Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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lotsch

Zitat von: DrStrange in 25.01.2026 09:15Offensichtlich stehen die Bundesländer schon im engen Austausch wie man der ruinösen Lage Herr werden will.
Das stützt die Vermutungen hier, Verbeamtungen auf das absolute Minimum zu begrenzen, was wiederum dafür sprechen könnte, dass man doch mit erheblichen Verschiebungen nach oben in der Besoldungstabelle rechnet. Oder es ist einfach ein Versuch der Öffentlichkeit zu zeigen: Wir haben es versucht!

https://www.morgenpost.de/politik/article411005879/sachsen-will-verbeamtung-von-lehrern-in-ganz-deutschland-abschaffen.html

Natürlich stehen sie im engen Austausch - Stichwort "konzertierter Verfassungsbruch".

lotsch

Mit dem GG kannst du dir den A..... abwischen. Alles wird geschliffen, Meinungsfreiheit, Eigentum, Wahlrecht, .....

Knecht

Zitat von: lotsch in 25.01.2026 09:58Mit dem GG kannst du dir den A..... abwischen. Alles wird geschliffen, Meinungsfreiheit, Eigentum, Wahlrecht, .....

Das ist aber wah...äh...rechts!

DeltaR95

Zitat von: GoodBye in 25.01.2026 09:29https://www.welt.de/politik/deutschland/article69756a7bf5499fb954b64d16/lifestyle-teilzeit-cdu-wirtschaftsfluegel-will-den-rechtsanspruch-auf-teilzeit-abschaffen.html

Wieso muss ich immer lachen, wenn ich so eine "Forderung" dem "Erwerbslauf" desjenigen bzw. in diesem Fall derjenigen gegenüberstelle, der bzw. die so was fordert?  ;D

Passt irgendwie nicht zu dem "Märchen Fachkräftemangel", denn wenn dem so wäre, könnte sich kein Unternehmen trauen, Rechtsanspruch hin oder her, in einer Verhandlung mit dem Arbeitnehmer die Teilzeit zu verweigern. Denn dann würde der Arbeitnehmer ja vielleicht einfach zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, der damit kein Problem hat?  ::)

Verwalter

Kleine Prognose meinerseits: Die Sparbemühungen werden sich zukünftig immer mehr auf die immer größer werdende Gruppe der Pensionäre konzentrieren. Die aktiven Beamten werden einen merklichen Aufschlag erhalten.

Was mir bei dem haushälterischen Gejammer der DH immer zu kurz kommt, ist die Tatsache, dass über zwei Dekaden massiv Geld gespart wurde. Vielleicht hat ja jemand die Zahlen parat. Ich schätze für das Land Berlin mind. 3-4 Mrd. Euro.
Dies vor dem Hintergrund der bewussten Verzögerung im Zusammenspiel mit dem überholten "Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung" und dem Ausschluss von Verzugszinsen. Da ist für den DH im wahrsten Sinne des Wortes "Zeit=Geld". Und ein Ende des Spielchens ist für mich nicht absehbar.

Nur so nebenbei, eine Entschuldigung für den demokratiestaatsgefährdenden Verfassungsbruch seitens der Politik gab es immer noch nicht ... aber was soll man auch erwarten.

Was zukünftige Besoldungsanpassungen angeht, ist es mE relativ einfach, die Vorgaben des BVerfG zeitnah - zumindest in Hinblick auf die Indices- umzusetzen.

Der § 6 des Landesabgeordnetengesetzes könnte hier als Blaupause dienen. Aber hierzu wird der Wille fehlen. Denn Besoldung kam ja immer nach dem Tarif ... wo steht das eigentlich?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Beamtenhustler

@Verwalter

Du gehst schon davon aus, dass die Länder auf absehbare Zeit überhaupt etwas umsetzen werden. Bayern z.B. hat doch schon angekündigt, dass alles so bleibt wie es ist. Ohne Druck und Zwang wird sich da nicht in 10 kalten Wintern etwas ändern. Von daher lautet meine Prognose eher: Weiter so, bis es Druck gibt. Druck kommt dann so in 5 Jahren, wenn das Partnereinkommen mal abkassiert wird. Bis dahin hat man sich dann was Neues überlegt.

