßige Ausgaben tätige, überlege ich mir sehr gut. Ich überlege mir auch, was brauche ich und was nicht (Müssen es 80 GB Datenvolumen fürs Handy sein? Die 100 Mbit-Leitung Internet oder reichen 25 Mbit? BigTV-Paket oder reicht freeTV?). Meine Ausgaben sind optimiert und ich prüfe nach 1-2 Jahren, ob dieselbe Leistung bei einem anderen Unternehmen günstiger zu beziehen ist. Ich habe nie einen Neuwagen gefahren, brauche kein besonders schickes, besonders großes oder besonders teures Auto (2020 Leasingrückläufer nach 3 Jahren für ~11.500 € gekauft). Dennoch fahre ich keinen ausgebleichten roten Kleinstwagen.
Ich kann mir Annehmliichkeiten leisten (ab und an Fleisch vom Demeter-Hof, auswärts Essen, 1 mal wöchentlich Brot/Brötchen vom teuren Handwerksbäcker etc.) und muss nicht auf jeden Cent achten. Sollte ich einen neuen Kleiderschrank brauche oder ein Haushaltsgerät muss ersetzt werden, kann ich die Anschaffung teils vom Girokonto, teils aus den Rücklagen bezahlen.
Sollte aber mal Urlaub anstehen, die Waschmaschine defekt sein, eine teure Autoreparatur anstehen und eine hohe Beihilferechnung ins Haus flattern, müsste ich ans Aktiendepot ran. Glücklicherweise zahlen meine PKV und die Beihilfestelle zügig, sodass ich keine Rücklage aus für Gesundheitskosten benötige. Und falls mal was hängt rufe ich an, frage nach und allermeist erhalte ich eine Antwort und der Prozess verläuft zügig. Dass das so ist, liegt nicht an meiner nicht sonderlich herausgehobenen Position oder weil ich wen kenne, der wen kennt. Ich überlege mir schlicht vorher, ob ich anrufe und personelle Ressourcen binde oder nicht und ich überlege vorher, ob mein Anliegen wirklich dringlich ist. Selbst bei ~25% unbesetzten Stellen funktioniert meine Verwaltung.
Zugegeben, ich bin freundlich und kann sehr bestimmt sein. Vielleicht ist das der Grund, warum ich kaum Schwierigkeiten mit meiner Verwaltung habe.
-
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?
Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?
Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.
Das ist nicht annäherend mein Lebenswerk.
Wichtig ist sich über seine finanzielle Situation Gedanken zu machen und diese im Griff zu haben. Der alleinverdienende verheiratete Beamte mit 2 Kindern ist nicht erst seit gestern Beamter oder im Berufsleben. Die 2 Kinder fielen auch nicht urplötzlich vom Himmel.
In den allermeisten Fällen steht am Anfang eine Berufsbildung oder ein Studium. Anschließend verdient der kinderlose und unverheiratete Beamte Geld, welches er allermeist nur für sich ausgeben muss. Später kommen Kinder dazu.
Wer nach der Ausbildung und 1-2 Jahren Tätigkeit als Beamter, bspw. im mD mit 18-20 Jahren oder nach dem Abitur 20-22 Jahren, kein nur geringfügiges Bar- oder Giralvermögen besitzt, hat seine Finanzen womöglich nicht im Griff.
Für pauschales Gemecker ist hier kein Platz.
-
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?
Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?
Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.
Das ist nicht annäherend mein Lebenswerk.
Wichtig ist sich über seine finanzielle Situation Gedanken zu machen und diese im Griff zu haben. Der alleinverdienende verheiratete Beamte mit 2 Kindern ist nicht erst seit gestern Beamter oder im Berufsleben. Die 2 Kinder fielen auch nicht urplötzlich vom Himmel.
In den allermeisten Fällen steht am Anfang eine Berufsbildung oder ein Studium. Anschließend verdient der kinderlose und unverheiratete Beamte Geld, welches er allermeist nur für sich ausgeben muss. Später kommen Kinder dazu.
Wer nach der Ausbildung und 1-2 Jahren Tätigkeit als Beamter, bspw. im mD mit 18-20 Jahren oder nach dem Abitur 20-22 Jahren, kein nur geringfügiges Bar- oder Giralvermögen besitzt, hat seine Finanzen womöglich nicht im Griff.
Für pauschales Gemecker ist hier kein Platz.
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
-
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.
Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?
Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?
-
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.
Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.
Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.
-
Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.
Ansonsten muss man halt auch mal eine Mahngebühr schlucken. So schlimm ist das auch nicht.
-
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.
Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?
Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?
Ich kenne einige Kollegen die während sie noch Anwärter waren Wohngeld erhalten haben, da die Anwärterbezüge nicht ausreichten, um die eigene Wohnung bezahlen zu können.
Auch diese Kollegen die unter Grundsicherungsniveau liegen sind von der Beihilfe abhängig und können eben keine 2.000€ zur Seite legen. Da wird jeden Monat jeder Cent aufgebraucht zum leben.
-
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?
Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?
Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.
Das ist nicht annäherend mein Lebenswerk.
Wichtig ist sich über seine finanzielle Situation Gedanken zu machen und diese im Griff zu haben. Der alleinverdienende verheiratete Beamte mit 2 Kindern ist nicht erst seit gestern Beamter oder im Berufsleben. Die 2 Kinder fielen auch nicht urplötzlich vom Himmel.
In den allermeisten Fällen steht am Anfang eine Berufsbildung oder ein Studium. Anschließend verdient der kinderlose und unverheiratete Beamte Geld, welches er allermeist nur für sich ausgeben muss. Später kommen Kinder dazu.
Wer nach der Ausbildung und 1-2 Jahren Tätigkeit als Beamter, bspw. im mD mit 18-20 Jahren oder nach dem Abitur 20-22 Jahren, kein nur geringfügiges Bar- oder Giralvermögen besitzt, hat seine Finanzen womöglich nicht im Griff.
Für pauschales Gemecker ist hier kein Platz.
So pauschal wie die Beihilfe ihre Bescheide erst nach 3 Monaten bearbeitet, so pauschal darf hier auch gemeckert werden. Unabhängig davon entscheidest du auch nicht, wofür hier in diesem Forum Platz ist und wofür nicht. Es geht hier in diesem Thread nicht darum, dass man seine Besoldung mit Luxusartikeln verprasst, sondern dass auf Beamten-Familien durchaus nicht selten auch mal Monate mit Auslagenspitzen von 5.000€ und mehr zukommen - ich hatte das selbst so erlebt. Und das setzt sich auch nicht immer aus EINER Rechnung zusammen bzw. kann dann über Finanzdienstleister liquidiert werden, sondern sind teilweise 20-30 Leistungen mit Kleinstbeträgen welche direkt abgerechnet werden.
Deine Implikationen und Lebensratschläge sind einfach unangenehm und höchst anmaßend - es grenzt an Fremdscham, vor allem deine Aufstellung deiner privaten Haushaltsführung lässt tief blicken und man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass hier jemand ohne Lebenserfahrung den Lebensberater spielt.
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.
Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?
Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?
Eine noch verrückte Idee wäre es, mal über den eigenen Tellerrand zu schauen und auch die Fakten hinsichtlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des Reallohnindex zu verfolgen bzw. darüber hinaus auch die Geburtenrate in Dtl. Dann würde man vielleicht auch feststellen, dass es rückblickend schleichend immer mehr zu einer Königsdisziplin verkommen ist, Kinder groß zu ziehen und vor allem zu finanzieren. Ganz sicher wird beim Familienwunsch niemand die wirtschaftliche Entwicklung seiner Heimat für die nächsten 25 Jahre mit einbeziehen. Eine noch viel verrückte Idee wäre es auch Statistiken zu sehen, die zeigen, dass kaum eine Mutter noch zuhause sitzt und das Alleinverdienermodell weitestgehend der Vergangenheit angehört. Meine Frau z.B. war nach der Geburt des 1. Kindes nach wenigen Wochen direkt wieder bei 40 Std. und hat alles unter einem Dach bekommen - das war eine absolute Spitzenleistung. Und dennoch konnten wir, wie so viele andere Familien, kaum Rücklagen bilden. Miete, Betreuung, Essen, Mobilität und Versicherungen fordern monatlich ihren Tribut. Abschließend wäre die verrückteste Idee vermutlich, mal die Entwicklung der Kosten für den Posten Gesundheit zu betrachten, auch hier in Abhängigkeit von Besoldungsentwicklung und RÜcklagenquote des durchschnittlichen Bürgers - vielleicht ist dann noch die gedankliche Transferleistung möglich, dies im Kontext des Beihilfe-Systems zu betrachten.
Das wäre doch verrückt, wenn man dann zu einem ganz anderen Blickwinkel dieses Themas kommt.
Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.
Ansonsten muss man halt auch mal eine Mahngebühr schlucken. So schlimm ist das auch nicht.
Klar, ich räume jedes Mal für 20€ Auslösegebühren mein Depot, damit ich an meine ganz "großen" Reserven ran komme. Und dann nehm ich zur Not natürlich noch die 10€ Mahngebühren mit, mach mich beim Arzt unbeliebt und darf evtl beim nächsten Mal direkt an der Rezeption zahlen. Den Schufa-Eintrag kann ich dann natürlich auch für viele Monate ignorieren...
Was die Möglichkeit der Finanzierung angeht, habe ich weiter oben und auch bereits zuvor etwas geschrieben - diese Möglichkeit besteht eben ganz oft nicht, vor allem bei Kleinstbeträgen, die sich dann eben trotzdem innerhalb von 3-4 Monaten auf einen mittleren 4-stelligen Betrag summieren.
Merkt ihr Leute eigtl. noch was ihr hier für weltfremdes Zeug schreibt?
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.
Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.
Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.
Wo hast du denn hier die Rechtssprechung ausgeführt? Kannst du bitte einen Link hier hinterlassen? Das würde mich sehr interessieren welche Urteile es dazu gibt - darauf zielte letztlich ja auch mein 1. BEitrag ab. Danke dir!
-
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.
Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.
Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.
Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?
Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.
-
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.
Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.
Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.
Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?
Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.
Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?
-
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.
Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.
Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.
Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?
Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.
Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?
Ich hatte das Glück, dass ich als Anwärter gesund war und keine Leistungen von der Beihilfe benötigt hatte. Allerdings waren meine Anwärterbezüge insgesamt so niedrig, dass ich ohne Wohngeld meine Wohnung nicht hätte halten können. Selbst mit Wohngeld lag ich noch unter Grundsicherungsniveau. Dies ist ja leider bei Anwärtern so möglich, da für diese keine Mindestalimentation gilt.
-
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.
Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.
Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.
Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?
Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.
Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?
