Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Caesar42

Zitat von: Mahlzeit in 22.07.2019 14:34
Zitat von: Caesar42 in 22.07.2019 13:46
Zitat von: Mahlzeit in 22.07.2019 09:52
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

Dein Wort in Otto´s Gehörgang...


Ich bin gespannt. Eigentlich müssten dann alle E9a ler die betroffen sind ne riesen Party feiern :-)

Hoffen wir mal. dass es kein Frustbesäufnis wird...

Zwockel

Hallo zusammen,

meine Stelle wurde im Januar 2018 bewertet. Es kam dabei heraus, dass ich in die EG 9a kommen soll. Nun erledige ich diese Arbeit schon seit langer Zeit (ca. 7 Jahre). Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt, ob man diese lange Zeit in der Stufenlaufzeit anerkennen kann. Eigentlich ist das nicht möglich. Aber es gibt einen Vorschlag:
Aktuell bin ich in EG 8 Stufe 4 eingruppiert, käme somit in EG 9 Stufe 3.
Nächstes Jahr im Juli steige ich nach 4 Jahren in Stufe 4 in Stufe 5. Es besteht der Vorschlag, mir eine Zulage zu zahlen und mich erst im Juli 2020 dann höherzugruppieren. Von EG 8 Stufe 5 kommt man erstaunlicherweise in EG 9 Stufe 5. Somit würde ich mir tatsächlich einiges an Wartezeit sparen.
Jetzt weiß ich nicht, ob ich das machen soll. Gut anhören tut es sich ja.

Spid

Wann hat sich die auszuübende Tätigkeit geändert?

Zwockel

Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Spid

Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht geändert hat und zur Eingruppierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten/E9a führt, bist Du bereits seit der Übertragung der auszuübenden Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung ist unbeachtlich.

Zwockel

Okay, aber tarifvertraglich hat man doch nur ein halbes Jahr rückwirkend einen Anspruch auf Rückerstattung oder nicht?
Ich glaube um da was durchzusetzen, müsste ich tatsächlich klagen.

Spid

Der Eingruppierungsirrtum (Entgeltgruppe und Stufe) ist zum Zeitpunkt seiner Entstehung zu korrigieren, die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen jedoch der tariflichen Ausschlußfrist.

Zwockel

Alles klar danke für die Info.

Der Kanzler

Zitat von: Zwockel in 25.07.2019 15:24
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Wer bewertet offiziell Stellen?

WasDennNun

Zitat von: Der Kanzler in 29.07.2019 20:29
[Wer bewertet offiziell Stellen?
Der AN hat eine Rechtsmeinung, der AG hat eine Rechtsmeinung, das Gericht klärt auf, was die richtige Rechtsmeinung ist.

Wie beim Nachbarschaftsstreit, .....

Spid

Welches Feststellungsinteresse sollte eine klagende Partei hinsichtlich der Bewertung von Stellen haben, damit sich ein Gericht damit inhaltlich auseinandersetzt?

nichts_tun

Zitat von: Der Kanzler in 29.07.2019 20:29
Zitat von: Zwockel in 25.07.2019 15:24
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Wer bewertet offiziell Stellen?

Auszuübende Tätigkeiten werden bewertet, nicht Stellen. Im Regelfall hat der AG jemanden bestimmt, der für die Eingruppierung zuständig ist. Dies dürfte regelmäßig die Personalabteilung, -referat, -stelle oder dergl. sein.

Spid

Meiner Erfahrung nach gibt es nicht wenige AG, die Stellenbewertungen durchführen. Allerdings handelt es sich dabei um reine Selbstorganisation des AG, die tariflich unbeachtlich ist. Sie dürfte grundsätzlich - zumindest im Tarifbereich - einer gerichtlichen Überprüfung entzogen sein, weil es bereits an einem Feststellungsinteresse fehlt.

Nixe79

Hat jemand schon etwas von den Redaktionsverhandlungen gestern gehört ?

was_guckst_du

..Ja...haben statgefunden!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen