Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin

Begonnen von Zimm, 27.06.2019 19:31

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BerlinBerlin1

Zitat von: Chrille1507 in 25.06.2020 09:40
Hallo Olsen,

wie kommen Sie denn darauf, dass sich die große Mehrheit für die komplette Auszahlung entscheidet?

Wie man sich entscheidet, dürfte wohl hauptsächlich von der Parkplatzsituation vor Ort abhängen.
Wer jetzt mir Auto / Fahrrad fährt, wird es auch weiterhin so tun und wer den ÖPNV nutzt, weil es zum
Beispiel vor Ort keine Parkplätze gibt, der wird auch weiterhin den ÖPNV nutzen.

Chrille1507

Im Haushaltsumsetzungsgesetz 2020 vom 11. Juni 2020 wird die Hauptstadtzulage als § 74a ergänzt und für die Beamten des Landes Berlin eingeführt.

Im Absatz 8 zum genannten Paragrafen findet sich auch folgender Satz:

"(8) Den Tarif- und sonstigen Angestellten des Landes kann in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 7 eine Ballungsraumzulage gewährt werden. Satz 1 gilt auch für die Beschäftigten der Beteiligungen des Landes."

Wastelandwarrior

Da aber (Landes-)Haushaltsrecht, das (Bundes-)Tarifrecht nicht brechen kann... ist das nur eine haushaltsrechtliche Erlaubnis. Ob die tarifrechtlich zulässig ist, bleibt abzuwarten.

Spid

Selbstverständlich ist eine Besserstellung von AN gegenüber den tariflichen Regelungen tarifrechtlich erlaubt - das stand niemals infrage. Fraglich ist lediglich, ob die TdL es zuläßt. Das ist keine tarifrechtliche Frage.

Wastelandwarrior

ok. Vereinsrechtlich. Satzungsrechtlich. Stimmt.


Icke


LeonL

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/berlin-hauptstadtzulage-oeffentlicher-dienst-finanzverwaltung.html

Wenn nun auch SenFin gegen die Zulage ist, kann man sie wohl abschreiben. Schade eigentlich. Ich hätte mich über die Angleichung an den TVöD sehr gefreut. ::)

Amiga

Zitat von: LeonL in 25.08.2020 12:26
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/berlin-hauptstadtzulage-oeffentlicher-dienst-finanzverwaltung.html

Wenn nun auch SenFin gegen die Zulage ist, kann man sie wohl abschreiben. Schade eigentlich. Ich hätte mich über die Angleichung an den TVöD sehr gefreut. ::)

Hab ich was verpasst? Welche Zulage soll es denn deiner Meinung nach geben im TVöD?
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

LeonL

Zwischen TV-L und TVöD gibt's ja hier und da eine Lücke im Tabellenentgelt gleicher Gruppe und Stufe. Mit Zulage wäre sie geschlossen und ich würde tatsächlich in etwa in Berlin das gleiche verdienen wie Kollegen in Potsdam, Neuruppin oder Eberswalde. Sinn der Zulage war es ja die höheren Lebenskosten in der Metropole abzufedern. Dazu würde ich es schon begrüßen nicht weniger als in den genannten Orten in Brandenburg für eine gleiche Tätigkeit zu verdienen. Daher hätte ich mich über die Zulage gefreut.
Ich habe nicht gemeint, dass es eine solche Zulage im TVöD pauschal gäbe.

Jockel

und die Kollegen, die in Brandenburg wohnen, aber beim Land Berlin arbeiten, bekommen die dann nicht ?

Ausgangspunkt für die Zulage ist die verfassungswidrige Besoldung der Berliner Beamten. Da musste was getan werden. Die Nummer mit der "Gleichbehandlung" der Tarifbeschäftigten in Berlin hat sich RRG aus ideologischen Gründen selbst eingebrockt. "Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann!" Außer natürlich linke Ideologen... ach nein: die REICHEN in Berlin dann ab 5000€ brutto... (Arbeitslager, wahlweise auch aufhängen).

LeonL

Zitat von: Jockel in 03.09.2020 11:18
und die Kollegen, die in Brandenburg wohnen, aber beim Land Berlin arbeiten, bekommen die dann nicht ?

Ausgangspunkt für die Zulage ist die verfassungswidrige Besoldung der Berliner Beamten. Da musste was getan werden. Die Nummer mit der "Gleichbehandlung" der Tarifbeschäftigten in Berlin hat sich RRG aus ideologischen Gründen selbst eingebrockt. "Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann!" Außer natürlich linke Ideologen... ach nein: die REICHEN in Berlin dann ab 5000€ brutto... (Arbeitslager, wahlweise auch aufhängen).

Doch, die Kollegen, die in Brandenburg wohnen, hätten sie auch bekommen. Finde ich aber auch nicht unplausibel, da sie in vielen Fällen ab EG 11 auch im TVöD selbst nach Tarif Ost für gleichwertige Tätigkeiten mehr verdienen würden. Es wäre auch hier ein Ausgleich ggü. den im TVöD höheren Tabellenentgelten gewesen und in einigen Fällen vielleicht dann sogar 20-30 Euro mehr brutto. Also aus AG-Sicht eine Erhöhung der Attraktivität ggü. der direkten Konkurrenz im Umland in den entsprechenden Tätigkeiten. Das wäre für Berlin nicht nachteilig gewesen bei der Arbeitskräftebindung oder -Anwerbung.

Übrigens habe ich mich zu Besoldungsfragen nicht eingelassen, da es hierfür meines Wissens nach einen gesonderten Forenbereich gibt. Ich stimme zwar im Kern zu der von dir geäußerten zu niedrigen Besoldung zu, bin aber die Diskussion leid, dass aus dem Grund einer zu niedrigen Besoldung für Berliner Beamte auch Tarifbeschäftigte nicht angemessen und marktüblich alimentiert werden sollten. Ich frage mich welche Grundlage es für eine derartige Argumentation geben sollte.

Bastel

Tarifbeschäftigte werden nicht alimentiert.

Eukalyptus


LeonL

#179
Zitat von: Bastel in 04.09.2020 09:03
Tarifbeschäftigte werden nicht alimentiert.

;)
Das ist formal richtig.