Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rallyementation

Was heißt denn nun "danach"?
Wenn z.B. BuBea eine Nachzahlung für 2020 in 2027 erhält, wird dann im Klageverfahren "2027" die Nachzahlung in 2027 individuell in seinen Jahreseinkünften 2027 in seinem persönlichen BI berücksichtigt und "danach" haushaltsjährlich ab 2028 nicht mehr. Also erleidet BuBea einen 2027er Nachzahlungspeak (für 2020), der für 2027 als Indiz für amtsangemessene Alimentation zweckentfremdet wird und "danach" in 2028 natürlich entfällt.

Also wird der Besoldungsgesetzgeber eine Staffelauszahlung vornehmen, wenn BuBea erfolgreich für 2020 bis 2025 Nachzahlungen erklagt hat: 2020 in 27, 2021 in 28, ... 2025 in 2031 um damit den BI-Peak nicht in einem Jahr verheizen, sondern bis 2031 inflationsgeschwächt zu nutzen.

Einfachste Lösung im Sinne der Unteralimentierten: Nachzahlungen gehören nie in den BI. Oder?

Zitat von: BuBea in 12.01.2026 12:40Frage: Was passiert mit dem Besoldungsindex, wenn die Mindestalimentation korrigiert wurde? Wird er dann nicht erheblich über VPI etc. liegen und wie geht man dann argumentativ damit um? Stichwort: Die Beamten werden erheblich besser besoldet als die Indizes es anzeigen...
Zitat von: Durgi in 12.01.2026 13:02Hi BuBea, die Frage hatte ich vor einigen Wochen bereits schonmal in der Dienststelle...
Eine nachgeholte Mindestalimentation ist kein Ueberalimentieren, sondern verspaetete Rechtsbefolgung. Der Besoldungsindex setzt danach wieder dort an, wo er immer ansetzen sollte... bei der Beobachtung der weiteren Entwicklung, nicht bei der Rechtfertigung eines zu niedrigen Status quo.

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in 12.01.2026 13:53Nun gut, so weit, so gut und wie gehabt allen hier alles Gute! Wer Zeit und Lust hat, kann ja den Beitrag irgendwann mal lesen, nachdem wir über ihn nun so ausführlich debattiert haben. In diesem Sinne.

Lieber Swen..bevor du hier gaenzlich entschwindest,

Die Kritik richtete sich nicht gegen die zeitpunktgenaue Spitzenausrechnung...die halte ich wie du fuer zwingend, sondern gegen den Punkt, an dem aus ihr eine dauerhafte Bewertungsnorm abgeleitet wird. Dort steige ich aus. Karlsruhe verlangt sachgerechte Jahreswerte, keine permanente Abwertung spaeter Anpassungen und keine ,,Bestrafung" des Dienstherrn ueber das reale Zahlungsniveau hinaus.

Der zugespitzte Satz war genau auf diese Grenze gemuenzt, nicht auf dich persoenlich und nicht auf den Aufsatz als solchen. Es ging um Interpretation, nicht um Lektuerefaehigkeit oder Motive.

hart in der Sache, fair gemeint :) ich werde deine Artikel, sofern irgendwann kostenlos zu lesen, gerne auch mal durcharbeiten :)

Alles Gute fuer deine weiteren Vorhaben – und ich hoffe, dich hier bald wieder zu lesen.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

BVerfGBeliever

@Swen, ich weiß, dass du mir nicht glaubst. Aber dann wirf doch bitte noch einmal einen letzten kurzen Blick unter anderem auf folgende Dokumente:

- Stellungnahme #15/18 des Deutschen Richterbundes vom 14.12.2018, Seite 6-8
- BVerfG-Beschluss 2 BvL 4/18 vom 4. Mai 2020, Rn. 164
- Beschluss des VG Berlin vom 16.6.2023, Rn. 300 ff.
- Artikel von Prof. Färber, ZBR 73 (2025), 1/2, Seite 12
- BVerfG-Beschluss 2 BvL 5/18 vom 17. September 2025, Rn. 79
- Unzählige Forenbeiträge seit letztem Mittwoch (die NICHT von mir stammen!)

ALLE diese Quellen nutzen exakt die gleiche intuitive, realitätsgetreue, sachgerechte und verfassungsrechtlich gebotene Methodik zur Spitzausrechnung sowie der anschließenden Ermittlung der Besoldungsindex-Werte.

NIEMAND außer dir (auch hier im Forum nicht!) propagiert hingegen die absurde und hochgradig sachwidrige Schwan-Methodik, die im ZBR-Aufsatz entwickelt und präsentiert wurde und die du (ausweislich deines Beitrages von 13:53 Uhr) tatsächlich allen Ernstes weiterhin verzweifelt verteidigst.

