[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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HansGeorg

Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12
Von VierBundeslaender:
"Übrigens open access: https://www.nomos-elibrary.de/de/10.5771/9783748952299.pdf"

Bestätigt auf schöne Weise, was viele hier schon diskutiert und vermutet hatten.

Dennoch sind sehr viele Bundesländer auf den Zug aufgesprungen.

u.a. BW https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Es ist nicht unbedingt gesagt, dass solche Klagen tatsächlich das BVerfG erreichen. Denn es kann auch gut sein, dass das BVerG im nächsten Urteil bereits die Leitplanken einer gesetzeskonformen Besoldung so eng ziehen wird, dass solche Auswüchse per se gar nicht mehr möglich sind. Somit kann dann jeder bereits vor dem für ihn zuständigen Gericht erfolgreich klagen.

Versuch

Zitat von: HansGeorg in 28.02.2025 16:04
Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12
Von VierBundeslaender:
"Übrigens open access: https://www.nomos-elibrary.de/de/10.5771/9783748952299.pdf"

Bestätigt auf schöne Weise, was viele hier schon diskutiert und vermutet hatten.

Dennoch sind sehr viele Bundesländer auf den Zug aufgesprungen.

u.a. BW https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Es ist nicht unbedingt gesagt, dass solche Klagen tatsächlich das BVerfG erreichen. Denn es kann auch gut sein, dass das BVerG im nächsten Urteil bereits die Leitplanken einer gesetzeskonformen Besoldung so eng ziehen wird, dass solche Auswüchse per se gar nicht mehr möglich sind. Somit kann dann jeder bereits vor dem für ihn zuständigen Gericht erfolgreich klagen.

Die Frage wäre, wann endlich ein Urteil kommt.
Langsam wird es bitter...

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Wenn das VG Karlsruhe das 4 Säulenmodell mit seinen nach oben abschmelzen Beträgen, eine in meinen Augen bodenlose Frechheit und ein vorsätzlicher Verfassungsbruch, kippt, dann ist auch das baden-württembergische Partnereinkommen vom Tisch, da auch hierbei mit Abschmelzbeträgen gearbeitet wird.
Denke aber eher, dass die Nummer für das VG Karlsruhe zu groß ist und die das in die Nachbarschaft ans BVerfG verweisen werden.

SwenTanortsch

Zitat von: LehrerBW in 01.03.2025 16:45
Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Wenn das VG Karlsruhe das 4 Säulenmodell mit seinen nach oben abschmelzen Beträgen, eine in meinen Augen bodenlose Frechheit und ein vorsätzlicher Verfassungsbruch, kippt, dann ist auch das baden-württembergische Partnereinkommen vom Tisch, da auch hierbei mit Abschmelzbeträgen gearbeitet wird.
Denke aber eher, dass die Nummer für das VG Karlsruhe zu groß ist und die das in die Nachbarschaft ans BVerfG verweisen werden.

Die Kompetenzzuordnung ist insgesamt eine andere, die - davon darf man ausgehen - zu folgendem Ergebnis führen sollte (ich kenne nicht die Klageschrift der Kläger und auch nicht das VG Karlsruhe, das aber als solches dem Untersuchungsgrundsatz unterliegt):

Sofern die Klage zulässig ist und hinreichend substantiiert bzw. das VG Karlsruhe als Folge des Untersuchungsgrundsatzes zu dem Schluss kommt, dass die angegriffene gesetzliche Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sieht es sich gezwungen, einen sog. Aussetzungs und Vorlagebeschluss zu fassen und also in seiner Entscheidung seine Überzeugung zu begründen, warum die gesetzliche Grundlage verfassungwidrig sein soll. Es setzt also das Verfahren aus (Aussetzungsbeschluss) und holt mit der Vorlage die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ein, da nur das Bundesverfassungsgericht dazu berechtigt ist, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu entscheiden (das sogenannte Verwerfungsmonopol für Parlamentsgesetze). Entsprechend spricht man auch von einer Richtervorlage. Das Bundesverfassungsgericht prüft danach ebenfalls zunächst die Zulässigkeit der Klage, um dann die Richtervorlage zu prüfen. Entsprechend legt Art. 100 Abs. 1 GG, in dem sog. konkrete Normenkontrollverfahren geregelt sind, fest:

"Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt."

