Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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lotsch

Zitat von: Rentenonkel in 24.01.2026 08:31Das ist aus meiner Sicht ein essentieller Angriffspunkt.

Auf Seiten der Beamten wird jedenfalls nur die letzte Erfahrungsstufe betrachtet.

Der Tariflohnindex ist von Prof. Dr. Färber erstellt worden. Hierbei war zu berücksichtigen, dass das Land Berlin zeitweise eine eigenständige Tarifpolitik betrieben hat (vgl. BVerfGE 155, 1 <58 Rn. 124 f.>; Bochmann, ZTR 2011, S. 459 <460 ff.>). Öffentlich für jedermann abrufbare Daten, die hinreichend aussagekräftig wären, liegen nicht vor.

Beim Tariflohnindex wurde, wenn ich es richtig verstanden habe, die tarifliche Steigerung insgesamt, also über alle Erfahrungsstufen hinweg, berücksichtigt. Jedenfalls ist es befremdlich, dass die Ausschläge bspw bei E10 (154,48) E11 (148,08) und E12 (165,40) so enorm voneinander abweichen, obwohl sie doch annähernd gleich sein müssten. Wieso hat E12 fast 20 % mehr Einkommenszuwachs als E11? Müsste es nicht eher andersrum sein? Spielt hier die sechste Erfahrungsstufe, die irgendwann mal eingeführt wurde, eine Rolle oder eben keine Rolle? Hat jemand noch andere Ideen?

Beim Nominallohnindex wird jedenfalls die Einkommensentwicklung des gesamten Bundesgebietes berücksichtigt, also nicht nur der rentennahen Jahrgänge und nicht nur der Vollzeit Beschäftigten.

Und an der Stelle habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich mir nicht erschließt, warum man nur die Besoldung der letzten Erfahrungsstufe als Vergleichsmaßstab nimmt. Wenn sich ein junger Mensch für oder gegen das Berufsbeamtentum entscheidet, ist das Einstiegsgehalt sicherlich nicht das einzige, aber dennoch ein wichtiges Kriterium.

Und ganz ehrlich interessiert es meine Kinder nicht, was sie mit 60 bekommen, sondern was sie als Einstiegsgehalt haben und wie sich das Gehalt in den ersten Jahren entwickelt. Und es kann doch niemand ernsthaft der Meinung sein, dass jemand mit 35 Dienstjahren deutlich leistungsfähiger ist, mithin eine höhere Erfahrungsstufe verdient, als jemand mit 25 Dienstjahren. Wer es nach 25 Jahren noch nicht verstanden hat, dem helfen, so denke ich, die nächsten 10 auch nicht mehr.

Und am Ende möchte doch das BVerfG erreichen, dass sich die Anzahl und Qualität der Bewerber spürbar verbessert und eine tolle Besoldung in 35 Jahren erscheint offenkundig kein Super Argument dafür zu sein.

Jedenfalls werden hier vielleicht doch Äpfel mit Birnen verwechselt.

Das erinnert mich an den Esel, welcher der Karotte hinterherläuft, die er niemals erreichen kann. Ist der Beamte wirklich so blöd? Eindeutig ja.
In Berlin ist die Besoldung seit 2008 verfassungswidrig, also fast 20 Jahre lang. Alle FMinister wussten es, was auch logisch ist, denn gem. Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis handelte es sich um einen konzertierten Verfassungsbruch, also der Verfassungsbruch wurde gemeinschaftlich und vorsätzlich von allen Besoldungsgesetzgebern ausgeheckt. Dieses Vorgehen kostete jeden Beamten ca. 300.000 €, grob geschätzt. Jetzt diskutiert man darüber, ob ein Bruchteil der Beamten irgendwann einmal eine kleine Entschädigung bekommt, von der man ausgehen muss, dass sie wieder verfassungswwidrig ist, und welche natürlich nicht verzinst wird. Gibt es irgendwelche Aufschreie? Demonstrationen? Müssen Regierungen zurücktreten? Nein, nichts, neichteinmal die Interessenvertretungen der Beamten machen sich bemerkbar. Man macht einfach so weiter.

SwenTanortsch

Zitat von: Rentenonkel in 24.01.2026 08:31Und an der Stelle habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich mir nicht erschließt, warum man nur die Besoldung der letzten Erfahrungsstufe als Vergleichsmaßstab nimmt.

