Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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bebolus

Es gab 1996 noch keine Erfahrungsstufen.. Es waren Altersstufen. Bist Du mit 17 in A6 eingestiegen hattest Du weniger als der 35jährige, der mit A6 eingestiegen ist. Und das zieht sich im Grunde noch bis heute.

BVerfGBeliever

[Kleiner Off-Topic-Scherz zu Beginn: Woran merkt man im Urlaub, ob gerade Wochenende ist oder nicht? Ganz einfach, man muss nur die Anzahl der Beiträge im Forum anschauen.. :)]


Ansonsten nur ein kurzer Hinweis: Eine kompakte Übersicht der Änderungen an der Bundesbesoldung (inklusive Links zum jeweiligen Bundesgesetzblatt) findet sich hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_%C3%84nderungen_des_Bundesbesoldungsgesetzes

Man sieht beispielsweise, dass das Weihnachtsgeld im Jahr 1996 bei 95% lag.

Und "Fun Fact" am Rande: Am 1. April 1990 (!) wurde die wöchentliche Arbeitszeit auf 38,5 Stunden (!) reduziert..

bebolus

Wikipedia ist in meinen Augen in Gesamtheit keine vertrauenswürdige, wissenschaftliche Quelle.

BVerfGBeliever

Daher ja auch der Hinweis auf das jeweils verlinkte Bundesgesetzblatt..

bebolus

Zitat von: Julianx1 in 08.12.2025 08:56
Zitat von: Rentenonkel in 08.12.2025 08:48
Zitat von: Julianx1 in 08.12.2025 08:33
Zitat von: Rentenonkel in 08.12.2025 07:36
@Julianx1: Die von Dir genannte Summe ist tatsächlich bei Deiner Familiengröße und der Dauer der Unteralimentierung eine realistische Größenordnung.

Lieber @Renkenonkel,
Nein! Sie mag vielleicht rechtlich realistisch sein. Aber faktisch ist sie utopisch. Es wird niemals zur Auszahlung solcher Summen kommen. Und das schlimme ist ja, dass wissen wir auch alle. Und Dan kann ich hier noch 200x irgendwelche Staatssekretäre von Abgeordnetenwatch verlinken.


Realistischerweise muss man ja auch sagen, dass Deine Familiengröße nicht alltäglich ist. Als NRW vor dem BVerfG bei der Frage der kinderreichen Beamten das Verfahren verlor, hat es auch in dieser Größenordnung für Beamte mit Deiner Kinderzahl Nachzahlungen ausgekehrt ... und zwar netto. Das hat bis dahin auch niemand für möglich gehalten. An dem Urteil kommt auch der Bund irgendwann nicht mehr vorbei.

Daher sehe ich es tatsächlich deutlich positiver als Du, auch wenn ich den Frust und die Enttäuschung verstehen kann.

Spannender ist aus meiner Sicht eher die Frage "wann" als "ob". Einen Porsche würde ich aber auch erst dann bestellen, wenn es tatsächlich auf dem Konto sichtbar ist  ;D

Ja. In NRW hat's eine riesige Auszahlung gegeben. Obwohl meine Familie da noch nicht ganz so groß war. Nach der Steuererklärung war sie nur noch halb so groß. Aber trotzdem noch gut. Aber auch das entspricht ja dem was ich meine.  Es war eine einzelne Gruppe von Beamten. Die mit kinderreichen Familien.

Und ich bin da eigentlich ganz optimistisch. Die Frage ,,wann" wird mit jedem zunehmenden Monat, in dem auf das Rundschreiben verwiesen wird durch das ,,ob" ersetzt.

Denn die finanziellen Möglichkeiten des DH sind endlich.

Also mal abgesehen von dem Rundschreiben gab es doch auch einen Referentenentwurf mit entsprechender Begründung. Welcher Richter wird dann für den Bund nun sagen: Naja, der DH konnte die haushalterischen Risiken nicht absehen? Ist irgendwie lächerlich. Der Bund weiß ganz genau auch ohne Widersprüche was abgeht.

GoodBye

Richter prüfen immer noch die geltende Rechts-/Gesetzeslage. Und damit auch den Ausschlussgrund der zeitnahen Geltendmachung.

