Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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McOldie

Ist es richtig Entgeltgruppe E9b? In Abschnitt 20.6. werden Erzieher und Kinderpfleger, usw. behandelt. Eine Eingruppierung nach E 9b finde ich da nicht. Nur E 9a, Fallgruppe 1 und Fallgruppe 2. Aus Fallgruppe 1 erfolgt eine Überleitung nach S 9 FG. 1 und aus E9a/FG. 2 erfolgt eine Überleitung nach S8b. Aus der Entgeltgruppe E 8 erfolgt eine Überleitung nach S 8a

maverick

Hallo zusammen,

auch nach Studium des Threads verstehe nach wie vor nicht was es mit der Restzeit auf sich hat.
Spid sagte: "Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht." Ich blicke das nicht.

Seit 07/2018 bin ich E9 Stufe 4. Jetzt wurde ich in Stufe 3 zurückgestuft und befinde mich im 4. Jahr. Das bedeutet, ich käme 01/2021 wieder in die Stufe 4?
Ist die Restzeit die 18 Monate von 07/2018 - 12/2019? Und inwiefern wird diese mitgenommen?

Gruß maverick

Spid

Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Seit dem 01.01.19 gibt es keine E9 mehr.

Isie

@Maverick:
Wohin wurdest du zum 01.01.2019 übergeleitet? E 9a Stufe 3?

maverick

Dann ist es die 9b.
Im Oktober 2019 erfolgte die Überleitung aus dem Haustarifvertrag in den TV-L.

Spid

Also bist Du seit Oktober 2019 in E9b/3. Vorher galt der TV-L nicht für Dich und somit konntest Du zuvor keine Stufenlaufzeit in der E9b/3 erwerben.

Isie

Also warst du vor der Überleitung zum 01.01.2020 im ersten Jahr der Stufe 3. Oder gab es eine Regelung bei der Überleitung in den TV-L, wonach Restzeiten mitgenommen wurden?

maverick

Ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt:

- Juli 2018 E9 Stufe 4 (Haustarifvertrag)
- Oktober 2019 Überleitung in den TV-L in E9b Stufe 4
- seit Januar 2020 S11b Stufe 3

Edit: Über eine Regelung über die Mitnahme von Restzeiten weiß ich nichts.

Spid

Also befandest Du Dich im ersten Jahr der E9b/4 und wurdest in S11b/3 3. Jahr mit 3 Monaten unterjähriger Restzeit übergeleitet.

maverick

Dies bedeutet, September 2021 würde die Höherstufung erfolgen.
Sollte die Restzeit aus dem Haustarifvertrag übernommen worden sein, würde die Höherstufung Januar 2021 stattfinden, richtig?

Lt Arbeitgeber soll die Höherstufung tatsächlich im Januar 2021 erfolgen. Allerdings gab es in den letzten Monaten leider einige Falschinformationen. Daher befürchte ich, dass man dort nicht vollumfänglich weiß, was man tut.
Bspw wurde mir noch im Dezember 2019 gesagt, dass kein Vergleichsentgelt gebildet werden würde (was nicht stimmte) bzw. war dieses Wort noch nicht bekannt.

Spid

Wenn die Zeit übernommen wurde, erfolgt der Stufenaufstieg im Juli 2020. Was wurde denn zur Überleitung in den TV-L vereinbart?

maverick

Dann ist die Aussage des Arbeitgebers ja in jedem Fall falsch.

@spid: Kannst du mir bitte erklären weshalb Juli 2020? Ich muss es dem Arbeitgeber ja darlegen können.
Und falls keine Zeiten übernommen wurden, wäre es dann September 2021?

Zu den Überleitungen in den TV-L kann ich gar nichts sagen. Es wurden keine detaillierten Dokumente übermittelt. Ich werde versuchen mich in der nächsten Woche kundig zu machen.

Spid

Die unterjährige Restzeit wird ja mitgenommen, die Überleitungstabelle führt ja je nach Jahr einer Stufe in ein bestimmtes Jahr einer Stufe. Die Zeit, die man bereits in diesem Jahr war, nimmt man ebenfalls mit. War man also im 123. Tag des ersten Jahres der Stufe 4, kommt man in den 123. Tag des dritten Jahres der Stufe 3.

Wenn Du am 01. Oktober 2019 in den TV-L übergeleitet wurdest und zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit begann, erfolgt der Stufenaufstieg mit Ablauf des 30.09.2021.

In den mir plausibel erscheinenden Varianten mußte die Überleitung in den TV-L doch mit Dir vereinbart werden, sonst hätte sie nicht stattgefunden.

maverick

Vielen Dank Spid.
Ich schreibe noch mal, sobald ich die Überleitungsregelungen in den TV-L erhalten habe.

Ein schönes Wochenende!

ManuelDessau

Hallo, ich (Bewährungshelfer, Sachsen TV-L) sollte ab 01.01.20 von EG 10 nach S 15 übergeleitet werden. Nun habe ich mit meinem Januargehalt weiterhin die EG 10 bekommen. Kann mir einer, der eventuell gleich oder ähnlich übergeleitet wurde, sagen, wann genau die Umsetzung erfolgt? Oder muss ich da ggf. bei der Bezügestelle nachfragen?