Ich hatte das Glück, dass ich als Anwärter gesund war und keine Leistungen von der Beihilfe benötigt hatte. Allerdings waren meine Anwärterbezüge insgesamt so niedrig, dass ich ohne Wohngeld meine Wohnung nicht hätte halten können. Selbst mit Wohngeld lag ich noch unter Grundsicherungsniveau. Dies ist ja leider bei Anwärtern so möglich, da für diese keine Mindestalimentation gilt.
Also zwar eine andere Baustelle, aber je nach Auslegung könnte hier durchaus die gleiche Rechtsgrundlage greifen. Ich verstehe auch nicht, warum man Miete & Co hier anders bewerten sollte als Ausgaben für Gesundheit & Co, die genauso zum existenziellen Grundbedarf gehören. Man stelle sich nun vor, du hättest hier auch noch entsprechend exorbitante Auslagen bei der Beihilfe gehabt....vielleicht wäre dir die Wohnung gekündigt worden und du wärst in die Obdachlosigkeit gerutscht und hättest dann noch ironischerweise dein Amt verloren, weil die "wirtschaftlich geordneten Verhältnisse" nicht mehr gegeben wären.
Ich kann das alles nicht mehr.... ;D
-
Nachdem bis September die Beihilfe bis zu 6 Wochen dauerte, hat der letzte von Ende November nur 11 Tage benötigt.
Nach und nach werden die einzelnen Behörden auf die neuen Systeme beim BVA umgestellt.
-
Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.
Das ist eine gangbare Lösung.
Ich kenne einige Kollegen die während sie noch Anwärter waren Wohngeld erhalten haben, da die Anwärterbezüge nicht ausreichten, um die eigene Wohnung bezahlen zu können.
Auch diese Kollegen die unter Grundsicherungsniveau liegen sind von der Beihilfe abhängig und können eben keine 2.000€ zur Seite legen. Da wird jeden Monat jeder Cent aufgebraucht zum leben.
Freilich sind hohe Beihilferechnungen als Anwärter ein Problem. Meine Beihilfestelle behandelt hohe Rechnungen von Anwärtern beschleunigt. Die wissen auch, dass die Anwärterbezüge wenig Spielraum für Ansparungen lassen.
Der Diskussion zu den Anwärterbezügen wäre voranzustellen, dass diese nicht dem Alimentationsprinzip unterfallen. Das Problem, hohe Arztrechnung kann nicht bezahlt werden, bleibt Dasselbe. Allerdings sind, wie zuvor erwähnt, die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe deutlich anders, als bei einem BaP oder BaL.
So pauschal wie die Beihilfe ihre Bescheide erst nach 3 Monaten bearbeitet, so pauschal darf hier auch gemeckert werden. Unabhängig davon entscheidest du auch nicht, wofür hier in diesem Forum Platz ist und wofür nicht.
Ein Internet-Forum ist qua Definition ein "Versammlungsort" und nach den Texten auf der Webseite ein Angebot zum Austausch von Sachinformation, Erfahrungen und Meinungen. Pauschales Meckern unterfällt keinem der Punkte. Womöglich hatte ich jemand Anderen gemeint, als ich das pauschale Meckern ansprach. Schwamm drüber.
Deine Implikationen und Lebensratschläge sind einfach unangenehm und höchst anmaßend - es grenzt an Fremdscham, vor allem deine Aufstellung deiner privaten Haushaltsführung lässt tief blicken und man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass hier jemand ohne Lebenserfahrung den Lebensberater spielt.
Was genau wird durch mich impliziert? Ich vermute stark, du interpretierst in meine Aussagen etwas hinein. Ich meine allerdings genau das, was ich sage. Wenn ich sage, so mache ich das und komme gut klar, heißt das nicht, mein Weg ist der richtige Weg für jeden Anderen. Meine Aussage heißt erst recht nicht, und das könntest du denken, ich bin der Meinung Andere können nicht mit Geld umgehen oder sie sind zu doof dafür. Wenn ich Derartiges sagen wollen würde, würde ich es direkt sagen. Da bin ich gänzlich schmerzbefreit.^
Zum Thema Lebensberater kann ich nur erneut auf den Zweck des Forums verweisen. Ich bin mir nicht sicher, ob du den Zweck beim Schreiben deines Beitrags berücksichtigt hast.
Eine noch verrückte Idee wäre es, mal über den eigenen Tellerrand zu schauen und auch die Fakten hinsichtlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des Reallohnindex zu verfolgen bzw. darüber hinaus auch die Geburtenrate in Dtl. Dann würde man vielleicht auch feststellen, dass es rückblickend schleichend immer mehr zu einer Königsdisziplin verkommen ist, Kinder groß zu ziehen und vor allem zu finanzieren. Ganz sicher wird beim Familienwunsch niemand die wirtschaftliche Entwicklung seiner Heimat für die nächsten 25 Jahre mit einbeziehen. Eine noch viel verrückte Idee wäre es auch Statistiken zu sehen, die zeigen, dass kaum eine Mutter noch zuhause sitzt und das Alleinverdienermodell weitestgehend der Vergangenheit angehört. Meine Frau z.B. war nach der Geburt des 1. Kindes nach wenigen Wochen direkt wieder bei 40 Std. und hat alles unter einem Dach bekommen - das war eine absolute Spitzenleistung. Und dennoch konnten wir, wie so viele andere Familien, kaum Rücklagen bilden. Miete, Betreuung, Essen, Mobilität und Versicherungen fordern monatlich ihren Tribut. Abschließend wäre die verrückteste Idee vermutlich, mal die Entwicklung der Kosten für den Posten Gesundheit zu betrachten, auch hier in Abhängigkeit von Besoldungsentwicklung und RÜcklagenquote des durchschnittlichen Bürgers - vielleicht ist dann noch die gedankliche Transferleistung möglich, dies im Kontext des Beihilfe-Systems zu betrachten.
Das wäre doch verrückt, wenn man dann zu einem ganz anderen Blickwinkel dieses Themas kommt.
Der Teil ist mindestens unhöflich, eher sogar beleidigend. Aus meinen vorhergehenden Beiträgen ist ersichtlich, dass mir die Struktur und die Prinzipien des Besoldungsrechts und der Beihilfe bekannt sind (15%-Abstand, Alleinverdienermodell, Teilversicherung in PKV, Rest Beihilfe, ...). Zudem siehe Zweck des Forums.
-
Eine noch verrückte Idee wäre es, mal über den eigenen Tellerrand zu schauen und auch die Fakten hinsichtlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des Reallohnindex zu verfolgen bzw. darüber hinaus auch die Geburtenrate in Dtl. Dann würde man vielleicht auch feststellen, dass es rückblickend schleichend immer mehr zu einer Königsdisziplin verkommen ist, Kinder groß zu ziehen und vor allem zu finanzieren. Ganz sicher wird beim Familienwunsch niemand die wirtschaftliche Entwicklung seiner Heimat für die nächsten 25 Jahre mit einbeziehen. Eine noch viel verrückte Idee wäre es auch Statistiken zu sehen, die zeigen, dass kaum eine Mutter noch zuhause sitzt und das Alleinverdienermodell weitestgehend der Vergangenheit angehört. Meine Frau z.B. war nach der Geburt des 1. Kindes nach wenigen Wochen direkt wieder bei 40 Std. und hat alles unter einem Dach bekommen - das war eine absolute Spitzenleistung. Und dennoch konnten wir, wie so viele andere Familien, kaum Rücklagen bilden. Miete, Betreuung, Essen, Mobilität und Versicherungen fordern monatlich ihren Tribut. Abschließend wäre die verrückteste Idee vermutlich, mal die Entwicklung der Kosten für den Posten Gesundheit zu betrachten, auch hier in Abhängigkeit von Besoldungsentwicklung und RÜcklagenquote des durchschnittlichen Bürgers - vielleicht ist dann noch die gedankliche Transferleistung möglich, dies im Kontext des Beihilfe-Systems zu betrachten.
Das wäre doch verrückt, wenn man dann zu einem ganz anderen Blickwinkel dieses Themas kommt.
Der Teil ist mindestens unhöflich, eher sogar beleidigend. Aus meinen vorhergehenden Beiträgen ist ersichtlich, dass mir die Struktur und die Prinzipien des Besoldungsrechts und der Beihilfe bekannt sind (15%-Abstand, Alleinverdienermodell, Teilversicherung in PKV, Rest Beihilfe, ...). Zudem siehe Zweck des Forums.
Na dann spar dir doch so dumme Aussagen wie "sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei" und "auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten", dann musst du dir auch nichts durchlesen, was dich deinem Empfinden nach beleidigt.
Es geht hier um die exorbitanten langen Bearbeitungszeiten bei der Erstattung von mehreren tausend Euro und darum, dass man über einen längeren Zeitraum Unkosten gegenübersteht, die niemanden zuzumuten sind. Es geht weder darum wie man sein Leben zu leben hat noch wie man seinen Lebensstil zu finanzieren hat. Das eine Thema mit dem anderen zu vermischen: DAS ist eine Beleidung und Implikation, die nur von jemanden kommen, der seine Ideen aus der Vorurteils-Schublade zieht und das Thema als solches nicht verstehen will und/oder nicht den nötigen Horizont dafür hat. Da tragen dann selbst deine tollen Rechtstexte und -verweise zu keiner Kompensation mehr bei. In der Hoffnung diesen Horizont etwas erweitern zu können, habe ich mich auf diese Diskussion eingelassen, aber das hätte ich mir rückblickend auch sparen können.
Leute gibts hier......
-
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.
Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.
Von "Eine Rechnung nicht zu bezahlen" habe ich nie gesprochen. Vielmehr, und den gesunden Menschenverstand setze ich mal voraus, nimmt man mit dem Gläubiger Kontakt auf, überweist schonmal den Anteil der PKV und sagt, dass der Rest 2-4 Wochen nach dem eigentlichen Zahlungsziel kommt.
Kein Arzt wird einem dafür die Freundschaft kündigen.
Noch einfacher ist es mit Faktoring-Firmen, da ist nämlich der Arzt außen vor. Nach meiner anekdotischen Erfahrung haben die meisten Ärzte einen solchen Anbieter.
-
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.
Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.
Noch einfacher ist es mit Faktoring-Firmen, da ist nämlich der Arzt außen vor. Nach meiner anekdotischen Erfahrung haben die meisten Ärzte einen solchen Anbieter.
Nein haben sie eben nicht. Ich weiß aus eigener Erfahrung und breiten Spektrum an Leistungen welche wir als Familie beziehen, dass nur grob jeder 2. Arzt seine Leistungen über einen Finanzdienstleister abrechnet. Außerdem gibt es auch kostspielige Geschichten, bei dem Material- und Laborkosten direkt bzw. vorab bezahlt werden, da hat man nicht mal 2 Wochen Zahlungsziel. Als Arzt würde ich auch keine tausende Euro auslegen, wozu auch?! Ich habe das hier bestimmt schon 3 Mal geschrieben...
