Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spid

Das ist mitnichten die Systematik, sie besteht bereits innerhalb der Regelungen des §9 TVÜ-L nicht. Gem. §9 Abs. 4 TVÜ-L entfiele bspw. die Besitzstandszulage nach den Absätzen 1, 2 und 3 lit b und c im Falle einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit, da die Bedingungen kumulativ neben den "sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Recht" auch die ununterbrochene Ausübung der anspruchsbegründenden Tätigkeit erfordern, was bei einer Tätigkeitsänderung - und sei sie innerhalb der selben Entgeltgruppe und würde die andere Bedingung erfüllen - zu einem vollständigen Verlust des Anspruchs auf die Besitzstandszulage führte - ganz genau so, wie es auch die Nichterfüllung der Anspruchsbedingung in Abs. 1 ist.

Padre

Vielen Dank für Eure Hilfe, so wie ich das jetzt lese, kann es kompliziert werden.
Sowohl in der E9a (denn dann wäre diese Zulagenbetrag seit 01.01.2019 zuviel ausgezahlt) als auch in der 9b weil kein Anspruch besteht bzw. eingerechnet ist. Es fällt ja quasi weg. Nach Lesart Spid.

Oder nach Lesart Wastelandwarrior

Die Zulage bleibt sowohl in der 9a und 9b, und ich kann mich auf einen ordentlichen "batzen" Geld freuen, was eher unwahrscheinlich ist. Immerhin sind es knapp 2000 € Brutto im Jahr.

Es gibt sicherliche viele Kollegen die so ein Relikt aus der BAT Zeit mitschleppen.

Spid

Auch in einem Szenario, in dem die Zulage bestehen bleiben würde, bliebe die Erhöhung überschaubar: Die Höhergruppierung führte in die E9b/4 mit dem gleichen Tabellenentgelt wie in E9a/5, der Höhergruppierungsgewinn bliebe mithin auf den Garantiebetrag beschränkt.

Mahlzeit

Hat schon jemand aus irgendeinem Bundesland gehört, dass die strukturellen Umsetzungen nun erfolgen?

TV-Ler

Zitat von: Mahlzeit in 16.08.2019 14:55
Hat schon jemand aus irgendeinem Bundesland gehört, dass die strukturellen Umsetzungen nun erfolgen?
Nachdem die geänderten Tariftexte Ende August vorliegen sollen und sodann das Unterschriftsverfahren eingeleitet wird, ist derzeit nicht davon auszugehen ...

BTSV1

Ich denke das die Nachzahlungen frühestens mit dem Oktobergehalt ausgezahlt werden. Dann gibt es halt 2 Monate Weihnachtsgeld.... :D ;D

Mahlzeit

Zitat von: BTSV1 in 18.08.2019 19:53
Ich denke das die Nachzahlungen frühestens mit dem Oktobergehalt ausgezahlt werden. Dann gibt es halt 2 Monate Weihnachtsgeld.... :D ;D

Hatte schon an November gedacht. Hab das natürlich mal ausgerechnet 👌😁

BTSV1

Zitat von: Mahlzeit in 18.08.2019 20:06
Zitat von: BTSV1 in 18.08.2019 19:53
Ich denke das die Nachzahlungen frühestens mit dem Oktobergehalt ausgezahlt werden. Dann gibt es halt 2 Monate Weihnachtsgeld.... :D ;D

Hatte schon an November gedacht. Hab das natürlich mal ausgerechnet 👌😁

Brutto fast fünfstellig..... ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Tiefbautechniker

Weiß jemand ob es neues in Sachen Mitarbeiter der Fallgruppe I gibt? Erhalten diese weiter eine Zulage oder kommen diese wie öfter schon zu hören war in die 9b?

Janine

Moin,

das hier ist die Antwort von Verdi und jetzt bin ich etwas verwirrt:

Frage:
wie sieht es jetzt für mich aus? Ich bin seit dem 1.7.15 in E9k Stufe 3 (Höhergruppiert aus E8). Ab wann kriege ich die neue Stufe 5? Der nächste Sprung wäre mit langen Stufenlaufzeiten im Juli 2024 gewesen.

Antwort:
ver.di: Du wirst rückwirkend zum 1. Juli 2019 in die 9a Stufe 4 übergeleitet, und landest dort im 2. Laufzeitjahr. D.h. Du verbringst noch 2 weitere Jahre in der Stufe 4 bis zum Stufenaufstieg in die Stufe 5. Vom Grundsatz her bist Du bei der Stufenfindung so zu behandeln, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten.

nichts_tun

Gemäß Überleitungstabelle (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html) wirst du in die EG 9a, Stufe 4, 4. Jahr zum 01.01.2019 übergeleitet. Zum 01.07.2019 steigst du in Stufe 5 auf.

Steve 69

Hat da jemand bei verdi einen Unwissenden auf die Menschheit losgelassen, oder weiß man selber nicht welche Regelungen man mit der TdL getroffen hat? Das würde völlig der Überleitungstabelle des dbb widersprechen. Dann würde man ja erst ab  mindestens7 Jahren verbrachte Stufenlaufzeit in der ehemaligen "9k' in die 9a Stufe 5 übergeleitet. Ich glaube die sollten intern mal ne Schulung machen da.

Wastelandwarrior

Zitat von: Janine in 22.08.2019 13:14
ver.di: Du wirst rückwirkend zum 1. Juli 2019 in die 9a Stufe 4 übergeleitet...

lol... schon das Datum ist falsch. Abgesehen vom Rest.  ??? :)

Spid

Verdi halt... so etwas ist besonders wichtig, wenn man in den Gründen für den Beitritt etwas von Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht durch einen Gewerkschaftssekretär liest...

WasDennNun

Preisfrage: Was ist günstiger ver.di Gewerkschaftsgebühren oder eine Rechtsschutzversicherung