Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spid

In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gibt es keine Stufe 5. Was bekannt ist, wurde doch bereits ausgeführt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377

Für alles andere gilt:
Zitat von: Spid in 21.03.2019 08:30
Zitat von: Spid in 13.03.2019 08:38
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das erst nach den Redaktionsverhandlungen feststehen wird.

Capo

Zitat von: Feli in 21.03.2019 08:27
Hallo :)
Wieso redet eigentlich wirklich NIEMAND über die E9k Stufe 2??? (hab jetzt den kompletten Thread durchgelesen + wenns mal ne Frage dazu gab wurde sie mehr oder minder ignoriert)
Und öffentliche Aussagen wie: "Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a. " berücksichtigen Stufe 2 auch nicht....
Ja klar, man mag jetzt denken: da sind ja auch exakt 100€ unterscheid... stimmt, ja - aber man vergisst vielleicht, das auch Stufe2 ne verlängerte Stufenlaufzeit hat :(
Wenn ich jetzt seit 3 (oder 4 - weiss nicht ob mir das eine Jahr vom alten öffentlichen Arbeitgeber mit angerechnet wurde) in EG 9k Stufe2 bin... was dann? Komm ich dann automatisch in Stufe3 + werden mir da die 1 (oder 2 Jahre) auch noch mit angerechnet? Oder muss ich jetzt NOCHMAL 2 Jahre warten  um dann für weiter 3 Jahre nur ganze 40€ mehr zu verdienen (Stufe2 + 3 der neuen 9a sind schon bissel ein Witz vom Unterschied)?
Danke schonmal für Infos auch hierzu :)
MfG, feli

Die Stufenlaufzeiten sollen angepasst werden, sind dann so wie in den anderen Gruppen.
Wie die Anrechnung von Erbrachten Laufzeiten erfolgt steht noch nicht fest.

ITechniker

Hallo zusammen, neben den Stufenlaufzeiten beschäftigt mich auch eine andere Frage, vielleicht gibt es dazu ja schon Erfahrungswerte oder klare Regelungen.

Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?

TV-Ler

Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 11:41
Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per ,,Höhergruppierung auf Antrag" erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.

sigma5345

Zitat von: TV-Ler in 21.03.2019 13:53
Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 11:41
Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per ,,Höhergruppierung auf Antrag" erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.

Eigentlich auch wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera ;). Mit der Höhergruppierung fällt die Zulage weg ... dafür bekommt man den Garantiebetrag... also unterm Strich zumindest paar Euro mehr wenn ich das richtig verstehe. Ist also Geld mäßig erstmal nicht der tollste Gewinn aber zumindest perspektivisch wird es dann mehr. Ich werde mal sehen wenn es soweit ist, aber ich denke ich werde den Antrag dann stellen.

ITechniker

#350
Zitat von: sigma5345 in 21.03.2019 14:52
Zitat von: TV-Ler in 21.03.2019 13:53
Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 11:41
Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per ,,Höhergruppierung auf Antrag" erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.

Eigentlich auch wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera ;). Mit der Höhergruppierung fällt die Zulage weg ... dafür bekommt man den Garantiebetrag... also unterm Strich zumindest paar Euro mehr wenn ich das richtig verstehe. Ist also Geld mäßig erstmal nicht der tollste Gewinn aber zumindest perspektivisch wird es dann mehr. Ich werde mal sehen wenn es soweit ist, aber ich denke ich werde den Antrag dann stellen.

Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...

TV-Ler

Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 18:51
Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...

Mal sehen, wie das aussehen könnte, unter der Voraussetzung, das:
Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 11:41
Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen.
Ein Antrag auf Höhergruppierung würde auf den 01.01.20 wirken, d.h. auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.
Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

Sofern zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die wegfallende Entgeltgruppenzulage (ab 01.01.20 in Höhe von 101,57€) dem bisherigen Tabellenentgelt hinzugerechnet wird sähe es noch günstiger aus:
3276,44€ + 101,57€ = 3378,01€. Das würde unmittelbar in Stufe 4 der EG9b mit 3781,78€ führen.
Ein satter Gewinn von über 500€ und die Verweilzeit in einer Stufe 3 beträgt nur ca. 6 statt 36 Monate.

Spid hat an anderer Stelle dargelegt, das diese Variante hier eher auszuschließen ist und ich fürchte das er damit richtig liegt. Aber ganz ausschließen möchte ich es dennoch nicht.

Antiker

Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?