Da du scheinbar auf nur wenig eigene Erfahrungen zurückgreifen kannst (und es ansonsten besser wissen müsstest), muss man davon ausgehen, dass du kerngesund bist und einfach keine bis kaum Berührungspunkte mit all den Leistungen und Ärzten hattest - gut für dich.
-
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.
Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.
Noch einfacher ist es mit Faktoring-Firmen, da ist nämlich der Arzt außen vor. Nach meiner anekdotischen Erfahrung haben die meisten Ärzte einen solchen Anbieter.
Nein haben sie eben nicht. Ich weiß aus eigener Erfahrung und breiten Spektrum an Leistungen welche wir als Familie beziehen, dass nur grob jeder 2. Arzt seine Leistungen über einen Finanzdienstleister abrechnet. Außerdem gibt es auch kostspielige Geschichten, bei dem Material- und Laborkosten direkt bzw. vorab bezahlt werden, da hat man nicht mal 2 Wochen Zahlungsziel. Als Arzt würde ich auch keine tausende Euro auslegen, wozu auch?! Ich habe das hier bestimmt schon 3 Mal geschrieben...
Da du scheinbar auf nur wenig eigene Erfahrungen zurückgreifen kannst (und es ansonsten besser wissen müsstest), muss man davon ausgehen, dass du kerngesund bist und einfach keine bis kaum Berührungspunkte mit all den Leistungen und Ärzten hattest - gut für dich.
na dann passt das doch. 50 % der Ärzte kriegen ihr Geld direkt von der Factoring-Firma, zu den anderen 50% verweise ich auf den ersten Absatz aus meinem Post, den du nicht zitiert hast.
Grundsätzlich bin ich beim TE, der Dienstherr ist der Fürsorge verpflichtet, dazu gehört auch, dass die Beihilfe aus dem Quark kommt. Allerdings sehe ich das nicht so dramatisch, dass hier sogar von Sozialhilfeansprüchen fabuliert wird.
Und auch über die Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis zu spekulieren halte ich für verfehlt - dies liegt schließlich im Ermessen des Unternehmers. Man kann auch sagen - sein Problem. Allenfalls erlaube ich mir die Meinung, dass wenn ein Arzt schon das doppelte und dreifache für seine Leistung im Vergleich zum Kassenpatienten bekommt, dann kann er auch mal 2-4 Wochen länger auf die vollständige Begleichung der Rechnung warten.
Vermutungen über meine eigenen Erfahrungen und damit verbundene Belehrungen sind für eine sachliche Diskussion unpassend.
-
Na dann spar dir doch so dumme Aussagen wie "sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei" und "auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten", dann musst du dir auch nichts durchlesen, was dich deinem Empfinden nach beleidigt.
Oder du berücksichtigst schlicht die basics einer sachlichen Diskussion und behältst unhöfliche Aussagen für dich.
Es geht hier um die exorbitanten langen Bearbeitungszeiten bei der Erstattung von mehreren tausend Euro
Das Problem ist doch offensichtlich. Meckern führt zu keiner Lösung. Also entweder vorher überlegen und versuchen Probleme zu vermeiden oder Arschbacken zusammenkneifen und durch. So wie du argumentierst, würdest du wohl auch auf dein Recht auf körperliche Unversehrtheit bestehen, gleichzeitig aber ohne nachzudenken auf einer Autobahn spazieren gehen. Auf der Autobahn kannst du geren über den Verkehr meckern und die Autofahrer beschimpfen, das hilft nur nichts.
Was hast du mit deinen Beiträgen hier erreicht, außer deine charakterlichen Schwächen aufzuzeigen?
Mit ein bisschen Anstrengung wirst auch du das aufgezeigte Prinzip verstehen. Wer seine Ausgaben kennt und sich in seinem Ausgabeverhalten beherrschen kann, der plant Ausgaben ein und legt Geld zurück. Das kannste gut finden oder nicht. Wer sein Finanzen im Griff hat, kann mit hohen Beihilferechnungen (besser) umgehen. Und wer seine Finanzen bisher nicht im Griff hatte, kann sich gerne vom Verhalten Dritter inspirieren lassen und Dieses adaptieren. Oder er lässt es.
Den Zweck eines Forums hast du nach meinem deutlichen Hinweis ganz offensichtlich weiterhin nicht verinnerlicht oder ignorierst ihn bewusst. Das ist deine Entscheidung.
Ich werde mich hier keinesfalls öffentlich herabwürdigen lassen, in dem ich mir sagen lasse, ich habe keine Lebenserfahrung, mangelnden Horizont und eine mangelnde Fähigkeit zur gedanklichen Transferleistung. Weiterhin stellst du hier dein Empfinden bzw. deine Meinung, ich sei "anmaßend," meine Aussagen wären "unangenehm," ich habe "Vorurteile" und löse "Fremdscham" aus, als Tatsachen dar. Das ist falsch, unangebracht und dafür ist in diesem Forum kein Raum. Genau so wenig ist Raum für Spekulationen und die Darlegung, irgendetwas würde hier von mir angedeutet werden. Ich schrieb bereits, wenn ich etwas sagen will, sage ich dies und bin in der Hinsicht völlig schmerzbefreit.
Ich empfehle dir zudem dringend das Wort "impliziert im Duden nach zu lesen. Zum Nachlesen gibt es den Duden.
-
Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.
-
Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.
So sehe ich das auch. In Punkto Einfühlungsvermögen legen hier manche in diesem Forum eine glatte 6 an den Tag - teilweise unverschämt was hier von sich gegeben wird. Und sich dann über das Echo beschweren - das sind die richtigen...
-
Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.
Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.
Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.
-
Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.
Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.
Aber genau das ist doch die Situation, die beamtenjeff schildert. Die Krankheitskosten und die lange Erstattungszeit fressen die Rücklagen auf. Und das ist kein haltbarer Zustand - erst Recht keiner, in dem man jemanden den Tipp gibt, noch mehr zu sparen, dann wäre es ja lösbar. Das meine ich mit Einfühlungsvermögen. Wer alle Kinder und evtl den eigenen Partner im Beihilfeanspruch hat, kann je nachdem monatlich mit vierstelligen Kosten rechnen (von denen auf die Beihilfe 70-80% entfallen). Summiert sich sowas über 3 Monate, kommen wir schon ggf. in einen fünfstelligen Bereich. Wer hat sowas denn heutzutage in der von mir geschilderten Situation auf der hohen Kante?
Der Tipp mit dem Zahlungsaufschub ist schon eher einer. Aber auch da kann ich die Teilnehmer verstehen, die sich unangenehm fühlen, bei ihrem Zahnarzt der ohne Dienstleister abrechnet anzurufen und um Verlängerung des Zahlungsziels für eine 300€ Rechnung bittet. Ob der Arzt dann noch Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bezahlung seiner privatärztlichen Liquidation durch den Patienten hat, darf sich jeder selbst überlegen.
Versuchen könnte man es auch mit einem Antrag auf Gewährung eines Abschlages, mit der Begründung der hohen Summe der Gesamtkosten und der bislang nicht erfolgten Erstattung. Örtlichen Personalrat und Personalsachbearbeiter/in sichtbar in cc.
-
Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.
Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.
Aber genau das ist doch die Situation, die beamtenjeff schildert. Die Krankheitskosten und die lange Erstattungszeit fressen die Rücklagen auf. Und das ist kein haltbarer Zustand - erst Recht keiner, in dem man jemanden den Tipp gibt, noch mehr zu sparen, dann wäre es ja lösbar. Das meine ich mit Einfühlungsvermögen. Wer alle Kinder und evtl den eigenen Partner im Beihilfeanspruch hat, kann je nachdem monatlich mit vierstelligen Kosten rechnen (von denen auf die Beihilfe 70-80% entfallen). Summiert sich sowas über 3 Monate, kommen wir schon ggf. in einen fünfstelligen Bereich. Wer hat sowas denn heutzutage in der von mir geschilderten Situation auf der hohen Kante?
Der Tipp mit dem Zahlungsaufschub ist schon eher einer. Aber auch da kann ich die Teilnehmer verstehen, die sich unangenehm fühlen, bei ihrem Zahnarzt der ohne Dienstleister abrechnet anzurufen und um Verlängerung des Zahlungsziels für eine 300€ Rechnung bittet. Ob der Arzt dann noch Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bezahlung seiner privatärztlichen Liquidation durch den Patienten hat, darf sich jeder selbst überlegen.
Versuchen könnte man es auch mit einem Antrag auf Gewährung eines Abschlages, mit der Begründung der hohen Summe der Gesamtkosten und der bislang nicht erfolgten Erstattung. Örtlichen Personalrat und Personalsachbearbeiter/in sichtbar in cc.
4-5 stellige Kosten die dauerhaft auszulegen sind halte ich für ziemliche Extremfälle. Nach meinem Empfinden ist das - zumindest dauerhaft - allenfalls dreistellig. Das dürfte für die allermeisten machbar sein. Aus meiner Sicht sollten die Normalfälle, die auch 95% der Beihilfeberechtigten betreffen, die Grundlage der Diskussion sein.
Extremfälle verzerren eine solche Diskussion, wie man auch im Nachbarthread liest, wo sich alle auf den Alleinverdienenden Berufsanfänger mit Frau und 2 Kindern in Bestlage in München kaprizieren.
Wenn man dem Zahnarzt miteilt, dass ein Teil der Rechnung etwas später kommt, mag einem das unangenehm sein. Das ist dann aber tatsächlich etwas, was man mit sich selbst ausmachen muss. Und das Vertrauen des Arztes in die Bezahlung seiner Liquidation ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Da man den Zahnarzt auch nicht unbedingt regelmäßig wechselt wird er schon sehen, ob die Zahlungen zuverlässig kommen. Und wenn er dann nach einigen Jahren wegen einer verpäteten 300 € - Rechnung meckert, läuft ohnehin was falsch.
-
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.
Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).
Für Rechnungen in Vorkasse gehen zu müssen, nagt natürlich kurzfristig an den Rücklagen, diese werden aber mit der Erstattung wieder aufgefüllt. Es handelt sich also um einen Durchlaufposten.
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
-
Vor allem ist die Problematik des Durchlaufpostens ja bekannt.
Dann muss man halt mal einen Monat lang einen Nebenjob machen, um sich ein 500 Euro Beihilfepolster aufzubauen.
Katastrophale persönliche Finanzplanung ist das und nichts anderes.
-
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen.
...