Der Maßstab zur Prüfung des Abstandsgebots wird deshalb so gebildet, weil hier regelmäßig vergleichbare Beträge vorliegen: Würde man die Eingangsstufenbesoldung zugrunde legen, würde - sobald bspw. untere Erfahrungsstufen gestrichen werden - der indizielle Vergleichsgegenstand durch eine materiell-rechtliche Regelung verzerrt werden (können), der ggf. selbst erst noch auf seinen verfassungskonformen Gehalt hin zu prüfen wäre (nämlich, wenn er in einem gerichtlichen Verfahren angegriffen werden würde). Einen in allen Fällen identischen Punkt - also eine Erfahrungsstufe aus der Mitte der Struktur einer Besoldungsgruppe - kann es darüber hinaus in der weiteren Struktur der Stufung nicht geben, da es dem Besoldungsgesetzgeber ob seines weiten Entscheidungsspielraums unbenommen bleibt, eine Erfahrungsstufensystematik in unterschiedlicher Zahl an Stufen zu bilden. Deshalb könnte das Bundesverfassungsgericht kaum ausführen, bspw. die vierte, sechste oder achte Erfahrungsstufe als Maßstab zugrundezulegen; denn in einem Rechtskreis würde so ggf. eine mittlere, in anderen aber eine Endstufe der Prüfung zugrunde gelegt.

Was also neben dem aus den genannten Gründen nicht gewählten Anfangs- in allen Fällen ebenfalls gegeben sein muss, ist schließlich der Endpunkt. Entsprechend wird er im indiziellen Verfahren - also im Rahmen des "Pflichtenhefts" - vom Bundesverfassungsgericht ausgewählt. Das hat den weiteren indiziellen Vorteil, dass - sobald eine grundlegende Neuausrichtung des Erfahrungsstufensystem gewählt wird - am Ende valid verglichen werden kann, wie sich auf dieser Grundlage die Endstufenbesoldung ggf. verändert hat. Das wäre aber, wenn man vorher bspw. zwölf Erfahrungsstufen und nach der grundlegenden Neuausrichtung nur noch bspw. acht hätte, so nicht möglich - es bliebe nun die Frage, welche beiden Erfahrungsstufen nun vergleichbar wären, um möglichst vergleichbare Indizien zu bilden.

Damit ruft der Senat das in Erinnerung, was ich hier regelmäßig ausführe: Die Indizien müssen hinreichend auf den tatsächlichen Verhältnissen beruhen, können aber nicht automatisch als deren (vollständiger) Ausdruck verstanden werden. Sie haben nur Relevanz im Rahmen des "Pflichtenhefts", müssen aber kein vollständiges Abbild der tatsächlichen Verhältnisse sein (und sind es zumeist auch nicht). Auch deshalb sieht sich die Fachgerichtsbarkeit veranlasst, am Ende immer verpflichtend eine wertende Betrachtung durchzuführen (vormals: eine Gesamtabwägung), in der also alle Parameter und Kriterien gegeneinander abgewogen werden, um so dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass entweder eine evident sachwidrige und dann i.d.R. auch evident unzureichende Besoldung und Alimentation vorliegt (sodass eine Richtervorlage zu vollziehen ist) oder dass eine (ggf. gerade noch) verfassungskonforme Besoldung und Alimentation gewährt worden ist.

Diese Unterscheidung, auf die ich zu Beginn des letzten Absatz hinweise, ist regelmäßig im Blick zu behalten, da die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass man die Rechtsprechung des Senats verfehlt, wenn man sie nicht hinreichend im Blick behält (was bspw. dann der Fall ist, wenn man meint, aus dem Indiz der verletzten Mindestbesoldung materiell-rechtlich darauf zu schließen, dass in diesem Fall eine Verletzung der Besoldung nur für vierköpfige Beamtenfamilien vorliegen sollte; denn auch in diesem Fall würde man indizielle Parameter nicht als das begreifen, was sie "nur" sind: indizielle Parameter).

