Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 14:49Der Krieg ist eh schon vorbei. Jetzt noch Schweiz zu spielen bedarf es nicht.

Du verwechselst "Krieg" mit "Schlacht". Die "Schlacht" mag vorbei sein, der "Krieg" vermutlich noch lange nicht.  Insofern ist die Schweiz ein nettes Örtchen, um sich das heere Treiben aus der Distanz anzuschauen. ;)

xap

Zitat von: Knecht in Heute um 15:07Das ist ja das, was allgemein erwartet wird. Die eigentliche Frage ist für mich eher wie das Ganze dann aussieht, wann die Zahlungen beginnen und wie es um die Nachzahlung bestellt ist.
Ganz ehrlich, wenn ich im dbb Beitrag schon höre das der Herr sagt: "Das BVerfG hat uns gestoppt, sonst hätten wir schon eine Lösung..." wird mir speiübel. Nun kann man ihm persönlich das politische Versagen der letzten Jahre nicht anlasten, aber ein wenig Bescheidenheit täte auch ihm gut. Aber schauen wir mal, ob nun 6k und 20k Einkommen angerechnet werden. Mit mehr (als nichts) sollten wir nicht rechnen.

Versuch

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 12:03Zu deinem letzten Absatz. Das ist die gleiche Systematik in der Vorgehensweise, welche die Dienstherren bisher an den Tag gelegt haben. Im ersten Schritt konnten Sie nicht umhin bei Familie und Kindern zu reparieren, und NUR DAS haben sie dann auch getan. Mal sehen, wie kreativ die Köpfe sein werden bezüglich des aktuellen Urteils. Wie du sagst könnten sie natürlich hergehen und nur die verletzten Gruppen heilen, was aber dazu führt dass der HD alt aussieht und hier könnten sie es auch wieder mal aussitzen, weil der HD ja nicht direkt an der Verletzung leidet sondern nur "mittelbar" und das ist nur "indiziell" und nicht absolut. Eine Frechheit? Klar. Vermeidbar? kaum.

dann muss man wahrscheinlich klagen ... und wird recht bekommen.

Ähnlich hatte es BW mit dem 4-Säulen-Mdell getan.
Hier gibt es Klagen...ich hoffe die kommen durch.

Alles andere wäre auch ein Witz.

SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Heute um 14:23Lieber Swen..bevor du hier gaenzlich entschwindest,

Die Kritik richtete sich nicht gegen die zeitpunktgenaue Spitzenausrechnung...die halte ich wie du fuer zwingend, sondern gegen den Punkt, an dem aus ihr eine dauerhafte Bewertungsnorm abgeleitet wird. Dort steige ich aus. Karlsruhe verlangt sachgerechte Jahreswerte, keine permanente Abwertung spaeter Anpassungen und keine ,,Bestrafung" des Dienstherrn ueber das reale Zahlungsniveau hinaus.

Der zugespitzte Satz war genau auf diese Grenze gemuenzt, nicht auf dich persoenlich und nicht auf den Aufsatz als solchen. Es ging um Interpretation, nicht um Lektuerefaehigkeit oder Motive.

hart in der Sache, fair gemeint :) ich werde deine Artikel, sofern irgendwann kostenlos zu lesen, gerne auch mal durcharbeiten :)

Alles Gute fuer deine weiteren Vorhaben – und ich hoffe, dich hier bald wieder zu lesen.

Ich würde sagen, lies besser erst einmal den Beitrag aus dem Dezember, prüfe die Argumente, rechne beide Methoden sauber durch, verirr Dich dabei nicht im Irrgarten und dann schau, was Dir das jeweils sagt. Wie gesagt, eine zweite Methodik, die anhand der "spitz" bemessenen Besoldungsniveaus die Jahresbeträge der Anhebung bemisst, kommt letztlich zum gleichen Ergebnis wie besagter ZBR-Beitrag, da sie denselben Sachverhalt nur aus einer anderen Warte betrachtet.

Am Ende bleibt die Faustregel, die vor dem Irrgarten bewahrt: In der "Spitzausrechnung" geht es regelmäßig nicht in erster Linie darum, was einer Jahr für Jahr tatsächlich mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt bekommt, sondern was er im Vergleich zu einer linearen Anhebung in jedem Jahr tatsächlich weniger an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt bekommt.

Dass und wie viel weniger finanzielle Mittel durch eine unterjährige Besoldungsanpassung tatsächlich im Vergleich zu einer regelmäßig fiktiv linear vollzogenen Besoldungsanpassung zur Verfügung gestellt werden, ist am Ende der Zweck einer "Spitzausrechnung".

Mit der im ersten Absatz genannten Methodik - sie ist tatsächlich recht präzise, aber in ihrer Durchführung viel umständlicher als jene beiden, die im ZBR-Beitrag betrachtet werden - geht's am Ende nur noch um einen einfachen Dreisatz:

Wenn eine vollständig bemessene fiktive lineare Anhebung - die jährliche Anhebung ist Jahr für Jahr zu betrachten - von 16.197,03 € zu einer prozentualen Anhebung von 27,75 % führt, kann eine tatsächlich um 7.339,30 € angehobene Besoldung nicht zu einer prozentualen Anhebung von 26,74 % führen. Und da das so ist, muss man sich fragen, welcher der tatsächliche Prozentwert ist, der auf den tatsächlichen Verhältnisse beruht.

Das ist die ganze Zauberei. Und nun aber endgültig andere Gefilde; viel Spaß beim Lesen des Dezember-Beitrags!

matthew1312

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 15:23Mit der im ersten Absatz genannten Methodik - sie ist tatsächlich recht präzise,
Wenn eine vollständig bemessene fiktive lineare Anhebung - die jährliche Anhebung ist Jahr für Jahr zu betrachten - von 16.197,03 € zu einer prozentualen Anhebung von 27,75 % führt, kann eine tatsächlich um 7.339,30 € angehobene Besoldung nicht zu einer prozentualen Anhebung von 26,74 % führen. Und da das so ist, muss man sich fragen, welcher der tatsächliche Prozentwert ist, der auf den tatsächlichen Verhältnisse beruht.
Das wirkt rhetorisch sehr überzeugend. Aber was ist mit dieser Betrachtung?
Zitat von: matthew1312 in Heute um 14:57Zwischen den beiden Prozentsätzen liegen 1,01 Punkte.

Diese 1,01 Punkte sind relativ zu den 26,74 ein Anteil von rund 3,8 Prozent.

Diese 3,8 Prozent "Rendite" der Gruppe mit dem Index von 127,75 muss doch über den mehrjährigen Zeitraum (von 2004 bis 2018?) gerechnet werden. Da kommt ein ganz erhebliches Wachstum, gleichsam ein Vorsprung, heraus dank des Zinseszinseffekts.

Der Einfachheit halber ließe sich rechnen: 1,038 (hoch) 14. Ergebnis: rund 1,69.

Dieser Faktor von 1,69 ist kleiner als das Verhältnis von 16.197,03 € zu 7.339,30 € (da entspricht das Verhältnis rund 2,21). Dieses Delta ist vorhanden, mag aber auch an Unzulänglichkeiten in meiner Betrachtung liegen, welche an dieser Stelle tatsächlich nicht den Umstand korrigiert, dass der eine Beamte eine Art "Burgwelle" gegenüber der verspäteten, also nicht zum Januar gewährten, Besoldungserhöhung vor sich herschiebt. Wenn diese Bugwelle indes geglättet würde, könnte es doch hinkommen.

Lieber Swen, mir fehlt die "Umlage" auf den Prozentwert bzw. Index im Sinne von "per annum". Vielleicht liege ich damit aber auch völlig neben der Spur.

Versuch

Zitat von: Durgi in Heute um 13:08Ja und Ja. Eine eigene Klage ist hier aus meiner Sicht nicht erforderlich. Ihc trust the process....Die Korrektur der Mindestalimentation wirkt systemisch und nicht individualrechtlich. Die Besoldungsordnung ist hierarchisch aufgebaut und knuepft an die Wertigkeit des jeweiligen Amtes an. Diese Wertigkeit muss sich zwingend in tragfaehigen Abstaenden innerhalb und zwischen den Laufbahngruppen widerspiegeln, nennen wir es mal simpel 'Ausbildungshoehe'

Wird das untere Niveau als verfassungswidrig festgestellt und angehoben, entsteht daraus automatisch ein Anpassungsdruck auf die hoeheren Besoldungsgruppen. Andernfalls wuerden die amtsangemessenen Abstaende eingeebnet und die Differenzierung der Aemter entleert. Das Binnen-Abstandsgebot greift hier als Systemzwang.

Wie siehst du in dem Zusammenhang das 4-Säulen-Modell in BW?
Hie hat zumindest das VG KA die erste Klage abgewiesen.

Rallyementation

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:23...
Nun gut, es ist, wie es ist. Bleibt also lediglich zu hoffen, dass die Schwan-Methodik nirgendwo Eingang in eine Klageschrift finden wird. Denn das wäre schlecht. Für uns alle.

Ich sehe es nicht so dramatisch: ,,begründen, begründen, begründen". Und wenn ein Begründungspfeil im Köcher halt nicht ins Ziel trifft, beeinflusst das doch die anderen Pfeile nicht. Und wenn Richter Argumente verwirft und nicht den Pfeil ins Schwarze treffen lässt, so muss der Bogenschütze, dass instanzenweise aufnehmen. Hier im "Übungs-"Forum darf er dass, muss er aber nicht.


2025 war ein Jahr ohne besondere Entwicklung für uns meiner Meinung nach. Das Rechtsmagazin LTO hat in seiner TOP Aufzählung 2025 für das BVerfG es weder eingesehen eine Top10 zu bilden noch den 2 BvL 5/18 in die Top9 aufzunehmen. Ebenso keine ,,honorable mention".

Und im 2 BvL 5/18 selbst in der Redennr. 24 war ebenfalls nicht eine ,,honorable mention" für die unverlangt eingesandte Stellungnahme der Unabhängigen drin. (Da kann man die Frage stellen, ob sie überhaupt formal als Berücksichtungswert eingestuft wurde.)

Dann hat derselbe Autor halt zusätzlich über die ZBR versucht etwas für sich und uns zu bewirken. Ein Verweis in der Fußnote für einen Beitrag in der Zeitschrift wird eher in einem Beschluss/Urteil wiederzufinden sein, anstatt der Beiträge dieses Forums. Das wäre mal was, wenn das BVerfG sich schriftlich als Fan der Wissensquelle und Anraunzörtlichkeit ,,Forum" outen würde.

Also stetes Bemühen und keine ,,honorable mention", da stockt einem gewiss und vielleicht dem Autor mal zumindest der Atem. Und man braucht halt u.a. bei Behörden und Gericht immer einen langen und langmütigen Atem.

simon1979

Zitat von: xap in Heute um 14:58Wenn man sich da tatsächlich einig sein sollte, kann das nichts gutes heißen. Dann wird es wohl noch billiger werden als ohnehin von den meisten hier schon befürchtet.

Da ich ein Leid geplagter Beamter des Freistaats Bayern bin, kann ich deine Befürchtung nur bestätigen.

Das LfF hat bereits folgendes auf deren HP veröffentlicht:

"Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.

Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt."

Ich bin mir zu 100 % sicher dass es ,ähnlich wie in Bayern 2022, eine Nachzahlung für alle ab 2021 gibt, eine Nachzahlung für alles Beschwerdeführer bzw. Klageführer ab dem Zeitpunkt der Beschwerde und für die Zukunft auf das Mehrverdienermodell umgeschwenkt wird und wie in Bayern auch im Bund ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von ca. 20.000 € eingeführt wird.

Das habe ich bereits im November so vermutet und die Vermutungen verdichten sich.

Daraufhin wird es mit den Beschwerden und den Klagen weiter gehen und irgendwann in 5 bis 10 Jahren das BVerfG darüber entscheiden. Das wird dann aber Dobrindt und die jetzige Regierung nicht mehr betreffen und somit ist es völlig egal.

Also freut euch über die Nachzahlungen, aber erwartet nicht zu viel für die Zukunft.