Alles andere als ein Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des VG Kalrsruhe wäre eher erstaunlich, weil das sog. "Vier-Säulen-Modell" in einer solchen Fülle von Regelungen nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sein sollte, dass es der Beklagten kaum gelingen sollte, die Kammer vom Gegenteil zu überzeugen.

Illunis

Zitat von: SwenTanortsch in 01.03.2025 17:38
...Alles andere als ein Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des VG Kalrsruhe wäre eher erstaunlich, weil das sog. "Vier-Säulen-Modell" in einer solchen Fülle von Regelungen nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sein sollte, dass es der Beklagten kaum gelingen sollte, die Kammer vom Gegenteil zu überzeugen.

Und genau das ist ja das eigentliche große Problem. Es gibt mittlerweile so viele offensichtliche (und meiner Meinung nach bewusste) Grundgesetzbrüche, dass es zum Verzweifeln ist.
Das Einzige was aber passiert ist, dass der Stapel an offenen Verfahren in Karlsruhe größer und größer wird, die Länder sich dank der Verjährung ins Fäustchen lachen und der gefühlte Fachkräftemangel schlimmer wird.

Wenn man mit dem ganzen langsam auch Mental nicht mehr klar kommt, wird der Burnout/ die Depression dadurch dann eigentlich zum Dienstunfall?  :'(

A9A10A11A12A13

Update der nächsten quixotschen Sisyphos-Runde:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/muster-klageerweiterung-amtsangemessene-alimentation-2024/
(man hat ja Zeit, "aufgrund begrenzter Polizeikapazitäten" ist Weimar am Samstag für demonstrierende Beamte eine No-Go-Area...)

Zitat von: Malkav in 17.02.2025 09:58

Der dbb Thüringen hat ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt und hier im Forum haben einige diesen Weg auch schon für Folgejahre zur Ursprungsklage bestritten.
...

Jimbo

Hat eigentlich auch irgendwer irgendwo einen Hoffnungsschimmer für mich übrig dass wir von dem Sondervermögen auch mal einen Cent für eine amtsangemessene Alimentation sehen werden?
Ich befürchte zwar nicht, dass man gewillt ist uns finanziell endlich so zu behandeln wie es das Grundgesetz vorsieht, aber vielleicht ist auch das ein Vorgriff auf ein Urteil das sonst wehtun würde. Who knows....

cyrix42

Von dem Sonfervermögen wirst du nichts sehen; es sei denn, du bist eine Brücke oder eine Kanone.

Aber der Spaß dürfte den restlichen Haushalt natürlich entlasten.

HansGeorg

Zitat von: Jimbo in 06.03.2025 14:59
Hat eigentlich auch irgendwer irgendwo einen Hoffnungsschimmer für mich übrig dass wir von dem Sondervermögen auch mal einen Cent für eine amtsangemessene Alimentation sehen werden?
Ich befürchte zwar nicht, dass man gewillt ist uns finanziell endlich so zu behandeln wie es das Grundgesetz vorsieht, aber vielleicht ist auch das ein Vorgriff auf ein Urteil das sonst wehtun würde. Who knows....

Selbstredend. Wir Beamte hier in SH haben in den letzten Jahren durch Abzüge von der Besoldung ein Sondervermögen aufgebaut. Eigentlich um unsere Pensionen zu bezahlen. Es wurde aber nun bereits gesagt, dass dieses herangezogen wird, falls das BVerfG ein finanziell unvorteilhaftes Urteil für das Land fällt. Danach dürfen wir dieses Sondervermögen natürlich wieder mit Abzügen füllen. Am besten geben alle die geklagt haben und Ansprüche haben ihren Anspruch per neuem "Landessolidaritätsbesoldungsanpassungsgesetz" direkt wieder in das Sondervermögen zurück.