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
Auch eine simple Lösung: Beihilfestellen sollten Einreichungen, die nur zweistellige Antragssummen beinhalten, kommentarlos zurückweisen oder mit Sperrfristen beantworten dürfen. Bei 500 Euro sagt niemand was, auch bei 200 Euro würde ich jeden verstehen können, der sich diese möglich schnell zurückholen will. Aber 30 Euro? Weils halt jeden Monat eingereicht wird? Bei den Dienstherren, die die Beihilfe ausgelagert haben, dürfte jede Bearbeitungspauschale schon höher sein. Der Dienstleister verdient was dran, es stapelt sich aber auch durch diese Kleinstfälle, und die Masse der Antragssteller wartet dann, weil jemand nicht mit 30 Euro bis zur nächsten Rechnung warten will (oder, was bei uns mal auffiel, weil einer mit der Funktion, mehrere Rechnungen per App gesammelt einzureichen, schon überfordert war).
Auch das ist gewisse Lebenstüchtigkeit. Sammeln, bis es mal lohnt, würde viele Beihilfestellen auch gehörig entlasten.
-
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen.
...
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
Auch eine simple Lösung: Beihilfestellen sollten Einreichungen, die nur zweistellige Antragssummen beinhalten, kommentarlos zurückweisen oder mit Sperrfristen beantworten dürfen. Bei 500 Euro sagt niemand was, auch bei 200 Euro würde ich jeden verstehen können, der sich diese möglich schnell zurückholen will. Aber 30 Euro? Weils halt jeden Monat eingereicht wird? Bei den Dienstherren, die die Beihilfe ausgelagert haben, dürfte jede Bearbeitungspauschale schon höher sein. Der Dienstleister verdient was dran, es stapelt sich aber auch durch diese Kleinstfälle, und die Masse der Antragssteller wartet dann, weil jemand nicht mit 30 Euro bis zur nächsten Rechnung warten will (oder, was bei uns mal auffiel, weil einer mit der Funktion, mehrere Rechnungen per App gesammelt einzureichen, schon überfordert war).
Auch das ist gewisse Lebenstüchtigkeit. Sammeln, bis es mal lohnt, würde viele Beihilfestellen auch gehörig entlasten.
Beim Bund gab es Beihilfestellen, die eine Untergrenze von 200 € Rechnungssumme hatten. Bzw. 1x im Jahr, falls nichts weiter anfällt. Mit der Einreichung per App ist das aber entfallen, da es in der Abrechnungssoftware auch keinen großen Unterschied macht.
Die Bezahlung der Dienstleister, wenn sie Behörden sind, erfolgt nicht fallbasiert sondern durch die Übertragung von Stellen entsprechend des zu erwartenden Antragsaufkommens.
-
Ich kenne es von der PPA, dem AFAIK größten Beihilfedienstleister rheinland-pfälzischer Kommunen, auf Basis von Fallpreisen. Da hat man im letzten Sommer, als sich dort wiedermal Berge auftürmten, so geäußert: https://www.ppa-duew.de/fileadmin/Website/www.ppa-duew.de/Beihilfe/Extranet_Infos/2024_08_Newsletter_Nr_7_2024_Hinweise_zur_Antragsstellung.pdf
-
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.
Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).
Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.
Hinzu kommt, deshalb habe ich so viel Verständnis für den Teilnehmer: ich lege auch noch Reisekosten für Dienstreisen aus, die auch schnell vierstellig sein können. Und dort reden wir auch von Bearbeitungszeiten von 8-12 Wochen. Die Bezügestelle schafft es auch regelmäßig Softwareumstellungen zu fahren, wenn Erfahrungsstufen, Gratifikationen oder sonstige Zulagen eigentlich anstehen.
Wenn ich das dazu addiere, was man gängigerweise für sonstige Probleme zurücklegen sollte (Auto, Waschmaschine defekt, Dach undicht, whatever) frage ich mich, wo das her kommen soll. Aber ist ja "nur Geld". So scheint man das an den entsprechenden Stellen mit den langen Bearbeitungszeiten zu sehen.
Dass es einzelne vor akute Probleme stellt, weil es ja noch mehr Dinge im Leben gibt, die unvorhergesehen Geld kosten, als die Gesundheitskosten, sollte man nicht ignorieren. Vllt liegt es auch daran, dass ich so arbeite, dass wenn mein Handeln für den extremen Einzelfall gut funktioniert, es für alle anderen Fälle erst Recht passt.
-
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.
Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).
Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.
Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?
-
"schreibenden Personen".. 🤣
Mein Vorschlag wäre: Sozialleistungsempfänger erhalten die gleichen Leistungen, wie Selbstständige, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Duck und weg..
-
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.
Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).
Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.
Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?
Habe ich irgendwo geschrieben, dass man monatlich dort hin geht? Ich habe lediglich den Betrag für fünf Personen auf den Monat heruntergebrochen. Und beim Zahnarzt ist auch in der GKV die halbjährliche Kontrolle empfohlen, also zwei Mal im Jahr ist nicht unüblich. Und ja, Kinder müssen nicht monatlich zum Kinderarzt, gerade im Winter ist man dennoch quasi monatlich dort. Und gerade sehr kleine Kinder müssen halbjährlich zu den Us. Manche von denen kosten bis zu 800€. Es ist ja auch Wurst und nicht Thema dieses Threads. Es geht einfach darum, dass es ein unhaltbarer Zustand ist, auf hohe Summen bei der Beihilfe ewig zu warten. Ein Dienstherr der das zulässt, kommt in meinen Augen seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Auch nicht gegenüber dem Personal in der Beihilfestelle, weil ich denen Mal unterstelle, die Festsetzung der Beihilfe nicht aus Faulheit zu verschleppen. Es fehlt sicher Personal.
-
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.
Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).
Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.
Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?
Habe ich irgendwo geschrieben, dass man monatlich dort hin geht? Ich habe lediglich den Betrag für fünf Personen auf den Monat heruntergebrochen. Und beim Zahnarzt ist auch in der GKV die halbjährliche Kontrolle empfohlen, also zwei Mal im Jahr ist nicht unüblich. Und ja, Kinder müssen nicht monatlich zum Kinderarzt, gerade im Winter ist man dennoch quasi monatlich dort. Und gerade sehr kleine Kinder müssen halbjährlich zu den Us. Manche von denen kosten bis zu 800€. Es ist ja auch Wurst und nicht Thema dieses Threads. Es geht einfach darum, dass es ein unhaltbarer Zustand ist, auf hohe Summen bei der Beihilfe ewig zu warten. Ein Dienstherr der das zulässt, kommt in meinen Augen seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Auch nicht gegenüber dem Personal in der Beihilfestelle, weil ich denen Mal unterstelle, die Festsetzung der Beihilfe nicht aus Faulheit zu verschleppen. Es fehlt sicher Personal.
U-Untersuchungen jenseits des 1. Lebensjahres finden nur noch alle 1-3 Jahre statt. Keine U-Untersuchung kostet 800€. Die teuerste die wir hier bei drei Kindern je hatten war um die 300€ inkl. Ultraschall. Kinder, die älter sind als 3 Jahre werden auch im Winter nicht mehr ständig krank. Meine beiden Grundschulkinder waren seit 2 Jahren nicht mehr beim Kinderarzt. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung kostet inkl. Fluoridierung 35€. Vorsorge beim Augenarzt trotz Strabismus 60€. Diese Kosten fallen wirklich nicht ins Gewicht und machen erst recht auf den Monat gerechnet keinen dreistelligen Betrag aus.
Hier werden einfach irgendwelche Fantasiezahlen in den Ring geworfen um Dramatik zu erzeugen. Es wurde jetzt schon von x Usern geschrieben, dass sie anfallenden Rechnungssummen auch bei mehreren Familienmitgliedern im Regelfall überschaubar sind und was man tun muss, um nicht "auf hohe Summen bei der Beihilfe (wenn sie dann doch mal anfallen) ewig zu warten". Trotzdem wird weiter Panik geschoben...
-
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
Ich versuche hier auf gar nichts zu pochen. Ich habe lediglich meine empirische Erfahrung und die konkrete Situation, mit der ich bis vor kurzem noch konfrontiert war, geschildert. Entgegen deiner Behauptung bin ich sogar auf fast alle der Hinweise/Tipps eingegangen und das, obwohl manche am Thema vorbei gehen und hier komplette Lebensläufe bzw. Haushaltsplanungen dargestellt werden.
Und nur weil ich hier möglicherweise ein extrem Beispiel bin was die Summe an Auslagen angeht, schmälert es das grundlegende Problem deshalb nicht, im Gegenteil. Die Argumentation des BVerfG bzgl. der Amtsangemessenen Besoldung bezieht sich schließlich auch in der Ausgangslage auf einen kleinen Beamtenkreis, der plakativ gesprochen aufgrund der Einnahmen/Ausgaben-Gegenüberstellung einfach mal ganz besonders am Arsch ist und deutlich schlechter abschneidet als ein Bürgergeldempfänger - hier ist das Grundlegende Problem die zu niedrige Grundbesoldung. Im Falle der Beihilfe-Systematik und des damit verbundenem Auslagen-Prinzip sehe ich das Grundproblem ähnlich, nämlich, dass überhaupt höhere Summen ausgelegt werden müssen - das Prinzip ist diskriminierend und herabwürdigend, insbesondere z.B. auch für Anwärter/innen.
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann und einen Thread weiter setzt man sich dann vielleicht noch für eine höhere Grundbesoldung ein, obwohl man nur indirekt betroffen ist. Das dann einige hier auch noch persönlich werden und sich dann wiederum über ein entsprechendes Echo meinerseits echauffieren setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Hier werden einfach irgendwelche Fantasiezahlen in den Ring geworfen um Dramatik zu erzeugen. Es wurde jetzt schon von x Usern geschrieben, dass sie anfallenden Rechnungssummen auch bei mehreren Familienmitgliedern im Regelfall überschaubar sind und was man tun muss, um nicht "auf hohe Summen bei der Beihilfe (wenn sie dann doch mal anfallen) ewig zu warten". Trotzdem wird weiter Panik geschoben...
Was soll das heißen? Dass ich mir die Rechnungen ausgedacht habe? Das wird ja immer lustiger hier...
Alle Menschen wollen natürlich grundsätzlich immer "Panik" verbreiten, wenn sie Themen kritisch ansprechen - kennt man ja aus unseren unabhängigen Medien, diese "Argumentation".
-
U-Untersuchungen jenseits des 1. Lebensjahres finden nur noch alle 1-3 Jahre statt. Keine U-Untersuchung kostet 800€. Die teuerste die wir hier bei drei Kindern je hatten war um die 300€ inkl. Ultraschall. Kinder, die älter sind als 3 Jahre werden auch im Winter nicht mehr ständig krank. Meine beiden Grundschulkinder waren seit 2 Jahren nicht mehr beim Kinderarzt. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung kostet inkl. Fluoridierung 35€. Vorsorge beim Augenarzt trotz Strabismus 60€. Diese Kosten fallen wirklich nicht ins Gewicht und machen erst recht auf den Monat gerechnet keinen dreistelligen Betrag aus.