DrStrange

Zitat von: Beamtenhustler in 25.01.2026 09:23Steht nicht für Sachsen dieses Jahr eine Entscheidung vom BVerfG an?

Wo kann ich dazu mehr erfahren? Welches Verfahren ist/sind das?

Beamtenhustler

Eine schnelle und oberflächliche Recherche meinerseits hat 2 BvL 1/19 und 2 BvL 4/19 zutage gefördert. Betrifft aber die Besoldungsgruppen R1 und R3.

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in 18.01.2026 23:59Betrachtet man aber die Rn. 131 f. der aktuellen Entscheidung, sieht man einen Flummi; denn die Parameterwerte springen in einer Art und Weise hin und her, dass selbst bei längerer Betrachtung eine Regelhaftigkeit zwischen den Vergleichsgruppen kaum auszumachen ist [...]
Nochmal kurz zu deinem "Flummi". Im Jahr 2009 ist davon noch absolut nichts zu sehen (weil alle Werte noch auf den ursprünglichen BAT-Gruppen basieren). Lediglich die "übliche" Schlechterbehandlung der oberen Vergütungsgruppen (hier: zwischen 1996 und 2009) zeigt sich gut sichtbar in den absteigenden 2009er Tariflohnindex-Werten (Rn. 127 und 128): Zwischen E4 und E6 liegen alle Werte bei 106,xx, zwischen E7 und E9 sind es immerhin noch 104,xx, zwischen E10 und E11 liegen wir bei 103,xx und zwischen E12 und E15Ü liegen schließlich alle Werte bei nur noch 101,xx.

Völlig anders ist hingegen plötzlich das Bild mit Blick auf die 2011er Tariflohnindex-Werte (also nach dem Übergang vom BAT zum TV-L Berlin): Jetzt springen sie in der Tat wild hin und her: 124,82 (E5), 110,93 (E8), 121,70 (E12), 109,29 (E14). Es dürfte jedoch vermutlich niemand hier der Ansicht sein, dass die tatsächlichen Gehaltssteigerungen in den zwei Jahren von 2009 nach 2011 wirklich so waren, wie es die genannten Indexwerte suggerieren: plus 17,0% (E5), plus 6,5% (E8), plus 19,8% (E12), plus 7,7% (E14).

Somit steht aus meiner Sicht ein sehr sehr großes Fragezeichen hinter sämtlichen Tariflohnindex-Werten ab dem Jahr 2011 (aufgrund der gezeigten BAT->TV-L-Übergangs-Problematik). Und damit natürlich auch hinter sämtlichen Schlussfolgerungen, die sich aus dem anschließenden Vergleich mit den Besoldungsindex-Werten ergeben..

Verwalter

#4659
Zitat von: Beamtenhustler in 25.01.2026 10:44@Verwalter

Du gehst schon davon aus, dass die Länder auf absehbare Zeit überhaupt etwas umsetzen werden. Bayern z.B. hat doch schon angekündigt, dass alles so bleibt wie es ist. Ohne Druck und Zwang wird sich da nicht in 10 kalten Wintern etwas ändern. Von daher lautet meine Prognose eher: Weiter so, bis es Druck gibt. Druck kommt dann so in 5 Jahren, wenn das Partnereinkommen mal abkassiert wird. Bis dahin hat man sich dann was Neues überlegt.

In Berlin wurde mE ein neu strukturiertes Besoldungsgesetz angekündigt, dieses soll bis zur Sommerpause - also vor den Wahlen - verabschiedet werden. Das Reparaturgesetz soll dann bis zur genannten Frist des BVerfG vorliegen. Und der Bund will ja auch laut Dobrinth in wenigen Wochen vorlegen. Also ich habe Hoffnung ;). Können sich die anderen Länder da wirklich verweigern?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Rheini

Zitat von: Beamtenhustler in 25.01.2026 10:44@Verwalter

Du gehst schon davon aus, dass die Länder auf absehbare Zeit überhaupt etwas umsetzen werden. Bayern z.B. hat doch schon angekündigt, dass alles so bleibt wie es ist. Ohne Druck und Zwang wird sich da nicht in 10 kalten Wintern etwas ändern. Von daher lautet meine Prognose eher: Weiter so, bis es Druck gibt. Druck kommt dann so in 5 Jahren, wenn das Partnereinkommen mal abkassiert wird. Bis dahin hat man sich dann was Neues überlegt.