GeBeamter

Zitat von: xap in Heute um 15:12Ganz ehrlich, wenn ich im dbb Beitrag schon höre das der Herr sagt: "Das BVerfG hat uns gestoppt, sonst hätten wir schon eine Lösung..." wird mir speiübel. Nun kann man ihm persönlich das politische Versagen der letzten Jahre nicht anlasten, aber ein wenig Bescheidenheit täte auch ihm gut. Aber schauen wir mal, ob nun 6k und 20k Einkommen angerechnet werden. Mit mehr (als nichts) sollten wir nicht rechnen.

Rückwirkend wird die Annahme eines Partnereinkommen aber kaum möglich sein. Auch die Bundesbesoldung fußt bisher auf der Annahme, dass ein Alleinverdiener eine 4K Familie unterhalten können muss.
Versucht der Bund damit nun die Nachzahlungen klein zu rechnen, wird das BVerfG wohl hoffentlich etwas dazu sagen, dass der Bund den effektiven Rechtsschutz durch das Rundschreiben untergraben hat, weil er Widersprüche nicht beschieden hat, damit Klagen nicht möglich waren und gleichzeitig ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, der dann durch eine vermutlich verfassungswidrige Anpassung enttäuscht wurde. Das wäre schon ein starkes Stück.

ParagraphenReiter2026

Zitat von: ParagraphenReiter2026 in Gestern um 15:17Hallo Swen,

ich schätze deine Beiträge bezüglich der rechtlichen Einordnung sehr! In deiner Rechnung gibt es allerdings einen systematischen Fehler, den du in allen Beiträgen wiederholst. Das haben bereits mehrere Personen hier (auf eine nicht immer nette und sachliche Art und Weise) versucht dir zu sagen.

Aus diesem Grund hier die Einordnung deines Fehlers an deinem eigenen Beispiel. Die Spalte "tatsächliche Erhöhung" unterliegt einer falschen Berechnung. Ich verstehe deinen Gedankengang deiner Rechnung, jedoch ist sie damit leider noch nicht korrekt.

Konkrete Beispiele in der Zeile "tatsächliche Erhöhung":

a)

Betrachten wir deine Tabelle und das Jahr 2011. Du sprichst für das Jahr 2011 von 596,65€ tatsächlicher Erhöhung! Jedoch erhöht sich die Jahresbesoldung bei unterjähriger Anhebung von 61534,49€ (2010) auf 62660,69€ (2011) und somit um genau 1126,20€. Dieser Betrag ist die tatsächliche Erhöhung, was unser Musterbeamte im Jahr 2011 mehr hat als im Jahr 2010.

Warum kommst du aber zu anderen Werten? Erklärung: Du darfst die Differenz aus deiner ersten Tabelle nicht in Abzug bringen bei der "Erhöhung der Besoldung durch Anpassung" um auf die "tatsächliche Erhöhung" zu kommen. Das ist das Vergleichen von Äpfeln und Birnen. Nicht sofort offensichtlich, ist aber leider so.

b)

Deinem Musterbeamten bei unterjähriger Anpassung fehlen bis zum Jahr 2018 richtiger Weise 8359,90€ - soweit korrekt. Dies ist eine Aufsummierung aller "Verluste" über den gesamten Zeitraum.

Jedoch ist es mitnichten so, dass die Gesamtsumme aller Mehr-Zahlungen bei Anpassungen zum 01.01. eines Jahres über den gesamten Zeitraum 14960,24€ beträgt. Allein im Jahr 2018 beträgt die Mehrzahlung im Vergleich zu 2009 die Summe von 14960,24€. Die Aufsummierung dieser Spalte bis zum Jahr X gibt dir somit auch nur die gesamte Erhöhung im Jahr X wieder. Es ist nicht die Summe aller Mehr-Zahlungen vom Jahr 2009 bis zum Jahr X.

