Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis

Begonnen von Germanmann, 02.03.2019 22:54

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PhoenixDea

wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.

Spid

Zitat von: officebuyman am 06.06.2019 12:11
ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...

Diese Sicht hast Du exklusiv.

Oskar

In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.

Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.

Spid

Es ist davon auszugehen, daß das Landesamt der Finanzen in M-V nicht für die Entgeltzahlungen in Hessen zuständig ist.

officebuyman

Zitat von: Spid am 06.06.2019 12:19
Zitat von: officebuyman am 06.06.2019 12:11
ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...

Diese Sicht hast Du exklusiv.

Bei allem Respekt vor deinem Wissen, statt den "klugen" Kommentaren, könntest du auch eine klare Antwort geben. Dann sag doch welches Datum sich laut dir daraus ergibt und gut ist.

Alleine das hier Unstimmigkeiten herrschen, zeigt doch, dass es eben nicht so eindeutig ist.

officebuyman

Zitat von: PhoenixDea am 06.06.2019 12:18
wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.
Das ist eben auch meine Vermutung...

Zitat von: Oskar am 06.06.2019 12:25
In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.

Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.
das ist eben auch nicht ganz falsch...

deshalb die Verwirrung..

Bastel

Juli Bezüge bekommt man Ende Juli ::)

D.h. am 31.07

Spid

Zitat von: officebuyman am 06.06.2019 12:52
Zitat von: Spid am 06.06.2019 12:19
Zitat von: officebuyman am 06.06.2019 12:11
ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...

Diese Sicht hast Du exklusiv.

Bei allem Respekt vor deinem Wissen, statt den "klugen" Kommentaren, könntest du auch eine klare Antwort geben. Dann sag doch welches Datum sich laut dir daraus ergibt und gut ist.

Alleine das hier Unstimmigkeiten herrschen, zeigt doch, dass es eben nicht so eindeutig ist.

Ausweislich der von mir zitierten Regelungen wird das Entgelt für Juli im Juli gezahlt. Was also sonst sollten die Julibezüge sein? Daß hier Unstimmigkeiten herrschen, liegt nicht an mangelnder Eindeutigkeit, sondern an einem Problem zwischen den Ohren.

Oskar

Zitat von: officebuyman am 06.06.2019 12:54
Zitat von: PhoenixDea am 06.06.2019 12:18
wenn die Nachzahlung mit den Juli Bezügen ausgezahlt wird, dann heißt das:
mit den Bezügen, die du für deine vereinbarte Leistung im Juli geleistet hast.
Da bei den TB die Entlohnung im Nachhinein erfolgt, erhältst du die Nachzahlung also am letzten Zahltag im Juli.
Das ist eben auch meine Vermutung...

Zitat von: Oskar am 06.06.2019 12:25
In der Mitteilung stand ab Juni und dass die ab 01.01.2019 geltenden Entgelte gezahlt werden.

Also wird es wohl auch die Nachzahlung der letzten 5 Monate mit den Juni Bezügen geben, quasi mit dem nächsten Gehalt schon.
das ist eben auch nicht ganz falsch...

deshalb die Verwirrung..

Wie kommst du von Juni immer wieder auf Juli???? Da kann dem letzten Kommentar von Spid nur zustimmen mit der Sache zwischen den Ohren.  ::) ::) ::)
Das Entgelt für Juni bekommst du zum 30.06.2019 und nicht irgendwann im Juli und es wird wie auch schon mehrmals gesagt für den geleisteten Monat gezahlt und nicht im voraus.

PhoenixDea

kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...

Spid

Der Nutzer @officebuyman hat doch in seinem Beitrag klar genannt, welcher Termin im TV-H-Thread benannt wurde.

Oskar

Zitat von: PhoenixDea am 06.06.2019 14:13
kann es sein, dass in Hessen ein anderer Auszahlungstermin benannt wurde, als in den übrigen Ländern?
Dann käme es doch drauf an...

Was ich bisher gelesen habe gibt es wohl überall andere Termine...

@ Spid....habs gesehen, aber er scheint nicht zu wissen wann er immer sein Gehalt bekommt ::) ::) ::)

Spid

Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von @PhoenixDea.

F1s1


nichts_tun

Zitat von: Spid am 03.06.2019 09:04
Schwierig. Sozialversicherungsrechtlich ist die Betrachtungsweise so, daß die Ansprüche dem Grunde nach jeweils zur Fälligkeit entstanden sind und sich die rückwirkende Änderung nur auf die Höhe auswirkt. Folgt man dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Ausschlußfrist, träte der Verfall jeweils 6 Monate nach Fälligkeit des jeweiligen Zahltags ein. Andererseits spricht auch einiges dafür, daß der Anspruch aufgrund der privatrechtlichen Natur der Rechtsbeziehung zwischen AN und AG erst durch den rechtswirksamen Abschluß/die rechtswirksame Änderung des Tarifvertrags entsteht. Ich würde letzterem zuneigen, aber wer weiß schon, was ein Arbeitsgericht oder ein LAG Hamm oder Köln daraus machen...

Interessant. Meine Betrachtungsweise ist die, dass ab Zeitpunkt des Wechsel des AG die Ausschlussfrist läuft. Also Wechsel zum 1. April 2019 müsste der Anspruch bis spätestens 30. September 2019 (Beginn- oder Ereignisfrist?) beim ehemaligen AG geltend gemacht werden. Ich neige da auch dann insoweit eher der sozialversicherungspflichtigen Sichtweise zu. Zwar ist die Anspruch noch nicht genau der Höhe nach bezifferbar, dennoch ist er bereits entstanden.