Nicht nur das. Bayern hat auch eine verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besmten angekündigt.

GoodBye

Zitat von: Rheini in 25.01.2026 12:10Nicht nur das. Bayern hat auch eine verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besmten angekündigt.

Das war doch zu erwarten. Wenn man wie Bayern konsequent davon ausgeht, das alles toll ist, wartet man mit der Anpassung, bis 5 % erreicht sind.

Nix Übertragung, Fortschreibung!

Rheini

#4662
Und es ist ja auch unfassbar erstrebensewrt mit A7 und neu verbamtet, mit seiner Frau und Kids in der Landeshauptstadt in der Nähe des Königs seinen Dienst zu verrichten. Da rechnet man nicht nach, sondern sonnt sich im Glanz.

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in 25.01.2026 12:28Das war doch zu erwarten. Wenn man wie Bayern konsequent davon ausgeht, das alles toll ist, wartet man mit der Anpassung, bis 5 % erreicht sind.

Nix Übertragung, Fortschreibung!

Mit der letzten Formulierung bringst Du die Sache in einer Deutlichkeit auf den Punkt, die man nicht klarer formulieren kann: Mit der Zugrundelegung eines festen Basisjahrs in der verfassungsrechtlichen Prüfung der Besoldung gibt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ein Mittel in die Hand, das wie gesagt an sich zur verfassungsrechtlichen Prüfung der gewährten Besoldung und Alimentation erstellte "Pflichtenheft" nun im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen seiner Pflicht, die Besoldung der Beamten fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards anzupassen (LS 5), als Mittel zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg (Rn. 46) zu begreifen, um am Ende die Besoldungsanpassung als ein besonderes Feld der Mathematik aufzufassen, nämlich das "Pflichtenheft" mit seinen verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Prüfung der Besoldung als eine Art Blaupause zur Errechnung einer "amtsangemessenen" Besoldung zu benutzen.

Genau diese evident sachwidrige Mathematisierung des Besoldungsrecht ist ihm allerdings weiterhin nicht gestattet, da weiterhin davon ausgegangen werden muss, was der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 in aller gebotenen Unmissverständlichkeit ausgeführt hat:

"Die Parameter sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen." (BVerfGE 155, 1, 17, Rn. 30; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html).

So wie nach 2020 die Mindestalimentation den Besoldungsgesetzgeber sachwidrig zum scheinbaren archimedischen Punkt der Besoldungsbemessung geworden ist, wird es nun mit einiger Wahrscheinlichkeit die Mindestbesoldung gemeinsam mit dem Basisjahr 1996 werden sollen. Nach 2020 musste man entsprechend - um nicht die Grundgehaltssätze sachgerecht anzuheben - mit den familienbezogenen Besoldungskomponenten - und insbesondere mit der Kreation des Partnereinkommens als behaupteter Teil des Alimentationsprinzips - ein Mittel verrechtlichen, um die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen, nun werden alsbald weitere kreative Ideen erfolgen, um zu zeigen, dass die Fortschreibungsprüfung an sich seit 1996 Parameterwerte bereithalten wird, die zeigen, dass 100 % der Besoldungsgruppen regelmäßig seit spätestens 2020/21 amtsangemessen besoldet werden.

Es würde mich dabei nicht wundern, wenn wir nicht in kommenden Gesetzgebungsverfahren alsbald sehr interessante Interpretationen der Rn. 90 zur Besoldungsanpassungen lesen werden, die dann "begründen" werden, wieso hinsichtlich der Anhebung von Grundgehaltssätzen über das Tarifergebnis hinaus kein Anlass bestehen dürfte, da ja die Besoldungssystematik überall mehr als paletti sei. Gegebenenfalls wird man dann auch aus der Sicht der Besoldungsgesetzgeber die Frage stellen, ob nicht tatsächlich alle Grundgehaltssätze aller Besoldungsgruppen in Deutschland nicht auf eine erhebliche Überalimentation hinweisen, die man ggf. kaum mehr der Bevölkerung noch erklären könnte. Wenn man die aktuelle Rechtsprechung besonders dreist missinterpretieren wollte, sollte genau das alsbald aus derselben zweckrationalen "Logik" heraus vorgebracht werden, die seit 2020/21 weit überwiegend, wenn nicht ggf. ausnahmslos die Sache der Besoldungsgesetzgebung zu dominieren scheint (gilt es zu befürchten). Schauen wir also mal, bis wohin die Dreistigkeit der Missachtung dieses Mal gehen dürfte, welche "Begründungen" wir alsbald werden lesen können.