ITechniker

Zitat von: TV-Ler in 21.03.2019 20:02
Ein Antrag auf Höhergruppierung würde auf den 01.01.20 wirken, d.h. auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.
Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

Sofern zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die wegfallende Entgeltgruppenzulage (ab 01.01.20 in Höhe von 101,57€) dem bisherigen Tabellenentgelt hinzugerechnet wird sähe es noch günstiger aus:
3276,44€ + 101,57€ = 3378,01€. Das würde unmittelbar in Stufe 4 der EG9b mit 3781,78€ führen.
Ein satter Gewinn von über 500€ und die Verweilzeit in einer Stufe 3 beträgt nur ca. 6 statt 36 Monate.

Spid hat an anderer Stelle dargelegt, das diese Variante hier eher auszuschließen ist und ich fürchte das er damit richtig liegt. Aber ganz ausschließen möchte ich es dennoch nicht.

Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?

sigma5345

Der erste Fall scheint mir relativ wahrscheinlich ;).
Schon blöd, dass beim Vergleichsentgelt die Zulagen nicht mit einbezogen werden....ansonsten wäre auch ich zufrieden  ;D

Oskar

Zitat von: Antiker in 21.03.2019 21:59
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
Ich schätze mal das dir die Jahre in der 4 angerechnet werden und die Jahre in der 3 für die Katz sind, da du ja schon von der 3 in die 4 aufgestiegen bist.

MoinMoin

Zitat von: Oskar in 22.03.2019 08:00
Zitat von: Antiker in 21.03.2019 21:59
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
Ich schätze mal das dir die Jahre in der 4 angerechnet werden und die Jahre in der 3 für die Katz sind, da du ja schon von der 3 in die 4 aufgestiegen bist.
Ich schätze mal, dass du zum 1.1.2019 in die Stufe 5 kommst und zum 30.6.2020 in die Stufe 6

TV-Ler

Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 22:10
Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
EG9b Stufe 4 ist eher unwahrscheinlich, die erste von mir beschriebene Variante betrachte ich dagegen als gesetzt.

ITechniker

Zitat von: TV-Ler in 22.03.2019 08:25
Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 22:10
Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
EG9b Stufe 4 ist eher unwahrscheinlich, die erste von mir beschriebene Variante betrachte ich dagegen als gesetzt.

Danke für deine Erläuterungen. Dann lag ich - für mich persönlich - mit meiner Einschätzung daneben. Für mich wäre das so natürlich ein Traum.

Noch eine Rückfrage. Ich bin in der Abteilung"der Neue", mein Kollege ist 5 Jahre länger dabei als ich. Er kam im Sommer 2017 bereits in die damalige E9 Stufe 3, nach verlängerter Stufenlaufzeit. Er müsste also rückwirkend zum 1.1.19 in die E9a Stufe 4 kommen. Dann wäre er zum 1.1.20 immer noch in der Stufe 4 (ich habe versucht, mich da mal an den Regelungen orientiert, wie es TVöD gemacht wurde). Da zum 1.1.20 das Entgelt der E9a Stufe 4 identisch ist zu dem der E9b Stufe 3 (3374,65 €) würde er genau wie ich in der E9b Stufe 3 + Garantiebetrag landen, mit zurückgesetzter Stufenlaufzeit?

Blume

Zitat von: ITechniker in 22.03.2019 09:45
Zitat von: TV-Ler in 22.03.2019 08:25
Zitat von: ITechniker in 21.03.2019 22:10
Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
EG9b Stufe 4 ist eher unwahrscheinlich, die erste von mir beschriebene Variante betrachte ich dagegen als gesetzt.

Danke für deine Erläuterungen. Dann lag ich - für mich persönlich - mit meiner Einschätzung daneben. Für mich wäre das so natürlich ein Traum.

Noch eine Rückfrage. Ich bin in der Abteilung"der Neue", mein Kollege ist 5 Jahre länger dabei als ich. Er kam im Sommer 2017 bereits in die damalige E9 Stufe 3, nach verlängerter Stufenlaufzeit. Er müsste also rückwirkend zum 1.1.19 in die E9a Stufe 4 kommen. Dann wäre er zum 1.1.20 immer noch in der Stufe 4 (ich habe versucht, mich da mal an den Regelungen orientiert, wie es TVöD gemacht wurde). Da zum 1.1.20 das Entgelt der E9a Stufe 4 identisch ist zu dem der E9b Stufe 3 (3374,65 €) würde er genau wie ich in der E9b Stufe 3 + Garantiebetrag landen, mit zurückgesetzter Stufenlaufzeit?



Hat dein Kollege auch die Fallgruppe 1 mit Zulage? Wäre die gleiche Sachlage wie bei mir. Damit könnte ich gut leben. Aber man muss natürlich erst die Redaktionsverhandlungen abwarten.
[/quote]