Im Rahmen der wertenden Betrachtung ist es der Fachgerichtsbarkeit zugleich nicht untersagt, nachdem es im Rahmen der Prüfung des Abstandsgebots Endstufenbesoldungen miteinander verglichen hat, hilfsweise auch andere Stuf(ung)en miteinander zu vergleichen und daraus begründete Schlüsse zu ziehen. Entscheidend bleibt - zumindest im Rahmen einer Richtervorlage -, dass das Vorgehen u.a. aus der eingehenden Betrachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus geschieht. Denn das ist von jeder Richtervorlage zu verlangen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Rentenonkel in 24.01.2026 08:31Der Tariflohnindex ist von Prof. Dr. Färber erstellt worden. Hierbei war zu berücksichtigen, dass das Land Berlin zeitweise eine eigenständige Tarifpolitik betrieben hat (vgl. BVerfGE 155, 1 <58 Rn. 124 f.>; Bochmann, ZTR 2011, S. 459 <460 ff.>). Öffentlich für jedermann abrufbare Daten, die hinreichend aussagekräftig wären, liegen nicht vor.
Hast du kein Vertrauen in die hiesigen Administratoren?

-Im Jahr 1996 war (auch) in Berlin der BAT gültig: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/bat/bund/a?id=bat-bund-1995&matrix=1
-Im Jahr 2020 war (auch) in Berlin der TV-L gültig: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2020&matrix=1
-Zwischen 2010 und 2017 gab es einen TV-L Berlin mit (noch) schlechteren Gehältern als anderswo: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/


Zitat von: Rentenonkel in 24.01.2026 08:31Beim Tariflohnindex wurde, wenn ich es richtig verstanden habe, die tarifliche Steigerung insgesamt, also über alle Erfahrungsstufen hinweg, berücksichtigt.
Nope. Auch für den Tariflohnindex wird "typisierend" (BVerfG-Sprech) immer nur die letzte Erfahrungsstufe betrachtet, siehe Rn. 83 des BVerfG-Beschlusses.


Zitat von: Rentenonkel in 24.01.2026 08:31Jedenfalls ist es befremdlich, dass die Ausschläge bspw bei E10 (154,48) E11 (148,08) und E12 (165,40) so enorm voneinander abweichen, obwohl sie doch annähernd gleich sein müssten. Wieso hat E12 fast 20 % mehr Einkommenszuwachs als E11? Müsste es nicht eher andersrum sein? Spielt hier die sechste Erfahrungsstufe, die irgendwann mal eingeführt wurde, eine Rolle oder eben keine Rolle? Hat jemand noch andere Ideen?
Ich hatte doch bereits gestern erläutert, dass dies in erster Linie an der in Rn. 84 getroffenen "ziffernmäßigen" Zuordnung zwischen den BAT-Vergütungsgruppen und den TV-L-Entgeltgruppen liegt. Noch mal konkret:

- Ein "I b"-Angestellter hat historisch immer deutlich mehr bekommen als ein "II b"-Angestellter. Im Jahr 1996 lag der Unterschied beispielsweise bei 19,7%.
- Ein E14-Angestellter hat hingegen immer nur etwas mehr bekommen als ein E12-Angestellter. Im Jahr 2020 lag der Unterschied beispielsweise nur bei 7,6%.

Somit sollte unmittelbar einleuchten, dass ein E14(2020)-"I b"(1996)-Vergleich zu einem völlig anderen Ergebnis führt als ein E12(2020)-"II b"(1996)-Vergleich, auch wenn sich sowohl die "II b"/"I b"-Vergütungen als auch die E12/E14-Gehälter im Zeitablauf jeweils einigermaßen ähnlich entwickelt haben.

Und wie gesagt, unter Umständen könnte man diese Tatsache als betroffener Beamter argumentativ "aufgreifen"..  :)

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: GoodBye in 24.01.2026 08:58Dann mal nachrechnen, wann der Jurist im hD den Sachgebietsleiter im gD beim Lebenseinkommen eingeholt hat. Da wird es abenteuerlich.

Es hatte mal jemand in einem Aufsatz überschlagen, es war um das 53. Lebensjahr.

Tja, jeder findet flache Hierarchien geil. So lange bis das auch flache Abstände sind


despaired

Zitat von: LehrerBW in 24.01.2026 19:49Vielleicht meinte er den hier 🤔

https://www.merkur.de/wirtschaft/mehr-geld-erhalten-hoehere-besoldung-beamte-sollen-durch-reform-zr-94134557.html

Den Link hatten wir vor einigen Seiten schon - aber der ist nicht hinter der Paywall und es wurde von einem hinter Paywall gesprochen

LehrerBW

Zitat von: despaired in 24.01.2026 20:11Den Link hatten wir vor einigen Seiten schon - aber der ist nicht hinter der Paywall und es wurde von einem hinter Paywall gesprochen
Ja, hast Recht. Hab gedacht der Artikel wär von heute.