Hier werden einfach irgendwelche Fantasiezahlen in den Ring geworfen um Dramatik zu erzeugen. Es wurde jetzt schon von x Usern geschrieben, dass sie anfallenden Rechnungssummen auch bei mehreren Familienmitgliedern im Regelfall überschaubar sind und was man tun muss, um nicht "auf hohe Summen bei der Beihilfe (wenn sie dann doch mal anfallen) ewig zu warten". Trotzdem wird weiter Panik geschoben...
Ah okay. Das heißt, weil es bei Ihnen mit den Grundschulkindern alles so passt, darf sich die Beihilfestelle bei den Eltern von KLEINSTkindern, die höhere Kosten verursachen gerne Zeit lassen. Nach mir die Sintflut.
Nur Mal angenommen ihre Kinder wären 7 und 10 Jahre alt. Alleine in derem Lebenszeit haben sich in unserer Region die Mieten und Kaufpreise für Immobilien um fast 50% erhöht. Die Inflationslücke gegenüber dem letzten Tarifabschluss liegt bei über 10%. Bei den Beamten ist der Ausgangspunkt der Besoldung vermutlich ohnehin je nach Besoldungsgruppe 20-40% zu gering bemessen. Oder plakativ: selbst das BMI erkennt an, dass selbst in A12 noch Bürgergeldempfänger ähnlich alimentiert werden. Wird von denen erwartet, selbst dreistellige Kosten vorauszulegen? Natürlich nicht, weil jeder davon ausgeht, dass das gar nicht möglich wäre. Warum also wird das von manchen Beamten erwartet? Warum sollte man vor dem Hintergrund die Bearbeitungszeiten, die nahe an dir Berechtigung für eine Untätigkeitsrüge heranreichen, akzeptieren. In vielen Behörden wird das ganze mit der anstehenden vorläufigen Haushaltsführung noch einmal verschärft. Alle Beamtinnen und Beamten, die beispielsweise einen europäischen Arbeitskreis leiten, dürfen ihre Reisen zu Präsenzbesprechungen erst einmal selbst auslegen und vermutlich mindestens ein Dreivierteljahr auf eine Rückerstattung warten.
Aber das ist ja alles Panikmache weniger Einzelfälle. Wenn jeder an sich denkt, ist auch an jeden gedacht. Wenn's kein Brot gibt, sollen sie halt Kuchen essen. Wenn sie kein Geld haben, sollen sie halt Haushaltsbuch führen.
-
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)
Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.
Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.
Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.
-
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)
Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.
Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.
Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.
Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war. Im Besten Fall ist man für andere Zahlungsposten wie Essen & Miete nicht zahlungsfähig. Die Betroffenheit mag hier ganz unterschiedlich sein, teils ist das sogar abhängig welche Stelle das Ganze bearbeitet, das ändern aber dann nichts an der Existenzbedrohung von einigen wenigen. Wenn wir neuerdings nach dem Mehrheitsprinzip gehen, dann können wir auch alle anderen Forderungen sein lassen wie z.B. die Amtsangemessene Alimentation, die ist ja schließlich für 90% angemessen.
Um Mal beim Thema Auslagen und Zahlungsverzug zu bleiben:
"Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage der Schufa hat ergeben, dass die Rücklagen in den Privathaushalten mehr und mehr zurückgehen. Insbesondere in der Mittelschicht wird die Stimmung schlechter und auch die Angst vor Arbeitslosigkeit steigt.
In vielen deutschen Haushalten bleibt die wirtschaftliche Lage in der aktuellen Situation angespannt, wie die neue repräsentative Verbraucher-Umfrage der Schufa zeigt, die im Oktober 2023 durchgeführt wurde. Bei vielen seien demnach die Rücklagen aufgebraucht und der Anteil der Menschen, die nach eigenen Angaben Schwierigkeiten haben, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sei angestiegen.
Immer weniger Menschen verfügen über Rücklagen
Etwas mehr als die Hälfte (55%) der Deutschen gibt an, seit Jahresbeginn 2023 über weniger Einkommen zu verfügen und jeder Zweite (52%) hat in den letzten sechs Monaten auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Doch in immer mehr Haushalten, nämlich 20%, sind die Rücklagen aufgebraucht. Bei der im Februar 2023 durchgeführten Umfrage waren es noch 14%, so die Schufa in der Mitteilung zur Umfrage.
Genügend Rücklagen hat nur jeder fünfte Haushalt (21%). Knapp jeder dritte (31%) verfügt zwar noch über Rücklagen, fürchtet aber, dass diese in naher Zukunft nicht ausreichen werden. Besonders schwierig gestaltet sich, so die Schufa, die Situation in den unteren Einkommensgruppen (unter 2.000 Euro). Denn dort geben nur 11% der Befragten an, über genügend Rücklagen zu verfügen. 37% haben keinerlei finanzielle Reserven und 23% haben diese bereits aufgebraucht.
Dabei fällt es vor allem Haushalten mit einem Einkommen von weniger als 2.000 Euro immer schwerer, Geld auf die Seite zu legen. Waren es in dieser Gruppe im Februar 2023 noch 26%, die keine Möglichkeit hatten, etwas zu sparen, sind es nun 33%."
Quellen:
https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sparen-viele-deutsche-koennen-keine-ruecklagen-bilden/29816130.html
https://www.asscompact.de/nachrichten/immer-mehr-haushalte-haben-keine-r%C3%BCcklagen-mehr#:~:text=Immer%20weniger%20Menschen%20verf%C3%BCgen%20%C3%BCber,Monaten%20auf%20Ersparnisse%20zur%C3%BCckgreifen%20m%C3%BCssen.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/706376/abgehaengt-in-europa-viele-menschen-in-deutschland-haben-keine-ersparnisse
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/studie-ing-ruecklagen-101.pdf ("In einer repräsentativen ING-Umfrage vom November 2022 zeigt sich nun, dass mittlerweile wieder rund 30 Prozent der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher angeben, dass ihr Haushalt über keinerlei Ersparnisse verfügt.")
Das zeichnet doch wohl einen sehr deutlichen Trend ab, hier sind die großen Nachzahlungen für Strom und Wärme meist noch gar nicht in der Berichterstattung inbegriffen. Ein Bericht Ende 2024 wäre sicherlich auch noch mal interessant. Wir Beamte sind auch nur ein Teil dieses repräsentativen Querschnitts, daher kann man für unsere "Berufsgruppe" mit Sicherheit selbige Quoten und Probleme annehmen - mit dem Unterschied, dass wir einen mittleren 4-Stelligen Betrag auf der hohen Kante haben MÜSSEN um Ärzte in jedem Szenario fristgerecht bezahlen zu können.
Umso bemerkenswerter sind dann hier, wie bereits gesagt, manche "Tipps", bei denen dann die persönliche Haushaltsbuchführung ausgepackt wird - ich muss immernoch lachen.
GeBeamter bringt es auf den Punkt "Nach mir die Sinnflut", ist immer noch in Dtl ein anerkanntes Motto wie es aussieht.
-
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)
Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.
Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.
Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.
Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.
Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.
-
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)
Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.
Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.
Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.
Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war. Im Besten Fall ist man für andere Zahlungsposten wie Essen & Miete nicht zahlungsfähig. Die Betroffenheit mag hier ganz unterschiedlich sein, teils ist das sogar abhängig welche Stelle das Ganze bearbeitet, das ändern aber dann nichts an der Existenzbedrohung von einigen wenigen. Wenn wir neuerdings nach dem Mehrheitsprinzip gehen, dann können wir auch alle anderen Forderungen sein lassen wie z.B. die Amtsangemessene Alimentation, die ist ja schließlich für 90% angemessen.
Also um hier in Schwierigkeiten zu geraten muss man im mD bzw. Anwärter sein und mindestens 3 Kinder haben. Das kann ich nachvollziehen.
Und den Lösungsvorschlag von Amy, rechtzeitig einen Abschlag zu beantragen, auch.
-
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)
Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.
Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.
Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.
Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.
Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.
Und ich weiß gar nicht wie oft ich wiederum das geschrieben habe: man kann nicht für alle Leistungen einen Abschlag beantragen, darin sind nur sehr spezifische Leistungen eingeklammert, siehe BVA-Webseite:
"Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei
stationärer Krankenhausbehandlung
stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
Dialysebehandlung
einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."
Wenn sich hier also andere Leistungen summieren, bringt mir dieser Antrag genau 0. Und ja, es gibt mehr als genug Leistungen, die in den 4-stelligen Bereich gehen, sei es Psychotherapie, Physiotherapie oder auch anderes. Ich hatte diese Situationen bereits mehrmals und öfters. Einfach mal richtig mitlesen hier und/oder über den Tellerrand gucken. 1. Seite, 1. Beitrag. Darüber hinaus dürfte laut Statistik mindestens jeder 6. Beamte gar keine Rücklagen haben. Besten Dank für deine "Tipps" bis hier hin. (ist natürlich alles wieder Panikmache und nicht ernst gemeint.)
Ich fasse also mal zwischendurch zusammen:
* Statistiken und Berichte zu Rücklagenbildung und zum Thema Sparen erreichen in den letzten Jahren einen neuen Tiefpunkt
* Gesundheitsausgeben werden stetig und exponentiell immer teurer
* der Reallohnindex stagniert mehr oder weniger seit Jahrzehnten
* der Personalmangel und die Bearbeitungszeiten der Beihilfe erreichen neue negative Maßstäbe
* Das Beihilfe-System und darin verankerte Auslagenprinzip wird aufgrund dieser Rahmenbedingungen zunehmends mehr reformierbedürftig und ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
* es gibt hier Nutzer, die wollen das alles nicht sehen und flüchten sich in Haushaltsbücher und Tipps, die das Thema nicht mal ansatzweise entkräften.
-
Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)
Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.
Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.
Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.
Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.
Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.
Und ich weiß gar nicht wie oft ich wiederum das geschrieben habe: man kann nicht für alle Leistungen einen Abschlag beantragen, darin sind nur sehr spezifische Leistungen eingeklammert, siehe BVA-Webseite:
"Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei
stationärer Krankenhausbehandlung
stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
Dialysebehandlung
einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."
Wenn sich hier also andere Leistungen summieren, bringt mir dieser Antrag genau 0. Und ja, es gibt mehr als genug Leistungen, die in den 4-stelligen Bereich gehen, sei es Psychotherapie, Physiotherapie oder auch anderes. Ich hatte diese Situationen bereits mehrmals und öfters. Einfach mal richtig mitlesen hier und/oder über den Tellerrand gucken. 1. Seite, 1. Beitrag. Darüber hinaus dürfte laut Statistik mindestens jeder 6. Beamte gar keine Rücklagen haben. Besten Dank für deine "Tipps" bis hier hin. (ist natürlich alles wieder Panikmache und nicht ernst gemeint.)