Auch hier steht es einem natürlich frei - entgegen der st. Rspr. des BVerfG zu argumentieren oder zur möglichen Europarechtswidrigkeit der Norm vorzutragen.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Gruenhorn in 08.12.2025 16:58
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 14:56
Besoldungsindexbeträge nach Dr. Färber (sofern ich alles richtig habe XD hahaha)                        
                        
Jahr 1996   Deutsche Mark   Bund                  
Grundgehaltssätze höchste Erfahrungsstufe, Allgemeine Stellenzulage, Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)                        
                        
BesG   Grundgeh.   Allg.StZ.   OrtsZ   Anno 1   Urlaubsgeld   Weihnachstgeld   Anno 2   
A1   1.878,70   72,71   792,51   32.927,04   150,00   617,44   33.694,48   
A2   2.006,49   72,71   792,51   34.460,52   150,00   617,44   35.227,96   
A3   2.134,36   72,71   792,51   35.994,96   150,00   617,44   36.762,40   
A4   2.262,33   72,71   792,51   37.530,60   150,00   617,44   38.298,04   
A 5   2.378,74   100,57   792,51   39.261,84   150,00   617,44   40.029,28   
A 6   2.555,55   100,57   792,51   41.383,56   150,00   617,44   42.151,00   
A 7   2.833,14   100,57   792,51   44.714,64   150,00   617,44   45.482,08   
A 8   3.174,22   100,57   792,51   48.807,60   150,00   617,44   49.575,04   
A 9   3.395,91   193,84   841,29   53.172,48   150,00   474,95   53.797,43   
A 10   3.938,30   193,84   841,29   59.681,16   150,00   474,95   60.306,11   
A 11   4.507,78   193,84   841,29   66.514,92   150,00   474,95   67.139,87   
A 12   5.077,27   193,84   841,29   73.348,80   150,00   474,95   73.973,75   
A 13   5.649,46   193,84   946,64   81.479,28   150,00   474,95   82.104,23   
A 14   6.374,03   72,71   946,64   88.720,56   150,00   474,95   89.345,51   
A 15   7.339,87   72,71   946,64   100.310,64   150,00   474,95   100.935,59   
A 16   8.302,68   72,71   946,64   111.864,36   150,00   474,95   112.489,31   
                        
in Euro                        
BesG   Grundgeh.   Allg.StZ.   OrtsZ   Anno 1   Urlaubsgeld   Weihnachstgeld   Anno 2   
A1   960,56   37,18   405,20   16.835,27   76,69   315,69   17.227,65   
A2   1.025,90   37,18   405,20   17.619,32   76,69   315,69   18.011,70   
A3   1.091,28   37,18   405,20   18.403,86   76,69   315,69   18.796,24   
A4   1.156,71   37,18   405,20   19.189,02   76,69   315,69   19.581,40   
A 5   1.216,23   51,42   405,20   20.074,19   76,69   315,69   20.466,57   
A 6   1.306,63   51,42   405,20   21.159,00   76,69   315,69   21.551,38   
A 7   1.448,56   51,42   405,20   22.862,15   76,69   315,69   23.254,53   
A 8   1.622,95   51,42   405,20   24.954,84   76,69   315,69   25.347,22   
A 9   1.736,29   99,11   430,14   27.186,56   76,69   242,84   27.506,09   
A 10   2.013,61   99,11   430,14   30.514,38   76,69   242,84   30.833,91   
A 11   2.304,78   99,11   430,14   34.008,41   76,69   242,84   34.327,94   
A 12   2.595,96   99,11   430,14   37.502,51   76,69   242,84   37.822,04   
A 13   2.888,51   99,11   484,01   41.659,54   76,69   242,84   41.979,07   
A 14   3.258,98   37,18   484,01   45.361,94   76,69   242,84   45.681,47   
A 15   3.752,80   37,18   484,01   51.287,83   76,69   242,84   51.607,36   
A 16   4.245,08   37,18   484,01   57.195,13   76,69   242,84   57.514,66   


