Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Pakart

Zitat von: Spid am 02.10.2020 14:10
Zitat von: Pakart am 02.10.2020 14:05
Zitat von: Spid am 02.10.2020 14:04
Die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen mit ihrer Existenz zu begründen, ist etatistischer Unfug.

Nur weil es eine grundsätzliche Vertragsfreiheit gibt, heißt es nicht das jeder gleich mächtig ist und keinerlei Abhängigkeiten existieren.

Eine gleiche Mächtigkeit  oder fehlende Abhängigkeit ist für Augenhöhe beim Vertragsschluss auch keine Voraussetzung.

Das ist deine Meinung, oder woraus schließt du das?

Spid

Es ist erstens meine Meinung und somit das einzige, was zählt - und zweitens steht es den Beteiligten frei, einen Vertrag des verhandelten Inhalts zu schließen oder nicht zu schließen. Sie befinden sich auf Augenhöhe.

Welchen Bezug zum Etatismus siehst Du denn nun bei einem Verweis auf die Vertragsfreiheit?

Wdd3

Das einzige was zählt ist meineMeinung. 8)

Pakart

Zitat von: Spid am 02.10.2020 14:25
Es ist erstens meine Meinung und somit das einzige, was zählt - und zweitens steht es den Beteiligten frei, einen Vertrag des verhandelten Inhalts zu schließen oder nicht zu schließen. Sie befinden sich auf Augenhöhe.

Welchen Bezug zum Etatismus siehst Du denn nun bei einem Verweis auf die Vertragsfreiheit?

Etatisch ist vielleicht etwas eng, aber die Tatsache, dass du mit dem Vorhandensein von etwas (Vertragfreiheit) auf etwas anderes(Augenhöhe/Level playing field) schließt.

Spid

Und das hat mit Staatsgläubigkeit jetzt genau was zu tun?

Pakart

Das du aus dem Vorhandensein einer staatlichen Freigabe an eine Allumfassende Gleichheit  glaubst.

Spid

Weder glaube ich an eine "staatliche Freigabe" noch an "Allumfassende Gleichheit" - noch ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen.

Pakart

Zitat von: Spid am 02.10.2020 14:53
Weder glaube ich an eine "staatliche Freigabe" noch an "Allumfassende Gleichheit" - noch ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen.

Dies entspricht wohl ohne Zweifel deinem Erklärerhorizont.

Spid


Pakart

Das du dies so Aussagen wolltest ob du es für den Empfänger geschafft hast ist eine andere Frage.
Alternativ kann ich auch vom Senderhorizont sprechen.

Spid

Was wollte ich wie aussagen?

Pakart

Zitat von: Spid am 02.10.2020 14:53
Weder glaube ich an eine "staatliche Freigabe" noch an "Allumfassende Gleichheit" - noch ließe sich derlei aus meinen Ausführungen schließen.

In dem Fall umgekehrt, du wolltest etwas nicht Aussagen.

Spid

Nun, daß ich "aus dem Vorhandensein einer staatlichen Freigabe an eine Allumfassende Gleichheit" glaubte, habe ich nicht ausgesagt - das ist etwas völlig anderes, als daß ich derlei nicht aussagen wollte. Meine Antworten setzen jedoch ein Minimum an intellektuellen Grundfunktionen und hinreichendes Wissen über den Diskussionsgegenstand beim Empfänger voraus. Da es um Vertragsfreiheit geht, krankt es ja bereits an einer "staatlichen Freigabe", denn nicht der Staat gewährt die Vertragsfreiheit den Bürgern, es handelt sich um einen unmittelbaren Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, mithin eines Grundrechts, das eben entsprechend der Naturrechtslehre nicht gewährt wird, sondern mit dem der Bürger bereits ohne Staat ausgestattet ist. Und zu Gleichheit habe ich mich überhaupt nicht eingelassen.

Pakart

Wir können auch Gerne noch die nächsten 20 Seiten über Rechtstheoretische und Rechtsphilosophische Ansätze und Meinungen debattieren. Aber ich glaube das wir dann mittlerweile, nach meinem Kommunikationstheretischrn Ausflug, zu weit weg vom Thema kommen.

Spid

Da gäbe es nur etwas zu debattieren, wenn Du die Naturrechtslehre anzweifeltest - womit Du dann den Boden der FDGO verließest.