Ich fasse also mal zwischendurch zusammen:
* Statistiken und Berichte zu Rücklagenbildung und zum Thema Sparen erreichen in den letzten Jahren einen neuen Tiefpunkt
* Gesundheitsausgeben werden stetig und exponentiell immer teurer
* der Reallohnindex stagniert mehr oder weniger seit Jahrzehnten
* der Personalmangel und die Bearbeitungszeiten der Beihilfe erreichen neue negative Maßstäbe
* Das Beihilfe-System und darin verankerte Auslagenprinzip wird aufgrund dieser Rahmenbedingungen zunehmends mehr reformierbedürftig und ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
* es gibt hier Nutzer, die wollen das alles nicht sehen und flüchten sich in Haushaltsbücher und Tipps, die das Thema nicht mal ansatzweise entkräften.
Mit Verweis auf die bestehende Härte bewilligt das BVA auch über die o.g. Fälle hinaus Abschläge nach § 51 Absatz 9 BBhV. Einfach mal nachfragen bzw. am besten mit Beihilfeantragstellung direkt geltend machen.
Therapieleistungen sollte der findige Beihilfeberechtigte natürlich nicht im Block, sondern alle 2-3 Sitzungen abrechnen lassen und dann direkt einreichen, dann ist der Vorkassebetrag auch niedrig. Dafür braucht es nur ein kurzes Gespräch mit der Praxis.
Es finden sich für alles Lösungen, die hier von allen anderen Betroffenen auch abgewandt werden. Es ist also nicht so schwierig sich trotz langer Beihilfebearbeitungszeiten (und da sitzen wir ja alle in einem Boot) nicht zu ruinieren, es braucht nur etwas Management und offene Augen.
-
Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.
Der dann völlig konsequent und in sich logisch abgelehnt wird!
Beihilfeberechtigten Personen können insbesondere zum Schutz vor außergewöhnlichen finanziellen Belastungen auf Antrag Abschlagszahlungen gewährt werden. Dabei ist es ausreichend, wenn durch Unterlagen, z. B. Kostenvoranschläge der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers dokumentiert wird, dass eine hohe Belastung vor der Beihilfebeantragung entsteht.
Die gewährten Abschläge werden mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen verrechnet. Hierzu ist nach Erhalt der Rechnung ein Beihilfeantrag zu stellen.
Zitat: „hohe Belastung vor der Beihilfebeantragung“ und „nach Erhalt der Rechnung“
Die Gewährung eines Abschlages setzt also voraus, dass der Beamte die Kosten hat bevor er eine Rechnung erhält die er zur Erstattung einreichen kann. Ich musste bei einer OP im Privatkrankenhaus eine Anzahlung leisten, mit dieser schriftlichen Aufforderung als Nachweis wurde mir ein Abschlag gewährt und dann im Nachgang mit der Beihilfe für die eigentliche Krankenhausrechnung verrechnet.
Einen Abschlag auf schon vorliegende Rechnungen gibt es in keinem Fall, das wäre ja völlig unlogisch. In der Zeit, in der der Abschlag bearbeitet wird, könnte das BVA ja sonst direkt den eigentlichen Beihilfeantrag abrechnen. Wenn der dann an der Reihe ist, müsste der Abschlag verrechnet werden und die hätten die doppelte Arbeit für einen Antrag. Was das für die Bearbeitungszeiten bedeutet sollte wohl jedem klar sein.
Auf meinen letzten Antrag warte ich jetzt auch 30 Arbeitstage, dementsprechend muss ich als Beamter eben Reserven bilden. So schlecht werden wir ja nun auch nicht besoldet, zumal ich Landesbeamte kenne die über einen Monat Wartezeit mehr als nur glücklich wären.
Zur Ehrenrettung des BVA muss man aber auch sagen, dass es normalerweise schneller geht. Die kämpfen aktuell wohl mit dem Rollout einer neuen Software, das zieht sich wohl noch 1-2 Jahre bis alles abgeschlossen und umgestellt ist.
-
Ich habe heute vom BVA eine Antwort auf meine Mail bekommen.
Guten Tag,
wir bitten um Ihr Verständnis für die derzeit verzögerte Bearbeitung aller Beihilfeanträge. Individuelle Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden.
Bitte beachten Sie, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge gibt.
Ich versichere Ihnen, dass in der Beihilfestelle mit Hochdruck daran gearbeitet wird, über die hier eingehenden Beihilfeanträge der Reihe nach, mit der gebotenen Gründlichkeit, so schnell wie möglich zu entscheiden. Leider ist es systemseitig nicht möglich, einzelne Anträge vorzuziehen. Anträge mit Aufwendungen über 2.500 EUR werden vorrangig bearbeitet.
Sie können uns im eigenen Interesse unterstützen, indem Sie bitte auf Sachstandsanfragen über die Hotline oder das E-Mail-Postfach verzichten.
Im Bedarfsfall wird empfohlen, beim Rechnungsaussteller um eine Verlängerung der Zahlungsfrist zu bitten, um etwaige Mahngebühren zu vermeiden. Die Festsetzungsstelle selbst steht in keiner rechtlichen Beziehung zu Ihren Gläubigern, daher kann und darf sie Mahnkosten für nicht oder verspätet beglichene Rechnungen nicht übernehmen.
Ihre Beihilfestelle
-
Mich würde generell interessieren, wie man bei "bockigen" Behörden weiterkommt?
Oftmals hat man mittlerweile das Gefühl selber zur Sparmaßnahme degradiert zu werden, obwohl gesetzlicher Anspruch auf Leistungen bzw. reine Zustimmung besteht, die einfach nur nicht in angemessener Zeit gewährt werden.
Nett sein, jeden Tag Dampf machen oder mit Untätigkeitsklagen drohen? Wobei man bei letzterem oftmals bereits 3-6 Monate warten muss, was bei der Beihilfe ja eher seltener der Fall ist.
Bei einem meiner Vorhaben half nur kurzfristig das Bundesland zu wechseln, da kommt seit über einem Jahr keine Antwort und davor nur reine Schikane. Im anderem Bundesland ging es innerhalb von 3 Wochen, war mir fast zu schnell....
-
Eigentlich ein schöner Thread zum verlinken , wenn mal wieder jemand fragt, ob er die Kinder Privat oder in der GKV versichern soll…
-
Guten Tag.
Auch ich habe Probleme mit meiner Beihilfestelle.
Ich bin alleinerziehend mit krankem Kind.
Seit einem Jahr wurden Anträge erst nach vier Wochen bearbeitet.
Das ging ja noch.
Mittlerweile sind es über 7 Wochen.
Der Durchschnitt von monatlichen Arztrechnungen liegt bei mir bei 500-600€.
Mittlerweile war ich schon so weit, das ich am liebsten meinen Beamtenstatus ablegen würde , weil es finanziell für mich nicht mehr tragbar ist immer mit solch Summen in Vorkasse zu gehen.
Bis Anfang des Jahres waren es monatlich mindestens 11.000€, so viel kostete das Medikament was mein Kind nehmen musste . Jeden Monat musste ich hinterher telefonieren und um Erstattung bitten.
Offensichtlich wird das Problem des BVA also schlimmer statt besser.
Für mich ist es aktuell sehr belastend , sich zusätzlich zum ohnehin schwierigen Alltag mit schwerer Erkrankung noch ständig Gedanken zu machen, wie man die Arztrechnungen bezahlen soll.
Es sind immerhin keine selbstverschuldeten Rechnungen.
Emails habe ich zugenüge geschrieben. Diese blieben natürlich unbeantwortet.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, das Problem zu beheben?!
Immerhin besteht eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten.
Zumindest bin ich etwas beruhigt, da es scheinbar ein bundesweites Problem ist.
Hilft natürlich auch nicht weiter …
-
Die Ärzte/Verrechnungsstellen sind teilweise sehr kulant bei längeren Zahlungsfristen.
Eventuell der bessere Weg als sich mit der Beihilfestelle rumzuärgern.
-
Die Ärzte/Verrechnungsstellen sind teilweise sehr kulant bei längeren Zahlungsfristen.
Eventuell der bessere Weg als sich mit der Beihilfestelle rumzuärgern.
Wird nur mit Medikamenten schwierig - Apotheken wollen das Geld immer sofort. Von daher müsste es doch eine Lösung mit der Beihilfe geben, zumindest ein (regelmäßiger) Vorschuss oder in der Art
-
hier kam grade ein Rundschreiben betr. Beihilfe:
heute möchte ich mich als Leiterin des Kundenmanagements des Bundesverwaltungsamtes
(BVA) noch einmal an Sie wenden, um Sie über die Neuerungen im Abrechnungsverfahren der
Beihilfe zu informieren.
Das BVA strebt an, die Antragsbearbeitung künftig vollständig digital, unter dem Einsatz
moderner Prüfsoftware und weitestgehend automatisiert durchzuführen. Dazu muss das
Altverfahren bis Sommer 2025 abgelöst und auf ein neues und zukunftsfähiges System
umgestellt werden. Dieses ermöglicht Abrechnungen deutlich einfacher und schneller zu
bearbeiten.
Bereits im vergangenen Jahr haben wir erste Kundenbehörden erfolgreich in das neue System
migriert. Seit März setzen wir dies mit einem größeren Kundenkreis fort. Hierzu zählt auch Ihre
Behörde. Die Umstellung erfordert Anpassungen in Prozessen, sowie vorübergehende
Schulungs- und Einarbeitungsaufwände, die für die nachhaltige Optimierung der Abläufe
notwendig sind. In einigen Fällen kommt es dennoch in der Umstellungsphase zu
Einschränkungen, die wir mit verschiedenen Maßnahmen abfedern. Entsprechende Hinweise
haben wir sowohl in der Beihilfe-App als auch auf unserer Internetseite bereitgestellt.
In den vergangenen Tagen sind zusätzlich unerwartete Rückstände bei unserem Dienstleister
aufgetreten, der für die Digitalisierung sämtlicher Posteingänge verantwortlich ist. Das BVA hat
dies bereits auf höchster Ebene eskaliert und wirkt auf die schnellstmögliche Rückkehr zu den
vertraglich mit dem Dienstleister vereinbarten Bearbeitungszeiten hin. Um die Auswirkungen für
Sie so gering wie möglich zu halten, wurden auch hier bereits Maßnahmen ergriffen. Dazu
zählen der Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen sowie eine Reduzierung der
Servicezeiten zugunsten der schnelleren Antragsbearbeitung. Zudem stellen wir sicher, dass
Beihilfeanträge ab 2.500 Euro vorrangig digitalisiert werden und damit schneller zur Abrechnung
gelangen.
