Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Steve 69

Um nochmals auf die Diskussion der Überleitung von der E9/k zur 9a zurückzukommen. Folgendes habe ich
auf der Seite vom dbb bezüglich Änderung der Entgeltordnung 2017 gefunden:

....wer jedoch in der bislang auf insgesamt 9 Jahre verlängerten Stufe 4 verweilt, wird ab 01.01.2017 jedenfalls dann mit materiellem Zugewinn gleich der Stufe 5 der neuen Entgeltordnung 9a zugeordnet, wenn die nunmehr regulär vier Jahre in Stufe 4 als erfüllt anzusehen sind. Dabei wird die in der bisherigen Stufe 4 über 4 Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit auf die nunmehr 5 Jahre betragende Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der neuen Entgeltgruppe 9a angerechnet........

Was dann eher meiner Rechnung entspricht und nicht der von @Hannes123.
Wir werden sehen.....



Caesar42

Zitat von: TV-Ler am 08.03.2019 09:45
Zitat von: Caesar42 am 08.03.2019 09:42
Das zum Thema Marxismus...
Den "Repräsentanten" der Arbeiterklasse soll es doch gut gehen, oder?

Gut ja....aber wenn ich ein Höherverdiener bin, dann ist Frankie ja ein Superreicher....

Micha1974

Hallo zusammen,

Habt ihr denn euren Unmut mal eurer Gewerkschaft mitgeteilt? Ich habe meine Meinung dazu nochmals freundlich aber bestimmt geäußert und gesagt woran es hakt in der 9a.

Grüße der
Micha

Steve 69

So lange man nicht wirklich weiß wie die Überleitung aussehen soll......wenn man genau wüsste das Jahre einfach so verloren gehen,  könnte man denen sicher die Hölle heiß machen.  Ändern wird das aber nichts mehr. 

TV-Ler

Zitat von: Caesar42 am 08.03.2019 10:55
Zitat von: TV-Ler am 08.03.2019 09:45
Zitat von: Caesar42 am 08.03.2019 09:42
Das zum Thema Marxismus...
Den "Repräsentanten" der Arbeiterklasse soll es doch gut gehen, oder?

Gut ja....aber wenn ich ein Höherverdiener bin, dann ist Frankie ja ein Superreicher....
Klar! Der wird aber auch nicht nach Tarif bezahlt  ;D

LMK

Bei mir ist die Situation etwas komplizierter, Ich bin in der EG 6 Stufe 6 und werde nach meiner Weiterbildung im Juni in die 9 a eingruppiert.
Ich habe 2009 innerhalb des Arbeitgebers Land  NRW in den  TVL gewechselt.
Ich bekomme einen außertariflichen Ausgleich zum TVÖD so das ich zur Zeit immer das gleiche Geld habe wie im TVÖD. Zur Zeit 3.023,72 + 57,28 +116,18 Besitzstand Kind. Da Frage ich mich wo mich das LBV bzw. der Arbeitgeber eingruppiert und ob der Besitzstand anschließend wegfällt bzw der Ausgleich gestrichen werden kann?

Spid

Der AG gruppiert überhaupt nicht ein, TB sind durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Außertarifliche Tatbestände sind tariflich ohnehin unbeachtlich und auch die Besitzstandszulage für kinderbezogene Gehaltsbestandteile hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung.

MaryPoppins

Ich kann es kaum erwarten, bis die Regelungen zur Überleitung entschieden sind. Dann weiß ich endlich, ob ich mich aufregen soll/muss/darf oder nicht. Hoffe nur, es wird keine Wochen dauern  >:(   Auch wenn es heißt:"Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten".... wenn es keine prozentuale Erhöhung gibt sind wir die absoluten Verlierer dieser Runde  :(

Steve 69

Je nachdem wie die Stufenlaufzeiten angerechnet werden oder auch nicht,  kann man auch trotz prozentualer Erhöhung zu den großen Verlierern dieser Runde werden.  Ich bin echt gespannt, wie man in einer Stufe,  wo von 1 - 8 Jahre zurückgelegte Laufzeit alles vertreten ist,  eine angemessene Lösung für ALLE finden will.

Poggeliese

Zitat von: MaryPoppins am 11.03.2019 13:34
Ich kann es kaum erwarten, bis die Regelungen zur Überleitung entschieden sind. Dann weiß ich endlich, ob ich mich aufregen soll/muss/darf oder nicht. Hoffe nur, es wird keine Wochen dauern  >:(   Auch wenn es heißt:"Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten".... wenn es keine prozentuale Erhöhung gibt sind wir die absoluten Verlierer dieser Runde  :(

Vielleicht nicht zu Gehaltskürzungen, aber vielleicht ein Wegfall deiner bisher erreichten Zeiten/Jahre. Wollen wir es nicht hoffen!

MoinMoin

Zitat von: Steve 69 am 11.03.2019 14:32
Je nachdem wie die Stufenlaufzeiten angerechnet werden oder auch nicht,  kann man auch trotz prozentualer Erhöhung zu den großen Verlierern dieser Runde werden.  Ich bin echt gespannt, wie man in einer Stufe,  wo von 1 - 8 Jahre zurückgelegte Laufzeit alles vertreten ist,  eine angemessene Lösung für ALLE finden will.
In dem man die Zeiten so rechnet, als ob die neue Regelung von Anfang an da gewesen wären.

Steve 69

Und was würde dann aus den Kollegen,  die noch keine 3 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht haben? Die neue Stufe 3 wird ja in etwa so vergütet wie die alte ohne prozentuale Erhöhung.

Spid

Wer sagt denn, daß die Stufe 3 der E9a in direktem Zusammenhang zur Stufe 3 der E9 mit verlängerten stufenlaufzeiten stünde?

Steve 69

In welcher Stufe würde denn sonst die noch nicht erfüllte Mindestlaufzeit in der alten Stufe verbracht werden? In der neuen 4? Da dann eben anstatt 4 Jahre 5 oder 6 Jahre?

Spid

Warum denn 5 oder 6 Jahre?