FEHLER gefunden EDIT: Weihnachtsgeld nur bis A13


Ich hatte es bereits im Nachbarthreat beschrieben. Es ist fehleranfällig die Werte für alle Jahre manuell  zusammen zu suchen. Einfacher ist es sich den Beschluss zu nehmen und dort ein beliebiges Jahr herauszusuchen, wo die Besoldung einfacher zu bestimmen ist als 1996. Dann ermittelt man für dieses Jahr die Besoldung, stellt diese in Beziehung zum Indexwert aus dem Beschluss. Dann kann man per Dreisatz den Wert für 1996 bestimmen. Dies sollte gehen, da die Besoldung damals bundeseinheitlich geregelt war.
Mit diesem neuen Wert kann man die Werte für die jeweiligen Jahre im Bund berechnen, die einen interessieren.


Danke ich habs lieber spitz für den 100 Index. Der Rest wäre mit ziemlich Wurscht über Index zu erreichen.
Nach diesem Post habe ich eine Korrektur. Das dürfte so ziemlich das sein was fr Färber hatte. Einzig die Zulagen nr. 27 sind bissl schwammig aber schon sehr nah dran

BuBea

#2512
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 16:52
Zitat von: GoodBye in 08.12.2025 16:49
Auf den einen Tag kommt es jetzt auch nicht mehr an  ;D ;D ;D ;D ;D ;D

richtig:

Besoldungsindexbeträge nach Dr. Färber (sofern ich alles richtig habe XD hahaha)                        
                        
Jahr 1996   Deutsche Mark                     
Grundgehaltssätze höchste Erfahrungsstufe, Allgemeine Stellenzulage, Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)                        
                        
BesG   Grundgeh.   Allg.StZ.   OrtsZ   Anno 1   Urlaubsgeld   Weihnachstgeld   Anno 2   
A1   1.878,70   72,71   792,51   32.927,04   650,00   1.784,77   35.361,81   
A2   2.006,49   72,71   792,51   34.460,52   650,00   1.906,17   37.016,69   
A3   2.134,36   72,71   792,51   35.994,96   650,00   2.027,64   38.672,60   
A4   2.262,33   72,71   792,51   37.530,60   650,00   2.149,21   40.329,81   
A 5   2.378,74   100,57   792,51   39.261,84   650,00   2.259,80   42.171,64   
A 6   2.555,55   100,57   792,51   41.383,56   650,00   2.427,77   44.461,33   
A 7   2.833,14   100,57   792,51   44.714,64   650,00   2.691,48   48.056,12   
A 8   3.174,22   100,57   792,51   48.807,60   650,00   3.015,51   52.473,11   
A 9   3.395,91   193,84   841,29   53.172,48   500,00   3.226,11   56.898,59   
A 10   3.938,30   193,84   841,29   59.681,16   500,00   3.741,39   63.922,55   
A 11   4.507,78   193,84   841,29   66.514,92   500,00   4.282,39   71.297,31   
A 12   5.077,27   193,84   841,29   73.348,80   500,00   4.823,41   78.672,21   
A 13   5.649,46   193,84   946,64   81.479,28   500,00   5.366,99   87.346,27   
A 14   6.374,03   72,71   946,64   88.720,56   0,00   6.055,33   94.775,89   
A 15   7.339,87   72,71   946,64   100.310,64   0,00   6.972,88   107.283,52   
A 16   8.302,68   72,71   946,64   111.864,36   0,00   7.887,55   119.751,91   
                        