Antragsformulare für Abschlagszahlungen sowie für eine wiederkehrende Zahlung bei
chronischer Erkrankung sind auf unserer Website abrufbar.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-
Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html
Wir sind uns der aktuellen Situation und der Verantwortung für die Sicherstellung der
schnellstmöglichen Beihilfebearbeitung bewusst und erwarten, dass die Vorzüge der
automatisierten Bearbeitung im neuen System durch die ergriffenen Maßnahmen zeitnah
wieder greifen und sich die Bearbeitungszeiten für Sie entsprechend deutlich verkürzen.
In vier Wochen werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieses Schreiben auch direkt an die
Beihilfeberechtigten in Ihrem Haus über das Intranet oder in anderer geeigneter Weise zur
Verfügung stellen.
eigentlich wollten sie ja schon mit der Umstellung fertig sein, dachte ich... ich warte auch jetzt schon 8 Wochen auf mehrere Bescheide..
-
Antragsformulare für Abschlagszahlungen sowie für eine wiederkehrende Zahlung bei
chronischer Erkrankung sind auf unserer Website abrufbar.
Na geht doch!
-
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.
-
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.
Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???
-
Die Ärzte/Verrechnungsstellen sind teilweise sehr kulant bei längeren Zahlungsfristen.
Eventuell der bessere Weg als sich mit der Beihilfestelle rumzuärgern.
Wird nur mit Medikamenten schwierig - Apotheken wollen das Geld immer sofort. Von daher müsste es doch eine Lösung mit der Beihilfe geben, zumindest ein (regelmäßiger) Vorschuss oder in der Art
Nein, ich bekomme meine Medikamente auf Rechnung. Also zumindest die kostenintensiven. Einfach immer bei der gleichen Apotheke kaufen und mit denen Kauf auf Rechnung vereinbaren.
Ich weiß gar nicht warum hier immer über das BVA gemeckert wird. Wir können doch froh sein, dass die schon seit Jahren nicht in der Lage sind ordentlich Beihilfe festzusetzen und die Rechnungen nur noch durchwinken. Bei meinen Rechnungen der Physiotherapeuten haben die schon gefühlt 3-4 Jahre nichts mehr auf die Höchstbeträge gekürzt und aktuell winken die wohl auch wieder die Rezepte einfach so ohne Prüfungen durch.
Ein Mitarbeiter hatte heute seinen Bescheid in der App, da wurden ihm selbst die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bezahlt und Eigenanteile haben die auch bei keinem Medikament abgezogen.
Mir graut eher vor dem Tag, an dem die mal so richtig Ärger bekommen und wieder anfangen ihre Vorschrift umzusetzen. Dann geht es nämlich wieder los mit Kürzungen auf Höchstbeträge, Faktoren und was die früher nicht noch alles beanstandet hatten. Möchte nicht wissen wie viele Millionen die auf die Weise bundesweit unters Volk bringen. Die müssen scheinbar genug im Haushalt haben.
-
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.
Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???
Tut mir echt leid für dich. Ich bin Tarifbeschäftigter und daher nicht betroffen.
Aber gut, wenn du 30.000 Rücklage hast. Ist ja nicht so, dass solche Rechnungen nicht vorkommen.
-
Ich bin angestellter aber solche rechnungen kommen mir sehr hoch vor ausser man hat nen Herzinfarkt oder so
-
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.
Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???
Bin mir unsicher ob dein Beitrag ironisch gemeint ist.
Hast du dir mal Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen angeguckt und wie sich diese die letzten Jahrzehnte entwickelt haben? Nein? Dann mach das mal. Dann wüsstest du, dass selbst viele Arbeitnehmer monatlich von der Hand in den Mund leben. Aber darauf könnte man sogar ohne Daten kommen, wenn man sich mal ein wenig umhört und sieht, wie die Miet-Entwicklung und Preisentwicklung generell ist, und das in Kontext mit der eigenen Real-Lohn-Entwicklung setzt. Sofern du natürlich Millionen auf dem Konto hast und/oder glücklich geerbt hast, mag dein Blick auf dieses Thema etwas getrübt sein.
-
Direktabrechnung möglich? Habe ich im Bekanntenkreis sowohl bei Krankenhaus als auch bei Apotheke erlebt. Aber Land, nicht Bund.
-
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.
Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???
Bin mir unsicher ob dein Beitrag ironisch gemeint ist.
Hast du dir mal Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen angeguckt und wie sich diese die letzten Jahrzehnte entwickelt haben? Nein? Dann mach das mal. Dann wüsstest du, dass selbst viele Arbeitnehmer monatlich von der Hand in den Mund leben. Aber darauf könnte man sogar ohne Daten kommen, wenn man sich mal ein wenig umhört und sieht, wie die Miet-Entwicklung und Preisentwicklung generell ist, und das in Kontext mit der eigenen Real-Lohn-Entwicklung setzt. Sofern du natürlich Millionen auf dem Konto hast und/oder glücklich geerbt hast, mag dein Blick auf dieses Thema etwas getrübt sein.
Laut dem statistischen Bundesamt steigt die Sparquote jedes Jahr und liegt mit 11,1 deutlich über dem internationalen Vergleich.
Hand in den Mund wäre eher Italien mit einer Sparquote von 0,3 %
-
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.
Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???
Bin mir unsicher ob dein Beitrag ironisch gemeint ist.
Hast du dir mal Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen angeguckt und wie sich diese die letzten Jahrzehnte entwickelt haben? Nein? Dann mach das mal. Dann wüsstest du, dass selbst viele Arbeitnehmer monatlich von der Hand in den Mund leben. Aber darauf könnte man sogar ohne Daten kommen, wenn man sich mal ein wenig umhört und sieht, wie die Miet-Entwicklung und Preisentwicklung generell ist, und das in Kontext mit der eigenen Real-Lohn-Entwicklung setzt. Sofern du natürlich Millionen auf dem Konto hast und/oder glücklich geerbt hast, mag dein Blick auf dieses Thema etwas getrübt sein.
Laut dem statistischen Bundesamt steigt die Sparquote jedes Jahr und liegt mit 11,1 deutlich über dem internationalen Vergleich.
Hand in den Mund wäre eher Italien mit einer Sparquote von 0,3 %
Das ist richtig, die Sparquote liegt bei uns fast immer gleichbleibend für die letzten Jahre bei 11%. Man muss hier jedoch auch betrachten, wie die Entwicklung der Medianwerte für Vermögensrücklagen aussieht:
2010 ca. 15.000 €
2014 ca. 17.000 €
2017 ca. 24.000 €
2021 ca. 27.000 €
2024 (geschätzt) ca. 30.000–35.000 €
Das heißt das Median-Vermögen hat sich in den letzten 15 Jahren gerade einmal verdoppelt, während die Ausgaben und Kosten-Indexe gerade zu explodiert sind. Kann es etwa sein, dass man hier immer weniger zurücklegen kann?
Deutschland gehört zu den EU-Ländern mit dem niedrigsten Medianvermögen:
+ Italien (Median ca. 100.000 €)
+ Frankreich (ca. 80.000–90.000 €)
+ Deutschland: 30.000–35.000 €
Im Verhältnis zur Preisentwicklung, Löhnen und den Möglichkeiten ist das Wachstum des Medianvermögens schwach. Die Unterschiede zwischen arm und reich haben sich verschärft. Wer nicht geerbt oder früh in Immobilien/Aktien investiert hat, hat meist nur geringe Rücklagen.
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?
Vielleicht noch um den Bogen zu ende zu spannen: Beihilfe ist für manche ein Horror-Wort, für manch andere mit ordentlich Rücklagen nicht der Erwähnung wert. Letztere findet man in Dtl jedoch immer weniger.
-
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?
;)
Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.
-
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?
;)
Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.
Das stimmt auch, aber dieser Anteil ist ja überall berücksichtigt. Das heißt, eigtl müsste man hier von einem bereinigtem Wert ausgehen, was das Ganze vermutlich noch viel erdrückender für Dtl. aussehen lässt. Lassen wir das lieber, ansonsten fallen heir einige noch komplett vom Glauben ab ;)
-
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?
;)
Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.
Das stimmt auch, aber dieser Anteil ist ja überall berücksichtigt. Das heißt, eigtl müsste man hier von einem bereinigtem Wert ausgehen, was das Ganze vermutlich noch viel erdrückender für Dtl. aussehen lässt. Lassen wir das lieber, ansonsten fallen heir einige noch komplett vom Glauben ab ;)
Ganz unabhängig von der tatsächlichen Sparquote sollte es aber so sein, dass die Beihilfe schnell reagiert bzw. bei hohen und ggf. wiederkehrenden Belastungen Vorschüsse gewährt. Ein entsprechendes Verfahren dafür (zumindest für die vom BVA betreuten Bundesbeamten) soll es ja laut Vorposter geben.
-
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?
;)
Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.
Das stimmt auch, aber dieser Anteil ist ja überall berücksichtigt. Das heißt, eigtl müsste man hier von einem bereinigtem Wert ausgehen, was das Ganze vermutlich noch viel erdrückender für Dtl. aussehen lässt. Lassen wir das lieber, ansonsten fallen heir einige noch komplett vom Glauben ab ;)
Ganz unabhängig von der tatsächlichen Sparquote sollte es aber so sein, dass die Beihilfe schnell reagiert bzw. bei hohen und ggf. wiederkehrenden Belastungen Vorschüsse gewährt. Ein entsprechendes Verfahren dafür (zumindest für die vom BVA betreuten Bundesbeamten) soll es ja laut Vorposter geben.
Zum Thema schnell reagieren: neuer Rekord bei mir, befinde mich aktuell in der 10. Woche. Einen Abschlag kann man nicht beantragen, sofern es nicht "stationäre Krankenhausbehandlungen, stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Dialysebehandlungen oder einmalig hohe Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels." sind
Summe der Auslage: ca. 2600€
Machste nix...
-
BVA scheint nach einer Softwareumstellung wieder zu arbeiten. Gestern Abend erhielt ich wieder einen Bescheid. Bearbeitungszeit inkl der Umstellung 3 Wochen. Prüfung und Bescheidung des Antrags scheint auch automatisiert stattgefunden zu haben. Das war ja eines der Ziele der neuen Software.
-
BVA scheint nach einer Softwareumstellung wieder zu arbeiten. Gestern Abend erhielt ich wieder einen Bescheid. Bearbeitungszeit inkl der Umstellung 3 Wochen. Prüfung und Bescheidung des Antrags scheint auch automatisiert stattgefunden zu haben. Das war ja eines der Ziele der neuen Software.
Na toll. Dann bleibt nur zu hoffen dass alle Anträge vor der Umstellung nicht im Nirvana verschollen sind....was ein Laden..
-
Wieso sollten die Anträge verschwinden? Der Bescheid war zu einem Antrag VOR der Umstellung. Lediglich die Bearbeitung wurde während der Softwareumstellung pausiert.