Wenn du alle "Mehr-Zahlungen" von 2010 bis 2018 aufaddierst kommst du zu folgenden Ergebnissen:

- Beamter A (Anpassungen zum 01.01.) hat innerhalb des gesamten Zeitraums rein nur durch die Besoldungsanpassungen in der Summe 63.609,72€ mehr Geld erhalten 

- Beamter B (unterjährige Anpassungen) hat innerhalb des gesamten Zeitraums rein nur durch die Besoldungsanpassungen in der Summe 55.249,82€ mehr Geld erhalten 

Dadurch ist dem Beamten B ein "Verlust" von 8359,90€ entstanden. Dem Beamten B fehlen somit nicht 44,12% der Mehr-Zahlungen im Vergleich zum Beamten A, sondern nur 13,14% (=8.359,90€/63.609,72€).

Das klingt trotzdem noch einer einer vergleichsweise hohen Zahl. Betrachtet man jedoch nicht nur die Mehr-Zahlungen, sondern die Summe der Gesamtbesoldung von 2009 bis 2018 ergibt sich folgendes Bild:

- Beamter A: 678.172,12€
- Beamter B: 669.812,22€

Wir erkennen erneut, dem Beamten B ist ein "Verlust" von 8359,90€ entstanden. Der Beamte B erhält also über den gesamten Zeitraum in der Summe 98,77% von dem, was Beamter A erhält. Oder anders ausgedrückt, der Beamte B erhält im genannten Zeitraum 1,23% weniger als Beamter A.

Ich will das nicht klein reden, aber wir reden definitiv nicht davon, dass Beamter B nur 44% von den Mehr-Zahlungen erhalten hat, die Beamter A im gleichen Zeitraum zur Verfügung stehen.

Ich hoffe Swen geht nochmal in sich und versucht IN RUHE den systematischen Fehler nachzuvollziehen. Dann wäre es gut, wenn Swen sich anschließend offen und transparent (ggf. neu) positioniert.

Von allen anderen erwarte ich einen konstruktiven Umgang ohne abfällige und herabwürdigende Aussagen. Positioniert euch gerne, dann aber sachlich. Und auch wenn es mehrere Anläufe benötigt - noch immer sachlich!

Hallo Swen,

du verlangst, dass Durgi erstmal liest und sich sein eigenes Bild macht. Das wünsche ich mir auch von dir. Ich habe mich konkret auf dein Beispiel bezogen und dir deinen systematischen Fehler aufgezeigt.

Diesen Fehler findest du auch in deiner aktuellen Begründung. Deine Zahlen sind nicht korrekt mit denen du rechnest.

Es ist bei allem Verdienst, den wir dir alle danken, auch an dir dich zu hinterfragen und die Argumentation anderer Forenmitglieder zu durchdringen. Du kannst gerne anstatt denselben Sachverhalt immer wieder auf dieselbe Art zu begründen mal versuchen, den Fehler konkret in der Rechnung anderer aufzuzeigen. Ich denke, dann wird es auch dir klar werden.

Und nachmal, wir haben dir alle viel zu verdanken. Aber gestehe uns auch zu, dir aufzuzeigen, falls du dich in etwas verrannt hast.

@Durgi
Du hast alles sehr schön und diplomatisch auseinander genommen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die Rechnung von Swen nicht alternativ ist, sondern systematisch falsch.
Ich würde mich freuen wenn es anders wäre, damit dies vor Gericht Bestand hätte. Allerdings kann man, wie im oberen Beitrag aufgezeigt, einen systematischen Fehler in der Rechnung belegen. Sie ist leider nachweislich falsch.

BVerfGBeliever

#3790
Wie bereits von mehreren Foristen angemerkt, ist bereits die Frage "Was wäre, wenn alle Besoldungserhöhungen immer jeweils zu Jahresbeginn erfolgt wären?" eigentlich völlig unnötig, überflüssig und obsolet.

Aus rein akademischem Interesse kann man sie natürlich trotzdem gerne stellen. Das Ergebnis ist simpel:
- Die tatsächliche Besoldung eines Berliner R1-Richters lag zwischen 2004 und 2018 kumuliert bei 975.395,61 €.
- Hätte er sämtliche Erhöhungen immer schon zum 1. Januar bekommen, wären es stattdessen 984.253,32 € gewesen, also 8.857,71 € mehr (letztgenannte Zahl stimmt übrigens als einzige halbwegs mit Swens ansonsten grotesken Berechnungen überein).