GoodBye

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in 24.01.2026 14:31Tja, jeder findet flache Hierarchien geil. So lange bis das auch flache Abstände sind

Die Annahme, dass eine gestauchte Tabelle flache Hierarchien ausdrückt ist absoluter Schwachsinn.

tunnelblick

Ich denke auf der 390. Seite der Diskussion kann sich jeder mal fragen, was er noch *sinnvolles* zum Thema beitragen kann.

DrStrange

Offensichtlich stehen die Bundesländer schon im engen Austausch wie man der ruinösen Lage Herr werden will.
Das stützt die Vermutungen hier, Verbeamtungen auf das absolute Minimum zu begrenzen, was wiederum dafür sprechen könnte, dass man doch mit erheblichen Verschiebungen nach oben in der Besoldungstabelle rechnet. Oder es ist einfach ein Versuch der Öffentlichkeit zu zeigen: Wir haben es versucht!

https://www.morgenpost.de/politik/article411005879/sachsen-will-verbeamtung-von-lehrern-in-ganz-deutschland-abschaffen.html

Beamtenhustler

Zitat von: DrStrange in 25.01.2026 09:15Offensichtlich stehen die Bundesländer schon im engen Austausch wie man der ruinösen Lage Herr werden will.
Das stützt die Vermutungen hier, Verbeamtungen auf das absolute Minimum zu begrenzen, was wiederum dafür sprechen könnte, dass man doch mit erheblichen Verschiebungen nach oben in der Besoldungstabelle rechnet. Oder es ist einfach ein Versuch der Öffentlichkeit zu zeigen: Wir haben es versucht!

https://www.morgenpost.de/politik/article411005879/sachsen-will-verbeamtung-von-lehrern-in-ganz-deutschland-abschaffen.html

Steht nicht für Sachsen dieses Jahr eine Entscheidung vom BVerfG an?

DeltaR95

Zitat von: DrStrange in 25.01.2026 09:15Offensichtlich stehen die Bundesländer schon im engen Austausch wie man der ruinösen Lage Herr werden will.
Das stützt die Vermutungen hier, Verbeamtungen auf das absolute Minimum zu begrenzen, was wiederum dafür sprechen könnte, dass man doch mit erheblichen Verschiebungen nach oben in der Besoldungstabelle rechnet. Oder es ist einfach ein Versuch der Öffentlichkeit zu zeigen: Wir haben es versucht!

https://www.morgenpost.de/politik/article411005879/sachsen-will-verbeamtung-von-lehrern-in-ganz-deutschland-abschaffen.html

Ich rechne mir gerade mal den "volkswirtschaftlichen Schaden" aus, wenn alle dann nur noch angestellten Lehrer "konzertiert" über alle Bundesländer in den Streik treten und dank des Mehrverdienermodells plötzlich die Hälfte der Angestellten in der freien Wirtschaft daheim bleiben und auf die Kinder aufpassen müssen.

Dieser Aspekt kommt in der Debatte doch immer viel zu kurz: Selbst wenn Beamte mehr kosten würden, als Angestellte, müsste man immer noch den volkswirtschaftlichen Schaden in so einem Streikfall gegen diese Mehrkosten abwägen. Der Beamtenstatus ist doch so gesehen auch eine gewisse Versicherung der Wirtschaft und des Staates dagegen, dass wichtige Teile des für den täglichen "Betrieb der Gesellschaft" notwendigen staatlichen Apparates in so eine übermächtige Verhandlungsposition geraten.

GoodBye


DrStrange

Zitat von: GoodBye in 25.01.2026 09:29https://www.welt.de/politik/deutschland/article69756a7bf5499fb954b64d16/lifestyle-teilzeit-cdu-wirtschaftsfluegel-will-den-rechtsanspruch-auf-teilzeit-abschaffen.html

Einfach diejenigen Beamten, die schon da sind, mehr arbeiten lassen. So geht es auch.

Das letzte Attraktivitätsmerkmal des Jobs für viele.


Bei uns muss man die Teilzeit auch begründen. Und das wiederkehrend. Kann man das auch ohne Grund als Beamter?

GoodBye

Ich meine, bis zum 8. Geburtstag geht die Begründung Erziehung. Danach kümmert sich das Kind ja um alles selbst.