-
Wieso sollten die Anträge verschwinden? Der Bescheid war zu einem Antrag VOR der Umstellung. Lediglich die Bearbeitung wurde während der Softwareumstellung pausiert.
Hat dennoch einen faden Beigeschmack.
-
Ich kann dir ehrlich gesagt nicht folgen. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass das BVA nach der Softwareumstellung wieder Beihilfeanträge bearbeitet. Die Arbeit wurde nach meinem persönlichen Eindruck sogar schneller wieder aufgenommen als befürchtet. Die Bescheide sehen nun auch anders aus als vorher. Sie sind umfangreicher begründet. Wer sie ausdruckt hat nun mehr zu drucken. ;)
-
Ich kann dir ehrlich gesagt nicht folgen. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass das BVA nach der Softwareumstellung wieder Beihilfeanträge bearbeitet. Die Arbeit wurde nach meinem persönlichen Eindruck sogar schneller wieder aufgenommen als befürchtet. Die Bescheide sehen nun auch anders aus als vorher. Sie sind umfangreicher begründet. Wer sie ausdruckt hat nun mehr zu drucken. ;)
Schön und gut. Ich wollte damit sagen, das hilft mir persönlich und allen anderen die noch auf ihre Alt-Bescheide warten nicht. Und es hat einen faden Beigeschmack, wenn ich bei einem so hohen Betrag bereits in der 10. Woche Wartezeit stecke und jemand anderes um die Ecke kommt und mir erklärt, wie toll doch das neue System ist und 3 Wochen nach Einreichung ein Bescheid vorliegt.
#edit: okay, sehe gerade, offenbar hast du X + 3 Wochen gewartet, das war etwas irreführend beschreiben. Wann hast du denn dein Kram eingereicht?
-
Ah okay. Da ist der Ärger ist nachvollziehbar und der Zustand auch nicht haltbar. Vielleicht hilft es noch mal telefonisch dort vorzusprechen oder per Mail. Bei mir wurden in der Vergangenheit bei freundlicher Nachfrage durchaus Bescheide schneller erstellt. Steht und fällt aber sicher auch mit der Stelle und/oder Sachbearbeiter.
Ich habe tatsächlich nur 3 Wochen gewartet (Anfang Juni eingereicht) und der Bescheid wurde offenbar automatisiert erstellt (mit teilweiser Ablehnung, Widerspruch ist raus). Ein weiterer Antrag ist offenbar noch (manuell) in Bearbeitung. Seit kurzem ist meine Beihilfestelle nun auch das BVA Frankfurt Oder - in der Vergangenheit war dem nicht so. Ich hoffe das ist kein schlechtes Omen.
-
„Seit kurzem ist meine Beihilfestelle nun auch das BVA Frankfurt Oder“
Ist sie nicht!
-
Mein Bescheid sagt was anderes, die Webseite des BVA ebenfalls. Aber danke für den „konstruktiven“ Beitrag.
-
Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden.
An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.
-
Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden.
An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.
Es werden im Bereich der „neuen Beihilfesoftware“ Cluster gebildet. Bei der Beihilfestelle Frankfurt (O) kann die elektronische Akte auch in Neubrandenburg oder Pommelen bearbeitet werden. Ob der bundeseigene Dienstleister des BVA in Polen scannen lässt weiß ich nicht. Wenn, dürfte das aber nicht für alle Kundenbehörden gelten.
Da Rezepte, halbwegs genormt sind, sind sie erheblich einfacher Auszulesen. Wenn man nur diese einreicht, ist alles nach ein paar Tagen abgeschlossen. Genormte Arztrechnungen sind eine Idee für die ferne Zukunft. Wenn es diese überhaupt einmal geben wird.
Es wird weiterhin das Personal für die neue Software geschult. Deswegen hat sich auch der Berg an Anträgen gebildet.
-
Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden.
An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.
Ich reiche seit Jahren keine Anträge postalisch ein, sondern immer „digital“ per App. Die Begründung greift für mich also nur bedingt. Gibt es das Infoschreiben öffentlich abrufbar? Aber danke für die Info, dass die Beihilfestelle beibehalten bleibt. Denn ich war mit meiner grundsätzlich zufrieden und selbst ob der Angaben auf dem Bescheid überrascht.
-
Habe mir das Schreiben jetzt nochmal von einem Bekannten schicken lassen, die haben das damals erhalten als sie in das neue System gewechselt sind. Anschrift jetzt FFO, seine Beihilfestelle und seine Bearbeiter sitzen aber weiterhin in Köln.
-
Ob der bundeseigene Dienstleister des BVA in Polen scannen lässt weiß ich nicht. Wenn, dürfte das aber nicht für alle Kundenbehörden gelten.
Gilt zumindest für alle Kundenbehörden des BVA die in diesem neuen System abgerechnet werden, für das gibt es nur das eine Scannzentrum der Bundesdruckerei. Deshalb ist die Postanschrift auch FFO, direkt an der Grenze zu Polen.
https://www.incoscan.com/de
-
Danke für die Infos.
-
Die Kölner Telefonnummer ist mir noch gar nicht aufgefallen. Gut zu wissen. Unsere Behörde wurde diese Woche umgestellt.
Der Punkt 4 Weitere Hinweise wurde in der aktuellen Fassung erweitert:
Die Bearbeitung der über zwei Millionen Beihilfeanträge jährlich erfolgt zukünftig nicht nur
vollständig digital, sondern durch den Einsatz moderner Prüfsoftware teilweise auch automatisiert.
Das hat zur Folge, dass Anträge oder Teile davon u. U. sehr viel schneller bearbeitet werden als
andere. Zu Krankenhaus- und Pflegerechnungen erhalten Sie immer einen separaten Bescheid. Bei
gleichzeitiger Antragstellung mit anderen Rechnungsbelegen erhalten Sie für diese beiden
Rechnungsarten daher auch einen zweiten Bescheid. Entdecken Sie den neuen Beihilfebescheid mit
übersichtlicheren Tabellen und Erläuterungen in der beigefügten Lesehilfe.
Die Digitalisierung und datentechnische Aufbereitung Ihrer eingereichten Unterlagen übernimmt
künftig unser externer Partner, die Bundesdruckerei. Sollten Sie Ihre Anträge noch in Papierform
einreichen, nutzen Sie bitte ausschließlich die jeweils aktuell gültigen Formulare, um eine schnelle
Bearbeitung sicherzustellen.
Ihre bisherige Beihilfenummer ändert sich durch die Umstellung nicht. Bitte achten Sie darauf, diese
bei Einreichung auf dem Papierweg immer anzugeben.
Wir empfehlen Ihnen die Antragstellung sowie den Erhalt des Bescheides über die Beihilfe-App, denn
so erhalten Sie unmittelbar die Bestätigung, dass Ihre Unterlagen eingegangen sind und sparen lange
Postlaufzeiten. Hinweise zur Nutzung der App:
. Erstellen Sie bitte für jeden Beleg ein eigenes Foto, da die Daten ansonsten nicht verarbeitet
werden können.
. Reichen Sie unterschiedliche Belegarten und Anliegen nicht in einem Vorgang, sondern
separat ein, um die Bearbeitung zu beschleunigen (z. B. Arztrechnung getrennt von
Zahnarztrechnung, Stammdatenanpassung getrennt von Arztrechnung)
. Reichen Sie denselben Beleg aufgrund etwaiger Wartezeiten bitte nicht mehrfach ein.
. Nutzen Sie die Upload-Funktion in der App für die Übersendung sonstiger Mitteilungen oder
Änderungen in den persönlichen Verhältnissen. Bitte nutzen Sie hierfür die für die
Bearbeitung notwendigen Formulare.
. Registrieren Sie sich für den Empfang des Bescheids über die App mittels der PIN, die Sie in
Ihrem Beihilfebescheid finden, sobald Sie sich in der App "Erweitert authentifiziert" haben.
Für pflegebedingte Aufwendungen sind zwingend die dafür vorgesehenen Antragsformulare zu
verwenden bzw. die korrekte Antragsart "Pflegeantrag" auf der Startseite der App auszuwählen.
Ausführliche Informationen zur Beihilfe sowie die erforderlichen Formulare finden Sie wie gewohnt
auf unserer Internetseite www.beihilfe.bund.de.
Zusätzlich steht noch dieser Satz im Schreiben:
Da wir durch die Umstellung mit Bearbeitungsrückständen rechnen müssen, bitten wir um Verständnis, wenn es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
Hintergrund: Bei der massiven Ausweitung des neuen Systems auf weitere Behörden haben sich Probleme ergeben, die zwar behoben sind, aber nicht restlos abgearbeitete Folgen haben.
-
Nun kommt das Geld eher auf das Konto als der Bescheid , alles seltsam mittlerweile
-
Und trotz monatlicher Infoschreiben, dass alles besser/schneller wird, wird nichts schneller. Aktuell bin ich wieder bei 8 Wochen und kein Geld da..
Aber kein Problem.. mit mehrern Kindern hat man ja kaum Ausgaben für Ärzte oder sonst was...
Wenn ich das letzte Infoschreiben richtig verstanden habe, wollen sie ja jetzt wirklich für jede einzelne Rechnung/Rezept einen eigenen Antrag. Ich bin gespannt, ob sie mir meine aktuellen Anträge deshalb ablehnen. Gestern haben sie schon alleine wieder 3 bekommen.
-
Und trotz monatlicher Infoschreiben, dass alles besser/schneller wird, wird nichts schneller. Aktuell bin ich wieder bei 8 Wochen und kein Geld da..
Aber kein Problem.. mit mehrern Kindern hat man ja kaum Ausgaben für Ärzte oder sonst was...
Wenn ich das letzte Infoschreiben richtig verstanden habe, wollen sie ja jetzt wirklich für jede einzelne Rechnung/Rezept einen eigenen Antrag. Ich bin gespannt, ob sie mir meine aktuellen Anträge deshalb ablehnen. Gestern haben sie schon alleine wieder 3 bekommen.
So ganz verstanden habe ich das Schreiben auch nicht. Ich schätze, es macht durchaus Sinn nach Personen zu klassifizieren, so machen es die PKV-Apps teilweise auch. Auch denke ich, macht es Sinn einzelne vom Betrag her herausstechende Dinge einzeln einzureichen, z.B. Zahnimplantate o.ä. So wie das Schreiben es aber formuliert, müsste man fast alles einzeln einreichen - ich habe irgendwie meine Zweifel, ob das wirklich so gewollt ist...
-
Aktuell hat es bei mir 4,5 Wochen gedauert bis Geld und Bescheid da waren. Allerdings wurde alles anteilig erstattet - selbst eigentlich nicht erstattbare Rezepte/Medikamente)...
-
Die winken aktuell mal wieder alles durch was man einreicht, das BVA muss Geld ohne Ende haben.