GoodBye

Zitat von: SwenTanortsch in 25.01.2026 13:25Mit der letzten Formulierung bringst Du die Sache in einer Deutlichkeit auf den Punkt, die man nicht klarer formulieren kann: Mit der Zugrundelegung eines festen Basisjahrs in der verfassungsrechtlichen Prüfung der Besoldung gibt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ein Mittel in die Hand, das wie gesagt an sich zur verfassungsrechtlichen Prüfung der gewährten Besoldung und Alimentation erstellte "Pflichtenheft" nun im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen seiner Pflicht, die Besoldung der Beamten fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards anzupassen (LS 5), als Mittel zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung über die Jahre hinweg (Rn. 46) zu begreifen, um am Ende die Besoldungsanpassung als ein besonderes Feld der Mathematik aufzufassen, nämlich das "Pflichtenheft" mit seinen verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Prüfung der Besoldung als eine Art Blaupause zur Errechnung einer "amtsangemessenen" Besoldung zu benutzen.

Genau diese evident sachwidrige Mathematisierung des Besoldungsrecht ist ihm allerdings weiterhin nicht gestattet, da weiterhin davon ausgegangen werden muss, was der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 in aller gebotenen Unmissverständlichkeit ausgeführt hat:

"Die Parameter sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen." (BVerfGE 155, 1, 17, Rn. 30; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html).

So wie nach 2020 die Mindestalimentation den Besoldungsgesetzgeber sachwidrig zum scheinbaren archimedischen Punkt der Besoldungsbemessung geworden ist, wird es nun mit einiger Wahrscheinlichkeit die Mindestbesoldung gemeinsam mit dem Basisjahr 1996 werden sollen. Nach 2020 musste man entsprechend - um nicht die Grundgehaltssätze sachgerecht anzuheben - mit den familienbezogenen Besoldungskomponenten - und insbesondere mit der Kreation des Partnereinkommens als behaupteter Teil des Alimentationsprinzips - ein Mittel verrechtlichen, um die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen, nun werden alsbald weitere kreative Ideen erfolgen, um zu zeigen, dass die Fortschreibungsprüfung an sich seit 1996 Parameterwerte bereithalten wird, die zeigen, dass 100 % der Besoldungsgruppen regelmäßig seit spätestens 2020/21 amtsangemessen besoldet werden.

Es würde mich dabei nicht wundern, wenn wir nicht in kommenden Gesetzgebungsverfahren alsbald sehr interessante Interpretationen der Rn. 90 zur Besoldungsanpassungen lesen werden, die dann "begründen" werden, wieso hinsichtlich der Anhebung von Grundgehaltssätzen über das Tarifergebnis hinaus kein Anlass bestehen dürfte, da ja die Besoldungssystematik überall mehr als paletti sei. Gegebenenfalls wird man dann auch aus der Sicht der Besoldungsgesetzgeber die Frage stellen, ob nicht tatsächlich alle Grundgehaltssätze aller Besoldungsgruppen in Deutschland nicht auf eine erhebliche Überalimentation hinweisen, die man ggf. kaum mehr der Bevölkerung noch erklären könnte. Wenn man die aktuelle Rechtsprechung besonders dreist missinterpretieren wollte, sollte genau das alsbald aus derselben zweckrationalen "Logik" heraus vorgebracht werden, die seit 2020/21 weit überwiegend, wenn nicht ggf. ausnahmslos die Sache der Besoldungsgesetzgebung zu dominieren scheint (gilt es zu befürchten). Schauen wir also mal, bis wohin die Dreistigkeit der Missachtung dieses Mal gehen dürfte, welche "Begründungen" wir alsbald werden lesen können.

Die evidente Verfassungsmäßigkeit beginnt dort, wo die evidente Verfassungswidrigkeit endet.