in Euro                        
BesG   Grundgeh.   Allg.StZ.   OrtsZ   Anno 1   Urlaubsgeld   Weihnachstgeld   Anno 2   
A1   960,56   37,18   405,20   16.835,27   332,34   912,53   18.080,14   
A2   1.025,90   37,18   405,20   17.619,32   332,34   974,60   18.926,26   
A3   1.091,28   37,18   405,20   18.403,86   332,34   1.036,71   19.772,91   
A4   1.156,71   37,18   405,20   19.189,02   332,34   1.098,87   20.620,23   
A 5   1.216,23   51,42   405,20   20.074,19   332,34   1.155,41   21.561,94   
A 6   1.306,63   51,42   405,20   21.159,00   332,34   1.241,30   22.732,63   
A 7   1.448,56   51,42   405,20   22.862,15   332,34   1.376,13   24.570,62   
A 8   1.622,95   51,42   405,20   24.954,84   332,34   1.541,80   26.828,98   
A 9   1.736,29   99,11   430,14   27.186,56   255,65   1.649,48   29.091,68   
A 10   2.013,61   99,11   430,14   30.514,38   255,65   1.912,93   32.682,96   
A 11   2.304,78   99,11   430,14   34.008,41   255,65   2.189,54   36.453,60   
A 12   2.595,96   99,11   430,14   37.502,51   255,65   2.466,16   40.224,31   
A 13   2.888,51   99,11   484,01   41.659,54   255,65   2.744,09   44.659,27   
A 14   3.258,98   37,18   484,01   45.361,94   0,00   3.096,03   48.457,96   
A 15   3.752,80   37,18   484,01   51.287,83   0,00   3.565,16   54.852,99   
A 16   4.245,08   37,18   484,01   57.195,13   0,00   4.032,82   61.227,95

Folgender Hinweis noch:Die jährliche Sonderzuwendung für Beamte richtete sich nach dem Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Sonderzuwendungsgesetz). Dieses Gesetz bestimmte als Bemessungsgrundlage ,,die nach dem Besoldungsgesetz für den Monat Dezember maßgebenden Bezüge". Zu diesen Bezügen gehörten ausdrücklich Grundgehalt, Ortszuschlag sowie Amts-, Stellen-, Ausgleichs- und Überleitungszulagen.

@ Rentenonkel. Es ist immer m.E. die aktuelle Tabelle relevant. Man greift m.E. nicht auf die 1993er Tabelle zurück.

Ganz schön aufwendig, das zu ermitteln und wir haben erst ein Jahr. Ich hatte es ja bereits gesagt: Wie geht man bei Jahren vor, in denen unterjährig die Besoldung angepasst wurde. Muss man dann monatsgenau spitz rechnen?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: BuBea in 08.12.2025 19:19
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 16:52
Zitat von: GoodBye in 08.12.2025 16:49
Auf den einen Tag kommt es jetzt auch nicht mehr an  ;D ;D ;D ;D ;D ;D

richtig:

Besoldungsindexbeträge nach Dr. Färber (sofern ich alles richtig habe XD hahaha)                        
                        
Jahr 1996   Deutsche Mark                     
Grundgehaltssätze höchste Erfahrungsstufe, Allgemeine Stellenzulage, Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)                        
                        
BesG   Grundgeh.   Allg.StZ.   OrtsZ   Anno 1   Urlaubsgeld   Weihnachstgeld   Anno 2   
A1   1.878,70   72,71   792,51   32.927,04   650,00   1.784,77   35.361,81   
A2   2.006,49   72,71   792,51   34.460,52   650,00   1.906,17   37.016,69   
A3   2.134,36   72,71   792,51   35.994,96   650,00   2.027,64   38.672,60   
A4   2.262,33   72,71   792,51   37.530,60   650,00   2.149,21   40.329,81   
A 5   2.378,74   100,57   792,51   39.261,84   650,00   2.259,80   42.171,64   
A 6   2.555,55   100,57   792,51   41.383,56   650,00   2.427,77   44.461,33   
A 7   2.833,14   100,57   792,51   44.714,64   650,00   2.691,48   48.056,12   
A 8   3.174,22   100,57   792,51   48.807,60   650,00   3.015,51   52.473,11   
A 9   3.395,91   193,84   841,29   53.172,48   500,00   3.226,11   56.898,59   
A 10   3.938,30   193,84   841,29   59.681,16   500,00   3.741,39   63.922,55   
A 11   4.507,78   193,84   841,29   66.514,92   500,00   4.282,39   71.297,31   
A 12   5.077,27   193,84   841,29   73.348,80   500,00   4.823,41   78.672,21   
A 13   5.649,46   193,84   946,64   81.479,28   500,00   5.366,99   87.346,27   
A 14   6.374,03   72,71   946,64   88.720,56   0,00   6.055,33   94.775,89   
A 15   7.339,87   72,71   946,64   100.310,64   0,00   6.972,88   107.283,52   
A 16   8.302,68   72,71   946,64   111.864,36   0,00   7.887,55   119.751,91   
                        