Wie ignorant, beratungsresistent und vollumfänglich immun gegenüber sämtlichen hervorgebrachten inhaltlichen (!) Gegenargumenten - bei denen du dir ausweislich deiner bisherigen Antworten ja anscheinend zu "fein" bist, um dich auch nur mal für zehn Sekunden ernsthaft mit ihnen auseinanderzusetzen - kann man eigentlich sein?

Nun gut, es ist, wie es ist. Bleibt also lediglich zu hoffen, dass die Schwan-Methodik nirgendwo Eingang in eine Klageschrift finden wird. Denn das wäre schlecht. Für uns alle.

PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in 12.01.2026 14:23NIEMAND außer dir (auch hier im Forum nicht!) propagiert hingegen die absurde und hochgradig sachwidrige Schwan-Methodik, die im ZBR-Aufsatz entwickelt und präsentiert wurde und die du (ausweislich deines Beitrages von 13:53 Uhr) tatsächlich allen Ernstes weiterhin verzweifelt verteidigst.


Lass mich da raus. Ich bin da vollkommen neutral, da ich mich nicht hinreichend in die Methodik der Spitzausrechnung und deren verfassungsrechtliche Implikationen eingearbeitet habe, werde ich mich keiner der Fraktionen vorerst anschließen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GeBeamter

Zitat von: clarion in 12.01.2026 13:47Im übrigen erwarte ich von den 17 Dienstherren eine Ausarbeitung einer stringenten Systematik und dann die rückwirkend Anwendung zumindest auf die Widerspruchsführer der vergangenen Jahrzehnte.


Da wir hier im Forum des Bundes sind, nur zur Klarstellung: der Bund hat mit einem Rundschreiben 2021 auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet. Dies ist zumindest mir mittlerweile auch auf einer Verdienstabrechnung offiziell mitgeteilt worden. Daher wird der Bund rückwirkend auch die Nicht-Beschwerdeführer anders besolden müssen (solange ich den Entwurf nicht gesehen habe, weigere ich mich, besser besolden zu schreiben).

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: PolareuD in 12.01.2026 14:36Lass mich da raus. Ich bin da vollkommen neutral, da ich mich nicht hinreichend in die Methodik der Spitzausrechnung und deren verfassungsrechtliche Implikationen eingearbeitet habe, werde ich mich keiner der Fraktionen vorerst anschließen.

Der Krieg ist eh schon vorbei. Jetzt noch Schweiz zu spielen bedarf es nicht.

BVerfGBeliever

Hallo @PolareuD, passt doch. Wenn du "neutral" bist, propagierst du keine der Methodiken. Absolut kein Problem!

Meine Aussage war, dass niemand die Schwan-Methodik argumentativ verteidigt, während eine Vielzahl anderer Forenteilnehmer ebenfalls (und leider genau so erfolglos wie ich) versucht haben, Swen von seinem Irrtum zu überzeugen.

[Ein willkürliches Beispiel von vielen: Gestern Nachmittag hat @ParagraphenReiter2026 in #3669 Swen anhand seiner eigenen Zahlen detailliert aufgezeigt, wo genau sein Denkfehler liegt.]

matthew1312

Zitat von: SwenTanortsch in 12.01.2026 13:53Entsprechend verfolgt der Beitrag auch keine "Ersatzdogmatik", sondern korrigiert nur einen letztlich einfachen Denkfehler, nämlich dass es sachlich nicht sein kann, dass, wenn eine kontinuierlich regelmäßig fiktiv linear um am Ende 16.197,03 € angehobene Besoldung zu einem Prozentwert der Erhöhung von 27,75 % führt, eine tatsächlich um 7.339,30 € angehobene Besoldung auf derselben Basis zu einer Erhöhung von 26,74 % führen soll.
Zwischen den beiden Prozentsätzen liegen 1,01 Punkte.

Diese 1,01 Punkte sind relativ zu den 26,74 ein Anteil von rund 3,8 Prozent.

Diese 3,8 Prozent "Rendite" der Gruppe mit dem Index von 127,75 muss doch über den mehrjährigen Zeitraum (von 2004 bis 2018?) gerechnet werden. Da kommt ein ganz erhebliches Wachstum, gleichsam ein Vorsprung, heraus dank des Zinseszinseffekts.

Der Einfachheit halber ließe sich rechnen: 1,038 (hoch) 14. Ergebnis: rund 1,69.

Dieser Faktor von 1,69 ist kleiner als das Verhältnis von 16.197,03 € zu 7.339,30 € (da entspricht das Verhältnis rund 2,21). Dieses Delta ist vorhanden, mag aber auch an Unzulänglichkeiten in meiner Betrachtung liegen, welche an dieser Stelle tatsächlich nicht den Umstand korrigiert, dass der eine Beamte eine Art "Burgwelle" gegenüber der verspäteten, also nicht zum Januar gewährten, Besoldungserhöhung vor sich herschiebt. Wenn diese Bugwelle indes geglättet würde, könnte es doch hinkommen.

