Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Jemand

Ok, ich verstehe die Antwort nur leider nicht. Meines Wissens gab es ja vor der Tarifeinigung die Unterteilung:

EG 9 Fallgruppe 1
EG 9 Fallgruppe 2 und
EG 9 Fallgruppe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten

Dass es eine weitere Gewichtung der EG 9 Fallgruppe 2 ist mir nicht bekannt. Ich konnte dazu auch keine Erläuterung finden. Hat hierzu jemand etwas mehr Input?

Spid

In Teil II Abschnitt 22.2 führen E9 Fg. 1 und 2 in E9a, in Abschnitt 8.2 führen alle Fallgruppen der E9 in E9b, in Abschnitt 8.3 führt Fg. 1 in E9b und Fg. 2 in E9a.

Jemand

Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

werop

ich bin zwar hier nicht betroffen, aber interessehalber:
da die Beträge ja bereits teilweise recht hoch sind: wie ist das mit den Zinsen?
Wäre der AG dazu verpflichtet? Wenn ja, in welcher Höhe/Zinssatz?

Spid

Zitat von: Jemand in 24.10.2019 13:59
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als ,,Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten" - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du ,,Was bin ich?" spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.

Mahlzeit

Zitat von: werop in 24.10.2019 14:02
ich bin zwar hier nicht betroffen, aber interessehalber:
da die Beträge ja bereits teilweise recht hoch sind: wie ist das mit den Zinsen?
Wäre der AG dazu verpflichtet? Wenn ja, in welcher Höhe/Zinssatz?


Ich vermute mal in dem Fall nicht. In der Regel sind es aber meine ich 5%

dieselschweif

Zitat von: Spid in 24.10.2019 13:11
Das vierte Jahr der Stufe 4 ist das vierte Jahr - erst wenn das vierte Jahr beendet ist, sind vier Jahre vorüber.
Danke, spid.

Konkreter Fall:
E9 Stufe 3 am 1.7.2015. Am Stichtag zur Überleitung in die E9a am 31.12.2018 waren 3,5 Jahre rum. Ist der Kollege damit im vierten Jahr? Damit Überleitung nach E9a Stufe 4 mit 3,5 Jahren Stehzeit und Stufe 5 am 1.7.2019?

Jemand

Zitat von: Spid in 24.10.2019 14:05
Zitat von: Jemand in 24.10.2019 13:59
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als ,,Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten" - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du ,,Was bin ich?" spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.

:) Herrlich ich mag Deinen Humor.
Wo kann ich nachlesen welche Tätigkeit wie übergeleitet wird?

Spid

Zitat von: dieselschweif in 24.10.2019 14:22
Zitat von: Spid in 24.10.2019 13:11
Das vierte Jahr der Stufe 4 ist das vierte Jahr - erst wenn das vierte Jahr beendet ist, sind vier Jahre vorüber.
Danke, spid.

Konkreter Fall:
E9 Stufe 3 am 1.7.2015. Am Stichtag zur Überleitung in die E9a am 31.12.2018 waren 3,5 Jahre rum. Ist der Kollege damit im vierten Jahr? Damit Überleitung nach E9a Stufe 4 mit 3,5 Jahren Stehzeit und Stufe 5 am 1.7.2019?

Sofern es sich um einen TB nach §29b Abs. 3 TVÜ-L handelt, ist das zutreffend.

Spid

Zitat von: Jemand in 24.10.2019 14:25
Zitat von: Spid in 24.10.2019 14:05
Zitat von: Jemand in 24.10.2019 13:59
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als ,,Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten" - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du ,,Was bin ich?" spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.

:) Herrlich ich mag Deinen Humor.
Wo kann ich nachlesen welche Tätigkeit wie übergeleitet wird?

Wenn in der bis zum 31.12.18 gültigen EGO bei der entsprechenden Fallgruppe verlängerte Stufenlaufzeiten genannt waren, erfolgte die Überleitung in E9a, sonst in E9b.

Jemand

Zitat von: Spid in 24.10.2019 14:39
Zitat von: Jemand in 24.10.2019 14:25
Zitat von: Spid in 24.10.2019 14:05
Zitat von: Jemand in 24.10.2019 13:59
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als ,,Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten" - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du ,,Was bin ich?" spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.

:) Herrlich ich mag Deinen Humor.
Wo kann ich nachlesen welche Tätigkeit wie übergeleitet wird?

Wenn in der bis zum 31.12.18 gültigen EGO bei der entsprechenden Fallgruppe verlängerte Stufenlaufzeiten genannt waren, erfolgte die Überleitung in E9a, sonst in E9b.

Alles klar! Danke Spid!

Wizzard76

Hallo liebe Leute,

ich bin neu im ÖD und gehöre auch zu den Leute die die 9ner Umstellung betrifft!
Und ja hab auch gelesen, dass es nie eine 9k(Komischerweise ist sie in der Tabelle hier auf der Seite aufgeführt)gab.
Stelle mir die Frage:

Da in meinem Arbeitsvertrag nur TV-L Engeltgruppe 9 steht und auch kein Verweis in den Bezügemitteilungen auf eine konkrete Zuordnung ist (sollte 9k(nochmal gibt es eigendlich nicht) ->9a sein) woher weiß ich/AG, wenn es zum Rechtsstreit kommt, auf welche sagen wir Zeile man sich in der Bezügetabelle dieser Seite beziehen kann?

Kommt mir jetzt nicht wieder mit den ausgeübten Tätigkeiten nach irgendeinem Paragrafen.
Festgestellt wurde ja auch das auch ein nicht Studierter zb EG13 bekommen kann und auch ein Dr. als Pfötner EG6 kriegt.
Danke 

Spid

Da alle Tabellen auf dieser Seite tariflich schlicht und ergreifend in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlich sind, bedarf es auch keiner Angabe, welche Zeile tariflich schlicht und ergreifend in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlichen Tabelle für Dich maßgeblich ist. Da es keine E9k gab und gibt, ist die Angabe E9 im Arbeitsvertrag völlig hinreichend. Ob für Dich verlängerte Stufenlaufzeiten galten, ergab sich unmittelbar aus §12 TV-L i.V.m. der EGO.

WasDennNun

Zitat von: Wizzard76 in 25.10.2019 12:30
Hallo liebe Leute, auf welche sagen wir Zeile man sich in der Bezügetabelle dieser Seite beziehen kann?
Klingt doof ist es auch:
Auf die Zeile in der du am 31.12.2018 gewesen bist, oder einfach mal bei der Bezügstelle fragen wo du in der alten EGO eingruppiert warst (inkl. Fallgruppe natürlich).

Wizzard76

Ich am 31.12.18 noch nicht bei ;)

Leider erst ab dem 01.01.2019 der 1 Tag könnte mir ein Jahr bei der Stufenlaufzeit kosten.

War auch nur eine rechtliche Frage wegen der für mich nicht klaren Darstellung im Arbeitsvertrag und Bezügemitteilung.
Beim Einstellungsgespräch wurde ja klar darauf hingewiesen das ich in der 9k bin.(Jaja gab es nie wurde trotzdem als solche behandelt)
Und das ich von der 9k(JAJA gab es nie) in die 9a komme ist mir auch bewußt :)
Da ich eh einen Antrag auf Höhergruppierung im Jan stelle(Mir ist auch bewußt das es zu klären ist ob er durch geht) werde ich die Sache nicht weiter verfolgen.

Ich bedanke mich erstmal für die Antworten
In diesem Sinne "Hoch die Hände Wochenende"