in Euro                        
BesG   Grundgeh.   Allg.StZ.   OrtsZ   Anno 1   Urlaubsgeld   Weihnachstgeld   Anno 2   
A1   960,56   37,18   405,20   16.835,27   332,34   912,53   18.080,14   
A2   1.025,90   37,18   405,20   17.619,32   332,34   974,60   18.926,26   
A3   1.091,28   37,18   405,20   18.403,86   332,34   1.036,71   19.772,91   
A4   1.156,71   37,18   405,20   19.189,02   332,34   1.098,87   20.620,23   
A 5   1.216,23   51,42   405,20   20.074,19   332,34   1.155,41   21.561,94   
A 6   1.306,63   51,42   405,20   21.159,00   332,34   1.241,30   22.732,63   
A 7   1.448,56   51,42   405,20   22.862,15   332,34   1.376,13   24.570,62   
A 8   1.622,95   51,42   405,20   24.954,84   332,34   1.541,80   26.828,98   
A 9   1.736,29   99,11   430,14   27.186,56   255,65   1.649,48   29.091,68   
A 10   2.013,61   99,11   430,14   30.514,38   255,65   1.912,93   32.682,96   
A 11   2.304,78   99,11   430,14   34.008,41   255,65   2.189,54   36.453,60   
A 12   2.595,96   99,11   430,14   37.502,51   255,65   2.466,16   40.224,31   
A 13   2.888,51   99,11   484,01   41.659,54   255,65   2.744,09   44.659,27   
A 14   3.258,98   37,18   484,01   45.361,94   0,00   3.096,03   48.457,96   
A 15   3.752,80   37,18   484,01   51.287,83   0,00   3.565,16   54.852,99   
A 16   4.245,08   37,18   484,01   57.195,13   0,00   4.032,82   61.227,95

Folgender Hinweis noch:Die jährliche Sonderzuwendung für Beamte richtete sich nach dem Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Sonderzuwendungsgesetz). Dieses Gesetz bestimmte als Bemessungsgrundlage ,,die nach dem Besoldungsgesetz für den Monat Dezember maßgebenden Bezüge". Zu diesen Bezügen gehörten ausdrücklich Grundgehalt, Ortszuschlag sowie Amts-, Stellen-, Ausgleichs- und Überleitungszulagen.

@ Rentenonkel. Es ist immer m.E. die aktuelle Tabelle relevant. Man greift m.E. nicht auf die 1993er Tabelle zurück.

Frau Färber hat im Urteil weitere Zulagen als die dort benannten nicht einberechnet.was sich insbesondere 1997 im Index sichtbar macht den. Die Überleitungen und bestandsschutz fehlen. Vor allem wenn kleinere Zulagen nur im Dezember zählen und auf 95 reduziert werden ist das Loch jetzt nicht so riesig. Das darf mir dann die Beklagte Gegenseite ausrechenen

BuBea

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 19:24


Frau Färber hat im Urteil weitere Zulagen als die dort benannten nicht einberechnet.was sich insbesondere 1997 im Index sichtbar macht den. Die Überleitungen und bestandsschutz fehlen.

Sorry ich meine mit meinem Hinweis Deine Berechnung der Spalte Weihnachtsgeld. Ich glaube hier stimmt die Basis noch nicht.

Staatsdiener1969

#2515
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 13:55
Zitat von: BuBea in 08.12.2025 13:54
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 13:27
Zitat von: Durgi in 08.12.2025 13:13
@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

Vielen Dank für die Hilfestellung. Die historische Integration ist mir bekannt.

Es ging mir hier um 1996. Das Sonderzuwendungsgesetz (habs gefunden lol) stammt aus 15.07.1965. Dort wurden noch 33,33 vom Hundert der für den Monat Dezember gewährten Bezüge gezahlt. Am 05.02.1974 wurde das geändert auf 100 vom Dezembergehalt. Soweit sich von 1974 bis 1996 (habe noch nichts gefunden) nichts geändert haben mag, so müsste Fr. Färber eben so gerechnet haben.