Lieber Swen, mir fehlt die "Umlage" auf den Prozentwert bzw. Index im Sinne von "per annum". Vielleicht liege ich damit aber auch völlig neben der Spur.

xap

Zitat von: vh in 12.01.2026 13:51Möglich. Dazu hat Dobrindt jedoch heute beim DBB gesagt, das er sich mit dem FM einig wäre.
Wenn man sich da tatsächlich einig sein sollte, kann das nichts gutes heißen. Dann wird es wohl noch billiger werden als ohnehin von den meisten hier schon befürchtet.

matthew1312

Zitat von: BVerfGBeliever in 12.01.2026 14:55[Ein willkürliches Beispiel von vielen: Gestern Nachmittag hat @ParagraphenReiter2026 in #3669 Swen anhand seiner eigenen Zahlen detailliert aufgezeigt, wo genau sein Denkfehler liegt.]
Soeben habe ich einem Beitrag mit einer anderen Darstellungsform verfasst.

Danke an alle, insbesondere an Swen, für den Einsatz – ich finde es großartig!

GeBeamter

Zitat von: xap in 12.01.2026 14:58Wenn man sich da tatsächlich einig sein sollte, kann das nichts gutes heißen. Dann wird es wohl noch billiger werden als ohnehin von den meisten hier schon befürchtet.

Gut möglich, dass die Einigung so aussieht, dass die Zahlbarmachung in den Haushalt 2027 verschoben wird über die bis dahin erzielten Personaleinsparungen gegengerechnet werden.

Einen Nachtragshaushalt in 2026 werden wir nicht sehen. Das wäre viel zu prominent und erzeugt zu viel (mediale) Aufmerksamkeit.

Knecht

Zitat von: GeBeamter in 12.01.2026 15:03Gut möglich, dass die Einigung so aussieht, dass die Zahlbarmachung in den Haushalt 2027 verschoben wird über die bis dahin erzielten Personaleinsparungen gegengerechnet werden.

Einen Nachtragshaushalt in 2026 werden wir nicht sehen. Das wäre viel zu prominent und erzeugt zu viel (mediale) Aufmerksamkeit.

Das ist ja das, was allgemein erwartet wird. Die eigentliche Frage ist für mich eher wie das Ganze dann aussieht, wann die Zahlungen beginnen und wie es um die Nachzahlung bestellt ist.

PolareuD

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 12.01.2026 14:49Der Krieg ist eh schon vorbei. Jetzt noch Schweiz zu spielen bedarf es nicht.

Du verwechselst "Krieg" mit "Schlacht". Die "Schlacht" mag vorbei sein, der "Krieg" vermutlich noch lange nicht.  Insofern ist die Schweiz ein nettes Örtchen, um sich das heere Treiben aus der Distanz anzuschauen. ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

xap

Zitat von: Knecht in 12.01.2026 15:07Das ist ja das, was allgemein erwartet wird. Die eigentliche Frage ist für mich eher wie das Ganze dann aussieht, wann die Zahlungen beginnen und wie es um die Nachzahlung bestellt ist.
Ganz ehrlich, wenn ich im dbb Beitrag schon höre das der Herr sagt: "Das BVerfG hat uns gestoppt, sonst hätten wir schon eine Lösung..." wird mir speiübel. Nun kann man ihm persönlich das politische Versagen der letzten Jahre nicht anlasten, aber ein wenig Bescheidenheit täte auch ihm gut. Aber schauen wir mal, ob nun 6k und 20k Einkommen angerechnet werden. Mit mehr (als nichts) sollten wir nicht rechnen.

Versuch

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 12.01.2026 12:03Zu deinem letzten Absatz. Das ist die gleiche Systematik in der Vorgehensweise, welche die Dienstherren bisher an den Tag gelegt haben. Im ersten Schritt konnten Sie nicht umhin bei Familie und Kindern zu reparieren, und NUR DAS haben sie dann auch getan. Mal sehen, wie kreativ die Köpfe sein werden bezüglich des aktuellen Urteils. Wie du sagst könnten sie natürlich hergehen und nur die verletzten Gruppen heilen, was aber dazu führt dass der HD alt aussieht und hier könnten sie es auch wieder mal aussitzen, weil der HD ja nicht direkt an der Verletzung leidet sondern nur "mittelbar" und das ist nur "indiziell" und nicht absolut. Eine Frechheit? Klar. Vermeidbar? kaum.

dann muss man wahrscheinlich klagen ... und wird recht bekommen.

Ähnlich hatte es BW mit dem 4-Säulen-Mdell getan.
Hier gibt es Klagen...ich hoffe die kommen durch.

Alles andere wäre auch ein Witz.