Ozymandias

#7194
VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20148%2F24


Neues aus Hamburg zum Jahr 2022
ZitatLeitsatz

    1. Die Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 wahrte im Jahr 2022 auch unter Zugrundelegung der – mit dem Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetz eingeführten – Bezugsgröße der Zweiverdienerfamilie nicht das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau.
    2. Die Zweiverdienerfamilie als Bezugsgröße des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ist grundsätzlich mit dem Alimentationsprinzip vereinbar.
    3. Die rückwirkende Erstreckung der Bezugsgröße der Zweiverdienerfamilie auf das Besoldungsjahr 2022 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot.
    4. Am Mindestabstandsgebot sind im Rahmen des Hamburger Zweiverdienermodells diejenigen Fallgruppen mit dem geringsten Familieneinkommen zu messen, in denen gerade kein Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a i.V.m. Anlage VIIa HmbBesG mehr gewährt wird.
    5. Der für das Jahr 2022 gewährte Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a i.V.m. Anlage VIIa HmbBesG ist bei der Prüfung des Abstandsgebots jedenfalls deshalb zu berücksichtigen, weil er mit aufsteigender Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe abnimmt und in höheren Besoldungsgruppen oder Erfahrungsstufen sogar ganz wegfällt.
    6. Der Besoldungsergänzungszuschuss führte für das Jahr 2022 dazu, dass bei identischer Familienkonstellation (gleiche Anzahl an Kindern, gleich hohes Einkommen der zweiten erwachsenen Person) die Gesamtbesoldung verschiedener Besoldungsgruppen teilweise vollständig nivelliert oder Abstände zumindest erheblich vermindert wurden. Diese Beeinträchtigung des Abstandsgebots ist nicht gerechtfertigt.
    7. Es konnte offen bleiben, ob die Regelungen des Hamburgischen Besoldungsgesetzes für die Besoldung im Jahr 2022 zudem wegen eines Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig sind, weil sie Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 10 beim Besoldungsergänzungszuschuss ohne sachlichen Grund im Vergleich zu niedrigeren Besoldungsgruppen benachteiligen.


Der Beschluss steht im ersten Blick im Gegensatz zum Gutachten von Di Fabio.

Ähnliche Entscheidung

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20149%2F24

Hans Werner Mangold

Jeden Freitag immer wieder das Gleiche!  >:( Bei über 60 anhängigen Verfahren!  :-\ Ob wir das noch erleben werden?!  :o

Knarfe1000

Wahrscheinlich als Pensionär - wenn überhaupt.

Hans Werner Mangold


A9A10A11A12A13

Zitat von: Hans Werner Mangold in 07.03.2025 09:46
Jeden Freitag immer wieder das Gleiche!  >:( Bei über 60 anhängigen Verfahren!  :-\ Ob wir das noch erleben werden?!  :o
Das stimmt doch nicht. Was die Spiegelstrich Wochenshow nicht verrät: Nächste Woche Freitag gibt es doch 60 unvergleichlich gute andere Gründe für einen feierlichen Wochenausklang.  Was soll man sich da noch ereifern, stellt doch lieber für Martin vom 1. den Sekt schon mal kalt, drechselt stundenlang in liebevoller Detailarbeit eine Glückwunschkarte, probt im mehrstimmigen Chor, holt ein paar Geschenke aus Kenia ab,... alles andere hat natürlich zurückzustehen.

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 28.02.2025 12:12

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Bist du dir da sicher?
Hab mir überlegt hinzufahren weil ich krankgeschrieben bin um es mir anzuschauen.
Der 16.3. ist aber ein Sonntag 🤔🧐