Urlaubsgeld sind wohl 150 DMark seit 1977

1996 lag die Sonderzuwendung nur noch bei 95%. Es muss zwischenzeitlich was passiert sein.
Schau mal in den Bundestabellen/Seiten von öffentlicher dienst.info im Archiv beim Bund.

Danke! und... scheinst recht zu haben: "1995 wurde z. B. die Sonderzuwendung von 100 % auf 95 % der Dezemberbezüge abgesenkt (Art. 4 BBVAnpG 1995)." sagt die KI.

aber ich lese das in dem Artikel nicht oder bin blind

Ortszuschlag, klar. Ich gehe strikt nach Färber vor. Die Zuschläge berücksichtige ich bereits.

Wenn ich mich recht erinnere wurde das "Weihnachtsgeld" in der Höhe von 1993 "eingefroren" d.h. mit jeder Bezügesteigerung waren es eben dann nicht mehr hundert Prozent.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: BuBea in 08.12.2025 19:27
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 19:24


Frau Färber hat im Urteil weitere Zulagen als die dort benannten nicht einberechnet.was sich insbesondere 1997 im Index sichtbar macht den. Die Überleitungen und bestandsschutz fehlen.

Sorry ich meine mit meinem Hinweis Deine Berechnung der Spalte Weihnachtsgeld. Ich glaube hier stimmt die Basis noch nicht.

Ja ich weiss jetzt was du meinst. Ich passe das noch an

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Staatsdiener1969 in 08.12.2025 19:30
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 13:55
Zitat von: BuBea in 08.12.2025 13:54
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 08.12.2025 13:27
Zitat von: Durgi in 08.12.2025 13:13
@BWDH
Quelle: BVA Homepage FAQ

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

Vielen Dank für die Hilfestellung. Die historische Integration ist mir bekannt.

Es ging mir hier um 1996. Das Sonderzuwendungsgesetz (habs gefunden lol) stammt aus 15.07.1965. Dort wurden noch 33,33 vom Hundert der für den Monat Dezember gewährten Bezüge gezahlt. Am 05.02.1974 wurde das geändert auf 100 vom Dezembergehalt. Soweit sich von 1974 bis 1996 (habe noch nichts gefunden) nichts geändert haben mag, so müsste Fr. Färber eben so gerechnet haben.

Urlaubsgeld sind wohl 150 DMark seit 1977

1996 lag die Sonderzuwendung nur noch bei 95%. Es muss zwischenzeitlich was passiert sein.
Schau mal in den Bundestabellen/Seiten von öffentlicher dienst.info im Archiv beim Bund.

Danke! und... scheinst recht zu haben: "1995 wurde z. B. die Sonderzuwendung von 100 % auf 95 % der Dezemberbezüge abgesenkt (Art. 4 BBVAnpG 1995)." sagt die KI.

aber ich lese das in dem Artikel nicht oder bin blind

Ortszuschlag, klar. Ich gehe strikt nach Färber vor. Die Zuschläge berücksichtige ich bereits.

Wenn ich mich recht erinnere wurde das "Weihnachtsgeld" in der Höhe von 1993 "eingefroren" d.h. mit jeder Bezügesteigerung waren es eben dann nicht mehr hundert Prozent.

Es sind 95 in 1996

Rentenonkel

Nicht beim Weihnachtsgeld 1996

Da gilt 1993 weiter

Siehe Artikel 4

https://dejure.org/ext/6a92030e1568b21375a4e35a1bebb39f

Somit sind es 95 Prozent des Weihnachtsgeldes aus 1993

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Rentenonkel in 08.12.2025 19:55
Nicht beim Weihnachtsgeld 1996

Da gilt 1993 weiter

Siehe Artikel 4

https://dejure.org/ext/6a92030e1568b21375a4e35a1bebb39f

Somit sind es 95 Prozent des Weihnachtsgeldes aus 1993

Könntest recht haben. Ich hab nämlich vorhin Urlaub und Weihnachten gewürfelt. Also. A) Basis von Grundgehalt erweitern auf Zulagen etc. Und b) 95 des Grundgehalts mit Zulagen aus 1993 als Weihnachtsgeld in 1996?