- Tatsächlich ist seine Besoldung im betrachteten Zeitraum von 59.524,33 € im Jahr 2003 auf 75.440,83 € im Jahr 2018 gestiegen, also um 26,74%. Logischerweise lag somit der tatsächliche Besoldungsindex im Jahr 2018 bei 126,74 (mit Basisjahr 2003).
- Hätte er die 2018er Erhöhung zum 01.01. bekommen, hätte die 2018er Besoldung stattdessen bei 76.416,48 € gelegen, also 28,38% höher als 2003. Entsprechend hätte der (fiktive) 2018er Besoldungsindex einen Wert von 128,38 gehabt. (*)

Und jetzt die Preisfrage für alle Foristen:
1.) Spiegelt ein Besoldungsindex von 126,74 im Jahr 2018 in euren Augen korrekt die Steigerung von rund 59.500 € auf rund 75.400 € wider? [kleiner Hinweis: selbstverständlich!]
2.) Oder glaubt auch nur eine einzige Person außer Swen, dass die genannte Steigerung von 59.500 € auf 75.400 € stattdessen einer Steigerung um nur 11,42%, also einem Besoldungsindex von 111,42 entsprechen könnte?

P.S. Alle zugrundeliegenden Werte habe ich (im Gegensatz zu Swen) transparent im angehängten Excel-Sheet offengelegt.



(*): Die Differenz zwischen dem Wert 128,38 und dem Wert 127,75, der sich aus der "vereinfachten" Rechnung nach Rn. 95 des VG-Berlin-Urteils ergibt, resultiert übrigens unter anderem aus der jeweils unterschiedlich unterstellten Besoldung im Basisjahr 2003 sowie dem rechnerischen Umgang mit den jährlichen Sonderzahlungen.

ParagraphenReiter2026

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 15:23Wenn eine vollständig bemessene fiktive lineare Anhebung - die jährliche Anhebung ist Jahr für Jahr zu betrachten - von 16.197,03 € zu einer prozentualen Anhebung von 27,75 % führt, kann eine tatsächlich um 7.339,30 € angehobene Besoldung nicht zu einer prozentualen Anhebung von 26,74 % führen. Und da das so ist, muss man sich fragen, welcher der tatsächliche Prozentwert ist, der auf den tatsächlichen Verhältnisse beruht.

@Swen

Wie im vorherigen Beispiel ganz konkret aufgeführt, wirst du feststellen, dass die Zahlen 16.197€ und 7.339€ nicht gegenübergestellt werden können.

Versuche es doch bitte unsere Rechnung nachzuvollziehen und ziehe bitte in Betracht dass der äußerst unwahrscheinliche Fall, dass auch du dich mal irrst, auch irgendwann mal eintritt.

LehrerBW

Zitat von: Versuch in Heute um 15:30Wie siehst du in dem Zusammenhang das 4-Säulen-Modell in BW?
Hie hat zumindest das VG KA die erste Klage abgewiesen.

BW hat halt einfach getrickst indem es die unteren beiden Gruppen gestrichen und ab A7 abschmelzende Zuschläge eingeführt hat über die die vermeintliche aA dann erreicht wurde.

Pumpe14

Ich dachte in einem Forum geht es um den Austausch von Informationen, um argumentieren und das erdulden auch anderer Ansichten - ob man diese nun teilt oder nicht. Ich finde jeden Beitrag förderlich und kann mir mein persönliches Bild aus allem zusammensetzen.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 18:11Ich dachte in einem Forum geht es um den Austausch von Informationen, um argumentieren und das erdulden auch anderer Ansichten - ob man diese nun teilt oder nicht. Ich finde jeden Beitrag förderlich und kann mir mein persönliches Bild aus allem zusammensetzen.

Klingt wie ein KI Text für Allgemeinplätze. Klar kann ich das erdulden wenn hier rechnerisch mit dem Kackmalstift gehandhabt wird. Nicht erdulden werde ich die infantile Verteidigung dieses Kackmalwerks. Und schon gar nicht werde ich erdulden wenn dann Leute aus dem Unterholz kommen und meinen das Werk sei Millionen wert.