Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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Spid

Die AG lassen sich unterschiedlich viel Zeit, obwohl sie damit ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommen. Es ist so, als wenn Du einfach daheim bleiben würdest anstatt zu arbeiten. Dem kann leicht mit einer Klage abgeholfen werden, auch damit sich die AG in Zukunft solche UNverschämtheiten nicht mehr anmaßen.

ManuelDessau

Oh ok, also wenn ich Pech habe und nicht aktiv werde, könnte das theoretisch auch erst im Dezember 2020 erfolgen? Sind die AG da an keine Fristen gebunden? 

Pipprock

Frage an die ASD-Kollegen in Hamburg: Gab es bei Euch auch vorerst keine Überleitung in die S-Tabelle(aufgrund angeblicher Unklarheit wegen (fälschlich) geplanter Überleitung von e10 in s14 statt s15?
Plant schon jemand konkreter eine Eingruppierungsfeststellungsklage?

Spid

Zitat von: ManuelDessau am 10.02.2020 10:28
Oh ok, also wenn ich Pech habe und nicht aktiv werde, könnte das theoretisch auch erst im Dezember 2020 erfolgen? Sind die AG da an keine Fristen gebunden?

Natürlich sind die AG an Fristen gebunden. Umzusetzen war zum 01.01.20, Auszahlung des zustehenden Entgelts zum Zahltag im Januar. Deshalb ist der AG bereits säumig mit der Entgeltzahlung.

Wastelandwarrior

Ja. Wird nur peinlich mit der Lohnklage, wenn das Vergleichsentgelt zu zahlen ist.  :D

ManuelDessau

Zitat von: Wastelandwarrior am 10.02.2020 11:37
Ja. Wird nur peinlich mit der Lohnklage, wenn das Vergleichsentgelt zu zahlen ist.  :D
Was genau meinst du damit?

Wastelandwarrior

Es gibt in der Anlage G nicht in allen Fällen ein höheres Entgelt als bisher. Deshalb wurde ein "Vergleichsentgelt" geregelt. Nach der "Überleitung" muss geschaut werden, was höher ist. Entweder das alte Entgelt inkl. diverser Zulagen oder das neue in der korrekten Stufe. Das höhere von beiden wird gezahlt. Wenn das Vergleichsentgelt das höhere ist, dann entspricht das dem gezahlten (alten). Lohnklage sinnlos, weil zwar nicht übergeleitet aber trotzdem in Summe korrekt gezahlt wird.

maverick

Hallo mal wieder.

Ich fragte vor zwei Tagen nach der Restzeit und Höherstufung.
Zur Erinnerung:
- Juli 2018 E9 Stufe 4 (Haustarifvertrag)
- Oktober 2019 Überleitung in den TV-L in E9b Stufe 4
- seit Januar 2020 S11b Stufe 3

Lt meines AG wurden die Stufenlaufzeiten beim Wechsel vom Haustarif in den TV-L mitgenommen.
Der AG sagte mir (wie schon erwähnt), dass ich jetzt im Stufe 3 im 4. Jahr + Restzeit wäre und damit eine Höherstufung im Januar 2021 erfolgen würde.
Scheinbar wird der Begriff Restzeit beim AG anders definiert als von Spid.

Meine Frage: Gibt es eine Quelle/einen Paragraphen auf den ich mich bezüglich der Höherstufung im Juli 2020 im Gespräch mit dem AG berufen kann? Also die Anrechnung der Restzeit meine ich.

Spid

Es kann doch angesichts §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L überhaupt kein anderes Verständnis des Begriffs ,,Restzeit" geben als jene, daß es sich um die Zeit handelt, die nach Zuordnung zu einem Jahr einer Stufe verbleibt.

Wastelandwarrior

Zitat von: Spid am 10.02.2020 14:24
Es kann doch angesichts §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L überhaupt kein anderes Verständnis des Begriffs ,,Restzeit" geben als jene, daß es sich um die Zeit handelt, die nach Zuordnung zu einem Jahr einer Stufe verbleibt.
exakt.

Isie

Es geht anscheinend darum, dass bereits bei der Überleitung aus dem Haustarif in den TV-L Restzeiten mitgenommen wurden.

Isie

Wenn zum 01.01.2021 die nächste Stufe erreicht wird, muss das 4. Jahr innerhalb der Stufe 3 mit der Überleitung am 01.01.2020 begonnen haben, so dass die Stufenlaufzeit am 31.12.2020 endet. Das heißt, dass die Stufenlaufzeit der Stufe 4 der Entgeltgruppe 9b am 01.01.2019 begonnen haben muss und am 01.01.20 das 2. Jahr innerhalb der Stufe 4 begonnen hätte. Demnach müssen bei der Überleitung vom Haustarif in den TV-L 6 Jahre angerechnet worden sein und die Überleitung fiktiv zum 01.01.2019 erfolgt sein.
Oder habe ich da einen Gedankenfehler gemacht?

Spid

Ausweislich der Sachverhaltsschilderung fand die Überleitung im Oktober 2019 in E9b/4 unter Mitnahme der Stufenlaufzeit statt, die im Juli 2018 begann.

Isie

Ja, ich weiß. Aber das passt absolut nicht zu dem Datum des nächsten Stufenaufstiegs. Also hat der Arbeitgeber entweder falsch übergeleitet oder bei der ursprünglichen Überleitung aus dem Haustarif andere Zeiten berücksichtigt.

McOldie

Nach meiner Auffassung stellt sich es wie folgt dar (wenn die angegegenen Daten so stimmen):
seit 1.7.18 Stufe 4 (mitgenommen vom Haus-TV)
am 31.12.2019 Stufe 4 im 2. Jahr Restzeit 6 Monate (4/2/6).
Die Überleitung erfolgt daher nach Stufe 3 im 4. Jahr (=3/4/6).
Die nächste Steigerung nach Stufe 4 müsste dann im Juli 2020 sein.